Frage zu ebay-Versteigerung

Frage zu ebay-Versteigerung

am 30.06.2006 22:19:20 von info

Hallo,

wie ist eure Meinung oder Erfahrung zu
folgender Problemstellung.

Ich habe eine 20 Jahre alte analoge Kamera mit
Objektiv und Winder bei ebay für unter 100 Euro
versteigert.

Die Ware wurde mit gutem funktionsfähigem
Zustand beschrieben , was sie auch ist
und mit drei 600 x 800 Pixel großen Bildern
abgebildet.

Die Kamera hat am LCD-Display am oberen
Rand ein bis zwei schwarze Pixelreihen
(ca. 90 % dieser Kameras haben das gleiche Problem
da es vom Hersteller versäumt wurde den Rand
des LCD´s abzudichten).

Die dort angezeigte Blende und die Verschlußzeit
sind davon aber nicht beeinträchtigt, also einwandfrei
abzulesen.

Auf einem der drei Bilder die bei der Versteigerung
zu sehen waren, war das LCD mit der leichten Schwärzung
groß zu sehen.

Der Käufer will nun den Kaufvertrag wegen
arglistischer Täuschung rückabwickeln.

Er beruft sich darauf, daß die eingestellten
Bilder für den Kaufvertrag keine Bedeutung hätten,
sondern nur der eingestellte Text und da hätte ich das
mit dem LCD zusätzlich reinschreiben müssen.

Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.

Gruß
Ha-Jö

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 30.06.2006 22:39:21 von info

Hallo,

Ha-Jö Metzler schrieb:
> ...
> Ich habe eine 20 Jahre alte analoge Kamera mit
> Objektiv und Winder bei ebay für unter 100 Euro
> versteigert.

als Privatmann (mit Ausschluß von Gewährleistung)?

>
> Die Ware wurde mit gutem funktionsfähigem
> Zustand beschrieben , was sie auch ist
> und mit drei 600 x 800 Pixel großen Bildern
> abgebildet.
>
> Die Kamera hat am LCD-Display am oberen
> Rand ein bis zwei schwarze Pixelreihen
> ...

biete an, daß er die Kamera zurückschicken soll, und du nach Prüfung, ob
die Kamera eventuell beschädigt worden wäre ect.. den Kaufpreis
zurückerstatten würdest. nicht die von Dir ausgegebenen Portogebühren
und nicht die Rücksendekosten. Wenn der Käufer damit nicht einverstanden
wäre, so solle er klagen.

mfg

Robert

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 30.06.2006 22:56:13 von Holger Pollmann

"Ha-Jö Metzler" <> schrieb:

> Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
> bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
> Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.

Nein.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 30.06.2006 23:44:58 von info

Hallo,
Robert schrieb,

> als Privatmann (mit Ausschluß von Gewährleistung)?

Ja

Mein Ausschluß:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, übernehme ich keine
Gewährleistung für die oder den eingestellten Artikel.

Gruß
Ha-Jö

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 00:35:06 von Achim Roessler

Ha-Jö Metzler schrieb:
> Hallo,
>
> wie ist eure Meinung oder Erfahrung zu
> folgender Problemstellung.
>
> Ich habe eine 20 Jahre alte analoge Kamera mit
> Objektiv und Winder bei ebay für unter 100 Euro
> versteigert.
>
> Die Ware wurde mit gutem funktionsfähigem
> Zustand beschrieben , was sie auch ist
> und mit drei 600 x 800 Pixel großen Bildern
> abgebildet.
>
> Die Kamera hat am LCD-Display am oberen
> Rand ein bis zwei schwarze Pixelreihen
> (ca. 90 % dieser Kameras haben das gleiche Problem
> da es vom Hersteller versäumt wurde den Rand
> des LCD´s abzudichten).

Minolta 9000?

> Er beruft sich darauf, daß die eingestellten
> Bilder für den Kaufvertrag keine Bedeutung hätten,
> sondern nur der eingestellte Text und da hätte ich das
> mit dem LCD zusätzlich reinschreiben müssen.
>
> Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
> bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
> Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.

Wenn es sich um die o.g. Kamera handelt, ist das Problem des Displays
bekannt, und wenn du das auch noch per Foto dokumentiert hast, sehe ich
da keine Probleme
Aber: IANAL

Gruß
Achim

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 07:15:10 von Andreas Froehlich

Achim Roessler schrieb:

>
> Wenn es sich um die o.g. Kamera handelt, ist das Problem des Displays
> bekannt, und wenn du das auch noch per Foto dokumentiert hast, sehe ich
> da keine Probleme
> Aber: IANAL

Würde ich eigentlich auch so sehen, vom juristischen Standpunkt.

