Handschellen und Foto löschen

Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 08:29:46 von Werner Bilam

Hallo,
gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
"Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
(weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
Meine eigentliche Frage ist:
1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
Das führt zu Frage Zwei.

2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die Polizei
die Löschung meiner Bilder zu verlangen?

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 10:29:47 von Wolfgang Kieckbusch

> Und welches Recht die Polizei die Löschung meiner Bilder zu verlangen?

Das war ein Angebot der Polizei.
Sonst hättest Du mit zur Wache müssen, die hätten Deinen Apparat
beschlagnahmt und Du hättest ewig auf Herausgabe der Bilder klagen müssen.
Gruß, Wolfgang

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 10:58:34 von Jan Hladik

Werner Bilam schrieb:
> Hallo,
> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).

IANAL, deswegen ist alles, was ich schreibe, nicht 100% sicher und
wahrscheinlich ungenau formuliert...

> Meine eigentliche Frage ist:
> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
> Das führt zu Frage Zwei.

*Jeder*, Security oder nicht, hat das Recht, einen auf frischer Tat
ertappten Verbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und
dabei so viel Gewalt einzusetzen wie noetig. Wenn der Ladendieb oder
Einbrecher weglaeuft, darf auch der Detektiv oder Hausbesitzer Gewalt
einsetzen. Da du selbst von "Auseinandersetzungen" schreibst, scheint es
ja friedlich nicht geklappt zu haben.

> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?

"Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".

Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.

Gruss,

Jan

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:14:53 von Rainer Haessner

Hallo,

Jan Hladik wrote:

> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".

Waeren die Begtroffenen im konkreten Fall nicht "relative Personen der
Zeitgeschichte"?

Rainer Haessner

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:21:44 von Daniel Rehbein

Jan Hladik wrote:

>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam=20
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völli=
g=20
>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten=20
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die=
=20
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar =

>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. H=
ab=20
>> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat =

>> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von=
=20
>> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die=20
>> Polizei die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>=20
> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen=20
> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses"=


Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige=20
Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschließl=
ich=20
auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Bes=
itz.

Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt=20
photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die=20
Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"=20
eingeschränkt.

Es gab zur Zeit der analogen Photographie keine Verpflichtung, auf=20
Anfrage sofort den Film zu entwickeln, die Photos herzuzeigen und=20
einzelne zu vernichten. Und ebenso gibt es auch keine "Lex=20
Digitalkamera", die bei Digitalkameras plötzlich derartiges vorschreibt=


> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities =

> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.

Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:=20


Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:22:27 von svenwantsnospam

Werner Bilam schrieb:
> Hallo,
> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
> Meine eigentliche Frage ist:
> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
> Das führt zu Frage Zwei.

§ 123 StGB- Hausfriedensbruch
§ 127 (1) StPO - Vorläufige Festnahme durch Jedermann
§ 229 BGB - Selbsthilfe
§ 858 BGB - Verbotene Eigenmacht
§ 859 BGB - Selbsthilfe des Besitzers
§ 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners

Paragraphen für die Rechtmässigkeit des Handelns der Security gibt es
genügend. In keinem davon steht etwas, dass Handschellen als Mittel zu
Eigensicherung verboten wären.


> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.

Nett und grosszügig.

> Hab
> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?

Siehe oben.


> Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?

§ 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
fotographierten Security-Mitarbeitern.

Bye
Sven

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:24:10 von svenwantsnospam

Rainer Haessner schrieb:
> Hallo,
>
> Jan Hladik wrote:
>
>> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
> Waeren die Begtroffenen im konkreten Fall nicht "relative Personen der
> Zeitgeschichte"?

Wer? Die "Türsteher"? Wohl kaum, egal wie weit man Begrifflichkeiten
spannt und dehnt.

Bye
Sven

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:34:57 von usenet-01-2006

Sven Bötcher schrieb:

>
>> Und welches Recht die Polizei
>
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.

Hast Du die von Dir genannte Vorschrift auch gelesen? Oder doch nur die
Überschrift?

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:46:41 von Uwe Buschhorn

Sven Bötcher schrieb:

> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.

Dann dürfte auf öffentlichen Plätzen niemals fotografiert werden?

Jeder Passant, der zufällig drauf ist, könnte mir ne Rechnung schicken?


Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:49:37 von Hilmar Steinhauer

Sven Bötcher schrieb:

> Werner Bilam schrieb:
>
>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>
> Nett und grosszügig.

Nein. Unrechtmäßig!

> > Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.

WLKIKIV
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden."

Das Machen der Bilder ohne Einwilligung ist nur dann nicht erlaubt, wenn
es die Intimsphäre betrifft.

Gruß
Hilmar

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:53:26 von Jan Hladik

Daniel Rehbein schrieb:
> Jan Hladik wrote:
>
>> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
>
> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschließlich
> auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Besitz.
>
> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die
> Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"
> eingeschränkt.

Oha, danke fuer die Korrektur. Da ist es ja mal gut, dass ich den
Disclaimer vorangestellt habe...

Ciao

Jan

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:55:35 von Ralf Geist

Jan Hladik <> schrieb:

>"Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".

lies nochmal nach, was 'Recht am eigenen Bild' umfasst!

>Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
>als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.

eher nicht.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 11:56:51 von Ralf Geist

Sven Bötcher <> schrieb:


>§ 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>fotographierten Security-Mitarbeitern.

Blödsinn!

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 13:35:45 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 13:42:05 von Jan Hladik

Ralf Kusmierz schrieb:

> das ist einfach Unsinn.

Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
zwei anderen im selben Thread?

Jan

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 14:07:41 von Daniel Rehbein

Daniel Rehbein wrote:

>> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities=
=20
>> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
>=20
> Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:=20
>

Es erscheint auch wichtig, die Polizei immer wieder darauf hinzuweisen,=20
daß das "Recht am eigenen Bild" sich nur auf die Veröffentlichung=20
bezieht und nicht auf das Erstellen und Speichern der Photos an sich.=20
Und daß es ein "Recht am Bild der eigenen Sache" oder "Recht am Bild de=
s=20
eigenen Gebäudes" erst gar nicht gibt.

Sonst passieren solche Vorkomnisse wieder dieser hier:

ag_4185362.html

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 14:13:41 von Reinhard Zwirner

Sven Bötcher schrieb:
>
> Werner Bilam schrieb:
[...]
>
> § 123 StGB- Hausfriedensbruch
> § 127 (1) StPO - Vorläufige Festnahme durch Jedermann
> § 229 BGB - Selbsthilfe
> § 858 BGB - Verbotene Eigenmacht
> § 859 BGB - Selbsthilfe des Besitzers
> § 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners
>
[...]
> > 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> > fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> > unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> > Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> > Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> > Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>
> Nett und grosszügig.
>
> > Hab
> > ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> > den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> > Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?
>
> Siehe oben.

Hmm. Bist Du sicher?

- Hausfriedensbruch: Außerhalb der Umfriedung?
- Jedermannparagraph: Welche Straftat hat Werner begangen?
- Selbsthilfe: Welches Recht wurde im Rahmen der Selbsthilfe verteidigt?
....

Ich sehe bei keinem der von Dir genannten Punkte eine rechtliche
Grundlage
für das Vorgehen des Security-Menschen. Eher hat dieser eine Straftat
begangen.

> > Und welches Recht die Polizei
> > die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.

Auch dieser Punkt trifft nicht zu, wie andere hier ausführlich dargelegt
haben.

Ich meine, Werner ist Unrecht geschehen.

CU

Reinhard

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 14:32:44 von spamalottomat

Daniel Rehbein schrieb:

> Es erscheint auch wichtig, die Polizei immer wieder darauf
> hinzuweisen, daß das "Recht am eigenen Bild" sich nur auf die
> Veröffentlichung bezieht

ACK,
aber hättest du das in der beschriebenen Situation für klug empfunden?

Die Polizei wird wegen Randale gerufen. Vor Ort wird jemand gefesselt
festgehalten. Dieser jemand weist nun den Polizisten auf das geltende
Recht hin. Was glaubst du, was passiert wäre?

[ ] Polizei, Security und Festgehaltener diskutieren bei einer netten
Tasse Tee über die Bildungslücken der Beteiligten
[ ] Die Polizei stellt eine Alkoholisierung fest und vermutet sogar
den Konsum nichtlegaler Drogen


Gruß Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 14:35:34 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich
> ausschließlich auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren
> Erstellung und Besitz.

Das ist richtig.

> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich
> die Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen
> Bild" eingeschränkt.

Das Anfertigen der Photos hingegen kann durch das allgemeine
Persönlichkeitsrecht beschränkt sein. Es ist erschütternd, daß selbst
bei einem Photorechtsexperten sich das noch nicht rumgesprochen hat ;-)

>> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
>
> Nein, hatten sie eindeutig nicht.

ACK.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 15:32:34 von Martin Mayer

Jan Hladik wrote:

> Ralf Kusmierz schrieb:
>
>> das ist einfach Unsinn.
>
> Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
> zwei anderen im selben Thread?

Sinnvoller, als irgendwelchen Schwachsinn in der Welt zu verbreiten, wenn
man keine Ahnung hat ...

Martin

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 15:43:09 von Jan Hladik

Martin Mayer schrieb:
> Jan Hladik wrote:
>
>
>>Ralf Kusmierz schrieb:
>>
>>
>>>das ist einfach Unsinn.
>>
>>Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
>>zwei anderen im selben Thread?
>
>
> Sinnvoller, als irgendwelchen Schwachsinn in der Welt zu verbreiten, wenn
> man keine Ahnung hat ...

Stimmt, sinnvoller als dein Posting war Ralfs immer noch. Im Usenet gibt
es eben zu jedem Deppen noch einen groesseren...

Ohne Gruss,

Jan

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 16:22:09 von Gunar Klemm

Werner Bilam schrieb:

> Hallo,
> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
> Meine eigentliche Frage ist:
> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?

Ja, sie hätten die Randalierer natürlich auch mit einer Wäscheleine
fesseln können.

> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.

Immer noch besser, als sie bis zum Eintreffen der Polizei im
Schwitzkasten zu halten.

> Das führt zu Frage Zwei.
>
> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> unbeteiligt.

Naja, das ist Auslegungssache. Indem Du aus unmittelbarer Nähe gezielt
Fotos des Geschehens gemacht hast, warst Du eher nicht mehr
unbeteiligt.

> Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?

Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt fotografiert
hast, hast Du m.M.n. das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch ihm
zusteht verletzt.

> Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?

Eigentlich keins, Du hättest es verweigern können.

Allerdings frage ich mich schon, zu welchem Zweck Du diese Fotos
gemacht hast? Um sie ins private Fotoalbum zu stecken?

GK

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 16:30:09 von Gunar Klemm

Daniel Rehbein schrieb:

> Jan Hladik wrote:
>
> >> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
> >> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
> >> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
> >> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
> >> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
> >> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. H=
ab
> >> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
> >> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
> >> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die
> >> Polizei die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
> >
> > "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
> > fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschließl=
ich
> auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Bes=
itz.
>
> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die
> Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"
> eingeschränkt.

Es ist erschreckend, dass sensationsgierigen Reporter oder sonstigen
Spannern das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Opfer völlig egal
ist.

GK

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 16:35:40 von Holger Pollmann

"Gunar Klemm" <> schrieb:

> Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt
> fotografiert hast, hast Du m.M.n. das allgemeine
> Persönlichkeitsrecht, das auch ihm zusteht verletzt.

Das würde ich nicht so sehen. Nicht jedes Foto ist automatisch eine
Verletzung des APR; es KANN das sein, muß es aber nicht. Wenn ich ein m.E.
strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere, dürfte das bspw. in
aller Regel keine Verletzung des APR der Abgelichteten sein.

Und so lag der Fall vermutlich hier.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 16:56:45 von Erik Himmel

> Wenn ich ein m.E.
> strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere, dürfte das bspw.
> in
> aller Regel keine Verletzung des APR der Abgelichteten sein.
> Und so lag der Fall vermutlich hier.

Habe ich den das Recht die Fotos den "Gefesselten" zu überlassen, oder
handelt es sich dann schon um eine Veröffentlichung? Was passiert wenn
ich sie jemanden überlasse und "dieser" veröffentlicht sie dann? Ist das
dann meine Schuld, weil es mein Bild ist?

