Steuerhöhe identisch für gleiches Einkommen bei Selbständigkeit oder Midi-Job (gemeinsam veranlagt)?

Steuerhöhe identisch für gleiches Einkommen bei Selbständigkeit oder Midi-Job (gemeinsam veranlagt)?

am 12.07.2006 13:32:56 von chrifu

Hallo,

wir stehen gerade vor der Frage, ob meine Frau weiterhin selbständig
im Sportverein arbeitet oder dort einen Midi-Job annimmt. Hintergrund
ist, daß sie dann gesetzlich (niedriger) versichert wäre anstatt wie
bisher freiwillig.
Wie sieht es dann bei annahmegemäß gleichem monatlichen Einkommen bei
der Einkommensteuerberechnung im Rahmen der ESt-Erklärung aus? Wir
sind zusammen veranlagt. Ich vermute, daß es egal ist, ob sie
selbständig oder angestellt ist (Übungsleiter-Freibetrag gilt ja auch
in beiden Fällen), da unser beider Einkommen addiert wird, die bisher
von beiden gezahlte Lohnsteuer abgezogen und dann der noch zu zahlende
oder zu erstattende ESt-Betrag ermittelt wird?

Dank und Grüße,
Christian

Re: Steuerhöhe identisch für gleiches Einkommen bei Selbständigkeit oder Midi-Job (gemeinsam veranla

am 12.07.2006 20:28:48 von axbnospamatall

Am 12 Jul 2006 04:32:56 -0700 schrieb :

>Hallo,
>
>wir stehen gerade vor der Frage, ob meine Frau weiterhin selbständig
>im Sportverein arbeitet oder dort einen Midi-Job annimmt. Hintergrund
>ist, daß sie dann gesetzlich (niedriger) versichert wäre anstatt wie
>bisher freiwillig.

Du meinst sie zahlt dann geringere Beiträge, oder?

>Wie sieht es dann bei annahmegemäß gleichem monatlichen Einkommen bei
>der Einkommensteuerberechnung im Rahmen der ESt-Erklärung aus?

Bei selbständiger Tätigkeit entfällt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Im
Extremfall also 920,--EUR weniger Werbungskosten.
Als Selbständige muss sie auch eine Gewinnermittlung erstellen.

Außerdem solltet Ihr genau prüfen, ob es wirklich eine selbständige
Tätigkeit und nicht eine gewerbliche Tätigkeit ist. --> §§ 15,18 EStG

>Wir
>sind zusammen veranlagt. Ich vermute, daß es egal ist, ob sie
>selbständig oder angestellt ist (Übungsleiter-Freibetrag gilt ja auch
>in beiden Fällen), da unser beider Einkommen addiert wird, die bisher
>von beiden gezahlte Lohnsteuer abgezogen und dann der noch zu zahlende
>oder zu erstattende ESt-Betrag ermittelt wird?

Als Selbständige zahlt sie keine Lohnsteuer, so dass entweder
vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt werden oder eine
Nachzahlung entsteht.

Grüße

Axel