Trotzdem halte ich das Verhalten des OP zumindest für unfair. Was ist,
wenn der Käufer sehbehindert ist und nur den Text über eine
Braille-Zeile lesen kann?

Ich finde, so wichtige Eigenschaften wie das fehlerhafte Display sollten
auch im Text genannt werden. Ansonsten kommt immer der Eindruck auf, der
Verkäufer sucht nur einen "Dummen" der den Fehler übersieht.

Aber sowas ist halt nicht strafbar und hat IMHO auch keine
zivilrechtlichen Auswirkungen. Aber wie gesagt, Fair ist das nicht.

Andreas

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 08:52:58 von Jens Hoffmann

Andreas Froehlich <> wrote:
> Trotzdem halte ich das Verhalten des OP zumindest für unfair. Was ist,
> wenn der Käufer sehbehindert ist und nur den Text über eine
> Braille-Zeile lesen kann?

Im Allgemeinen wohl ein richtiges Argument, im Spziellen aber?

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 09:06:34 von guenther

Jens Hoffmann wrote:
> Andreas Froehlich <> wrote:
>> Trotzdem halte ich das Verhalten des OP zumindest für unfair. Was ist,
>> wenn der Käufer sehbehindert ist und nur den Text über eine
>> Braille-Zeile lesen kann?
>
> Im Allgemeinen wohl ein richtiges Argument, im Spziellen aber?

Naja, ein sehbehinderter Fotograf, das wäre so, als würde Dieter Bohlen
Musik machen.


Thorsten

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 09:49:18 von Volker Marquardt

Holger Pollmann schrieb:
> > Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
> > > bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
> > > Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.
>
> Nein.

....und wenn in der Artikelbeschreibung steht "Artikel befindet sich im
Zustand wie beschrieben und abgebildet"? Den Satz habe ich als Standard
in meinen Auktionen.

Volker

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 10:18:44 von newsonly2

Di dalam de.soc.recht.misc Andreas Froehlich menulis sebagai berikut:

Hi Andreas,

> > Wenn es sich um die o.g. Kamera handelt, ist das Problem des
> > Displays bekannt

> Was ist, wenn der Käufer sehbehindert ist und nur den Text über eine
> Braille-Zeile lesen kann?

Jemand der nur über eine Braille-Zeile lesen kann kauft sich 1) eine
Kamera und 2) beschwert sich über ein teildefektes LCD-Display?

Fällt dir was auf? :)

Lg,
Olly

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 10:42:12 von Rupert Haselbeck

Volker Marquardt schrieb:

> Holger Pollmann schrieb:
>> > Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
>> > > bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
>> > > Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.
>>=20
>> Nein.
>=20
> ...und wenn in der Artikelbeschreibung steht "Artikel befindet sich i=
m
> Zustand wie beschrieben und abgebildet"? Den Satz habe ich als
> Standard in meinen Auktionen.

Was soll dadurch anders sein?

MfG
Rupert

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 11:12:29 von Andreas Froehlich

Jens Hoffmann schrieb:
> Andreas Froehlich <> wrote:
>> Trotzdem halte ich das Verhalten des OP zumindest für unfair. Was ist,
>> wenn der Käufer sehbehindert ist und nur den Text über eine
>> Braille-Zeile lesen kann?
>
> Im Allgemeinen wohl ein richtiges Argument, im Spziellen aber?

Nein, auch hier im speziellen. Warum sollte sich ein sehbehinderter
keine Kamera kaufen dürfen?

Vielleicht war er ja früher Berufsfotograf und ist durch einen Unfall
erblindet. Er hat vor seinen Unfall Kameras gesammelt und möchte jetzt
dieses Hobby weiterführen.

Vielleicht will er die Kamera an sein Enkelkind weiterverschenken?

Darf ein Gehörloser keine Stereo-Anlage ersteigern, ein Rollstuhlfahrer
keine Ski?

Andreas

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 11:13:36 von Andreas Froehlich

Oliver C. Thornton schrieb:

>
> Jemand der nur über eine Braille-Zeile lesen kann kauft sich 1) eine
> Kamera und 2) beschwert sich über ein teildefektes LCD-Display?
>

Er vielleicht nicht, aber sein Enkelkind, dem er die Kamera zur Firmung
geschenkt hat?

Andreas

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 11:23:36 von Rupert Haselbeck

Andreas Froehlich schrieb:

> Nein, auch hier im speziellen. Warum sollte sich ein sehbehinderter
> keine Kamera kaufen dürfen?

