Verein Zuschuss gewähren

Verein Zuschuss gewähren

am 18.07.2006 09:49:32 von Riffler

Hallo, wer weiss was zu folgendem Thema

Ich möchte einen Verein gründen der arbeitslose Exstenzgründer
unterstützt. Es sollen unter anderem auch nicht rückzahlbare
Zuschüsse für erste Investitionen und Beratungen gewährt werden.
Hier nun meine Fragen:

Kann ein gemeinnütziger Verein nicht rückzahlbare Zuschüsse an seine
Mitglieder gewähren?
Kann ein gemeinnütziger Verein nicht rückzahlbare Zuschüsse an
Nichtmitglieder gewähren? Wie wird die Verbuchung vorgenommen.

Für Hinweise jeder Art bin ich dankbar. Vielleicht können Sie mir
auch eine interessante Internetseite empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander

Re: Verein Zuschuss gewähren

am 18.07.2006 10:03:18 von unknown

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Re: Verein Zuschuss gewähren

am 18.07.2006 11:08:03 von Enrico.Doerre

Ulrich Gehauf schrieb:
> Am 18 Jul 2006 00:49:32 -0700 schrieb Riffler:
>
>> Kann ein gemeinnütziger Verein nicht rückzahlbare Zuschüsse an seine
>> Mitglieder gewähren?
>
> Ich glaub, das ist mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar...

Sehe ich auch so, ansonsten spende ich 20.000¤ (spare Steuern) und meine
Freundin macht eine Firma auf, kauft für 20.000¤ ein neues
Familienauto^..... ähm Firmenwagen wollt ich sagen und kurze Zeit später
stellt sie fest das sie keine Kunden hat und gibt die Firma auf.
Schönes Steuersparmodel.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen das es eine nennenswerte Anzahl
an Leuten gibt die zuviel Geld haben und es für soetwas spenden wollen.
Da wird man eher über eine Beteiligung nachdenken - wenn man schon
zuviel Geld hat.

Grüße

Enrico

Re: Verein Zuschuss gewähren

am 18.07.2006 13:45:23 von Riffler

Enrico Dörre schrieb:


> Sehe ich auch so, ansonsten spende ich 20.000=A4 (spare Steuern) und meine
> Freundin macht eine Firma auf, kauft für 20.000=A4 ein neues
> Familienauto^..... ähm Firmenwagen wollt ich sagen und kurze Zeit spä=
ter
> stellt sie fest das sie keine Kunden hat und gibt die Firma auf.
> Schönes Steuersparmodel.

Für Spenden in diesem Sinne hat der Gesetzgeber eine
steuerermäßigenden Abzug von der Einkommensteuer vorgesehen (=A7 10 b
EStG, =A7 9 Nr. 3 KStG). Danach sind Spenden bis zu 5 % des
Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Für besonders
förderungswürdige, wissenschaftliche oder mildtätige Zwecke
verdoppelt sich der Höchstsatz auf 10 %. Unternehmer können wahlweise
einen Höchstbetrag bis 2/1000 der Summe der Umsätze und der
Jahreslohnsumme in Anspruch nehmen.

Würde bedeuten, dass Dein Einkommen bei 400000 Euro im Jahr liegt.
Danke aber für Deinen Hinweis.

Re: Verein Zuschuss gewähren

am 18.07.2006 17:06:21 von unknown

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Re: Verein Zuschuss gewähren

am 18.07.2006 21:32:20 von axbnospamatall

Am 18 Jul 2006 00:49:32 -0700 schrieb "Riffler"
<>:

>Kann ein gemeinnütziger Verein nicht rückzahlbare Zuschüsse an seine
>Mitglieder gewähren?
>Kann ein gemeinnütziger Verein nicht rückzahlbare Zuschüsse an
>Nichtmitglieder gewähren? Wie wird die Verbuchung vorgenommen.

Solange diese Personen unter den Personenkreis des § 53 AO fallen,
kann der Verein Zuschüße auszahlen. Ich würde aber zur Sicherheit nur
Sachleistungen gewähren und Beratungsgutscheineausgeben oder den
Berater direkt bezahlen.

Dass diese Personen gleichzeitig auch Mitglieder des Vereins sind ist
m.E. unerheblich solange nicht Nichtmitglieder von den Leistungen
ausgeschlossen sind.

Grüße

Axel