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 16:59:06 von Holger Pollmann

"Erik Himmel" <> schrieb:

>> Wenn ich ein m.E. strafbares Verhalten zu Beweiszwecken
>> fotografiere, dürfte das bspw. in aller Regel keine Verletzung des
>> APR der Abgelichteten sein. Und so lag der Fall vermutlich hier.
>
> Habe ich den das Recht die Fotos den "Gefesselten" zu überlassen,
> oder handelt es sich dann schon um eine Veröffentlichung?

Das ist dann keine Veröffentlichung und also zulässig. Selbst wenn es
eine wäre, dürfte sie aber zulässig sein, um den Rechten des
Geschädigten zur Durchsetzung zu verhelfen.

> Was passiert wenn ich sie jemanden überlasse und "dieser"
> veröffentlicht sie dann? Ist das dann meine Schuld, weil es mein
> Bild ist?

Nein.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 17:20:37 von Gunar Klemm

Hilmar Steinhauer schrieb:

[..]

> Das Machen der Bilder ohne Einwilligung ist nur dann nicht erlaubt, wenn
> es die Intimsphäre betrifft.

Nein!

Die Rechtsprechung stellt da auf den Zweck der Bildherstellung ab. Die
Frage ist also: Mache ich die Bilder für mein privates Album oder
evtl. zur späteren Veröffentlichung?

Die Herstellung von Personenaufnahmen in der Öffentlichkeit ist
gesetzlich nicht geregelt.

Das Recht am Bild wird ja, wie bereits erwähnt, durch die =A7=A7 22 ff.
KUG geschützt, diese Regelungen beziehen sich jedoch nur auf die
Veröffentlichung bereits hergestellter Aufnahmen. Die Rechtsprechung
wendet allerdings die Regelungen des KUG auf die Bildherstellung
insoweit an, als diese nur zulässig sein soll, wenn eine spätere
Veröffentlichung der Bilder ebenfalls zulässig wäre.

Wer also eine Person in der Öffentlichkeit filmt oder fotografiert,
benötigt bereits für die Herstellung dieser Aufnahmen deren
Einwilligung, es sein denn, es liegt ein Ausnahmefall gemäß =A7 23 KUG
vor, d.h.: ohne Einwilligung darf daher eine Person fotografiert oder
gefilmt werden, wenn es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der
Zeitgeschichte handelt, die abgebildete Person nur Beiwerk einer
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit und nicht Bildmittelpunkt ist,
z B. Passanten auf der Straße.

Handelt es sich um Aufnahmen einer Versammlung, eines Aufzugs oder
ähnlichen Vorgangs, so sind Bilder der Menschenansammlung als solche
zulässig. Ein einzelner Teilnehmer darf jedoch nicht herausgezoomt und
zum Bildfokus gemacht werden.

Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen, können
ebenfalls ohne Einwilligung hergestellt werden.=20

GK

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 17:50:09 von Gunar Klemm

Daniel Rehbein schrieb:

> Daniel Rehbein wrote:
>
> >> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
> >> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
> >
> > Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:
> >
>
> Es erscheint auch wichtig, die Polizei immer wieder darauf hinzuweisen,
> daß das "Recht am eigenen Bild" sich nur auf die Veröffentlichung
> bezieht und nicht auf das Erstellen und Speichern der Photos an sich.

Die Rechtsprechung wende die Regelungen des KUG auf die Bildherstellung
insoweit an, als diese nur zulässig sein soll, wenn eine spätere
Veröffentlichung der Bilder ebenfalls zulässig wäre.

> Und daß es ein "Recht am Bild der eigenen Sache" oder "Recht am Bild des
> eigenen Gebäudes" erst gar nicht gibt.

Auch das stimmt so nicht:

Grundsätzlich sind Sachen "abbildungsfrei". Das bedeutet, dass fremde
Gegenstände und Gebäude grundsätzlich von jedem ohne weiteres
fotografiert oder gefilmt werden können.

Es existiert kein generelles Verbot, fremde Sachen und Gebäude zu
fotografieren und diese Aufnahmen zu veröffentlichen, es sei denn,
dass gerade die Art der Veröffentlichung Rechte des Eigentümers oder
Besitzers verletzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Filmaufnahmen
eines Wohnhauses einen unzutreffenden Eindruck von dessen Bewohnern
vermitteln.

Unzulässig sind auch Aufnahmen, durch deren Herstellung das
Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt wird. Das ist beim
Fotografieren von Gegenständen der Fall, die derart eng mit einer
Person verbunden sind, dass dadurch in deren Privatspäre eingedrungen
wird, zum Beispiel das Fotografieren von Tagebüchern.

> Sonst passieren solche Vorkomnisse wieder dieser hier:
>
ag_4185362.html

Hach Gottel! Konnten die "armen" Reporter keine Bilder davon machen,
wie die Flammen zum Himmel schlagen und Feuerwehrleute sich in
Lebensgefahr begeben? Vielleicht wäre es ja noch zu einer Explosion
mit ein paar Toten gekommen! Da hätten die Privatsender ganz schön
was ausgetütet für die Originalaufnahmen und richtig viel, wenn die
Leichen mit drauf gewesen wären...

Es konnte doch berichtet werden. Die Öffentlichkeit weiss doch jetzt,
dass es dort gebrannt hat und das 120 Feuerwehrleute im Einsatz waren.
Die Fotos könnten keine weiteren relevanten Informationen liefern,
sondern hätten lediglich zur Auflagensteigerung beigetragen.

GK

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 17:55:09 von Gunar Klemm

Holger Pollmann schrieb:

> "Gunar Klemm" <> schrieb:
>
> > Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt
> > fotografiert hast, hast Du m.M.n. das allgemeine
> > Persönlichkeitsrecht, das auch ihm zusteht verletzt.
>
> Das würde ich nicht so sehen. Nicht jedes Foto ist automatisch eine
> Verletzung des APR; es KANN das sein, muß es aber nicht. Wenn ich ein m=
..E.
> strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere, dürfte das bspw. in
> aller Regel keine Verletzung des APR der Abgelichteten sein.

Ach? Was ist, wenn sich das Verhalten als nicht strafbar herausstellt,
Du aber die Fotos durch die Weitergabe bereits "verbreitet" hast?

> Und so lag der Fall vermutlich hier.

So wie ich das verstanden habe, machten die Ordner vom Hausrecht bzw.
Jedermannsrecht gebrauch.

GK

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:06:12 von Gunar Klemm

Holger Pollmann schrieb:

> "Erik Himmel" <> schrieb:
>
> >> Wenn ich ein m.E. strafbares Verhalten zu Beweiszwecken
> >> fotografiere, dürfte das bspw. in aller Regel keine Verletzung des
> >> APR der Abgelichteten sein. Und so lag der Fall vermutlich hier.
> >
> > Habe ich den das Recht die Fotos den "Gefesselten" zu überlassen,
> > oder handelt es sich dann schon um eine Veröffentlichung?
>
> Das ist dann keine Veröffentlichung und also zulässig.

Klar, und den =A7 33 KunstUrhG lassen wir mal untern Tisch fallen.

"Veröffentlichung" ist es sicher nicht, "Verbreitung" dagegen schon.

> Selbst wenn es
> eine wäre, dürfte sie aber zulässig sein, um den Rechten des
> Geschädigten zur Durchsetzung zu verhelfen.

Genau! Das schütteln wir so aus dem Handgelenk...

> > Was passiert wenn ich sie jemanden überlasse und "dieser"
> > veröffentlicht sie dann? Ist das dann meine Schuld, weil es mein
> > Bild ist?
>
> Nein.

Doch.

Der eine weil er die Aufnahmen verbreitet und der andere, weil er diese
veröffentlicht.

GK

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:10:00 von Andreas Gumtow

Daniel Rehbein tippte am 15.07.2006 11:21:
> Jan Hladik wrote:
>
>>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>>> Hab ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht
>>> hat den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m
>>> von Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen? Und welches Recht die
>>> Polizei die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>>
>> "Recht am eigenen Bild". Du darfst niemanden gegen seinen Willen
>> fotografieren, ausgenommen sind nur "Personen oeffentlichen Interesses".
>
> Es ist erschreckend, daß sich sogar in einer Rechtsgruppe derartige
> Irrtümer halten. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich ausschließlich
> auf die Veröffentlichung von Photos, nicht auf deren Erstellung und Besitz.
>
> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich die
> Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen Bild"
> eingeschränkt.
>
> Es gab zur Zeit der analogen Photographie keine Verpflichtung, auf
> Anfrage sofort den Film zu entwickeln, die Photos herzuzeigen und
> einzelne zu vernichten. Und ebenso gibt es auch keine "Lex
> Digitalkamera", die bei Digitalkameras plötzlich derartiges vorschreibt.
>
>> Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass sowohl die Securities
>> als auch die Polizisten das Recht hatten, zu tun, was sie taten.
>
> Nein, hatten sie eindeutig nicht. Siehe hierzu auch:
>

So eine "Lex Digitalkamera" würde jegliche Beweissicherung z.B. für
verbotene Übergriffe oder Verletzung der Verhältnismäßigkeit unmöglich
machen, da der Täter sonst die Löschung des Beweismaterials verlangen
dürfte.

Für das Verlangen der Polizei Beweismittel zu vernichten gibt es keine
rechtliche Grundlage. Wäre ja auch noch schöner z.B. bei Übergriffen
die ja leider auch gelegentlich vorkommen. Man stelle sich vor: z.B.
bei einer Demonstration wird ein Übergriff mit der Kamera oder dem
Camcorder aufgezeichnet und die Polizei würde die Verniochtung des
Beweismittels verlangen können. Der Geschädigte kommt zum Richter und
kann auf die Frage: welche Beweise haben Sie das Polizeiobermeister
Müller sie grundlos niedergeknüppelt hat wie Sie behaupten? nur
antworten: keinen, da die Polizei die Aufnahme die das zeigt hat
zwangsweise löschen lassen, da Polizeiobermeister Müller sein Recht am
eigenen Bild geltend machte.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:28:20 von Rupert Haselbeck

Jan Hladik schrieb:

> Oha, danke fuer die Korrektur. Da ist es ja mal gut, dass ich den
> Disclaimer vorangestellt habe...

Bedank dich lieber nicht voreilig. Die "Korrektur" ist nämlich
falsch :-(
Es ist durchaus nicht generell zulässig, beliebige Menschen zu
fotografieren. Bereits das blosse Fertigen von Aufnahmen kann eine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein und es gibt
darüberhinaus durchaus ernstzunehmende Stimmen, die das Fotografieren=

ohne Zustimmung des Abgelichteten jedenfalls dann für unzulässig
halten, wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen unzulässig wäre. =
Im
Interesse eines wirksamen Schutzes der Rechte des Einzelnen ist dem
zuzustimmen.

MfG
Rupert

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:31:39 von Rupert Haselbeck

Lothar Cezanne schrieb:

>>>Welches Recht hat die Polizei in diesem Fall gehabt?
>>=20
>>=20
>> dich mit zur Wache zu nehmen.
>=20
> Und weswegen?

Zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
Fotografierten. Dazu wäre wohl mindestens die Personalienfeststellung=

zulässig gewesen - gut, wenn man dann den Ausweis in der Tasche hat..=
..

MfG
Rupert

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:34:27 von Volker Neurath

Wolfgang Kieckbusch wrote:

>> Und welches Recht die Polizei die Löschung meiner Bilder zu
>> verlangen?
>
> Das war ein Angebot der Polizei.
> Sonst hättest Du mit zur Wache müssen, die hätten Deinen Apparat
> beschlagnahmt und Du hättest ewig auf Herausgabe der Bilder klagen
> müssen. Gruß, Wolfgang

Die Frage war: auf welcher Rechtlichen Grundlage konnte die Polizei das
Löshen der Bilder verlangen?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:38:28 von Volker Neurath

Sven Bötcher wrote:

>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>> unbeteiligt. Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen.
>
> Nett und grosszügig.

Weshalb bitte, war das "nett und großzügig"?

Erkläre bitte, warum der OP die Bilder löschem /musste/?

> > Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.

