Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 16.07.2006 22:03:22 von Tobias Schreiner

Hallo!

Vorweg: Nein, das ist keine für den Zoll ausgedachte Story, sondern
entspricht tatsächlich den Tatsachen.

Ich fliege Gleitschirm und besitze derzeit aber kein eigenes Gerät.
Jetzt hat mir ein Freund, der aber blöderweise in der Schweiz wohnt,
angeboten, mir seinen Zweitschirm zu leihen. Er hat also das Teil in
einen Karton gesteckt und mir geschickt. Gelandet ist der Schirm aber
nicht bei mir, sondern beim Zoll, die jetzt (zumindest ist das
angekreuzt) eine Rechnung oder eine ebay-Seite sehen wollen. Hab ich
aber nicht, weil ich ja gar nichts gekauft hab.

Frage: Muss ich irgendwas verzollen, was mir gar nicht gehört? Und
bekomm ich die Kohle wieder, wenn ich ihm den Schirm in =B4nem halben
Jahr zurückgebe?

Vielen Dank,
Tobias

Re: Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 16.07.2006 22:21:50 von Wolfgang Kieckbusch

Du musst 16% Einfuhrumsatzsteuer auf den Wert bezahlen.
Den Wert musst Du irgendwie nachweisen, z.B. 50% eines neuen Schirms.
Ob Du bei einer Ausfuhr in 6 Monaten etwas wieder bekommst, ist nach meiner
Erfahrung sehr zweifelhaft.

Gruß, Wolfgang

Re: Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 16.07.2006 22:34:54 von Erwin Denzler

Wolfgang Kieckbusch schrieb:

> Ob Du bei einer Ausfuhr in 6 Monaten etwas wieder bekommst, ist nach meiner
> Erfahrung sehr zweifelhaft.

Eher wahrscheinlich, daß dann der schweizerische Zoll ähnlich reagiert
wie jetzt der deutsche :)

E.D.

Re: Zoll fürgeliehenes Equipment zahlen?

am 16.07.2006 23:01:04 von NOSPAM_newsgroups

Hi

Tobias Schreiner schrieb:
> =

> Hallo!
> =

> Vorweg: Nein, das ist keine für den Zoll ausgedachte Story, sondern
[...]
> bekomm ich die Kohle wieder, wenn ich ihm den Schirm in =B4nem halben
> Jahr zurückgebe?

Es gibt soweit ich mich noch erinnern kann, die Möglichkeit einer
'beschränkten' Einfuhr. Dafür ist dann kein Zoll, aber unter Umstän=
den
eine erhöhte Sicherheitsleistung nötig, die du bei der Ausfuhr =

wieder zurück bekommst.

Am besten den Zoll nochmals fragen. Diese 'Technik' wird z.B. auch
bei Rennfahrzeugen, Ausstellungsstücken und dgl. angewandt.

hth n.Olivier
-- =

Nachbagauer Olivier, Technologiezentrum, D-83395 Freilassing =

www.nOlivier.com - www.Reedb.com - www.Immofinder.de

Re: Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 16.07.2006 23:14:59 von Hans Voges

Moin Tobias Schreiner!

Du schriebst zu obigem Thema:

>Frage: Muss ich irgendwas verzollen, was mir gar nicht gehört? Und
>bekomm ich die Kohle wieder, wenn ich ihm den Schirm in ´nem halben
>Jahr zurückgebe?

Tja, Du erwirbst durch die Nutzung des Leihobjektes einen
(Nutzungs)-Wert, der ggf. zollpflichtig und in jedem Falle
EUSt-pflichtig ist. Wie dieser Wert zu bemessen ist, müßtest Du mit
dem Zoll aushandeln.

Ein zwielichtiger Weg wäre der Zoll-Reparaturschein: Der Gleitschirm
wird für eine Reparatur/Veredlung o.ä. von Dir vorübergehend
eingeführt mit dem Hintergrund, den Gegenstand nach erfolger Reparatur
o.ä. wieder an den ausländischen Eigentümer zurückzugeben.

Auf der Zollseite www.zoll-d.de findest Du zu diesem Thema weitere
Infos.