Diese Argumentation ist doch völlig daneben.
Bilder und Text gehören nicht nur bei ebay oder anderen
Internetangeboten zusammen. Auch (Papier)Kataloge und Aldi-Prospekte
werden mit Bildern versehen, damit der potentielle Käufer sich von de=
r
angebotenen Ware "ein Bild machen" kann.=20
Was soll eigentlich ein potentieller Käufer machen, der des Lesens ni=
cht
mächtig ist und daher nur nach den vorhandenen Bildern auswählt? Ge=
lten
für diesen dann nur die aus den Bildern zu entnehmenden Eigenschaften=

der Kaufsache? Kann auch er sich auf arglistige Täuschung berufen, we=
nn
im Text wiedergegebene Eigenschaften aus den Bildern nicht ersichtlich
sind?

MfG
Rupert

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 11:36:14 von ROLAND.Bruegel

Andreas Froehlich wrote:
> Oliver C. Thornton schrieb:
>
>>
>> Jemand der nur über eine Braille-Zeile lesen kann kauft sich 1) eine
>> Kamera und 2) beschwert sich über ein teildefektes LCD-Display?
>>
>
> Er vielleicht nicht, aber sein Enkelkind, dem er die Kamera zur Firmung
> geschenkt hat?
>
> Andreas

Das fände das Teil mit funktionierendem Display vermutlich ebenso uncool.

Roland

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 12:15:03 von Andreas Froehlich

Rupert Haselbeck schrieb:

>
> Diese Argumentation ist doch völlig daneben.

Wenn Du meine Vorpostings gelesen hättest, wüßtest Du, dass ich der
Meinung bin, daß dies juristisch OK ist, ich es nur aus den o.g. Gründen
für unfair halte.

Ich zumindest beschreibe meine Ebay Auktionen immer so, daß man alles
wesentliche auch aus den Text ersehen kann.

Andreas

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 12:29:33 von Rupert Haselbeck

Andreas Froehlich schrieb:

> Wenn Du meine Vorpostings gelesen hättest, wüßtest Du, dass ich=
der
> Meinung bin, daß dies juristisch OK ist, ich es nur aus den o.g.
> Gründen für unfair halte.

Wenn du nicht so "gekonnt" zitiert hättest, dann hättest du auch da=
rauf
eingehen können, daß ich ebendiese Gründe für daneben hielt
=20
> Ich zumindest beschreibe meine Ebay Auktionen immer so, daß man all=
es
> wesentliche auch aus den Text ersehen kann.

Das ist aber dann höchst inkonsequent. Du widersprichst dir damit doc=
h
selber, weil du damit ja unfair bist gegenüber denjenigen, die der in=

deinen Texten jeweils verwandten Sprache nicht mächtig sind oder die
evtl. garnicht lesen können.

MfG
Rupert

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 12:32:55 von Holger Pollmann

Volker Marquardt <> schrieb:

>>> Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text bei der
>>> Auktionsbeschreibung den gleichen Stellenwert haben, oder liege
>>> ich da falsch.
>>
>> Nein.
>
> ...und wenn in der Artikelbeschreibung steht "Artikel befindet sich
> im Zustand wie beschrieben und abgebildet"? Den Satz habe ich als
> Standard in meinen Auktionen.

Ich meinte eher, daß der OP da nicht falsch liegt und die Bilder auch
dazugehören.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 12:43:39 von Andreas Froehlich

Rupert Haselbeck schrieb:
> Andreas Froehlich schrieb:
>
>> Wenn Du meine Vorpostings gelesen hättest, wüßtest Du, dass ich der
>> Meinung bin, daß dies juristisch OK ist, ich es nur aus den o.g.
>> Gründen für unfair halte.
>
> Wenn du nicht so "gekonnt" zitiert hättest, dann hättest du auch darauf
> eingehen können, daß ich ebendiese Gründe für daneben hielt
>
>> Ich zumindest beschreibe meine Ebay Auktionen immer so, daß man alles
>> wesentliche auch aus den Text ersehen kann.
>
> Das ist aber dann höchst inkonsequent. Du widersprichst dir damit doch
> selber, weil du damit ja unfair bist gegenüber denjenigen, die der in
> deinen Texten jeweils verwandten Sprache nicht mächtig sind oder die
> evtl. garnicht lesen können.
>

Was ist an den Satz:

>> Ich zumindest beschreibe meine Ebay Auktionen immer so, daß man alles
>> wesentliche *auch* aus den Text ersehen kann.

so schwer verständlich?

Hast Du das Wort *auch* gelesen?

Andreas

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 14:11:08 von Martin Schneider

[x'post & f'up2 d.r.f]

Thorsten Günther schrieb:
> Naja, ein sehbehinderter Fotograf, das wäre so, als würde Dieter Bohlen
> Musik machen.