ROFL.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:53:48 von Holger Pollmann

"Gunar Klemm" <> schrieb:

>> Das ist dann keine Veröffentlichung und also zulässig.
>
> Klar, und den § 33 KunstUrhG lassen wir mal untern Tisch fallen.

Wenn schon, dann § 22 KunstUrhG. Der verbietet nämlich die Verbreitung.
§ 33 KunstUrhG stellt nur den VErstoß gegen dieses Verbot unter Strafe.

Im übrigen halte ich die Weitergabe an eine Person wegen eines
besonderen Interesses nicht für eine Verbreitung.

>> Selbst wenn es eine wäre, dürfte sie aber zulässig sein, um den
>> Rechten des Geschädigten zur Durchsetzung zu verhelfen.
>
> Genau! Das schütteln wir so aus dem Handgelenk...

Mitnichten. Wir bedienen uns einfach des § 34 StGB, der uns das erlaubt.

>>> Was passiert wenn ich sie jemanden überlasse und "dieser"
>>> veröffentlicht sie dann? Ist das dann meine Schuld, weil es mein
>>> Bild ist?
>>
>> Nein.
>
> Doch.

Nein. Wenn ich die Aufnahme rechtmäßig weitergebe, handele ich
rechtmäßig; da ich das tue, kann ich schon nicht verschuldet
rechtswidrig gehandelt haben, da es schon an der Rechtswidrigkeit fehlt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 18:55:50 von Holger Pollmann

"Gunar Klemm" <> schrieb:

>> Das würde ich nicht so sehen. Nicht jedes Foto ist automatisch
>> eine Verletzung des APR; es KANN das sein, muß es aber nicht. Wenn
>> ich ein m .E. strafbares Verhalten zu Beweiszwecken fotografiere,
>> dürfte das bspw. in aller Regel keine Verletzung des APR der
>> Abgelichteten sein.
>
> Ach? Was ist, wenn sich das Verhalten als nicht strafbar
> herausstellt, Du aber die Fotos durch die Weitergabe bereits
> "verbreitet" hast?

Dann unterlag ich einem Erlaubnistatbestandsirrtum und bin straflos.

>> Und so lag der Fall vermutlich hier.
>
> So wie ich das verstanden habe, machten die Ordner vom Hausrecht
> bzw. Jedermannsrecht gebrauch.

Mit Handschellen? Aha.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 19:05:36 von Daniel Rehbein

Gunar Klemm wrote:

>>Sonst passieren solche Vorkomnisse wieder dieser hier:
>>
trag_4185362.html
>=20
> Hach Gottel! Konnten die "armen" Reporter keine Bilder davon machen,
> wie die Flammen zum Himmel schlagen und Feuerwehrleute sich in
> Lebensgefahr begeben? Vielleicht wäre es ja noch zu einer Explosion
> mit ein paar Toten gekommen!

Was soll diese Polemik? Wenn Du das Anliegen einer Person für nicht=20
begründet hälst, dann darf die Polizei gegen diese Person beliebig=20
geltendes Recht verletzen?

Weil es sich um die Presse, die Du offenbar nicht magst, handelt, ist es =

korrekt, daß Polizisten Photographen auf das Gelände eines privaten=20
Unternehmens führen und dort von dem privaten Unternehmen nach dessen=20
Gutdünken Photos löschen lassen?

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 20:30:28 von Ralf Geist

Rupert Haselbeck <> schrieb:

>der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
>Fotografierten

es gibt keine unrechtmäßig Fotografierte, nur unrechtsmässige
Veröffentlichung.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 20:53:06 von Dirk Geiger

"Gunar Klemm" wrote:
>Werner Bilam schrieb:
>> Hallo,
>> gestern war ich auf dem Heimweg von einem Open-Air
>> "Umsonst&Draussen"-Konzert, daß mit Metallgittern aussenrum abgegrenzt
>> war. Irgendwelche Jugendliche sind dann wohl über die Absperrung
>> geklettert und wurden dann dann von der privaten Security festgehalten
>> (weil es wohl auch dann zu Auseinandersetzungen kam).
>> Meine eigentliche Frage ist:
>> 1.) Hat die private Security das Recht die Personen festzuhalten unter
>> Benutzung _von Handschellen auf dem Rücken_ bis die Polizei kommt?
>
>Ja, sie hätten die Randalierer natürlich auch mit einer Wäscheleine
>fesseln können.
Rechtgrundlage? So wie der Fall beschrieben ist, ist nicht klar ob
eine Fesselung überhaupt notwendig war. Solange keine Notwehrsituation
gegeben war oder die Täter nicht identifiziert werden konnten und eine
Fluchtgefahr gegeben war, ist imo eine Fesselung nicht statthaft. Bei
Ladendiebstählen - wo eine Flucht üblicherweise nicht noch durch einen
zu überkletternden Zaun erschwert wird - ist dieses schließlich auch
unüblich.

>> Festhalten auf jedenfall, aber die Handschellen kommen mir komisch vor.
>
>Immer noch besser, als sie bis zum Eintreffen der Polizei im
>Schwitzkasten zu halten.
Warum sollte man das? Eine Festnahme geht keinesfalls zwingend mit
physischem Festhalten einher. Wenn 3 oder 4 kräftige Securities den
Jugendlichen klar machen, dass sie dableiben sollten, bis die Polizei
kommt, sollte das in den meisten Fällen reichen. In manchen Fällen ist
die Fesselung natürlich angebracht - ob das in Fall des OP so ist, ist
anhand seiner Darstellungen nicht ergründbar.

>> Das führt zu Frage Zwei.
>>
>> 2.) Da mir da ganze so seltsam vorkam hab ich es mal per Digicam
>> fotografiert. Ich war an der ganzen Aktion die da sonst ablief völlig
>> unbeteiligt.
>
>Naja, das ist Auslegungssache. Indem Du aus unmittelbarer Nähe gezielt
>Fotos des Geschehens gemacht hast, warst Du eher nicht mehr
>unbeteiligt.
Selbstverständlich war er an dem Geschehen unbeteiligt.

>> Nachdem es 3x geblitzt hatte kam einer der privaten
>> Security-Leute her und meinte mich auch festhalten zu müssen bis die
>> Polizei kommt (ohne Handschellen). Die Polizei kam dann nach ein paar
>> Minuten und sagte wenn ich die Fotos lösche kann ich gleich gehen. Hab
>> ich dann gemacht weil alle auf mich gewartet haben. Welches Recht hat
>> den so eine private Security mich ausserhalb des Geländes (ca 5m von
>> Zaun entfernt) noch festhalten zu dürfen?
>
>Das Recht, das jeder andere auch hat. Indem Du ihn gezielt fotografiert
>hast, hast Du m.M.n. das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch ihm
>zusteht verletzt.
Kannst Du bitte begründen, wie genau er dies getan haben sollte?
Photographieren (auch gezielt) an sich reicht dazu jedenfalls nicht
aus. Selbst bei einer Veröffentlichung wäre ich mir in diesem Fall
nicht sicher - sie könnte durchaus in den Bereich der Zeitgeschichte
fallen oder zur Berichterstattung über die Veranstaltung gehören. Er
hat ja schließlich einen (Rand-)bereich einer Veranstaltung (die
Randalierer und ihre Festnahme) photographiert und keine Portraits der
Secutities angefertigt.

Ihn festzuhalten ist sicher unbegründet - von einer Straftat
seinerseits ist nichts zu erkennen - beleidigend photographiert hat er
sicher nicht. Selbst wenn hätte es völlig gereicht ihn zu bitten sich
zu identifizieren, die Gefahr, dass jemand bei einem solchen
"Vergehen" dann noch untertaucht ist wohl gleich null.

>>> Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
>Eigentlich keins, Du hättest es verweigern können.
ACK

>Allerdings frage ich mich schon, zu welchem Zweck Du diese Fotos
>gemacht hast? Um sie ins private Fotoalbum zu stecken?
Vielleicht. Vielleicht wollte er sie auch der Presse zuschieben oder
den Jugendlichen als Beweismittel für die vermeintlich illegale
Fesselung zukommen lassen.

Grusz,
Dirk

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 20:55:55 von huehn

Kurt Guenter wrote:

>>der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
>>Fotografierten
>
> es gibt keine unrechtmäßig Fotografierte, nur unrechtsmässige
> Veröffentlichung.

Kinderpornographie?

Thomas

Re: Handschellen und Fo to löschen

am 15.07.2006 21:00:11 von Holger Pollmann

Kurt Guenter <> schrieb:

> es gibt keine unrechtmäßig Fotografierte, nur unrechtsmässige
> Veröffentlichung.

Das ist falsch. Jemand kann durchaus unrechtmäßig fotografiert werden.

Einfaches Beispiel: ich fotografiere jemanden, während er sich im
Kaufhaus in einer Umkleidekabine auszieht, von außen, indem ich mein
Fotohandy über den Vorhang halte. Dieses Foto ist unrechtmäßig gemacht,
die Person also unrechtmäßig fotografiert.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 15.07.2006 23:37:28 von Daniel Rehbein

Gunar Klemm wrote:

> Die Rechtsprechung stellt da auf den Zweck der Bildherstellung ab. Die
> Frage ist also: Mache ich die Bilder für mein privates Album oder
> evtl. zur späteren Veröffentlichung?

Werner hat doch eindeutig geschrieben: Er hat die Photos gemacht, weil=20
ihm das Verhalten der Security-Leute komisch vorkam. Also hat er mit=20
eigenen Photos für sich selbst Beweise gesichert.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 11:26:14 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 13:22:48 von Jan Hladik

Johannes Wiesweg schrieb:
> Am Sat, 15 Jul 2006 13:42:05 +0200 schrieb Jan Hladik:
>
>
>>Wie sinnvoll ist es, ein Posting abzusetzen, dass inhaltsgleich ist mit
>>zwei anderen im selben Thread?
>
>
> Wie sinnvoll ist es Deiner Meinung nach, auf die technischen
> Besonderheiten eines asynchronen Mediums wie das Usenet hinzuweisen?
> Die Chancen sind gut, daß Ralf die anderen Postings noch nicht sehen
> konnte, als er seines verfasste.

Das wage ich zu bezweifeln. Zumindest fuer in diesem Jahrtausend
verfasste Postings.

> Guckst Du hier: de.newusers.infos
> Und solltest Du noch Fragen dazu haben: de.newusers.questions

Ich bin kein "new user". Und wer einen Newsserver benutzt, der fuer
Postings in der de.-Hierarchie 2 Stunden (11.24 - 13.35) braucht, sollte
er sich einen anderen besorgen.

Jan

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 15:56:10 von Frank Schletz

Jan Hladik wrote:

> Johannes Wiesweg schrieb:
>> Guckst Du hier: de.newusers.infos
>> Und solltest Du noch Fragen dazu haben: de.newusers.questions
>
> Ich bin kein "new user". Und wer einen Newsserver benutzt, der fuer
> Postings in der de.-Hierarchie 2 Stunden (11.24 - 13.35) braucht, sollte
> er sich einen anderen besorgen.
>

Klar, und wer beim Posten und News-Lesen nicht online ist,
sollte nicht posten oder wie? Offline-Reader und Personen,
die so was verwenden sind bestimmt alle Ass^wEwiggestrige!einself!

Tz tz tz

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:04:06 von Christian Baer

On Sat, 15 Jul 2006 19:05:36 +0200 Daniel Rehbein wrote:

> Weil es sich um die Presse, die Du offenbar nicht magst, handelt, ist es
> korrekt, daß Polizisten Photographen auf das Gelände eines privaten
> Unternehmens führen und dort von dem privaten Unternehmen nach dessen
> Gutdünken Photos löschen lassen?

Falls ich mich da mal einmischen darf...

Nein, ich bin nicht der Ansicht, daß solche Methoden angewand werden
sollten. Gleichwohl bin ich aber auch der Ansicht, daß die Presse in
vielen Fällen beschnitten werden sollte in ihren Rechten. Die
Pressefreiheit ist eingeführt worden, um den Überwachungsstaat zu
verhindern, damit die Medien wirklich die 4. Gewalt im Staat darstellen.
Sie ist eindeutig *nicht* eingeführt worden, damit irgendwelche
Presseleute mächtig Kohle mit Privatschicksalen und Snuff-Bildern (oder
Videos) machen können.

