Buchung Verkauf Gutscheine

Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 00:01:24 von Eric Lorenz

Hallo!
Das warme Wetter sorgt bei mir gerade für einen kleinen Denkfehler!

Folgende Überlegung:
Unternehmer verkauft neben seinen normalen Artikeln auch Gutscheine. Das
heißt, die Kunden tauchen einige Zeit später auf und lösen diese ein.
Der Verkauf der Gutscheine ist umsatzsteuerlich nicht steuerbar (mangels
Leistung).

Nun dachte ich an folgende Vorgehensweise:

1.
Führen eines Gutscheinbuches (Alleine weil der Bestand in der Bilanz
berücksichtigt werden muss)

2.
Buchungen dachte ich so:
(Verkauf) Kasse an Geldverkehr Gutscheine (SKR 04 = 146x)
(Einlösung mit Restzahlung)
Kasse
Geldverkehr Gutscheine
an Warenverkauf
an Umsatzsteuer

Habe ich jetzt irgendetwas vergessen? Habt Ihr eine Idee, ob ein anderes
Konto besser geeignet ist?

Viele Geschäfte machen übrigens den Fehler, und buchen die Gutscheine
gleich als Umsatz ein. Und lösen dabei die Umsatzsteuer aus.
Problematisch ist das ganze aber aus 2 Gründen:

1. Gutscheinkauf im Dezember mit 16% Ust -- Gegenrechnung im Januar mit
19% Ust.

2.Ermittlung der Kennzahlen ist damit nicht möglich.

Eric

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 09:04:02 von Matthias Hanft

Eric Lorenz schrieb:
>
> Habe ich jetzt irgendetwas vergessen? Habt Ihr eine Idee, ob ein anderes
> Konto besser geeignet ist?

146x ist einfach "Geldtransit" und erscheint in der Bilanz vermutlich
nur unter "Sonstige Verbindlichkeiten". IANAStb, aber evtl. müßte das
unter sowas wie "Kreditorische Debitoren" auftauchen, also Kunden, die
ein Guthaben haben - ich kenne Stb, die diese Posten in der Bilanz
extra ausweisen (also im SKR04 auf 120x buchen und die Haben-Seite
davon bei den Passiva ausweisen).

> 1. Gutscheinkauf im Dezember mit 16% Ust -- Gegenrechnung im Januar mit
> 19% Ust.

Da braucht man gar keinen Dezember und Januar dafür:

- Gutscheinkauf mit 16% USt
- Verkauf von Lebensmitteln mit 7% USt

Gruß Matthias.

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 09:31:19 von Eric Lorenz

Matthias Hanft schrieb:

Guten Morgen!

> 146x ist einfach "Geldtransit" und erscheint in der Bilanz vermutlich
> nur unter "Sonstige Verbindlichkeiten". IANAStb, aber evtl. müßte das
> unter sowas wie "Kreditorische Debitoren" auftauchen, also Kunden, die
> ein Guthaben haben - ich kenne Stb, die diese Posten in der Bilanz
> extra ausweisen (also im SKR04 auf 120x buchen und die Haben-Seite
> davon bei den Passiva ausweisen).


Die Konten im Bereich 146x werden auch schon für die Abrechnung der
verschiedenen Kreditkarten verwendet. Mir geht es um eine Idiotensichere
Erklärung, wie man es am einfachsten macht.

Das Problem ist, das ich einige auf dieses Thema sensibilisieren muss
und da muss man es mit einfachen Worten schaffen.

>> 1. Gutscheinkauf im Dezember mit 16% Ust -- Gegenrechnung im Januar
>> mit 19% Ust.
>
> Da braucht man gar keinen Dezember und Januar dafür:
>
> - Gutscheinkauf mit 16% USt
> - Verkauf von Lebensmitteln mit 7% USt

Ok, damit habe ich nun nicht gedacht, weil kein Lebensmittelverkauf.
Aber gutes Argument zum erklären. Nicht, das man sich wieder anhören
muss: Das haben wir schon immer so gemacht! Grummel!

