Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 13.07.2006 00:40:44 von Sven Gottwald

Hallo Leute,

hat sich bei Euch die letzten Wochen was neues bezüglich der Massever-
fahren rund um den SolZ und die Rentenversicherungsbeiträge ergeben?
Ruhen beendet, zur Rücknahme aufgefordert oder vielleicht sogar schon
entschieden?

Bitte um Wasserstandsmeldung.

Gruß
Sven

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 13.07.2006 16:39:34 von axbnospamatall

Am Thu, 13 Jul 2006 00:40:44 +0200 (CEST) schrieb Sven Gottwald
<>:

>Hallo Leute,
>
>hat sich bei Euch die letzten Wochen was neues bezüglich der Massever-
>fahren rund um den SolZ und die Rentenversicherungsbeiträge ergeben?
>Ruhen beendet, zur Rücknahme aufgefordert oder vielleicht sogar schon
>entschieden?

Bezüglich des SolZ liegt eine Nichzulassungsbeschwerde beim BFH seit
dem 17.3.2006 an. Da dürfte eine Entscheidung vor 2007 nicht zu
erwarten sein. Und selbst bei Annahme schließt sich das reguläre
Verfahren an, welches ungefähr zwei bis drei Jahre dauert.

Bei Nichtannahme bzw. bei Kalgeabweisung durch den BFH wird dann
vermutlich Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt, das dann in
vielleicht drei bis vier Jahren darüber befinden wird. Erwartet wird
dann eine Abweisung der Beschwerde. Und selbst wenn das BVerfG den
SolZ als verfassungswidrig ansieht, wird er der Legislative eine zwei
bis drei jährige Übergangsfrist zur Änderung einräumen.

Im Ergebnis: Zu 99,99999 % bekommen die Steuerpflichtigen nichts
zurück.

Bezüglich der Rentenfrage liegt die Revision seit dem 23.5.2005 beim
BFH. Also Entscheidung vielleicht noch 2007.

Grüße

Axel

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 13.07.2006 20:27:32 von Eric Lorenz

Sven Gottwald schrieb:
>
> hat sich bei Euch die letzten Wochen was neues bezüglich der Massever-
> fahren rund um den SolZ und die Rentenversicherungsbeiträge ergeben?
> Ruhen beendet, zur Rücknahme aufgefordert oder vielleicht sogar schon
> entschieden?
>
> Bitte um Wasserstandsmeldung.

Zumindest bei den Einsprüchen wegen den Rentenversicherungsbeiträgen hat
mich das FA München I etwas verwundert. Die behaupteten, das nur Rentner
Einsprüche einlegen müßten...

Ansonsten nichts Neues an der Front!

Eric

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 13.07.2006 21:02:01 von axbnospamatall

Am Thu, 13 Jul 2006 20:27:32 +0200 schrieb Eric Lorenz
<>:

>Zumindest bei den Einsprüchen wegen den Rentenversicherungsbeiträgen hat
>mich das FA München I etwas verwundert. Die behaupteten, das nur Rentner
>Einsprüche einlegen müßten...

Laut BMF ergeht die Steuerfestsetzung im Honblick auf die
Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als
vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22
Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG nach § 165 AO vorläufig.

Daher ist der Hinweis des FA vermutlich ein Kommunikationsfehler.
Rentner haben ja nun keine Rentenbeiträge mehr sondern nur eine höhere
Steuerbelastung ihrer Rente. Hierzu gibt es aber scheinbar noch kein
Musterverfahren.

Grüße

Axel

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 14.07.2006 06:42:57 von Juergen Linkens

Am 13.07.2006 21:02 schrieb Axel Böhm:

> Rentner haben ja nun keine Rentenbeiträge mehr sondern nur eine höhere
> Steuerbelastung ihrer Rente. Hierzu gibt es aber scheinbar noch kein
> Musterverfahren.

Das dürfte wohl auch noch etwas dauern. Für die Neurentner vor und in
2005 waren 50% ihrer Rente steuerpflichtiges Einkommen und AG-Anteil der
Beiträge war für (zumindest für abhängig Beschäftigte) ja wohl auch
steuerfrei.