Es gibt Journalisten, die immer wieder gebetsmühlenartig sagen "Die
Öffentlichkeit hat ein Recht, das zu Erfahren!" Und ich frage mich dann
immer, aus welchem Gesetz sich dieses Recht denn ableiten soll. Welches
Recht hat denn die Öffentlichkeit darauf zu wissen, ob George Cloony
seiner Frau fremd geht (natürlich mit Fotos) oder wie die entstellte
Leiche einer Teenagerin (die natürlich namentlich genannt wird) nach
einem Hausbrand aussah? Vielleicht hat nach Ansicht einer Presseleute
die Bevölkerung auch ein Recht darauf zu erfahren, wer der letzte
Lottomillionär ist. Daß diese Leute dann mit der Entführung ihrer Kinder
oder mit dem vollkommenen Verlußt der Lebensqualität klarkommen müßten,
scheint bei der Presse oftmals keine Rolle zu spielen.

Die Presse darf und soll untersuchen und berichten, keine Frage.
Vielleicht sollte man aber durchaus mal darlegen, was die
Geschmacksgrenze überschreitet und auch mal sehr empfindliche Strafen
und Schadenersatzsummen für Opfer einführen, selbst wenn diese nicht
ohnehin schon reich und mächtig sind. Wenn ich auf der Titelseite der
Blöd als Kinderschänder mit Foto dargestellt werde, interessiert sich
später keiner mehr für die Gegendarstellung oder die Richtigstellung,
die dann irgendwo zwischen den Witzen steht.

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:12:00 von Christian Baer

On 15 Jul 2006 12:35:34 GMT Holger Pollmann wrote:

>> Im öffentlichen Raum darf man auch Einzelpersonen gezielt
>> photographieren und die Photos beliebig lange aufbewaren, lediglich
>> die Veröffentlichung solcher Photos ist durch das "Recht am eigenen
>> Bild" eingeschränkt.
>
> Das Anfertigen der Photos hingegen kann durch das allgemeine
> Persönlichkeitsrecht beschränkt sein. Es ist erschütternd, daß selbst
> bei einem Photorechtsexperten sich das noch nicht rumgesprochen hat ;-)

Wohlgemerkt: kann, nicht muß!

Wenn ich Fotos vom Kölner Dom mache, sind da praktisch immer
zwangsläufig Personen mit drauf. Es ist wohl kaum möglich jeden zu
fragen, oder gar jeden zu Identifizieren.

Der Kölner Dom ist ein öffentlicher Ort. Da muß man damit Rechnen,
Fotographiert zu werden. Das muß man aber eigentlich auch auf einer
nichtgeschlossenen Feier, die noch obendrein von außen gesehen werden
kann.

Im vorliegenden Fall denke ich mal, wären wohl eher die "Festgenommenen"
die Personen auf den Fotos gewesen, oder? Eigenartigerweise glaube ich
nicht wirklich, daß die gefragt wurden, sondern die Sicherheitsleute[1].
Und wenn man will kann man daraus jetzt bewußt schon etwas ableiten.

Gruß
Christian

[1] Kennt in Deutschland keiner mehr die Wörter "Sicherheitsdienst" oder
"Wachdienst"? Und warum wird das Wort "Security" dann immer falsch
verwendet? "Die Securities" heißt "die Sicherheiten", etwas sonderbar im
Sprachgebrauch, oder?

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:14:14 von Christian Baer

On 15 Jul 2006 07:30:09 -0700 Gunar Klemm wrote:

> Es ist erschreckend, dass sensationsgierigen Reporter oder sonstigen
> Spannern das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Opfer völlig egal
> ist.

Ich glaube das Gesetz wurde nicht wirklich aus diesem Grund so
formuliert. Wenn ich mal überlege, wie viele Leute ich im Urlaub schon
fotographiert habe. Ich habe ja lange gewartet, aber irgendwie waren
immer Wachen vor diesem Königshaus in London...

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:14:31 von Volker Neurath

Rupert Haselbeck wrote:

> Zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
> Fotografierten.

wieso "unrechtmäßig fotografiert"?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:24:36 von Christian Baer

On Sun, 16 Jul 2006 13:22:48 +0200 Jan Hladik wrote:

>> Wie sinnvoll ist es Deiner Meinung nach, auf die technischen
>> Besonderheiten eines asynchronen Mediums wie das Usenet hinzuweisen?
>> Die Chancen sind gut, daß Ralf die anderen Postings noch nicht sehen
>> konnte, als er seines verfasste.
> Das wage ich zu bezweifeln. Zumindest fuer in diesem Jahrtausend
> verfasste Postings.

Womit Du nur beweist, keine Ahnung zu haben.

Ich habe einen eigenen Newsserver lokal im privaten Netz.
Newsbeiträge werden alle 15 Minuten abgeholt und meine verschickt. Wenn
ich mit meinem slrn eine Gruppe "öffne" (lese), werden die Artikel in
dieser Gruppe so lange nicht aktualisiert, bis ich die Gruppe entweder
verlassen und wieder öffne, oder ich per Tastendruck den Newsreader
veranlasse, nach neuen Beiträgen zu suchen. Da ich aufgrund eines
Augenleidens nicht besonders schnell lesen kann, kommt es durchaus vor,
daß eine Gruppe mal etwas länger nicht aktualisiert wird. Dies gilt
übrigens nicht nur bei der Verwendung von slrn, sondern auch bei fast
allen anderen Newsreadern - mir sind keine Bekannt, wo es nicht gilt.

Und wenn Du kein neuer Benutzer bist, solltest Du wissen, daß es in
Deutschland noch sehr viele Gegenden ohne Breitbandzugänge gibt und auch
Menschen, die keinen Breitbandzugang wollen oder sich keinen leisten
können. Da wird bestimmt nicht alle 15 Minuten nach neuen Nachrichten
geguckt, weil das auf Dauer einfach zu sehr ins Geld geht.

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:29:34 von Christian Baer

On 15 Jul 2006 08:20:37 -0700 Gunar Klemm wrote:

> Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen, können
> ebenfalls ohne Einwilligung hergestellt werden.

Das heißt, wenn ich von meiner Nachbarin in ihrem Garten Fotos mache,
während sie sich nackt in der Sonne aalt, ist das zulässig, wenn ich sie
als künsterlische Aktfotos deklariere? Danke für den Tipp! :-)

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 16:39:58 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>> Das Anfertigen der Photos hingegen kann durch das allgemeine
>> Persönlichkeitsrecht beschränkt sein. Es ist erschütternd, daß
>> selbst bei einem Photorechtsexperten sich das noch nicht
>> rumgesprochen hat ;-)
>
> Wohlgemerkt: kann, nicht muß!

Ich weiß. Drum schrub ich das.

> Wenn ich Fotos vom Kölner Dom mache, sind da praktisch immer
> zwangsläufig Personen mit drauf. Es ist wohl kaum möglich jeden zu
> fragen, oder gar jeden zu Identifizieren.

Wenn dort hingegen von einem Verbrecher eine Frau nackt an einen Turm
gefesselt wurde, darfst du trotzdem kein Foto machen, auf dem ihr
Gesicht erkennbar ist, IMHO.

> Im vorliegenden Fall denke ich mal, wären wohl eher die
> "Festgenommenen" die Personen auf den Fotos gewesen, oder?

Die Sicherheitsleute auch.

> [1] Kennt in Deutschland keiner mehr die Wörter "Sicherheitsdienst"
> oder "Wachdienst"? Und warum wird das Wort "Security" dann immer
> falsch verwendet? "Die Securities" heißt "die Sicherheiten", etwas
> sonderbar im Sprachgebrauch, oder?

Die Leute gehören zur Security, so wie Polizisten zur Polizei gehören.
"Polizei" heißt nämlich eigentlich "Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 17:32:36 von Falk Willberg

Gunar Klemm schrieb:
....
> Es ist erschreckend, dass sensationsgierigen Reporter oder sonstigen
> Spannern das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihrer Opfer völlig egal
> ist.

Und besonders, daß ein bekanntes Kartoffelschaleneinwickelblatt dazu
auch noch auffordert und dafür bezahlt:

Falk

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 19:32:56 von Christian Baer

On 16 Jul 2006 14:39:58 GMT Holger Pollmann wrote:

> Wenn dort hingegen von einem Verbrecher eine Frau nackt an einen Turm
> gefesselt wurde, darfst du trotzdem kein Foto machen, auf dem ihr
> Gesicht erkennbar ist, IMHO.

Hmm, wenn das Foto ausschließlich zur Beweisaufnahme genutzt wird. Aber
das ist wohl etwas weit hergeholt und hier wohl auch nicht wirklich
relevant...

>> [1] Kennt in Deutschland keiner mehr die Wörter "Sicherheitsdienst"
>> oder "Wachdienst"? Und warum wird das Wort "Security" dann immer
>> falsch verwendet? "Die Securities" heißt "die Sicherheiten", etwas
>> sonderbar im Sprachgebrauch, oder?
> Die Leute gehören zur Security, so wie Polizisten zur Polizei gehören.
> "Polizei" heißt nämlich eigentlich "Abwehr von Gefahren für die
> öffentliche Sicherheit oder Ordnung".

Au Mann! Woran liegt es eigentlich, daß Deutsche immer wieder
irgendwelche Wörter aus anderen Sprachen (derzeit verstärkt Englisch)
importieren, anschließend falsch benutzen (in England sagt keiner "the
securities" genausowenig wie jemand bei uns "die Polizeis" sagen würde)
und dann auch noch irgendwelche faszinierenden linguistischen Konstrukte
anbieten können, warum diese Verwendung doch richtig sein soll?

Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wird.

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 20:26:31 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>> Die Leute gehören zur Security, so wie Polizisten zur Polizei
>> gehören. "Polizei" heißt nämlich eigentlich "Abwehr von Gefahren
>> für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung".
>
> Au Mann! Woran liegt es eigentlich, daß Deutsche immer wieder
> irgendwelche Wörter aus anderen Sprachen (derzeit verstärkt
> Englisch) importieren, anschließend falsch benutzen (in England
> sagt keiner "the securities" genausowenig wie jemand bei uns "die
> Polizeis" sagen würde) und dann auch noch irgendwelche
> faszinierenden linguistischen Konstrukte anbieten können, warum
> diese Verwendung doch richtig sein soll?

Ähm... du, also ehrlich, das, was ich da schrieb, ist ehrlich die
eigentliche Bedeutung von "Polizei".

"Die Securitys" (so und nicht mit "ies") ist dann eben eine Abkürzunq
für "die von der Security".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 21:27:18 von Christian Baer

On 16 Jul 2006 18:26:31 GMT Holger Pollmann wrote:

> Ähm... du, also ehrlich, das, was ich da schrieb, ist ehrlich die
> eigentliche Bedeutung von "Polizei".

Ähm, das habe ich auch nicht anzweifeln wollen. :-)

> "Die Securitys" (so und nicht mit "ies") ist dann eben eine Abkürzunq
> für "die von der Security".

Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)

Dieses "ies" ist übrigens wirklich die Art, wie der Plural im Englischen
gebildet wird.

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 21:33:58 von Florian Kleinmanns

Christian Baer <> schrieb:
>> "Die Securitys" (so und nicht mit "ies") ist dann eben eine Abkürzunq
>> für "die von der Security".
>
>Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)
>
>Dieses "ies" ist übrigens wirklich die Art, wie der Plural im Englischen
>gebildet wird.

Wenn wir von den Securitys sprechen, dann tun wir das nicht auf
Englisch. Dementsprechend ist auch der Plural nicht nach englischen
Grammatikregeln zu bilden.

Grüße
Florian

f'up2p
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 21:35:12 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>> "Die Securitys" (so und nicht mit "ies") ist dann eben eine
>> Abkürzunq für "die von der Security".
>
> Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)

Weil wir da schon länger einen gut üblichen deutschen Begriff für haben.

Wenn wir vom Sicherheitsdienst reden würden, würden wir vielleicht
Sicherheitsdienstler sagen; wenn wir stattdessen jetzt Security sagen,
ist "Securitys" im Grunde nur folgerichtig. Es paßt halt nur nicht in
dein Sprachempfinden ;-)

(Ich würde das übrigens auch eher nicht sagen.)