*ROTFL* :-)

Gruß,
Martin

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 14:13:34 von spammermuell

Ha-Jö Metzler schrieb:
> Hallo,
>
[Kamera mit Display-Problem]
>
> Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
> bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
> Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.
>
Das Problem war auf den Bildern zu erkennen, wenn der Käufer es nicht
erkannt hat, dann ist es sein Problem.

Aber mal ein anderer Ansatzpunkt:
Hast Du bei dem Verkauf die Seriennummer der Kamera festgehalten?
Ich mache das grundsätzlich das ich die SN auch schon in der Auktion
angebe und es werden Fotos von dem Gerät mit der SN gemacht. Ich hatte
schon 2 Fälle wo man *mich* linken wollte. Gerät mit "SN ABC" verkauft.
Käufer meckert das als defekt an. Ich biete an: Kostenfrei
zurückschicken. Wenn defekt erfolgt Rücknahme. Und bekomme ein Gerät mit
der Seriennummer "SN XYZ" zurückgeschickt...

Hans-Jürgen

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 14:30:03 von Stefan Pohle

schonmal darüber nachgedacht, dass die qualität der bilder nicht immer die
beste sein muss oder ist?


"Hans-Jürgen Meyer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e85ote$ehc$
> Ha-Jö Metzler schrieb:
>> Hallo,
>>
> [Kamera mit Display-Problem]
>>
>> Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
>> bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
>> Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.
>>
> Das Problem war auf den Bildern zu erkennen, wenn der Käufer es nicht
> erkannt hat, dann ist es sein Problem.
>
> Aber mal ein anderer Ansatzpunkt:
> Hast Du bei dem Verkauf die Seriennummer der Kamera festgehalten?
> Ich mache das grundsätzlich das ich die SN auch schon in der Auktion
> angebe und es werden Fotos von dem Gerät mit der SN gemacht. Ich hatte
> schon 2 Fälle wo man *mich* linken wollte. Gerät mit "SN ABC" verkauft.
> Käufer meckert das als defekt an. Ich biete an: Kostenfrei zurückschicken.
> Wenn defekt erfolgt Rücknahme. Und bekomme ein Gerät mit der Seriennummer
> "SN XYZ" zurückgeschickt...
>
> Hans-Jürgen
>

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 16:59:24 von spammermuell

Stefan Pohle schrieb:

> schonmal darüber nachgedacht, dass die qualität der bilder nicht immer die
> beste sein muss oder ist?
>
Du glaubst nicht, über was ich schon alles nachgedacht habe. Darüber
mache ich mir allerdings keinen Kopf ;)

Alle wenns und abers kann man, wenn man die Auktion nicht gesehen hat,
nicht ausschliessen. Ich muss einfach unterstellen das die Bilder nicht
grottenschlecht waren.

Hans-Jürgen

P.S. TOFU mag im Usenet niemand.

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 01.07.2006 23:37:49 von T0M W e s s

> Wenn es sich um die o.g. Kamera handelt, ist das Problem des Displays
> bekannt,

Dir vielleicht. Mir nicht. Woher auch - bin ich Profi?

So etwas gehört in den Auktionstext hinein, ansonsten hat's einfach ein
"Gschmäckle". Wer diesen Fehler kennt, kann ihn einschätzen, ein anderer
könnte ggf. nachfragen.

Gruß

Tom

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 02.07.2006 00:34:25 von Achim Roessler

T0M W e s s schrieb:
>> Wenn es sich um die o.g. Kamera handelt, ist das Problem des Displays
>> bekannt,
>
>
> Dir vielleicht. Mir nicht. Woher auch - bin ich Profi?

Woher soll ich wissen, was du beruflich 'Profi' machst?

Wenn sich jemand für genau _die_ von mir genannte Kamera interessiert,
dann halte ich es eben für ausserordentlich wahrscheinlich, daß er das
betreffende Problem, das für diesen Kameratyp eben ganz typisch ist,
kennt, so dass er sich die Auktionsbilder entsprechend ansehen wird,
notfalls halt mal dem VK frühzeitig ne Mail schickt (vor Auktionsende).
Selbstverständlich wird meine Annahme nicht für _jeden_ potenziellen
Interessenten gelten, deshalb ...
>
> So etwas gehört in den Auktionstext hinein, ansonsten hat's einfach ein
> "Gschmäckle". Wer diesen Fehler kennt, kann ihn einschätzen, ein anderer
> könnte ggf. nachfragen.

