Verrechnung Kindesunterhalt mit zivilrechtlichen Anspruch gegen den Unterhaltsempfänger?

Verrechnung Kindesunterhalt mit zivilrechtlichen Anspruch gegen den Unterhaltsempfänger?

am 17.07.2006 08:20:15 von Michael Clifford

Hallo NG,

angenommen man hat einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den
Kindesunterhaltsempfänger. Dieser ist gerichtlich noch nicht festgestellt,
ließe sich aber beweisen und womöglich auch durchsetzen.

Nun will man ja wegen Eigensinn mancher Leute nicht sinnlos die Gerichte
beschäftigen und weitere Kosten verursachen.

Kann der Anspruch nicht einfach mit dem Kindesunterhalt aufgerechnet
werden, oder gibt's hier wieder eine kleine juristische Unlogik?

Ich meine Empfänger kriegt eine Summe X als Unterhalts aufs Konto uns muß
dem Zahler Y wieder zurückzahlen. Was spricht dagegen, wenn dieser bei der
Weigerung der Zahlung einfach X-Y mit dem Hinweis der Verrechung bei der
nächsten Unterhaltszahlung bezahlt?
--
Gruss
Michael Clifford

Re: Verrechnung Kindesunterhalt mit zivilrechtlichen Anspruch gegen den Unterhaltsempfänger?

am 17.07.2006 10:39:50 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Verrechnung Kindesunterhalt mit zivilrechtlichen Anspruch gegenden Unterhaltsempfänger?

am 17.07.2006 10:54:05 von Marcus Berger

Michael Clifford schrieb am Mo 17 Jul 2006 08:20:15:

>Kann der Anspruch nicht einfach mit dem Kindesunterhalt aufgerechnet
>werden, oder gibt's hier wieder eine kleine juristische Unlogik?

Nur als Nachfrage:

Geht es um das Kind oder um die Mutter? Der Kindesunterhalt steht ja
dem Kind zu. Wenn also eine Forderung gegen die Mutter besteht, kann
man natürlich nicht aufrechnen.

Gruß

Marcus
--
Bodies are strange. Some people have real problems with the stuff that
goes on inside them. You find out that inside someone you know there's
just mucus and meat and slime and bone. They menstruate, salivate,
defecate and cry. Sometimes it can just kill the romance. You know that?

Re: Verrechnung Kindesunterhalt mit zivilrechtlichen Anspruch gegen den Unterhaltsempfänger?

am 19.07.2006 19:18:41 von Bernhard Muenzer

Michael Clifford <> writes:
> angenommen man hat einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den
> Kindesunterhaltsempfänger.

Das wäre also das Kind.

Wie alt ist es denn?

> Dieser ist gerichtlich noch nicht festgestellt,
> ließe sich aber beweisen und womöglich auch durchsetzen.

Das hört sich für mich so an, als wäre die Forderung streitig.

> Kann der Anspruch nicht einfach mit dem Kindesunterhalt aufgerechnet
> werden, oder gibt's hier wieder eine kleine juristische Unlogik?
>
> Ich meine Empfänger kriegt eine Summe X als Unterhalts aufs Konto uns muß
> dem Zahler Y wieder zurückzahlen. Was spricht dagegen, wenn dieser bei der
> Weigerung der Zahlung einfach X-Y mit dem Hinweis der Verrechung bei der
> nächsten Unterhaltszahlung bezahlt?

Möglicherweise BGB §390; bei Unterhaltszahlungen ist man auch schnell im
Bereich von BGB §394.

Wenn der Anspruchsgegner nicht das Kind, sondern die Kindsmutter ist, kann
natürlich gar nicht aufgerechnet werden, weil der Kindesunterhalt ja dem
Kind zusteht.

Besteht der Verdacht, dass die Kindsmutter die Unterhaltszahlungen für sich
selbst zweckentfremdet und das Kind deswegen vernachlässigt, sollte man das
Jugendamt benachrichtigen.
--
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