Lebenversicherung mit Berufsunfähigkeit

Lebenversicherung mit Berufsunfähigkeit

am 13.07.2006 16:44:10 von Helmut Amannt

Hallo,

meine Lebensversicherung hat den Zusatz : Bei Berufsunfähigkeit
beitragsfrei.

Da ich berufsunfähig bin, und eine BU Rente beziehe, habe ich bei der
Versicherung nachgefragt.

Dort teile man mir mit, ich müsse zu 50% berufsunfähig sein. In meinem
Attest sowie im Rentenbescheid steht aber nur berufsunfähig.

Was hat es mit den 50% auf sich?

Helmut

Re: Lebenversicherung mit Berufsunfähigkeit

am 14.07.2006 11:44:06 von Hans-Joachim Ruetten

Hallo Helmut,
berufsunfähig bei einer privaten Gesellschaft
bedeutet, in dem Beruf, der bei Vertragsbeginn
ausgeübt und/oder der von Dir in den letzten
fünf Jahren ausgeübt worden ist, nicht mehr
mindestens die Hälfte dessen erwirtschaften
kannst, was ein Gesunder erreichen würde. Bei
Selbständigkeit bedeutet es in jedem Falle die
Aufgabe des Gewerbes.
Alles weitere hängt jetzt sehr von der Gesellschaft
ab, bei der Du den Vertrag hast. Zunächst würde
ich prüfen, ob die nach dem Bedingungen auf die
Einrede der abstrakten Verweisbarkeit verzichtet,
denn sonst hast Du schlechte Karten und bist in
jede andere Tätigkeit verweisbar.
Wenn diese Hürde genommen ist, meldest Du Deine
Berufsunfähigkeit und wartest auf deren Reaktion.
Vermutlich werden Sie einen Nachweis verlangen
und Dich zu einem Gutachter schicken, oder
zuerst ein Gutachten von Dir haben wollen.
Viel Glück,
Hajo

Re: Lebenversicherung mit Berufsunfähigkeit

am 14.07.2006 12:40:44 von Patrik Schrader

Helmut Amannt wrote:
> Hallo,
>
> meine Lebensversicherung hat den Zusatz : Bei Berufsunfähigkeit
> beitragsfrei.
>
> Da ich berufsunfähig bin, und eine BU Rente beziehe, habe ich bei der
> Versicherung nachgefragt.
>
> Dort teile man mir mit, ich müsse zu 50% berufsunfähig sein. In meinem
> Attest sowie im Rentenbescheid steht aber nur berufsunfähig.
>
> Was hat es mit den 50% auf sich?
>
> Helmut


Hallo Helmut,

der gesetzliche Rentenversicherungsträger hat eine andere Definition
einer BU bzw.
einer Erwerbsminderung.

In deinem Fall kommt es jetzt konkret auf die Formulierung in den
Bedingungen deiner LV. Und zwar unter welchen Voraussetzungen du in den
Augen des Versicherers BU bist und ob evtl ein abstraktes
Verweisungsrecht besteht.

Die 50% Regelung ist bei den Versicherern üblich, in der gesetzlichen
Rentversicherung ist die Definition anders. Hier gilt der
Leistungsemfänger als voll Erwerbsunfähig wenn er nicht mehr als drei
Stunden am Tag arbeiten kann.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Patrik Schrader
Versicherungskaufmann