> Dieses "ies" ist übrigens wirklich die Art, wie der Plural im
> Englischen gebildet wird.

Ja. Aber das ist schnuppe, denn das Wort wird hier eingedeutscht
verwendet, und eine verwandlung von -y zu -ies im Plural ist uns
unbekannt. Drum heißt es im Deutschen auch Hobbys und nicht Hobbies.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 16.07.2006 21:43:56 von Alexander Skwar

· Christian Baer <>:
> On 16 Jul 2006 18:26:31 GMT Holger Pollmann wrote:

>> "Die Securitys" (so und nicht mit "ies") ist dann eben eine Abkürzunq
>> für "die von der Security".
>
> Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)

Na, und?

> Dieses "ies" ist übrigens wirklich die Art, wie der Plural im Englischen
> gebildet wird.

Ach, wir sprechen Englisch? Ich dachte eigentlich, das die in Deutschland
übliche Sprache "deutsch" ist.

Alexander Skwar
--
"Sarkasmus als literarisches Ausdrucksmittel" lautete das Thema des
Tages. Zu Beginn forderte der Professor auf, ein Beispiel zu nennen.
Alles erstarrte, als sich ein Hörer mit dem Satz zu Wort meldete: "Ich
kann Ihnen gar nicht sagen, wie ich Ihre Vorlesungen schätze."

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 09:27:32 von Christian Baer

On Sun, 16 Jul 2006 21:43:56 +0200 Alexander Skwar wrote:

>> Dieses "ies" ist übrigens wirklich die Art, wie der Plural im Englischen
>> gebildet wird.
> Ach, wir sprechen Englisch? Ich dachte eigentlich, das die in Deutschland
> übliche Sprache "deutsch" ist.

Und das Wort "Security" (was ja bekanntlich "Sicherheit" heißt) ist
neuerdings ein deutsches Wort? :-)

Ich habe nichts gegen die englische Sprache. Von mir aus könnten wir in
Deutschland Englisch auch als 2. Amtssprache einführen. Da ich im
englischsprachigen Raum aufgewachsen bin, habe ich damit keine Probleme.
Mich stört halt nur das mischen von Sprachen. Das läßt sich manchmal
nicht vermeiden, weil es oftmals keinen deutschen Begriff für etwas gibt
(Beispiel: Firewall). Ich weiß nicht woran es liegt, aber ich bekomme
einfach Ohrenkrebs, wenn aus Modegründen (und was anderes ist das ja
nicht) englische Wörter verwendet werden, obwohl es durchaus passende
und aussagekräftige deutsche Wörter gibt, und die englischen Wörter dann
auch noch falsch verwendet werden.

Warum falsch?
Das Wort "Security" auf der Jacke von einem der besagten Männer wird
z.B. grammatisch gleichgesetzt mit der Aufschrift "Sanitäter" oder
"Notarzt". Diese Wörter beschreiben direkt den Träger der Jacke als
Einzelperson und das Bilden des Plurals ist auch sinnvoll. Die Wörter
"Polizei" oder "Bundeswehr" beschreiben nicht die Person als einzelnen,
sondern die Gruppe, zu der sie gehört. Schon hier muß man grammatisch
umformen, um ein sinnvolles Ergebnis zu bekommen. Doch der Ausdruck
"Security" ist wohl am ehesten mit "Grenzschutz" zu vergleichen: Eine
Aufgabe, die zum Namen wurde.

Meiner Meinung nach hat jemand das Wort "Security" auf einer Jacke
gesehen, das im Kopf mit der Auschrift "Notarzt" gleichgesetzt, so
verwendet und ab dann ist die Herde ohne darüber nachzudenken einfach
mitgelaufen. Ist bei "Handy" und "DSL" ja auch passiert.

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 09:49:01 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>> Ach, wir sprechen Englisch? Ich dachte eigentlich, das die in
>> Deutschland übliche Sprache "deutsch" ist.
>
> Und das Wort "Security" (was ja bekanntlich "Sicherheit" heißt) ist
> neuerdings ein deutsches Wort? :-)

So, wie es gebraucht wurde, ja; sonst schriebst du es ja auch "security"
und nicht "Security".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 10:13:10 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 10:32:10 von Axel van Bergen

Christian Baer schrieb:

> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wi=
rd.

Zumindest im Bezug auf England irrst du dich. Das zugegebenermaßen
deutschstämmige Wort "Handy" findet dort zunehmend Verbreitung.

Grüßle,
Axel

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:10:19 von Christian Baer

On 16 Jul 2006 19:35:12 GMT Holger Pollmann wrote:

>>> "Die Securitys" (so und nicht mit "ies") ist dann eben eine
>>> Abkürzunq für "die von der Security".
>> Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)

> Weil wir da schon länger einen gut üblichen deutschen Begriff für haben.

Haben wir für "Security" mit "Sicherheit" oder "Sicherheitsdienst"
auch. :-)

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:13:33 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 10:13:10 +0200 Juergen Roesener wrote:

>>weil es oftmals keinen deutschen Begriff für etwas gibt
>>(Beispiel: Firewall).
>
> Brandwand, Brandmauer
>
>

Naja, ich schreibe ab und an auch Feuerwall. :-) Und manchmal schreibe
ich auch bewußt Schlüsselbrett. Aber da muß man fast schon ein
Eingeweihter sein, um es zu verstehen.

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:15:54 von Christian Baer

On 17 Jul 2006 01:32:10 -0700 Axel van Bergen wrote:

>> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
>> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wird.
>
> Zumindest im Bezug auf England irrst du dich. Das zugegebenermaßen
> deutschstämmige Wort "Handy" findet dort zunehmend Verbreitung.

Echt? Alle Engländer und Australier, mit denen ich bislang gesprochen
habe, sagten "mobile phone".

Der "handy man" ist unser Freund Tim Taylor von "Home Improvement". Die
deutsche Übersetzung davon ist auch etwas abenteuerlich...

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:28:17 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>>> Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)
>
>> Weil wir da schon länger einen gut üblichen deutschen Begriff für
>> haben.
>
> Haben wir für "Security" mit "Sicherheit" oder "Sicherheitsdienst"
> auch. :-)

Aber nicht so lange wie "Polizisten" :-P

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:30:49 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:35:31 von Peter Bruells

Christian Baer <> writes:

> On 17 Jul 2006 01:32:10 -0700 Axel van Bergen wrote:
>
> >> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
> >> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wird.
> >
> > Zumindest im Bezug auf England irrst du dich. Das zugegebenermaßen
> > deutschstämmige Wort "Handy" findet dort zunehmend Verbreitung.
>
> Echt? Alle Engländer und Australier, mit denen ich bislang gesprochen
> habe, sagten "mobile phone".

Ob und inwieweit es Verbreitung findet, aber ich habe "handy" im Sinne
von "Mobiltelefon" schon in amerikanischen Romanen von amerikanischen
Autoren in Originalsprache gesehen.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:39:09 von Holger Pollmann

Peter Bruells <> schrieb:

> Ob und inwieweit es Verbreitung findet, aber ich habe "handy" im
> Sinne von "Mobiltelefon" schon in amerikanischen Romanen von
> amerikanischen Autoren in Originalsprache gesehen.

Wirklich? Wo? Ich kenne da eigentlich nur "cell(ular) (phone)"...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:57:28 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 11:58:20 von Peter Bruells

Holger Pollmann <> writes:

> Peter Bruells <> schrieb:
>
> > Ob und inwieweit es Verbreitung findet, aber ich habe "handy" im
> > Sinne von "Mobiltelefon" schon in amerikanischen Romanen von
> > amerikanischen Autoren in Originalsprache gesehen.
>
> Wirklich? Wo? Ich kenne da eigentlich nur "cell(ular) (phone)"...



"I can and I must. Now if you would bring me the handy, I will arrange
a meeting."
She gave him the cell phone.

Rita Mae Brown and Sneaky Pie Brown,
Cat on the Scent
Seite 175 (Taschenbuchausgabe)

Der Sprecher ist Engländer.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 12:08:51 von Alexander Skwar

Christian Baer <>:

> On 17 Jul 2006 01:32:10 -0700 Axel van Bergen wrote:
>
>>> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
>>> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wird.
>>
>> Zumindest im Bezug auf England irrst du dich. Das zugegebenermaßen
>> deutschstämmige Wort "Handy" findet dort zunehmend Verbreitung.
>
> Echt? Alle Engländer und Australier, mit denen ich bislang gesprochen
> habe, sagten "mobile phone".

Das "alle" "mobile phone" verstehen, bestreitet ja auch niemand. Axel
sagte aber, das *auch* Handy verstanden wird. Und bei einer kurzen Umfrage
bei englischen Kollegen kam heraus, das dem so ist. Es mag vlt. (noch?)
nicht übermäßig gebräuchlich sein, aber es ist bekannt.

Alexander Skwar
--
QOTD:
The only easy way to tell a hamster from a gerbil is that the
gerbil has more dark meat.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 12:45:31 von Holger Pollmann

Peter Bruells <> schrieb:

>> Wirklich? Wo? Ich kenne da eigentlich nur "cell(ular) (phone)"...
>
> "I can and I must. Now if you would bring me the handy, I will arrange
> a meeting."
> She gave him the cell phone.
>
> Rita Mae Brown and Sneaky Pie Brown,
> Cat on the Scent
> Seite 175 (Taschenbuchausgabe)

Faszinierend. Danke!

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 12:55:52 von Volker Marquardt

Juergen Roesener schrieb:
> Christian Baer <> wrote:
>> habe, sagten "mobile phone".
> ...oder nur mobile.

....also deutsch: *Moppelfohn* - womit wir wieder bei den Roots wären ;-)

Volker

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 17:29:59 von Matthias Kryn

Peter Bruells schrieb:
> Holger Pollmann <> writes:
> > Peter Bruells <> schrieb:

> > > Ob und inwieweit es Verbreitung findet, aber ich habe
> > > "handy" im Sinne von "Mobiltelefon" schon in
> > > amerikanischen Romanen von amerikanischen Autoren in
> > > Originalsprache gesehen.
> >
> > Wirklich? Wo? Ich kenne da eigentlich nur "cell(ular)
> > (phone)"...

Kannte ich bis eben auch nur so: mobile oder cell.


> "I can and I must. Now if you would bring me the handy, I
> will arrange a meeting."
> She gave him the cell phone.
>
> Rita Mae Brown and Sneaky Pie Brown,
> Cat on the Scent
> Seite 175 (Taschenbuchausgabe)
>
> Der Sprecher ist Engländer.

Wahnsinn. Vielen Dank!

Grüße
Matthias

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 17:47:20 von ungelesenindietonne

Rupert Haselbeck <> wrote:

> Lothar Cezanne schrieb:

> > Und weswegen?
>
> Zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
> Fotografierten.

Seit wann macht die Polizei denn sowas?

Grüße
Dominik
--
RA Dominik Boecker, Hohenstaufenring 57a, 50674 Köln

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 17:56:49 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 11:30:49 +0200 Juergen Roesener wrote:

> Man muss ja nicht mit aller Gewalt wörtlich übersetzen; für's keyboard
> gibt es eine deutsche Entsprechung: die Tastatur.

Das Wort Schlüsselbrett benutze ich auch mehr aus
Unterhaltungsgründen. :-)

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 17:59:20 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 11:57:28 +0200 Juergen Roesener wrote:

> Handy habe ich in Edinburgh im Gespräch zwischen zwei ca. 10-12
> jährigen Mädchen gehört. "Do me your handy..." (beide damenhaft
> angezogen inkl. Handtasche und mit sehr vornehmem Getue<g>)

Wobei der Ausdruck "Do me..." alles andere als Damenhaft ist.

Und das bringt uns gleich zur nächsten Fragen:
Was machst Du denn inmitten solcher jungen Mädchen? :-)

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 18:02:26 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 12:08:51 +0200 Alexander Skwar wrote:

>> Echt? Alle Engländer und Australier, mit denen ich bislang gesprochen
>> habe, sagten "mobile phone".

> Das "alle" "mobile phone" verstehen, bestreitet ja auch niemand.

