Bewertung Umlaufvermögen

Bewertung Umlaufvermögen

am 20.07.2006 00:13:17 von Ralf Bosselmann

Hallo,

nachdem ich vorhin mal wieder eine kurze, unergiebige
Diskussion über Bewertungsgrundsätze hatte, hier noch mal kurz
nachgefragt:

Für Umlaufvermögen (Handelsware in diesem Fall)
gilt doch:

Prinzipiell strenges Niederstwertprinzig.
(günstigster Einstandspreis/Herstellungskosten)
Hiervon kann nach $256 HGB in der Form abgewichen
werden, das first in/first out, last in/first out
etc bewertet wird.
Es dürfen auch Durchschnittliche Anschaffungskosten
angesetzt werden.
Es darf kein höherer Wert als real entstanden
angesetzt werden.
Zudem können/sollten Kurswechsel die den Wert vemindern
als Abschreibung berücksichtigt werden.
(Wäre ja durch $256 aufgeweicht)

Demzufolge wären doch Aussagen wie:
"Es muss zum letzten Einstandspreis bewertet werden"
oder
"Es muss zu DAK bewertet werden"
oder
"Es muss zu Wiederbeschaffungskosten bewertet werden"
(Explizit ohne Günstigerprüfung)

doch zumindest fragwürdig bis unvollständig?

Oder bin ich da irgendwie auf dem falschen Weg?

Ralf

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 20.07.2006 01:57:23 von Erich Mathild

Ralf Bosselmann <> wrote:

>Es muss zu DAK bewertet werden"

Der gemeine Mitarbeiter der Deutschen Angestellten Krankenkasse "DAK"
wird unter Umlauf, und wenn er erst im Pschyrembel nachschauen muss,
die gemeine umlaufende Nagelbettentzündung verstehen.

Und "Spam" ebenso wie "nospam" mit einem "m" schreiben wollen.

Erich

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 20.07.2006 15:03:09 von Alexander Schroeder

Ralf Bosselmann wrote:
> Für Umlaufvermögen (Handelsware in diesem Fall)
> gilt doch:
> Prinzipiell strenges Niederstwertprinzig.
> (günstigster Einstandspreis/Herstellungskosten)

Umlaufvermögen ist grundsätzlich mit den
Anschaffungs-/Herstellungskosten zu bewerten. Jedoch ist davon
abweichend der Börsen- oder Marktpreis anzusezten, wenn er niedriger
ist, oder der niedrigere beizulegende Wert, wenn kein Börsen- oder
Marktpreis existiert.

Strenges Niederstwertprinzip bedeutet, daß es im Gegensatz zum
gemilderten Niederstwertprinzip irrelevant ist, ob die Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist.

> Hiervon kann nach $256 HGB in der Form abgewichen
> werden, das first in/first out, last in/first out
> etc bewertet wird.

Das ist keine Abweichung von obigem. Es wird lediglich eine bestimmte
Verbrauchsfolge unterstellt.

> ...

> Zudem können/sollten Kurswechsel die den Wert vemindern
> als Abschreibung berücksichtigt werden.
> (Wäre ja durch $256 aufgeweicht)

Dann müßte aber natürlich der Veräußerungspreis in der fremden Währung
bereits feststehen, der Kaufvertrag geschlossen sein.

> Demzufolge wären doch Aussagen wie:
> "Es muss zum letzten Einstandspreis bewertet werden"
> oder
> "Es muss zu DAK bewertet werden"
> oder
> "Es muss zu Wiederbeschaffungskosten bewertet werden"
> (Explizit ohne Günstigerprüfung)
> doch zumindest fragwürdig bis unvollständig?

Was heißt DAK, was meinst Du mit Günstigerprüfung?


Alex

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 20.07.2006 21:48:20 von Ralf Bosselmann

Alexander Schröder schrieb:
> Ralf Bosselmann wrote:

>> Zudem können/sollten Kurswechsel die den Wert vemindern
>> als Abschreibung berücksichtigt werden.
>> (Wäre ja durch $256 aufgeweicht)
>
>
> Dann müßte aber natürlich der Veräußerungspreis in der fremden Währung
> bereits feststehen, der Kaufvertrag geschlossen sein.

Sorry wohl von mir falsch formuliert. Mit Kurs meinte ich hier Bereiche
wie NE-Metalle oder PVC. Also Bereiche mit Tagespreisen bzw
Börsennotierung.

>> Demzufolge wären doch Aussagen wie:
>> "Es muss zum letzten Einstandspreis bewertet werden"
>> oder
>> "Es muss zu DAK bewertet werden"
>> oder
>> "Es muss zu Wiederbeschaffungskosten bewertet werden"
>> (Explizit ohne Günstigerprüfung)
>> doch zumindest fragwürdig bis unvollständig?
>
>
> Was heißt DAK, was meinst Du mit Günstigerprüfung?

Durschnittliche AnschaffungsKosten.
Ob der aktuelle Wiederbeschaffungspreis nicht höher als der
ursprünglich angefallene ist.
Dann muss IIRC der niedrige genommen werden, da ansonsten nicht
realisierte Gewinne verbucht würden.


Ralf

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 20.07.2006 21:58:16 von Ralf Bosselmann

Erich Mathild <> schrieb:
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
So einen Unfug unterlasse ich und die meisten anderen.
Wäre ein gute Idee Idee deinen alten Forte mal entsprechend
einzustellen.

> Ralf Bosselmann wrote:
>>Es muss zu DAK bewertet werden"
>
>
> Der gemeine Mitarbeiter der Deutschen Angestellten Krankenkasse "DAK"
> wird unter Umlauf, und wenn er erst im Pschyrembel nachschauen muss,
> die gemeine umlaufende Nagelbettentzündung verstehen.

Der gemeine Angestellte einer Krankenkasse dürfte sich auch in IQ und
Sozialverhalten positiv von manchem Schreiberling in Newsgroups
unterscheiden.

> Und "Spam" ebenso wie "nospam" mit einem "m" schreiben wollen.

Und wenn er keine Ahnung von fremden Systemen hat die Finger/den Mund
still halten.


Ralf

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 21.07.2006 00:14:58 von Erich Mathild

Alexander Schröder <> wrote:

>
>Was heißt DAK, was meinst Du mit Günstigerprüfung?

Liess mein Posting ;-), und frage den Günstling!

Wollte mich doch mal dem Rechtschraipstiel etwas anpassen :-)

Erich

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 21.07.2006 00:18:59 von Erich Mathild

On Thu, 20 Jul 2006 21:58:16 +0200, Ralf Bosselmann
<> wrote:

>Erich Mathild <> schrieb:
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>So einen Unfug unterlasse ich und die meisten anderen.
>Wäre ein gute Idee Idee deinen alten Forte mal entsprechend
>einzustellen.

Lerne mal zitieren, das habe nicht _ich_ geschrieben. Oder m.a.W:
Bediene Deinen neumodernen Newsreader sachgerecht.

Erich

Re: Bewertung Umlaufvermögen

am 21.07.2006 00:23:41 von Erich Mathild

Ralf Bosselmann <> wrote:

>Hiervon kann nach $256 HGB in der Form abgewichen

Sag mal, wie kommen die Dollars ins deutsche Handelsgesetzbuch? Ich
hätte dort eher Paragrafen (§§) erwartet.

Ich weiß, dass Du es weisst, aber zeige bitte Sozialverhalten und
erkläre es doch bitte mal. Danke.

Erich