USt-Anfall, wenn Kunde in der Schweiz wohnt?

USt-Anfall, wenn Kunde in der Schweiz wohnt?

am 10.07.2006 20:03:26 von Marcus Berger

Hallo,

das Subject gibt die Frage leicht verkürzt wieder:

Deutscher Staatsbürger hat seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Von
dort beauftragt er einen Rechtsanwalt in Deutschland mit der
Interessenwahrnehmung in Deutschland. Nach Abschluss des Mandants wird
die Rechnung zum Mandanten in die Schweiz geschickt und bezahlt.

Frage:

Muss der Mandant die deutsche Umsatzsteuer zahlen?

Nach meinem Verständnis des Gesetzes ist das eigentlich klar, da die
Leistung in Deutschland erbracht wurde und es vollkommen egal ist, wo
der Mandant wohnt.

Die Chefin der Finanzen meint aber, dass Mandanten aus der Schweiz nie
USt zahlen müssen und verweist darauf, dass das schon immer so gemacht
wird.

Liege ich richtig, wenn ich sage, dass es dann schon immer falsch
gemacht wird?

Gruß

Marcus
--
- I didn't know you could stop being a God.
- You can stop being anything.

Re: USt-Anfall, wenn Kunde in der Schweiz wohnt?

am 10.07.2006 20:57:05 von axbnospamatall

Am Mon, 10 Jul 2006 20:03:26 +0200 schrieb Marcus Berger
<>:

>Hallo,
>
>das Subject gibt die Frage leicht verkürzt wieder:
>
>Deutscher Staatsbürger hat seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Von
>dort beauftragt er einen Rechtsanwalt in Deutschland mit der
>Interessenwahrnehmung in Deutschland. Nach Abschluss des Mandants wird
>die Rechnung zum Mandanten in die Schweiz geschickt und bezahlt.
>
>Frage:
>
>Muss der Mandant die deutsche Umsatzsteuer zahlen?

Er muss die Rechnung des Anwaltes bezahlen.
Sollte die Leistung des Anwaltes in Deutschland steuerbar gewesen
sein, so muss der Rechtsanwalt auf der Rechnung die Umsatzsteuer
ausweisen.

>Nach meinem Verständnis des Gesetzes ist das eigentlich klar, da die
>Leistung in Deutschland erbracht wurde und es vollkommen egal ist, wo
>der Mandant wohnt.

Manchmal ist aber auch der Sitz des Leistungsempfängers maßgebend.

>Die Chefin der Finanzen meint aber, dass Mandanten aus der Schweiz nie
>USt zahlen müssen und verweist darauf, dass das schon immer so gemacht
>wird.

Pauschal falsch.

>Liege ich richtig, wenn ich sage, dass es dann schon immer falsch
>gemacht wird?

Sicherlich in einigen Fällen.

Grüße

Axel

Re: USt-Anfall, wenn Kunde in der Schweiz wohnt?

am 10.07.2006 21:02:19 von Sven Gottwald

* Quoting Marcus Berger <>:
> Deutscher Staatsbürger hat seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Von
> dort beauftragt er einen Rechtsanwalt in Deutschland mit der
> Interessenwahrnehmung in Deutschland. Nach Abschluss des Mandants wird
> die Rechnung zum Mandanten in die Schweiz geschickt und bezahlt.
>
> Frage:
>
> Muss der Mandant die deutsche Umsatzsteuer zahlen?

Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 4 Nr. 3
UStG:

,----
| (4) Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind: 3. die sonstigen
| Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt,
| Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter
| Buchprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied,
| Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer
| Unternehmer, insbesondere die rechtliche, wirtschaftliche und technische
| Beratung;
`----

i.V.m. Absatz 3:

,----
| (3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen
| Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von
| Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
| Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers
| ausgeführt, so ist statt dessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.
| Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen
| Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im
| Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder
| Sitz ausgeführt.
`----

Maßgebend ist in dem von Dir geschilderten Fall der letzte Satz und zwar
unabhängig davon, ob der Schweizer Unternehmer ist oder nicht
(Drittlandsgebiet). Ort der sonstigen Leistung ist also die Schweiz,
der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: USt-Anfall, wenn Kunde in der Schweiz wohnt?

am 10.07.2006 21:02:46 von Florian Kleinmanns

Marcus Berger <> schrieb:
>Deutscher Staatsbürger hat seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz.

§ 3a Abs. 3, 3a, 4 Nr. 3 UStG.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: USt-Anfall, wenn Kunde in der Schweiz wohnt?

am 10.07.2006 22:27:25 von Marcus Berger

Sven Gottwald schrieb am Mo 10 Jul 2006 21:02:19:

>Maßgebend ist in dem von Dir geschilderten Fall der letzte Satz und
>zwar unabhängig davon, ob der Schweizer Unternehmer ist oder nicht
>(Drittlandsgebiet). Ort der sonstigen Leistung ist also die
>Schweiz, der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar.

Dir und den anderen vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Gruß

Marcus
--
Lass Dir kein X für ein U vormachen...
Sei auf der Hxt!