Eric

P.s.:
Nochmal für die Mitlesenden zur Information, da es oft falsch gemacht wird:

Dem Gutscheinverkauf liegt kein sogenannter Leistungsaustausch zu Grunde
(Gelld gegen Ware), deshalb ist der Verkauf nicht steuerbar. Man kann
diesen Gutscheinverkauf mit einem Währungstausch gleichsetzen!

Statt der Geldverkehrskonten erwäge ich auch folgende Buchung:

Kasse
an Verbindlichkeiten Gutscheine


Einlösung:
Verbindlichkeiten Gutscheine
an Umsatz
an USt


Eric

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 15:35:12 von Frank Kozuschnik

Eric Lorenz schrieb:

> Unternehmer verkauft neben seinen normalen Artikeln auch Gutscheine. Das
> heißt, die Kunden tauchen einige Zeit später auf und lösen diese ein.
> Der Verkauf der Gutscheine ist umsatzsteuerlich nicht steuerbar (mangels
> Leistung).

Ist im Allgemeinen korrekt, wenn die Gutscheine jeweils über einen
bestimmten Geldbetrag lauten.

> Viele Geschäfte machen übrigens den Fehler, und buchen die Gutscheine
> gleich als Umsatz ein. Und lösen dabei die Umsatzsteuer aus.

Das *könnte* man machen, wenn die Gutscheine über konkrete Leistungen
ausgestellt werden (z.B. 1 kg Kaffee der Marke XY, eine Dauerwelle).

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 16:25:17 von Eric Lorenz

Frank Kozuschnik schrieb:
>
> Ist im Allgemeinen korrekt, wenn die Gutscheine jeweils über einen
> bestimmten Geldbetrag lauten.

??

>> Viele Geschäfte machen übrigens den Fehler, und buchen die Gutscheine
>> gleich als Umsatz ein. Und lösen dabei die Umsatzsteuer aus.
>
> Das *könnte* man machen, wenn die Gutscheine über konkrete Leistungen
> ausgestellt werden (z.B. 1 kg Kaffee der Marke XY, eine Dauerwelle).

Könnte?
Auch dann wäre es falsch. Oder siehst du die Leistung im Verkaufen von
Gutscheinen?

Eric

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 17:19:55 von Frank Kozuschnik

Eric Lorenz schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> > Ist im Allgemeinen korrekt, wenn die Gutscheine jeweils über einen
> > bestimmten Geldbetrag lauten.
>
> ??

Wenn auf dem Gutschein ein bestimmter Wert als Geldbetrag angegeben
ist, der nicht auf eine konkrete Leistung bezogen ist, dann ist der
"Gutschein-Kauf" kein steuerbarer Umsatz.

> >> Viele Geschäfte machen übrigens den Fehler, und buchen die Gutscheine
> >> gleich als Umsatz ein. Und lösen dabei die Umsatzsteuer aus.
> >
> > Das *könnte* man machen, wenn die Gutscheine über konkrete Leistungen
> > ausgestellt werden (z.B. 1 kg Kaffee der Marke XY, eine Dauerwelle).
>
> Könnte?
> Auch dann wäre es falsch. Oder siehst du die Leistung im Verkaufen von
> Gutscheinen?

Nein, aber der Gutschein-Verkauf dürfte dann als Vorauszahlung für
eine konkret bestimmte Leistung anzusehen sein, und die wäre nach § 13
I Nr. 1. Buchstabe a) Satz 4 UStG steuerbar:

| Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die
| Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht
| insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem
| das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 18:43:28 von Eric Lorenz

Frank Kozuschnik schrieb:
> Wenn auf dem Gutschein ein bestimmter Wert als Geldbetrag angegeben
> ist, der nicht auf eine konkrete Leistung bezogen ist, dann ist der
> "Gutschein-Kauf" kein steuerbarer Umsatz.