ACK
Gruß
Achim

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 02.07.2006 10:38:35 von Chris Zappa

On Fri, 30 Jun 2006 22:19:20 +0200, "Ha-Jö Metzler" <>
wrote:

>Hallo,
>
>wie ist eure Meinung oder Erfahrung zu
>folgender Problemstellung.
>
>Ich habe eine 20 Jahre alte analoge Kamera mit
>Objektiv und Winder bei ebay für unter 100 Euro
>versteigert.
>
>Die Ware wurde mit gutem funktionsfähigem
>Zustand beschrieben , was sie auch ist
>und mit drei 600 x 800 Pixel großen Bildern
>abgebildet.
>
>Die Kamera hat am LCD-Display am oberen
>Rand ein bis zwei schwarze Pixelreihen
>(ca. 90 % dieser Kameras haben das gleiche Problem
>da es vom Hersteller versäumt wurde den Rand
>des LCD´s abzudichten).
>
>Die dort angezeigte Blende und die Verschlußzeit
>sind davon aber nicht beeinträchtigt, also einwandfrei
>abzulesen.
>
>Auf einem der drei Bilder die bei der Versteigerung
>zu sehen waren, war das LCD mit der leichten Schwärzung
>groß zu sehen.
>
>Der Käufer will nun den Kaufvertrag wegen
>arglistischer Täuschung rückabwickeln.
>
>Er beruft sich darauf, daß die eingestellten
>Bilder für den Kaufvertrag keine Bedeutung hätten,
>sondern nur der eingestellte Text und da hätte ich das
>mit dem LCD zusätzlich reinschreiben müssen.
>
>Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
>bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
>Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.
>
>Gruß
>Ha-Jö
>


Ich würde mein Verhalten danach richten, ob ein Sachmangel von einigem
Gewicht vorliegt.
Der Sachmangel ist in §434 BGB zunächst dadurch definiert, dass
bestimmt ist, wann eine Sache mangelfrei ist. Nach §434 Abs.1 S.1 BGB
ist die Kaufsache mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang die
vereinbarte Beschaffenheit hat. Das Gesetz geht damit von dem
subjektiven Fehlerbegriff aus, der durch weitere Bestimmungen ergänzt
wird. Soweit nämlich keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen
wurde, ist die Sache mangelfrei, wenn sie sich zu der vertraglich
vorausgesetzten Verwendung (§434 Abs.1 S.2 Nr.1 BGB) eignet oder wenn
sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der
Käufer der Art der Sache nach erwarten kann.

Wenn das Display also grundsätzlich funktioniert, würde ich das
angesichts des Alters der Kamera genügen lassen und dem Wunsch des
Käufers nicht nachgeben.
MfG
Chris Zappa

Bitte nur in der NG antworten!

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 02.07.2006 21:33:58 von Chris Zappa

On Sat, 01 Jul 2006 14:13:34 +0200, Hans-Jürgen Meyer
<> wrote:

>Ha-Jö Metzler schrieb:
>> Hallo,
>>
>[Kamera mit Display-Problem]
>>
>> Ich ware bisher der Meinung, daß Bilder und Text
>> bei der Auktionsbeschreibung den gleichen
>> Stellenwert haben, oder liege ich da falsch.
>>
>Das Problem war auf den Bildern zu erkennen, wenn der Käufer es nicht
>erkannt hat, dann ist es sein Problem.
>
>Aber mal ein anderer Ansatzpunkt:
>Hast Du bei dem Verkauf die Seriennummer der Kamera festgehalten?
>Ich mache das grundsätzlich das ich die SN auch schon in der Auktion
>angebe und es werden Fotos von dem Gerät mit der SN gemacht. Ich hatte
>schon 2 Fälle wo man *mich* linken wollte. Gerät mit "SN ABC" verkauft.
>Käufer meckert das als defekt an. Ich biete an: Kostenfrei
>zurückschicken. Wenn defekt erfolgt Rücknahme. Und bekomme ein Gerät mit
>der Seriennummer "SN XYZ" zurückgeschickt...


Hast du die wenigstens wegen Betruges angezeigt?
MfG
Chris Zappa

Bitte nur in der NG antworten!

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 03.07.2006 09:54:20 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Frage zu ebay-Versteigerung

am 03.07.2006 09:56:08 von Holger Pollmann

Dirk Moebius <> schrieb:

>> Trotzdem halte ich das Verhalten des OP zumindest für unfair. Was
>> ist, wenn der Käufer sehbehindert ist und nur den Text über eine
>> Braille-Zeile lesen kann?
>
> Auch wenn das eine unjuristische Frage ist: was soll ein solcher mit
> einer SLR?

Verkaufen oder verschenken bspw.

--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003