Bezug von Dienstleistungen (IT) aus der Schweiz

Bezug von Dienstleistungen (IT) aus der Schweiz

am 14.07.2006 12:13:58 von Karin Schneider

Wir (in D) beziehen aus der Schweiz IT-Dienstleistungen.
(Beratung, Hotline, Softwareerstellung). Die Dienstleistung erfolgt in der
Schweiz.
Die Rechnung erhalten wir netto ohne Mstw.
Da keine Ware geliefert wird, gehe ich davon aus, dass der Zoll nicht
tangiert wird.
Allerdings bitte ich um Hilfe für die Verbuchung der Kostenrechnung in Bezug
auf die Einfuhrumsatzsteuer und geleichzeitiger Vorsteuer.

Ändert sich das Verfahren, wenn Teile der Leistung (Beratung) in Deutschland
erbracht werden?
Für Tips und Hinweise bedanke ich mich...

Re: Bezug von Dienstleistungen (IT) aus der Schweiz

am 14.07.2006 17:54:14 von axbnospamatall

Am Fri, 14 Jul 2006 12:13:58 +0200 schrieb "Karin Schneider"
<>:

>Wir (in D) beziehen aus der Schweiz IT-Dienstleistungen.
>(Beratung, Hotline, Softwareerstellung). Die Dienstleistung erfolgt in der
>Schweiz.
>Die Rechnung erhalten wir netto ohne Mstw.
>Da keine Ware geliefert wird, gehe ich davon aus, dass der Zoll nicht
>tangiert wird.
>Allerdings bitte ich um Hilfe für die Verbuchung der Kostenrechnung in Bezug
>auf die Einfuhrumsatzsteuer und geleichzeitiger Vorsteuer.

Einfuhrumsatzsteuer entseht nur, wenn auch Ware über die Grenze
gelangt. Dies ist bei den Schweizern zum Beispiel auch Strom, aber
keine Dienstleistungen.

Daher keine EUst und natürlich auch kein Vorsteuerabzug.

Nach Deinen Schilderungen liegen zu mindest zum Teil Leistungen nach
§ 3a Abs. 4 UStG vor, wonach der Ort der Leistung Deutschland und die
Leistung auch steuerpflichtig ist. Ihr müsst dann nach § 13b UStG die
Umsatzsteuer hierfür abführen. Da ihr gleichfalls die Vorsteuer ziehen
könnt ist das ganze also auch nicht zahlungswirksam.

Die Umsatzsteuer darf auch in diesem Fall nicht auf der Rechnung
ausgewiesen sein. Allerdings sollte ein Hinweis auf den Wechsel der
Steuerschuldnerschsft angebracht sein.

Buchen kannst Du dies mit dem entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel,
falls Ihr Datev verwendet.

>Ändert sich das Verfahren, wenn Teile der Leistung (Beratung) in Deutschland
>erbracht werden?

Werden Sie ja zum Teil.

Grüße

Axel