Richtig!


> Nein, aber der Gutschein-Verkauf dürfte dann als Vorauszahlung für
> eine konkret bestimmte Leistung anzusehen sein, und die wäre nach § 13
> I Nr. 1. Buchstabe a) Satz 4 UStG steuerbar:
>
> | Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die
> | Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht
> | insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem
> | das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.

Das halte ich in diesem Fall nicht für ausreichend. Du meinst also, wenn
auf dem Gutschein draufsteht: "Gutschein für 40l Benzin" ist das also
eine Anzahlung? Sehr grenzwertig das ganze! Werde mal nachher im SIS und
in NWB schauen, ob ich dazu was finde.

Aber zurück zum urspünglichen: Es handelt sich um Geschenkgutscheine,
welche über einen bestimmten Betrag ausgestellt werden.

Eric

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 18:53:52 von Alexander Schroeder

Frank Kozuschnik wrote:
> Eric Lorenz schrieb:
>
>> Viele Geschäfte machen übrigens den Fehler, und buchen die Gutscheine
>> gleich als Umsatz ein. Und lösen dabei die Umsatzsteuer aus.
>
> Das *könnte* man machen, wenn die Gutscheine über konkrete Leistungen
> ausgestellt werden (z.B. 1 kg Kaffee der Marke XY, eine Dauerwelle).

Das *muß* man machen, wenn das vereinnahmte Entgelt für eine bestimmte
Lieferung oder sonstige Leistung entrichtet worden ist.

Alex

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 19:00:25 von Eric Lorenz

Alexander Schröder schrieb:

>> Das *könnte* man machen, wenn die Gutscheine über konkrete Leistungen
>> ausgestellt werden (z.B. 1 kg Kaffee der Marke XY, eine Dauerwelle).
>
> Das *muß* man machen, wenn das vereinnahmte Entgelt für eine bestimmte
> Lieferung oder sonstige Leistung entrichtet worden ist.

Wobei ich noch überlege, wie konkret die Leistung dargestellt werden
muss. Hier sehe ich folgendes Problem:

Steht nur da: "Für Kaffee" oder "Für Kaffee Marke XY" oder "Für
Magenherb leichte Röstung 500g"

Und solche präzisen Gutscheine sieht man doch als Geschenk kaum.

Eric

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 19:09:05 von Frank Kozuschnik

Eric Lorenz schrieb:

> > [...] der Gutschein-Verkauf dürfte dann als Vorauszahlung für
> > eine konkret bestimmte Leistung anzusehen sein, und die wäre nach § 13
> > I Nr. 1. Buchstabe a) Satz 4 UStG steuerbar:
> >
> > | Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die
> > | Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht
> > | insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem
> > | das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.
>
> Das halte ich in diesem Fall nicht für ausreichend. Du meinst also, wenn
> auf dem Gutschein draufsteht: "Gutschein für 40l Benzin" ist das also
> eine Anzahlung?

Ja, wenn die Leistung schon auf dem Gutschein hinreichend genau
bestimmt ist. (Da gibt es bestimmt Grenzfälle, über die man lange
diskutieren könnte.)

Re: Buchung Verkauf Gutscheine

am 23.07.2006 20:18:11 von Matthias Hanft

Eric Lorenz schrieb:

>> Das *muß* man machen, wenn das vereinnahmte Entgelt für eine bestimmte
>> Lieferung oder sonstige Leistung entrichtet worden ist.
>
> Wobei ich noch überlege, wie konkret die Leistung dargestellt werden
> muss. Hier sehe ich folgendes Problem:
>
> Steht nur da: "Für Kaffee" oder "Für Kaffee Marke XY" oder "Für
> Magenherb leichte Röstung 500g"

Vermutlich muß "Für 10 EUR Kaffee" draufstehen?!

Gruß Matthias.