Stipendium .. mal wieder

Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 11:47:02 von Knut Krueger

Hallo zusammen,
ich habe in Google gesucht, aber nicht genau das passende gefunden:

das einzige was ich annähernd gefunden habe war von Martin Hetrich aus 2004

>> Promotionsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dient
>> zum Lebenunterhalt, ist steuerfrei.
>
> richtig, wegen §3 Nr. 44 eStG:
>
>
> und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wegen § 32b EStG
>
>

Im ersten Link steht:
> 11. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer
> öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe
> zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die
> Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. [2] Darunter fallen
> nicht Kinderzuschläge und Kinderbeihilfen, die auf Grund der
> Besoldungsgesetze, besonderer Tarife oder ähnlicher Vorschriften
> gewährt werden. [3] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass
> der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten
> wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer
> Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird;

Das Stipendium um das es bei uns geht ist vom Staat an die Universität
vergeben. Die Universität sucht nach dem Programm HWP II Stipendiaten
aus. Der Stipendiat hat einmal jährlich einen Leistungsnachweis zu
erbringen. Danach wird entschieden ob es eine weitere Verlängerung gibt.
Was, wann und wo der Stipendiat forscht bleibt ihm überlassen.
Auch wenn er sich auf die faule Haut legt und nichts macht muss das
Stipendium nicht zurückgezahlt werden.

Also müsste doch der Absatz 11 zutreffen und das Stipendium ist steuerfrei.

Wenn ja, können dann Fahrtkosten und Aufwendungen für die Forschung
irgendwie als Ausgaben geltend gemacht werden .. wohl nein oder?


Ich hoffe ich hatte gründlich recherchiert und falls nicht genügt ein
kleiner Hinweis wo das schon behandelt wurde.

Viele Grüße Knut

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 11:57:32 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: e9kv2j$d82$01$ tippte Knut Krueger:
> > > Promotionsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dient
> > > zum Lebenunterhalt, ist steuerfrei.
> >
> > richtig, wegen §3 Nr. 44 eStG:
> >
> >
> > und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wegen § 32b EStG
> >
> >
>
> Im ersten Link steht:
> > 11. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer
> > öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als
> > Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder
> > Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.
> > [2] Darunter fallen nicht Kinderzuschläge und Kinderbeihilfen,
> > die auf Grund der Besoldungsgesetze, besonderer Tarife oder
> > ähnlicher Vorschriften gewährt werden. [3] Voraussetzung für die
> > Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu
> > einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen
> > Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet
> > wird;
>
> Das Stipendium um das es bei uns geht ist vom Staat an die
> Universität vergeben. Die Universität sucht nach dem Programm HWP II
> Stipendiaten aus. Der Stipendiat hat einmal jährlich einen
> Leistungsnachweis zu
> erbringen. Danach wird entschieden ob es eine weitere Verlängerung
> gibt. Was, wann und wo der Stipendiat forscht bleibt ihm überlassen.
> Auch wenn er sich auf die faule Haut legt und nichts macht muss das
> Stipendium nicht zurückgezahlt werden.
>
> Also müsste doch der Absatz 11 zutreffen und das Stipendium ist
> steuerfrei.

Richtig - es gibt keinen Leistungsaustausch und das Stipendium ist eine
Zuwendung. Das BMBF verweist hier gerne auf ein Schreiben des BMF, das
aber nur umsatzsteuerliche Aspekte behandelt.

> Wenn ja, können dann Fahrtkosten und Aufwendungen für die Forschung
> irgendwie als Ausgaben geltend gemacht werden .. wohl nein oder?

Logischerweise nicht - wenn man keine Steuern zahlt...

Anders wäre es, wenn noch steuerpflichtiges Einkommenzusätzlich
vorhanden wäre - dann könnten solche Ausgaben, soweit zulässig,
entsprechend angerechnet werden.

Die reine Tatsache, dass ein Stipendium gewährt wird, schliesst dies ja
nicht aus.

Gruß
Will

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 12:09:44 von Knut Krueger

Will Berghoff schrieb: (super schnell :-) )
> Im News-Beitrag: e9kv2j$d82$01$ tippte Knut Krueger:


> Richtig - es gibt keinen Leistungsaustausch und das Stipendium ist eine
> Zuwendung. Das BMBF verweist hier gerne auf ein Schreiben des BMF, das
> aber nur umsatzsteuerliche Aspekte behandelt.
>

Wie ist dies dann mit der Krankenkasse. Derzeit (seit Mai) nimmt die
Krankenkasse das ganze Stipendium (das ist alles was an Einkünften da
ist) als Einkommen und berechnet daraus die Familienversicherung.

Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, Durchführungsbestimmung, Urteil usw?