Ähem, ich habe geschrieben, daß sie das Wort selber benutzt haben, wenn
sie davon sprachen. Nicht, daß sie es nur verstehen. :-)

> Axel sagte aber, das *auch* Handy verstanden wird. Und bei einer
> kurzen Umfrage bei englischen Kollegen kam heraus, das dem so ist. Es
> mag vlt. (noch?) nicht übermäßig gebräuchlich sein, aber es ist
> bekannt.

Wir Deutschen hatten schon immer einen schlechten Einfluß auf die Welt.
Erst zerstören wir unsere eigene Sprache und jetzt wo das weitgehend
erledigt ist, nehmen wir uns die Tommys[1] vor...

Gruß
Christian

[1] So richtig deutsch geschrieben? :-)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 18:03:29 von Christian Baer

On 17 Jul 2006 09:28:17 GMT Holger Pollmann wrote:

>>>> Warum sagen wir dann nicht "die Polizeis"? :-)
>>> Weil wir da schon länger einen gut üblichen deutschen Begriff für
>>> haben.
>> Haben wir für "Security" mit "Sicherheit" oder "Sicherheitsdienst"
>> auch. :-)

> Aber nicht so lange wie "Polizisten" :-P

1. Dafür ist das Wort "Sicherheit" aber kürzer als "Polizisten".
2. Klugscheißer!

3. :-)

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 18:10:24 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 18:26:00 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>>> Haben wir für "Security" mit "Sicherheit" oder "Sicherheitsdienst"
>>> auch. :-)
>>
>> Aber nicht so lange wie "Polizisten" :-P
>
> 1. Dafür ist das Wort "Sicherheit" aber kürzer als "Polizisten".

Aber Sicherheitler
oder Sicherheitie
ist länger als
Polizist

:-)

> 2. Klugscheißer!

:-P

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 18:56:16 von Thomas Hochstein

Jan Hladik schrieb:

> Ich bin kein "new user".

Aber dennoch offenbar recht ahnungslos.

> Und wer einen Newsserver benutzt, der fuer
> Postings in der de.-Hierarchie 2 Stunden (11.24 - 13.35) braucht, sollte
> er sich einen anderen besorgen.

Das Usenet ist kein Onlinemedium. Und Postings brauchen regelmäßig
durchaus deutlich länger als 2 h, um mich zu erreichen - wenn ich
nämlich morgens meine Wohnung verlassen, habe ich danach bis abends
keinen Kontakt zu einem Newsserver mehr.

-thh

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 19:27:47 von Daniel Rehbein

Christian Baer wrote:

>>>Dieses "ies" ist übrigens wirklich die Art, wie der Plural im Englis=
chen
>>>gebildet wird.
>>
>>Ach, wir sprechen Englisch? Ich dachte eigentlich, das die in Deutschla=
nd
>>übliche Sprache "deutsch" ist.
> =20
> Und das Wort "Security" (was ja bekanntlich "Sicherheit" heißt) ist
> neuerdings ein deutsches Wort? :-)

Wenn es ein Fremdwort in der Deutschen Sprache sein soll, schreibt man=20
es seit der Rechtschreibreform so, wie man es ausspricht. Als deutsches=20
Wort wird es also "Sekjuritie" geschrieben.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 19:30:21 von Daniel Rehbein

Christian Baer wrote:

> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in=

> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet =
wird.

Seit der Rechtsschreibreform müsste man dieses Wort in der deutschen=20
Schriftsprache allerdings mit "ä" schreiben. Friseur schreibt man=20
neuerdings auch mit "ö" und Bureau schon länger mit "ü".

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 20:02:45 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 18:10:24 +0200 Juergen Roesener wrote:

>>Und das bringt uns gleich zur nächsten Fragen:
>>Was machst Du denn inmitten solcher jungen Mädchen? :-)

> Das war an einem Eisstand vor dem Eingang des Inverleith Parks, wo
> alle ganz brav in der Schlange standen.

Und Du hast all den Damen ein Eis ausgegeben? :-) [1]

> Natürlich ist "do me..." nicht besonders damenhaft, deshalb hatte ich
> es ja extra erwähnt :-)

Ich glaube ich brauche wieder Sarkasmusmarker. :-/

Gruß
Christian

[1] Ich sollte es lieber nicht zu weit auf die Spitze treibe. Habe heute
Morgen wohl einen Kasper gefrühstück. :-)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 20:03:40 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 19:27:47 +0200 Daniel Rehbein wrote:

>> Und das Wort "Security" (was ja bekanntlich "Sicherheit" heißt) ist
>> neuerdings ein deutsches Wort? :-)
>
> Wenn es ein Fremdwort in der Deutschen Sprache sein soll, schreibt man
> es seit der Rechtschreibreform so, wie man es ausspricht. Als deutsches
> Wort wird es also "Sekjuritie" geschrieben.

Ich glaube ich muß brechen...

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 20:04:38 von Christian Baer

On Mon, 17 Jul 2006 19:30:21 +0200 Daniel Rehbein wrote:

>> Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder in
>> England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet wird.
>
> Seit der Rechtsschreibreform müsste man dieses Wort in der deutschen
> Schriftsprache allerdings mit "ä" schreiben. Friseur schreibt man
> neuerdings auch mit "ö" und Bureau schon länger mit "ü".

Also "häähndii"?

Gruß
Christian

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 20:15:48 von Holger Pollmann

Christian Baer <> schrieb:

>> Wenn es ein Fremdwort in der Deutschen Sprache sein soll, schreibt
>> man es seit der Rechtschreibreform so, wie man es ausspricht. Als
>> deutsches Wort wird es also "Sekjuritie" geschrieben.
>
> Ich glaube ich muß brechen...

Keinen Humor?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 20:33:32 von Daniel Rehbein

Christian Baer wrote:

>>>Ich denke da z.B. auch an das *deutsche* Wort "Handy", welches weder i=
n
>>>England noch in Amerika oder Australien für dieses Gerät verwendet=
wird.
>>
>>Seit der Rechtsschreibreform müsste man dieses Wort in der deutschen =

>>Schriftsprache allerdings mit "ä" schreiben. Friseur schreibt man=20
>>neuerdings auch mit "ö" und Bureau schon länger mit "ü".
>=20
> Also "häähndii"?

Doppel-i kenne ich aus der deutschen Schriftsprache nicht. Und ein=20
Doppel-ä gefolgt von einem h ist auch seltsam, zumal das ä ohnehin ku=
rz=20
gesprochen wird. Die einzige Diskussion kann IMHO also sein, ob das Wort =

"Händi" oder "Händie" geschrieben wird. Ich möchte eher zu der zwei=
ten=20
Variante tendieren.

Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 17.07.2006 20:55:34 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>> Also "häähndii"?
>
> Doppel-i kenne ich aus der deutschen Schriftsprache nicht.

"Iih!"

Oder, etwas besser: Initiieren.

Gut, ich weiß, wie's gemeint war ;-)

> Und ein Doppel-ä gefolgt von einem h ist auch seltsam, zumal das ä
> ohnehin kurz gesprochen wird. Die einzige Diskussion kann IMHO also
> sein, ob das Wort "Händi" oder "Händie" geschrieben wird. Ich
> möchte eher zu der zweiten Variante tendieren.

Kannst du mal anhand des amtlichen Regelwerks deine (m.E. falsche)
Behauptung belegen, daß man angeblich Lehnwörter jetzt so schriebe, wie
man sie spricht?

Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen. Die korrekte Schreibweise des
Worts für einen Diener heißt auch nach der Rechtschreibreform "Butler"
und nicht "Battler". Das ergibt sich bspw. aus § 20 des Regelwerks, in
dem erläutert wird, daß diverse Laute auch anderen Buchstaben zugeordnet
werden - der Laut "a" beispielsweise auch dem Buchstaben "u".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 00:18:53 von Daniel Rehbein

Holger Pollmann wrote:

> Kannst du mal anhand des amtlichen Regelwerks deine (m.E. falsche)=20
> Behauptung belegen, daß man angeblich Lehnwörter jetzt so schriebe,=
wie=20
> man sie spricht?

Es war Ziel der Rechtschreibreform, die Schreibweise der Aussprache=20
abzupassen. Deshalb hat man nicht nur die Verwendung von "ß" und "ss"=20
eindeutiger gestaltet, sondern schreibt auch Fremdwörter nun so wie man=
=20
sie spricht. "Friseur" schreibt man nun mit "ö", "Mayonnaise" schreibt =

man nun "Majonäse" und "Portemonnaie" schreibt man nun "Portmonnee".

Warum sollte diese Eindeutung der Schreibweise vor technischen=20
Fremdwörter haltmachen?

Wenn man statt "Mayonnaise" nun die völlig anders aussehende=20
Schreibweise "Majonäse" verwendet, dann schreibt man statt "Download"=20
selbstverständlich auch "Daunloht".

Alles andere wäre inkonsequent und würde dem Sinn der=20
Rechtschreibreform, nämlich eine Vereinfachung der Schreibregeln zu=20
bewirken, zuwiderlaufen.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 01:44:29 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>> Kannst du mal anhand des amtlichen Regelwerks deine (m.E. falsche)
>> Behauptung belegen, daß man angeblich Lehnwörter jetzt so
>> schriebe, wie man sie spricht?
>
> Es war Ziel der Rechtschreibreform, die Schreibweise der Aussprache
> abzupassen. Deshalb hat man nicht nur die Verwendung von "ß" und
> "ss" eindeutiger gestaltet, sondern schreibt auch Fremdwörter nun
> so wie man sie spricht. "Friseur" schreibt man nun mit "ö",
> "Mayonnaise" schreibt man nun "Majonäse" und "Portemonnaie"
> schreibt man nun "Portmonnee".
>
> Warum sollte diese Eindeutung der Schreibweise vor technischen
> Fremdwörter haltmachen?

Sie hat einfach nicht stattgefunden. Warum sollte der Gesetzgeber dieses
oder jenes nicht tun wollen? Die Antwort ist: das spielt keine Rolle, es
zählt nur, was er macht.

Es gibt im Rechtschreibregelwerk keine Regel, die besagt "Auch
Lehnwörter erhalten eine deutsche Schreibweise". Gibt's nicht. Punkt.

Kritik an der Rechtschreibreform ist eine Sache, aber was du behauptest,
ist FALSCH.

> Wenn man statt "Mayonnaise" nun die völlig anders aussehende
> Schreibweise "Majonäse" verwendet, dann schreibt man statt
> "Download" selbstverständlich auch "Daunloht".

Super Beispiel. Vor allem, weil die Schreibweise "Majonäse" schon seit
vielen Jahren im Duden steht und nich tmit der Reform erfunden wurde.
Klassisches Eigentor :-)

> Alles andere wäre inkonsequent und würde dem Sinn der
> Rechtschreibreform, nämlich eine Vereinfachung der Schreibregeln zu
> bewirken, zuwiderlaufen.

Das ist falsch.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 09:39:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 11:34:33 von miknuth1

Sven Bötcher wrote:
> =A7 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> fotographierten Security-Mitarbeitern.

hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und allein
beim fotografen - betrachtet man rechtlich das foto als kunstwerk, denn
hier greift wieder das kunsturheberrecht - man kennt das unter dem
sammelbegriff gema.

offensichtlich war hier die securitity von der polizei beauftragt, in
der öffentlichkeit zu handeln, dann steht die security in einem
verhältnis des rechtlichen vertreters der behörde polizei - und hat
auch deren öffentlichkeitsstatus.

auch kann der fotoapparat niemals ohne richterlichen
beschlagnehmebeschluss beschlagnahmt werden, deshalb, damit das recht
zur sofortigen beschwerde gegen die beschlagnehme gewahrt bleibt.

Re: Handschellen und Foto loeschen

am 18.07.2006 12:15:59 von Walle

miknuth1 <> erwähnte:

>> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>> fotographierten Security-Mitarbeitern.
>
> hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
> öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und
> allein beim fotografen

Wieso meinst du, dass jemand, den man im öffentlichen Raum
fotografiert, kein "Recht am eigenen Bild" hätte?

> betrachtet man rechtlich das foto als kunstwerk, denn hier
> greift wieder das kunsturheberrecht - man kennt das unter dem
> sammelbegriff gema.

