Re: inkompetenter Autohändler kann nicht reparieren - trotzdem bezahlen?

Re: inkompetenter Autohändler kann nicht reparieren - trotzdem bezahlen?

am 30.06.2006 20:56:56 von Uwe Buschhorn

Jens Fangmeier schrieb:


> Tja, bei jedem Arzt-Besuch ist das aber auch so - hier geht Du ja auch
> zum Arzt und sagst "machen Sie mich gesund" - und mußt dann auch die
> Untersuchungen zahlen, wenn er nicht rausfindet, was Dir fehlt.

Ein Kumpel, seines Zeichens Anwalt, bringt nun Licht ins Dunkel:

Der Arzt macht einen Dienstleistungsvertrag und muß auch ohne
Behandlungserfolg bezahlt werden.

Ein eindeutiger Reparaturauftrag beim Autohändler hingegen ist
erfolgsabhängig. Die Werkstatt hat also keinen Anspruch, wenn sie es
nicht schafft.


Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Re: inkompetenter Autohändler kann nicht reparieren - trotzdem bezahlen?

am 30.06.2006 21:08:47 von Holger Pollmann

Uwe Buschhorn <> schrieb:

> Ein Kumpel, seines Zeichens Anwalt, bringt nun Licht ins Dunkel:
>
> Der Arzt macht einen Dienstleistungsvertrag und muß auch ohne
> Behandlungserfolg bezahlt werden.
>
> Ein eindeutiger Reparaturauftrag beim Autohändler hingegen ist
> erfolgsabhängig. Die Werkstatt hat also keinen Anspruch, wenn sie
> es nicht schafft.

Inwiefern Licht ins Dunkel? GENAU DAS wurde doch hier gesagt.

"Eindeutig erfolgsabhängig" ist eben dann, wenn vereinbart wurde, daß ein
gewisser Erfolg zu erbringen ist: "machense das heil" -> Werkvertrag.

Wenn aber die Werkstatt sagt "tja, das könnte alles mögliche sein...
sollenwa ma suchen?", dann ist das ein Dienstvertrag.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: inkompetenter Autohändler kann nicht reparieren - trotzdem bezahlen?

am 30.06.2006 23:13:51 von Jens Fangmeier

On Fri, 30 Jun 2006 20:56:56 +0200, Uwe Buschhorn
<> wrote:


>
>Der Arzt macht einen Dienstleistungsvertrag und muß auch ohne
>Behandlungserfolg bezahlt werden.
>
>Ein eindeutiger Reparaturauftrag beim Autohändler hingegen ist
>erfolgsabhängig. Die Werkstatt hat also keinen Anspruch, wenn sie es
>nicht schafft.

Tja, die Frage ist halt nur, was wirklich vorlag.

Wie schon geschrieben:
Aus genau diesem Grund sind die "Reperaturaufträge" idr.
Dienstleistungsverträge.

Wenn man irgendwo ein Auto zur Reperatur abgibt, muß man idR. erstmal
einen "Reperaturauftrag" unterschreiben - welchen dann in der Regel
eben genau diese Details regelt.

Wenn es natürlch keinen schriftlichten "Reperaturauftrag" gibt (oder
der eben als Werksvertrag gestaltet ist), dann hättest Du natürlich
recht.


Tschau, Jens

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Jens Fangmeier *
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Re: inkompetenter Autohändlerkann nichtreparieren - trotzdem bezahlen?

am 03.07.2006 10:50:51 von unknown

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