Grüße Knut

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 12:14:16 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: e9l0d4$fk7$01$ tippte Knut Krueger:
> Wie ist dies dann mit der Krankenkasse. Derzeit (seit Mai) nimmt die
> Krankenkasse das ganze Stipendium (das ist alles was an Einkünften da
> ist) als Einkommen und berechnet daraus die Familienversicherung.
>
> Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, Durchführungsbestimmung, Urteil
> usw?

Warum? Gurndlage ist das Einkommen. Ein Stipendium ist ohne Zweifel
Einkommen. Wenn die Stipendienregelung die ganz oder teilweise Deckung
der Sozialversicherung nicht einschlisst, bist Du selbst dabei. Da Du
es Familienversicherung nennst, sind also für das Kleingeld auch noch
mehrere versichert. Da ist der Hals wohl nicht voll genug, wie?

Gruß
Will

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 12:31:21 von Knut Krueger

Will Berghoff schrieb:
>

> Warum? Gurndlage ist das Einkommen. Ein Stipendium ist ohne Zweifel
> Einkommen. Wenn die Stipendienregelung die ganz oder teilweise Deckung
> der Sozialversicherung nicht einschlisst, bist Du selbst dabei. Da Du es
> Familienversicherung nennst, sind also für das Kleingeld auch noch
> mehrere versichert. Da ist der Hals wohl nicht voll genug, wie?
>
nee derzeit nicht - es ist eben knapp und ich möchte eben genau das
zahlen was gesetzlich vorgeschrieben ist - mehr nicht.

Außerdem habe ich mich über 10 Jahre privat versichert, obwohl ich es
über Familienversicherung laufen lassen konnte (Deshalb durfte ich auch
wieder zurück)
Die Rentenkasse ist von der Familie auch bedient worden und mangels
langjähriger Beitragszahlung kann sie nicht genutzt werden (freiwillig
weiterzahlen ist albern bei den zukünftigen Ansprüchen und bei dieser
Kasse LAK)

Das Argument zählt also nicht ... ich kann dir nur wünschen dass Dein
Hals immer voll bleibt - nichts für Ungut bis auf die letzten beiden
Sätze (in Unkenntnis der Situation)war Deine Hilfe sehr freundlich und
schnell.

Grüße Knut

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 12:33:07 von Uwe Schmitz

Knut Krueger wrote:
>
> Wenn ja, können dann Fahrtkosten und Aufwendungen für die Forschung
> irgendwie als Ausgaben geltend gemacht werden .. wohl nein oder?

Nein.
Kosten müssen irgendwie mit Einnahmen - auch zukünftigen- in Verbindung
stehen.
Und das fehlt bei Dir.

Uwe

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 13:16:31 von Florian Kleinmanns

"Uwe Schmitz" <> schrieb:
>> Wenn ja, können dann Fahrtkosten und Aufwendungen für die Forschung
>> irgendwie als Ausgaben geltend gemacht werden .. wohl nein oder?
>
>Nein.
>Kosten müssen irgendwie mit Einnahmen - auch zukünftigen- in Verbindung
>stehen.

Anderer Auffassung § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, der hier möglicherweise
anwendbar sein könnte.

Grüße
Florian
--
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Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 15:42:13 von Martin Hentrich

Knut Krueger <> schrieb am Wed, 19 Jul 2006
12:09:44 +0200 :

>Wie ist dies dann mit der Krankenkasse. Derzeit (seit Mai) nimmt die
>Krankenkasse das ganze Stipendium (das ist alles was an Einkünften da
>ist) als Einkommen und berechnet daraus die Familienversicherung.

Was versteht du unter Familienversicherung? IMHO ist die
Familienversicherung kostenlos (Kinder und einkunftsloser Ehepartner).
IMHO führt ein Stipendium auch nicht zur Beitragspflicht (wer sollte
als AG die andere Hälfte zahlen?). Das hört sich zwar gut an, führt
aber dazu, daß du dich privat oder freiwillig versichern mußt. Denn
ansonsten bist du nicht krankenversichert. Bei freiwilliger
Versicherung mag es sein, daß die GKV die Beitragshöhe am Stipendium
bemißt.

Also mehr Input:

a) wie meinst du das mit der Familienversicherung
b) ist die Krankenversicherung also eine freiwillige Versicherung?

>Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, Durchführungsbestimmung, Urteil usw?

Wie sollte der Beitrag bemessen werden? Auch bei freiwilligen
Mitgliedern gibt es einen Mindestbeitrag, völlig unabhängig vom
Einkommen!

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 15:51:36 von Uwe Schmitz

Florian Kleinmanns wrote:
> "Uwe Schmitz" <> schrieb:
>>> Wenn ja, können dann Fahrtkosten und Aufwendungen für die Forschung
>>> irgendwie als Ausgaben geltend gemacht werden .. wohl nein oder?
>>
>> Nein.
>> Kosten müssen irgendwie mit Einnahmen - auch zukünftigen- in
>> Verbindung stehen.
>
> Anderer Auffassung § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, der hier möglicherweise
> anwendbar sein könnte.