Grüße,

Jürgen

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 14.07.2006 17:38:02 von axbnospamatall

Am Fri, 14 Jul 2006 06:42:57 +0200 schrieb Juergen Linkens
<>:

>Am 13.07.2006 21:02 schrieb Axel Böhm:
>
>> Rentner haben ja nun keine Rentenbeiträge mehr sondern nur eine höhere
>> Steuerbelastung ihrer Rente. Hierzu gibt es aber scheinbar noch kein
>> Musterverfahren.
>
>Das dürfte wohl auch noch etwas dauern. Für die Neurentner vor und in
>2005 waren 50% ihrer Rente steuerpflichtiges Einkommen und AG-Anteil der
>Beiträge war für (zumindest für abhängig Beschäftigte) ja wohl auch
>steuerfrei.

Bisher war aber die Rente nur mit einem Ertragsanteil, der zum großen
Teil unter 50 % gelegen hat steuerpflichtig.
Daher haben einige Rentner eine erheblich höhere Steuer ab 2005 für
die gleiche Rente zu entrichten. Würde mich schon wundern, wenn da
nicht ein Rentner oder ein entsprechender Verband hier ein
Musterverfahren anstrengt.

Grüße

Axel

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 15.07.2006 06:16:58 von Juergen Linkens

Am 14.07.2006 17:38 schrieb Axel Böhm:

> Bisher war aber die Rente nur mit einem Ertragsanteil, der zum großen
> Teil unter 50 % gelegen hat steuerpflichtig.
> Daher haben einige Rentner eine erheblich höhere Steuer ab 2005 für
> die gleiche Rente zu entrichten. Würde mich schon wundern, wenn da
> nicht ein Rentner oder ein entsprechender Verband hier ein
> Musterverfahren anstrengt.

Das macht zwar für einige eine deutliche Steuererhöhung aus, aber noch
keine Doppelbesteuerung und um die geht es ja wohl hier.

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 15.07.2006 09:22:05 von hochrein

Axel Böhm <> wrote:

> Rentner haben ja nun keine Rentenbeiträge mehr sondern nur eine höhere
> Steuerbelastung ihrer Rente. Hierzu gibt es aber scheinbar noch kein
> Musterverfahren.

Doch, gibt es inzwischen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V. •• Littenstrasse 10 •• 10179 Berlin
••
Telefon (030) 278 76-2 •• Telefax (030) 278 76-799 ••
E-Mail:
Präsident: StB/vBP Jürgen Pinne •• Hauptgeschäftsführer: RA/FAStR Prof.
Dr. Axel Pestke
P 24/06
DStV - Musterprozess zur Rentenbesteuerung
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt vor dem
Finanzgericht Münster einen Musterprozess mit dem Ziel, eine
verfassungsgemäße Besteuerung von Renten zu erreichen (14 K
2406/06 E).
Der Kläger war während seiner Tätigkeit als selbstständiger
Wirtschaftsprüfer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher:
BfA) freiwillig versichert. Seine Beiträge entrichtete er im
Wesentlichen aus
versteuertem Einkommen, da sie den Sonderausgabenabzug für
Vorsorgeaufwendungen bei weitem überstiegen. Ab 2005 erhält der Kläger
nunmehr Rentenbezüge, die das zuständige Finanzamt gemäß den
Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zur Hälfte in die
einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage des Klägers einbezieht.
Dadurch ergibt sich nach Ansicht des DStV eine verfassungswidrige
Doppelbesteuerung: Die Beiträge wurden aus versteuertem Einkommen
entrichtet und die Bezüge müssen nochmals zu 50 % versteuert werden. In
der Klage wird angeregt, das Alterseinkünftegesetz dem
Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen.
Steuerpflichtige, die vom Alterseinkünftegesetz in entsprechender Weise
betroffen sind und bereits Einspruch gegen ihren Steuerbescheid
eingelegt
haben, haben keinen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens. Es sollte aber
unter Hinweis auf die nunmehr anhängige Klage eine einvernehmliche
Lösung mit dem zuständigen Finanzamt möglich sein.
Berlin, 16. Juni 2006
Ansprechpartner:
Dipl.-Vw. Annette Theobald
E-Mail:
P r e s s e m i t t e i l u n g

hth
W.H.