M f G
Hans.

Re: Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 16.07.2006 23:14:59 von Dieter Michel

Hallo n.Olivier, hallo Tobias,

> Es gibt soweit ich mich noch erinnern kann, die Möglichkeit einer
> 'beschränkten' Einfuhr. Dafür ist dann kein Zoll, aber unter Umständen
> eine erhöhte Sicherheitsleistung nötig, die du bei der Ausfuhr
> wieder zurück bekommst.

Sowas habe ich mal bei einem (Leih-)Meßgerät aus den USA
gemacht. AFAIR geht das aber nur für einige Wochen, z.B.
zu Test- und Prüfzwecken. Ein halbes jahr ist ein bißchen
lang dafür. Bezahlen mußte ich erstmal gar nichts, das
Gerät mußte aber bis zu einem festgelegten Stichtag wieder
zur Ausfuhr vorgeführt werden.
Damit's auch dasselbe war, wurde beim Zoll auch ein
Nämlichkeitsvermerk (Siegel) angebracht, damit man nicht
dran herumschrauben oder irgendeine Komponente austauschen
konnte.

Am besten mal beim Zollamt fragen - da mußt Du ja jetzt
sowieso hin. Dein Kumpel hätte womöglich auch ein sog.
Carnet ATA beantragen müssen, damit es bei Aus- und
Wiedereinfuhr keine Probleme gibt.

Viele Grüße,

Dieter Michel

Re: Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 17.07.2006 01:53:15 von gunther

"Dieter Michel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
...
> lang dafür. Bezahlen mußte ich erstmal gar nichts, das
> Gerät mußte aber bis zu einem festgelegten Stichtag wieder
> zur Ausfuhr vorgeführt werden.
> Damit's auch dasselbe war, wurde beim Zoll auch ein
> Nämlichkeitsvermerk (Siegel) angebracht, damit man nicht
> dran herumschrauben oder irgendeine Komponente austauschen
> konnte.

hi,
wie ich unseren zoll kenne, ist das eine gepraegte bleimuenze, gross genug,
dass der daraufgenietete bundesadler platz fuer den nestbau hat. und schwer
genug, damit der gleitschirm nicht wegfliegen kann. also ich wuerde da
seeehr vorsichtig mit umgehen. auch lochen die gerne. und ungekappte leinen
reizen die irgendwie. gerade kuerzlich wieder erlebt, zugebundenes wird
"immer" aufgeschlitzt. die deutlich sichtbare schleife bewusst ignoriert.
damit man nach dem auseinanderfallen des karton nen haufen "inhalt" hat.
nehme ich jedenfalls an. gut, dass die den isoflock behalten konnten :-) das
seil war jedenfalls nach dem mehrfachen kappen zu kurz zum binden.
stelle es mir jedenfalls lustig vor, wenn du dein schmuggelpaket da im buero
aufmachst...

>
> Am besten mal beim Zollamt fragen - da mußt Du ja jetzt
> sowieso hin. Dein Kumpel hätte womöglich auch ein sog.
> Carnet ATA beantragen müssen, damit es bei Aus- und
> Wiedereinfuhr keine Probleme gibt.

ja, das waer besser gewesen. solche effekte gibts doch dauernd, muss man
eben vorher wissen. jetzt wird es eher peinlich. und zaeh.
das naechstemal frag lieber in der szene rum, wer gerade nach tirol oder da
faehrt und dir deine windmuetze mitbringen kann.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Zoll für geliehenes Equipment zahlen?

am 17.07.2006 18:58:15 von Sevo Stille

n.Olivier wrote:

> Es gibt soweit ich mich noch erinnern kann, die Möglichkeit einer
> 'beschränkten' Einfuhr. Dafür ist dann kein Zoll, aber unter Umständen
> eine erhöhte Sicherheitsleistung nötig, die du bei der Ausfuhr
> wieder zurück bekommst.

Und diese Sicherheitsleistung kann im konkreten Fall (Sportgerät) auch
über die IHK verbürgt werden - einfach mal bei der für den Ausfuhrort
zuständigen nach einem "Carnet ATA" fragen.

Gruß Sevo