Rückkehr von der PKV in die GKV

Rückkehr von der PKV in die GKV

am 06.06.2006 13:21:16 von awt13a

Kürzlich hatte ich mit einem befreundeten Ehepaar diskutiert, wie sie
ggf. von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren
könnten. Ob das jetzt wirklich SOZIAL ist oder nicht sei mal dahin
gestellt.....
Hier die Fakten:
Beide sind 50 bzw. 51 Jahre alt
Beide sind seit Jahren in der PKV

Hier die Strategie:
Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
(sie) automatisch gesetzlich versichert.
Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, hört
der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gründe) und
lässt sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)
Das sollte alles so funktionieren, wenn beide noch nicht 55 Jahre alt
sind.
Ist das so ?

Wo ich mir aber total unsicher bin ist folgendes:
Angenommen, das oben beschrieben hat so funktioniert und der
Alleinverdiener hat jetzt auch keine Lust mehr zu arbeiten.
Wie verhält es sich dann mit der Versicherung bzw. wer muss was
bezahlen ??

Re: Rückkehr von der PKV in die GKV

am 06.06.2006 16:54:25 von Martin Gerken

On 6 Jun 2006 04:21:16 -0700, wrote:

>Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>(sie) automatisch gesetzlich versichert.

Sollte bei 50% Teilzeit gehen.

>Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, hört
>der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gründe) und
>lässt sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)

Ich würde vermuten, daß das aufgrnd fehlender Vorversicherungszeiten
nicht geht. Schau doch im SGB V nach!


cu, Martin
--
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Re: Rückkehr von der PKV in die GKV

am 07.06.2006 01:05:54 von Frank Kozuschnik

Martin Gerken schrieb:

> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>
> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.

Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Re: Rückkehr von der PKV in die GKV

am 07.06.2006 09:27:54 von Martin Gerken

On Wed, 07 Jun 2006 01:05:54 +0200, Frank Kozuschnik
<> wrote:

>> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>>
>> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
>
>Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
>das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Danke, hatte ich mit dem umgekehrten Fal verwechselt (§ 8 SGB V). Geht
übrigens nur, wenn man sich nicht schon vorher aufgrund des oa
Paragraphen wegen Teilziet von der GKV hat befreien lassen.


cu, Martin
--
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