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 15.07.2006 18:04:06 von axbnospamatall

Am Sat, 15 Jul 2006 06:16:58 +0200 schrieb Juergen Linkens
<>:

>Am 14.07.2006 17:38 schrieb Axel Böhm:
>
>> Bisher war aber die Rente nur mit einem Ertragsanteil, der zum großen
>> Teil unter 50 % gelegen hat steuerpflichtig.
>> Daher haben einige Rentner eine erheblich höhere Steuer ab 2005 für
>> die gleiche Rente zu entrichten. Würde mich schon wundern, wenn da
>> nicht ein Rentner oder ein entsprechender Verband hier ein
>> Musterverfahren anstrengt.
>
>Das macht zwar für einige eine deutliche Steuererhöhung aus, aber noch
>keine Doppelbesteuerung und um die geht es ja wohl hier.

Na eben gerade schon. Die Beiträge zur Rentenversicherung waren früher
nur beschränkt abzugsfähig, wurden somit im wesentlichen aus
versteuertem Einkommen geleistet. Daher waren die Renten bis auf den
Ertragsanteil steuerfrei. Nun sollen aber die Rentner, die Ihre
Rentenbeiträge aus versteuertem Gehalt bezahlt haben die Rente über
den Ertragsanteil hinaus versteuern. Wenn das keine Doppelbesteuerung
ist, was dann?

Grüße

Axel

Re: Einsprueche gegen SolZ und Rentenversicherungsbeitraege

am 16.07.2006 09:04:33 von Juergen Linkens

Hallo Axel,

Am 15.07.2006 18:04 schrieb Axel Böhm:
> Na eben gerade schon. Die Beiträge zur Rentenversicherung waren früher
> nur beschränkt abzugsfähig, wurden somit im wesentlichen aus
> versteuertem Einkommen geleistet.

Das gilt im Prinzip sogar heute noch, nur dass die Beschränkung jetzt
60% beträgt und dieser Wert in Schritten von jährlich 2% bis 2040 auf
100% gebracht werden soll. Allerdings ist für Arbeitnehmer schon immer
eine Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber bezahlt worden und ich kann
mich nicht entsinnen dass diese Hälfte je besteuert wurde, somit wurden
die Beiträge immer schon zu mindestens 50% von der Besteuerung
freigestellt. Das Ergebnis aus dieser Veränderung der Regeln gefällt
sicher keinem der Betroffenen, aber die offizielle Begründung ist bis
dahin nachvollziehbar.

> Daher waren die Renten bis auf den
> Ertragsanteil steuerfrei. Nun sollen aber die Rentner, die Ihre
> Rentenbeiträge aus versteuertem Gehalt bezahlt haben die Rente über
> den Ertragsanteil hinaus versteuern.

Für Neu-Rentner bis einschließlich 2005 beträgt der zu versteuernde
Anteil der Rente 50%, so dass der aus dem AN-Anteil der Beiträge
bezahlte Anteil der Rentenleistung steuerfrei ist. Beachten wir, dass
über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen über den
AG-Anteil hinaus auch bisher schon ein geringer Betrag steuerfrei blieb,
ist evtl. sogar eine leichte Verschiebung dieser 50%-Grenze wohl noch
hinzunehmen.

Für jüngere Generationen wird das irgendwann anders aussehen. Personen
um die 40 haben teilweise schon 20 Jahre Beiträge zu den alten
Bedingungen eingezahlt und werden dann schon ca. 90% der Rente
versteuern. Ungefähr 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters wird auch
die Abzugsfähigkeit der Beiträge diese 90% erreichen, so dass hier eine
doppelte Besteuerung klar zu erkennen ist.

> Wenn das keine Doppelbesteuerung
> ist, was dann?

Bei dem von Waltraud angesprochenen Fall trifft das zu, weil da ein
ehemals Selbständiger klagt. Der hat seine Beiträge vollständig selber
bezahlt und da muss man erstmal errechnen welcher Teil der Beiträge denn
steuerfrei geleistet wurde. Hier dürfte der Anteil wohl sicher unter 50%
fallen.

--
Viele Grüße,

Jürgen