Das ist nicht "anderer Auffassung".
Ich meinte Werbungskosten.
Du Sonderausgaben.

Uwe

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 16:50:00 von Knut Krueger

Martin Hentrich schrieb:
> Knut Krueger <> schrieb am Wed, 19 Jul 2006
> 12:09:44 +0200 :
>
>> Wie ist dies dann mit der Krankenkasse. Derzeit (seit Mai) nimmt die
>> Krankenkasse das ganze Stipendium (das ist alles was an Einkünften da
>> ist) als Einkommen und berechnet daraus die Familienversicherung.
>
> Was versteht du unter Familienversicherung? IMHO ist die
> Familienversicherung kostenlos (Kinder und einkunftsloser Ehepartner).
> IMHO führt ein Stipendium auch nicht zur Beitragspflicht (wer sollte
> als AG die andere Hälfte zahlen?). Das hört sich zwar gut an, führt
> aber dazu, daß du dich privat oder freiwillig versichern mußt. Denn
> ansonsten bist du nicht krankenversichert. Bei freiwilliger
> Versicherung mag es sein, daß die GKV die Beitragshöhe am Stipendium
> bemißt.

> a) wie meinst du das mit der Familienversicherung
genau das meinte ich
>
> Also mehr Input:
>

> b) ist die Krankenversicherung also eine freiwillige Versicherung?
Ja es ist eine freiwillige

Grüße Knut

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 16:54:43 von Knut Krueger

Uwe Schmitz schrieb:
> Florian Kleinmanns wrote:
>> "Uwe Schmitz" <> schrieb:
>>>> Wenn ja, können dann Fahrtkosten und Aufwendungen für die Forschung
>>>> irgendwie als Ausgaben geltend gemacht werden .. wohl nein oder?
>>> Nein.
>>> Kosten müssen irgendwie mit Einnahmen - auch zukünftigen- in
>>> Verbindung stehen.
>> Anderer Auffassung § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, der hier möglicherweise
>> anwendbar sein könnte.
>
> Das ist nicht "anderer Auffassung".
> Ich meinte Werbungskosten.
> Du Sonderausgaben.

Bei den Ausgaben dreht es sich um alles was man benötigt:
Arbeitszimmer, Büroartikel Laptop, Fotoapparat, Videokamera (beides ist
privat auch vorhanden)
Fahrtkosten zu Forschungsstätten
Forschungskosten generell
Kosten für Reisen ins Ausland an andere Universitäten
Kosten für Fortbildungsveranstaltungen
usw.

GRüße Knut

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 19:50:47 von Uwe Schmitz

Knut Krueger wrote:
>> Das ist nicht "anderer Auffassung".
>> Ich meinte Werbungskosten.
>> Du Sonderausgaben.
>
> Bei den Ausgaben dreht es sich um alles was man benötigt:
> Arbeitszimmer, Büroartikel Laptop, Fotoapparat, Videokamera (beides
> ist privat auch vorhanden)
> Fahrtkosten zu Forschungsstätten
> Forschungskosten generell
> Kosten für Reisen ins Ausland an andere Universitäten
> Kosten für Fortbildungsveranstaltungen
> usw.

Alle ok.
Abe wenn Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, dann kannst Du (bei den
Sonderausgen) ausgeben, was Du willst.
Es wirkt sich steuerlich einfach nicht aus.
Anders, wenn es sich um Werbungskosten handeln würde (nicht bei
Erststudium).
Dann könnten es vorweggenommene Werbungskosten sein; dazu wahrscheinlich das
steuerfreie Stipendium
abziehen.

Uwe

Re: Stipendium .. mal wieder

am 19.07.2006 20:58:13 von Knut Krueger

Uwe Schmitz schrieb:
> Knut Krueger wrote:
>>> Das ist nicht "anderer Auffassung".
>>> Ich meinte Werbungskosten.
>>> Du Sonderausgaben.
>> Bei den Ausgaben dreht es sich um alles was man benötigt:
>> Arbeitszimmer, Büroartikel Laptop, Fotoapparat, Videokamera (beides
>> ist privat auch vorhanden)
>> Fahrtkosten zu Forschungsstätten
>> Forschungskosten generell
>> Kosten für Reisen ins Ausland an andere Universitäten
>> Kosten für Fortbildungsveranstaltungen
>> usw.
>
> Alle ok.
> Abe wenn Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, dann kannst Du (bei den
> Sonderausgen) ausgeben, was Du willst.
> Es wirkt sich steuerlich einfach nicht aus.
> Anders, wenn es sich um Werbungskosten handeln würde (nicht bei
> Erststudium).
> Dann könnten es vorweggenommene Werbungskosten sein; dazu wahrscheinlich das
> steuerfreie Stipendium
> abziehen.
>

Es ist die Vorbereitung auf die Habilitation ... ca 3-4 Jahre

Als was das auch immer zählt ...

Grüße Knut