Was kennt man unter dem Begriff Gema? Ich kenne darunter die
deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte". Als staatlich anerkannte
Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der
Musikschaffenden. (nach <>).

Das Pendant zur Gema ist bei Fotosn übrigens die "VG Wort Bild".

> offensichtlich war hier die securitity von der polizei
> beauftragt,

Nicht vom Veranstalter?

> auch kann der fotoapparat niemals ohne richterlichen
> beschlagnehmebeschluss beschlagnahmt werden, deshalb, damit das
> recht zur sofortigen beschwerde gegen die beschlagnehme gewahrt
> bleibt.

Ohne deine Satzkonstruktion ganz verstanden zu haben: Warum sollte
die Polizei nicht die Möglicheit zur sofortigen Sicherstellung
haben?

Gruß, Walle

--
[ ]

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 12:55:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 14:45:48 von Holger Pollmann

"miknuth1" <> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben. Und da du deinen Namen in der eMail-Adresse
hast, sollte es dir auch keinen größeren Kopfschmerzen bereiten.

>> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>> fotographierten Security-Mitarbeitern.
>
> hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
> öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und allein
> beim fotografen - betrachtet man rechtlich das foto als kunstwerk, denn
> hier greift wieder das kunsturheberrecht - man kennt das unter dem
> sammelbegriff gema.

Du verwechselst das KunstUhrG mit dem UrhG.

Ersteres ist großteilig aufgehoben, gültig im KunstUrhG sind im
wesentlichen allein noch die Vorschriften über das Recht am eigenen Bild.
Alles andere ist aufgehoben.

Darüber hinaus - wurde ja schon gesagt - verliert man sein Recht am
eigenen Bild nicht, nur weil man in der Öffentlichkeit ist. Google mal
nach "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" und "Caroline vom
Monaco".

> offensichtlich war hier die securitity von der polizei beauftragt, in
> der öffentlichkeit zu handeln,

Weder ist das offensichtlich noch war die Security das noch kann die
Polizei sowas überhaupt.

> dann steht die security in einem verhältnis des rechtlichen
> vertreters der behörde polizei - und hat auch deren
> öffentlichkeitsstatus.

Auch Beamte im Einsatz haben übrigens ein Recht am eigenen Bild.

> auch kann der fotoapparat niemals ohne richterlichen
> beschlagnehmebeschluss beschlagnahmt werden,

Das ist völlig falsch. Eine derartige Regelung gibt es nicht;
Fotoapparate unterliegen genauso wie so ziemlich alle anderen Gegenstände
auch der Möglichkeit der Beschlagnahme und/oder Sicherstellung.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 15:20:00 von Martin Bienwald

Christian Baer schrieb:

> [1] Ich sollte es lieber nicht zu weit auf die Spitze treibe. Habe heute
> Morgen wohl einen Kasper gefrühstück. :-)

Ach _deswegen_ mußtest du eben brechen ... und dann erzählst du uns, das
komme von komisch eingedeutschten englischen Wörtern. (Ist übrigens auch
nix Neues, Keks und Streik gibts schon eine ganze Weile.)

.... Martin

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 18:05:15 von Christoph Jeschke

* Daniel Rehbein:

> Es war Ziel der Rechtschreibreform, die Schreibweise der Aussprache
> abzupassen. Deshalb hat man nicht nur die Verwendung von "ß" und "ss"
> eindeutiger gestaltet, sondern schreibt auch Fremdwörter nun so wie man
> sie spricht. "Friseur" schreibt man nun mit "ö", "Mayonnaise" schreibt
> man nun "Majonäse" und "Portemonnaie" schreibt man nun "Portmonnee".

Das ist jeweils die optionale, eingedeutsche Schreibweise. In meinem
Duden (der, der erst am 22. Juli erscheinen wird), gibt es
beispielsweise das Wort Chicorée, welches auch (nach Dudenempfehlung
IIRC) Schikoree geschrieben werden darf. Weiteres Beispiel: Delfin vs.
Delphin. Beide korrekt. Oder Friseur/Frisör, Friseurin/Frisörin oder
Friseuse/Frisöse.

> Alles andere wäre inkonsequent und würde dem Sinn der
> Rechtschreibreform, nämlich eine Vereinfachung der Schreibregeln zu
> bewirken, zuwiderlaufen.

Schön. Du hast etwas Wichtiges über die Rechtschreibreformen gelernt.

Gruß aus Mannheim,
Christoph

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 19:07:40 von Daniel Rehbein

Michael 'Mithi' Cordes wrote:

>>Super Beispiel. Vor allem, weil die Schreibweise "Majonäse" schon sei=
t=20
>>vielen Jahren im Duden steht und nich tmit der Reform erfunden wurde.=20
> =20
> Den Frisör kennt mein Duden von 1991 natürlich auch schon.

Auch den von mir angesprochenen Begriff "Büro" anstelle von "Bureau"=20
kennt der Duden schon länger. Das heißt aber nicht, daß die=20
Rechtschreibreform nicht das Ziel hätte, die Schreibweisen von Begriffe=
n=20
zu vereinfachen.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 19:11:40 von Daniel Rehbein

Holger Pollmann wrote:

>>Warum sollte diese Eindeutung der Schreibweise vor technischen=20
>>Fremdwörter haltmachen?
> =20
> Sie hat einfach nicht stattgefunden. Warum sollte der Gesetzgeber diese=
s=20
> oder jenes nicht tun wollen? Die Antwort ist: das spielt keine Rolle, e=
s=20
> zählt nur, was er macht.

Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie sie=20
bestimmte Begriffe zu schreiben haben. Ich kann beispielsweise nach=20
Herzenslust meine Geldbörse als "Bordmonai" betiteln, ohne dabei gegen =

irgendein Gesetz zu verstoßen.

Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der=20
Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein Regelwerk, =

dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und entsprechend=20
handeln kann. Dieses Regelwerk muß also auch nicht zwingend vollständ=
ig=20
niedergeschrieben sein, sondern kann von jedem Bürger nach eigenem=20
Sprachempfinden oder logischen Überlegungen weitergedacht werden.

Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 19:16:35 von Rainer Dahnke

Werner Bilam schrieb:

> [...] Und welches Recht die Polizei
> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?

Tipp:
Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer
geeigneten Software wieder herstellen. (Sofern nach
dem Löschen keine neuen Aufnahmen gemacht wurden).

Grüße
Rainer




--
- DAHNKE Internet Service

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 19:39:14 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>> Sie hat einfach nicht stattgefunden. Warum sollte der Gesetzgeber
>> diese s oder jenes nicht tun wollen? Die Antwort ist: das spielt
>> keine Rolle, e s zählt nur, was er macht.
>
> Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie sie
> bestimmte Begriffe zu schreiben haben.

Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der Behörden
sind auch Bürger.

Er schreibt es nur nicht ALLEN vor.

> Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der
> Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
> Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und
> entsprechend handeln kann.

Das ist falsch, und jeder Schüler kann dir ein Lied davon singen.

> Dieses Regelwerk muß also auch nicht zwingend vollständig
> niedergeschrieben sein, sondern kann von jedem Bürger nach eigenem
> Sprachempfinden oder logischen Überlegungen weitergedacht werden.

Nein, das ist falsch; die Adressaten der Reform, Schüler u.ä., dürfen
sich nicht irgend etwas neues ausdenken.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 21:41:02 von Daniel Rehbein

Holger Pollmann wrote:

>>Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie sie=

>>bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
> =20
> Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der Behö=
rden=20
> sind auch Bürger.=20

Wenn ich also von einer Behörde einen Brief mit Rechtschreibfehlern=20
bekomme, dann kann ich den Absender anzeigen? Sind Rechtschreibfehler=20
durch Beamte eine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit? Oder=20
kann ich nur zivilrechtlich auf Unterlassung klagen?

>>Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der=20
>>Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
>>Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und
>>entsprechend handeln kann.
> =20
> Das ist falsch, und jeder Schüler kann dir ein Lied davon singen.

Der Schüler wird schlechte Noten erhalten, wenn er sich nicht an die al=
s=20
"richtig" verkündete Schreibweise hält, gegen geltendes Recht verstö=
ßt=20
er damit aber noch lange nicht.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 21:59:15 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>> Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der
>> Behörden sind auch Bürger.
>
> Wenn ich also von einer Behörde einen Brief mit Rechtschreibfehlern
> bekomme, dann kann ich den Absender anzeigen?

Daniel, du bist lange genug in dsr.* unterwegs, um den Unterschied
zwischen Strafrecht und Nichtstrafrecht zu verstehen.

Ich werde darum auf diesen Schwachsinn nicht weiter eingehen.

> Sind Rechtschreibfehler durch Beamte eine Straftat oder lediglich
> eine Ordnungswidrigkeit? Oder kann ich nur zivilrechtlich auf
> Unterlassung klagen?

Der Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht hingegen scheint
dir nicht bekannt zu sein ;-)

>>> Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der
>>> Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
>>> Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und
>>> entsprechend handeln kann.
>>
>> Das ist falsch, und jeder Schüler kann dir ein Lied davon singen.
>
> Der Schüler wird schlechte Noten erhalten, wenn er sich nicht an
> die als "richtig" verkündete Schreibweise hält, gegen geltendes
> Recht verstößt er damit aber noch lange nicht.

Nur, weil er nicht dagegen verstoßen kann, ist es nich Nichtrecht.

Ich kann auch nicht gegen Art. 3 GG verstoßen, weil ich ein Bürger bin
und nicht der Staat; trotzdem wirst ja wohl nicht einmal du behaupten.
daß Art. 3 GG kein Recht ist, oder?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 22:22:30 von Daniel Rehbein

Holger Pollmann wrote:

[Behauptung: Gesetzgeber schreibt Bürgern nicht vor, wie sie zu=20
schreiben haben]

>>>Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der
>>>Behörden sind auch Bürger.=20
>>
>>Wenn ich also von einer Behörde einen Brief mit Rechtschreibfehlern
>>bekomme, dann kann ich den Absender anzeigen?
>=20
> Daniel, du bist lange genug in dsr.* unterwegs, um den Unterschied=20
> zwischen Strafrecht und Nichtstrafrecht zu verstehen.
>=20
>>Sind Rechtschreibfehler durch Beamte eine Straftat oder lediglich
>>eine Ordnungswidrigkeit? Oder kann ich nur zivilrechtlich auf=20
>>Unterlassung klagen? =20
>=20
> Der Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht hingegen schein=
t=20
> dir nicht bekannt zu sein ;-)

Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von=20
Behörden verstoßen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.

>>>>Im Gegensatz z.B. zur Straßenverkehrsordnung geht es bei der=20
>>>>Rechtschreibung also nicht um geltendes Recht, sondern um ein
>>>>Regelwerk, dessen Sinngehalt jeder Bürger selbst einschätzen und
>>>>entsprechend handeln kann.=20
>>>=20
>>>Das ist falsch, und jeder Schüler kann dir ein Lied davon singen.
>>
>>Der Schüler wird schlechte Noten erhalten, wenn er sich nicht an
>>die als "richtig" verkündete Schreibweise hält, gegen geltendes
>>Recht verstößt er damit aber noch lange nicht.
>=20
> Nur, weil er nicht dagegen verstoßen kann, ist es nich Nichtrecht.
>=20
> Ich kann auch nicht gegen Art. 3 GG verstoßen, weil ich ein Bürger =
bin=20
> und nicht der Staat; trotzdem wirst ja wohl nicht einmal du behaupten. =

> daß Art. 3 GG kein Recht ist, oder?

Du würdest dan aber nicht behaupten, daß Du davon, daß man gegen Ar=
tikel=20
3 GG verstoßen kann, "ein Lied singen" kannst. Über die Schüler, di=
e=20
falsch schreiben, hast Du dagegen behauptet, daß sie "ein Lied davon=20
singen" könnten, daß die Rechtschreibung geltendes Recht sei.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 22:57:17 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>>> Sind Rechtschreibfehler durch Beamte eine Straftat oder lediglich
>>> eine Ordnungswidrigkeit? Oder kann ich nur zivilrechtlich auf
>>> Unterlassung klagen?
>>
>> Der Unterschied zwischen öffentlichem und Privatrecht hingegen
>> scheint dir nicht bekannt zu sein ;-)
>
> Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von
> Behörden verstoßen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.

