Re: Kaskoschaden -> Gutachten -> Mehrwertsteuer

Re: Kaskoschaden -> Gutachten -> Mehrwertsteuer

am 13.07.2006 00:02:53 von Hans-Joachim Ruetten

Hallo Anton,
> Kann ich, obwohl ich auf Gutachtenbasis habe
> abrechnen lassen und nicht den vollen Schaden
> laut Gutachten habe reparieren lassen, trotzdem
> noch die Rechnung der Werkstatt einreichen und
> die Mehrwertsteuer von der Versicherung
> verlangen?
Ja, wenn Du selbst nicht vorsteuerabzugsfähig bist.

> Oder würde die Versicherung Probleme machen,
> wenn sie sehen, dass ich gar nicht den vollen
> Schaden habe reparieren lassen?
Das interessiert hier nicht.

> Vielen Dank schon mal im voraus!
Da nich für, ;-)
Hajo