Bei Bundesbeamten: § 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende
Vorschrift des Landesrechts.

>> Ich kann auch nicht gegen Art. 3 GG verstoßen, weil ich ein Bürger
>> bin und nicht der Staat; trotzdem wirst ja wohl nicht einmal du
>> behaupten, daß Art. 3 GG kein Recht ist, oder?
>
> Du würdest dan aber nicht behaupten, daß Du davon, daß man gegen
> Artikel 3 GG verstoßen kann, "ein Lied singen" kannst.

Och, klar, würde ich.

> Über die Schüler, die falsch schreiben, hast Du dagegen behauptet,
> daß sie "ein Lied davon singen" könnten, daß die Rechtschreibung
> geltendes Recht sei.

Ja, Denn wäre es nicht so, dürften die Lehrer Verstöße gegen die
Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend
schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das auf
dein Einzelnoten für die Klassenarbeiten basiert, ist ein
Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz. Wie
kann das sein, wenn es kein Recht ist?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 18.07.2006 23:25:27 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 00:20:17 von Daniel Rehbein

Holger Pollmann wrote:


>>Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von=20
>>Behörden verstoßen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.
> =20
> Bei Bundesbeamten: =A7 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende=20
> Vorschrift des Landesrechts.

In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise=20
bestimmter Wörter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.

>>Über die Schüler, die falsch schreiben, hast Du dagegen behauptet,
>>daß sie "ein Lied davon singen" könnten, daß die Rechtschreibung
>>geltendes Recht sei. =20
> =20
> Ja, Denn wäre es nicht so, dürften die Lehrer Verstöße gegen di=
e=20
> Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend=20
> schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das auf=20
> dein Einzelnoten für die Klassenarbeiten basiert, ist ein=20
> Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz. Wie=20
> kann das sein, wenn es kein Recht ist?

Deinen Ausführungen zufolge müsste also alles, worauf eine Zensur=20
basiert, gesetzlich festgelegt sein? Gibt es also analog zu den=20
Rechtschreibregeln auch amtlich festgelegte Regeln z.B. für die=20
Mitarbeit im Unterricht, die Formulierung von Aufsätzen oder die äuß=
ere=20
Form von Arbeitsergebnissen? Ist eine Schulzensur also juristisch=20
überprüfbar?

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 00:29:53 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>>> Dann nenne mir doch einfach das Gesetz, gegen das Angestellte von
>>> Behörden verstoßen, wenn sie Rechtschreibfehler machen.
>>
>> Bei Bundesbeamten: § 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende
>> Vorschrift des Landesrechts.
>
> In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise
> bestimmter Wörter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.

Es gibt eine Anweisung, die neue Rechtschreibung anzuwenden. Wer das
nicht tut, verstößt gegen diese Anweisung.

>>> Über die Schüler, die falsch schreiben, hast Du dagegen
>>> behauptet, daß sie "ein Lied davon singen" könnten, daß die
>>> Rechtschreibung geltendes Recht sei.
>>
>> Ja, Denn wäre es nicht so, dürften die Lehrer Verstöße gegen di e
>> Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend
>> schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das
>> auf dein Einzelnoten für die Klassenarbeiten basiert, ist ein
>> Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz.
>> Wie kann das sein, wenn es kein Recht ist?
>
> Deinen Ausführungen zufolge müsste also alles, worauf eine Zensur
> basiert, gesetzlich festgelegt sein?

Nein. Wer schrieb was von "gesetzlich"? Wir reden üer die Frage, ob die
Rechtschreibregeln Recht sind.

> Gibt es also analog zu den Rechtschreibregeln auch amtlich
> festgelegte Regeln z.B. für die Mitarbeit im Unterricht, die
> Formulierung von Aufsätzen oder die äußere Form von
> Arbeitsergebnissen?

Teilweise, ja.

> Ist eine Schulzensur also juristisch überprüfbar?

Ja, natürlich. Zwar nur eingeschränkt, weil der Lehrer bei der Bewertung
einer Arbeit gewissen Beurteilungsspielraum hat, aber da gibt es
Grenzen. Eine völlig richtige Arbeit kann bspw. nicht einfach als grob
falsch gewertet werden; so etwas wäre problemlos angreifbar.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 00:51:41 von Daniel Rehbein

Holger Pollmann wrote:

>>>Bei Bundesbeamten: =A7 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende=20
>>>Vorschrift des Landesrechts.
>>
>>In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise=20
>>bestimmter Wörter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.
> =20
> Es gibt eine Anweisung, die neue Rechtschreibung anzuwenden. Wer das=20
> nicht tut, verstößt gegen diese Anweisung.

Diese Anweisung stammt wohl kaum vom Gesetzgeber, sondern vom Dienstherre=
n.

>>>Ja, Denn wäre es nicht so, dürften die Lehrer Verstöße gegen d=
i e=20
>>>Rechtschreibreformregeln nicht als Fehler ahnden und entsprechend=20
>>>schlechtere Noten vergeben. Zumindest das Versetzungszeugnis, das
>>>auf dein Einzelnoten für die Klassenarbeiten basiert, ist ein=20
>>>Verwaltungsakt; das ganze hat also definitiv rechtliche Relevanz.
>>>Wie kann das sein, wenn es kein Recht ist?=20
>>
>>Deinen Ausführungen zufolge müsste also alles, worauf eine Zensur=20
>>basiert, gesetzlich festgelegt sein?=20
>=20
> Nein. Wer schrieb was von "gesetzlich"? Wir reden üer die Frage, ob d=
ie=20
> Rechtschreibregeln Recht sind.

Hier noch mal die entscheidende Passage aus Deinem Posting=20
<>:

|> Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie si=
e
|> bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
|
|Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der Behö=
rden
|sind auch Bürger.

Es ging also um die Frage, ob der *Gesetzgeber* Schülern und=20
Mitarbeitern in Behörden bestimmte Schreibweisen von Wörtern vorschre=
ibt.

Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de

Re: Handschellen und Foto loeschen

am 19.07.2006 02:00:00 von rbabel

Rupert Haselbeck schrieb:

> Es ist durchaus nicht generell zulässig, beliebige
> Menschen zu fotografieren. Bereits das blosse Fertigen
> von Aufnahmen kann eine Verletzung des allgemeinen
> Persönlichkeitsrechts sein und es gibt darüberhinaus
> durchaus ernstzunehmende Stimmen, die das Fotografieren
> ohne Zustimmung des Abgelichteten jedenfalls dann für
> unzulässig halten, wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen
> unzulässig wäre. Im Interesse eines wirksamen Schutzes
> der Rechte des Einzelnen ist dem zuzustimmen.

Endlich mal nicht nur wiedergekäute Fotografenmärchen.

<URL:news:>

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 08:38:24 von Werner Bilam

> Tipp:
> Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer
> geeigneten Software wieder herstellen. (Sofern nach
> dem Löschen keine neuen Aufnahmen gemacht wurden).

Danke, das wusste ich. Deshalb hatt es mir auch nichts gemacht sie zu
löschen. :-)

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 10:53:51 von Holger Pollmann

Daniel Rehbein <> schrieb:

>>>> Bei Bundesbeamten: § 55 BBG. Bei Landesbeamten die entsprechende
>>>> Vorschrift des Landesrechts.
>>>
>>> In diesem Paragraphen schreibt der Gesetzgeber die Schreibweise
>>> bestimmter Wörter vor? Das vermag ich da nicht herauszulesen.
>>
>> Es gibt eine Anweisung, die neue Rechtschreibung anzuwenden. Wer
>> das nicht tut, verstößt gegen diese Anweisung.
>
> Diese Anweisung stammt wohl kaum vom Gesetzgeber, sondern vom
> Dienstherren.

Und wenn man gegen die Anweisung des Dienstherrn verstößt, verstößt man
gegen § 55 BBG.

>>> Deinen Ausführungen zufolge müsste also alles, worauf eine Zensur
>>> basiert, gesetzlich festgelegt sein?
>>
>> Nein. Wer schrieb was von "gesetzlich"? Wir reden üer die Frage, ob
>> d ie Rechtschreibregeln Recht sind.
>
> Hier noch mal die entscheidende Passage aus Deinem Posting
> <>:
>
>|> Der Gesetzgeber schreibt seinen Bürger überhaupt nicht vor, wie si
>|> e bestimmte Begriffe zu schreiben haben.
>|
>|Das ist falsch. Schüler sind auch Bürger. Die Angestellten der Behö
>|rden sind auch Bürger.
>
> Es ging also um die Frage, ob der *Gesetzgeber* Schülern und
> Mitarbeitern in Behörden bestimmte Schreibweisen von Wörtern
> vorschreibt.

Ach so. Nun, in Schleswig-Holstein bspw. wurde der § 4 X SchulG, der die
alte Rechtschreibung vorschrieb, aufgehoben, um die Einführung der neuen
Rechtschreibung zu ermöglichen...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Handschellen und Foto loeschen

am 19.07.2006 16:56:51 von Reinhard Zwirner

Ralph Babel schrieb:
>
....
>
> Endlich mal nicht nur wiedergekäute Fotografenmärchen.
>
> <URL:news:>

Nicht gefunden
Die angeforderte Nachricht - news: - wurde
nicht gefunden

Es grüßt

der bei Groups.Google nicht fündig gewordene

Reinhard

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 19:25:44 von Wolfgang Krietsch

Rainer Dahnke wrote:

>Werner Bilam schrieb:
>
>> [...] Und welches Recht die Polizei
>> die Löschung meiner Bilder zu verlangen?
>
>Tipp:
>Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer
>geeigneten Software wieder herstellen. (Sofern nach
>dem Löschen keine neuen Aufnahmen gemacht wurden).

Geht das eigentlich auch nach einem Formatieren der Karte in der Kamera?

Bye

woffi

--
The things you own end up owning you.
- Tyler Durden

Re: Handschellen und Foto löschen

am 19.07.2006 22:40:53 von Norbert Lack

Wolfgang Krietsch schrieb:
> Rainer Dahnke wrote:
>> Gelöschte Bilder kann man ohne Probleme mit einer geeigneten
>> Software wieder herstellen. (Sofern nach dem Löschen keine neuen
>> Aufnahmen gemacht wurden).
>
> Geht das eigentlich auch nach einem Formatieren der Karte in der
> Kamera?

Wenn es nur eine Schnellformatierung war, dann ja.

Gruß
Norbert

--
Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand,
jeder ist davon überzeugt, er habe genug davon.

Re: Handschellen und Foto löschen

am 22.07.2006 00:38:18 von Rupert Haselbeck

Dominik Boecker schrieb:

>> Zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der unrechtmäßig
>> Fotografierten.
>=20
> Seit wann macht die Polizei denn sowas?

Meines Wissens schon ziemlich lang. Ein genaues Datum kann ich leider
nicht nennen...

MfG
Rupert

Re: Handschellen und Foto loeschen

am 22.07.2006 13:03:39 von stephan.spam.mail

Walle <> wrote:

> miknuth1 <> erwähnte:
>
> >> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
> >> fotographierten Security-Mitarbeitern.
> >
> > hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
> > öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und
> > allein beim fotografen
>
> Wieso meinst du, dass jemand, den man im öffentlichen Raum
> fotografiert, kein "Recht am eigenen Bild" hätte?

Das recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichung, aber
solange Du von öffentlichen Grund aus photographiert wirst, hast Du
(fast) keine Chance dagegen vorzugehen.

Leidiglich bei der Veröffentlichung hast Du ein Mitspracherecht

Stephan

Re: Handschellen und Foto loeschen

am 22.07.2006 14:42:45 von Walle

Stephan Reuter <> erwähnte:

>>>> § 22 KUG - Recht am eigenen Bild, liegt in diesem Fall bei den
>>>> fotographierten Security-Mitarbeitern.
>>>
>>> hm, kann ich so nicht nachvollziehen, wenn die security in der
>>> öffentlichkeit handelt, liegen die rechte am bild einzig und
>>> allein beim fotografen
>>
>> Wieso meinst du, dass jemand, den man im öffentlichen Raum
>> fotografiert, kein "Recht am eigenen Bild" hätte?
>
> Das recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichung,

Das ist mir bekannt.

Gruß, Walle

--
[ ]