Geld im Ausland eintreiben?

Geld im Ausland eintreiben?

am 18.07.2006 11:59:19 von klaus dammer

Hi!

Ich hab aus versehen Ware nach Frankreich verschickt ohne das Geld vom
Käufer zuvor eingegangen ist. (Ebay Auktion). Ware kam nicht zurück. Geld
bis heute (Monate später) auch nicht.

Käufer habe ich schon mehrmals angeschrieben, keine Reaktion.
Über Ebay Gemahnt, nichts.
Einschreiben zugestellt, keine Reaktion.

Wie komm ich nun an mein Geld?

Mahnung-Online hat mir nach mehrere Wochen Bedenkzeit folgendes geschrieben:

***
In Ihrer Mahnangelegenheit sind wir nunmehr vom Mahngericht aufgefordert
worden, darzulegen, warum für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens
gegen Ihren in
Frankreich ansässigen Schuldner die deutsche Gerichtsbarkeit zuständig sein
sollte. Gemäß § 703d ZPO kann ein Mahnverfahren vor deutschen Gerichten nur
durchgeführt werden, wenn deutsche Gerichte für ein
etwaig durchzuführendes streitiges Verfahren gleichfalls zuständig sind.Die
Zuständigkeit der hessischen Gerichte ist von uns zu begründen und
nachzuweisen. Bitte teilen Sie daher mit, ob 1). der Schuldner
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Zuständigkeitsbereich deutscher
Gerichte gewohnt hat bzw. 2.) zwischen Ihnen und dem Schuldner eine
Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten der Zuständigkeit deutscher
Gerichte geschlossen wurde. Die Möglichkeit den deutschen Gerichtsstand über
einen deutschen Erfüllungsort zu begründen dürfte anhand des vorliegenden
Vertragstypen (ebay- Kaufvertrag über Warenlieferung)
hier ausscheiden. Sofern weder o.g. Ziffer 1.) noch 2.) zutreffen, dürfte
sich die zuständigkeit deutscher Gerichte für das Mahnverfahren nicht
herleiten lassen.

Re: Geld im Ausland eintreiben?

am 18.07.2006 14:19:00 von claus-usenet-20060718

klaus dammer <> schrieb/wrote:
> Wie komm ich nun an mein Geld?

Das sollte dir die Anwaltskanzlei, die hinter Mahnung Online steckt und
die du beauftragt hast, beantworten können.

> Sofern weder o.g. Ziffer 1.) noch 2.) zutreffen, dürfte sich die
> zuständigkeit deutscher Gerichte für das Mahnverfahren nicht herleiten
> lassen.

Dann schreib das denen doch - und vielleicht, dass es deren Aufgabe ist,
herauszufinden, wie man Geld in Frankreich eintreiben kann.

Übrigens hätte dich deine Anwaltskanzlei vorher darauf hinweisen sollen,
dass man nicht so ohne Weiteres einen Mahnbescheid ins Ausland schicken
lassen kann.

Claus

Re: Geld im Ausland eintreiben?

am 19.07.2006 03:05:44 von klaus dammer

Eine Frage hinterher:

Wenn ich ein Gewerbe angemeldet hätte und in der Auktion stehen würde "Es
gelten unsere AGBs". Auf meiner Homepage bzw. "mich"-Ebayseite würde stehen:

***
§1 Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand ist mein Heimmatort
***

Ist dies so mit einem Gewerbe rechtens bzw. ausreichend und damit ne Mahnung
von D zu versenden?

Hat man ähnliche Möglichkeiten als privater?

gruß

Re: Geld im Ausland eintreiben?

am 19.07.2006 10:38:02 von Holger Pollmann

"klaus dammer" <> schrieb:

> Wenn ich ein Gewerbe angemeldet hätte und in der Auktion stehen
> würde "Es gelten unsere AGBs".

Dann fehlt der Hauptsatz. Außerdem sagt man üblicherweise "AGB" ;-)

> Auf meiner Homepage bzw. "mich"-Ebayseite würde stehen:

Dann sind die AGB nicht einbezogen, weil es nicht reicht, auf sie
hinzuweisen, sondern weil sie auch direkt einsehbar sein müssen.

> ***
> §1 Gerichtsstandsvereinbarung
> Gerichtsstand ist mein Heimmatort
> ***

Da ist Heimat falsch geschrieben, außerdem ist die Vereinbarung
unwirksam, wenn nicht die beiden Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind.

> Ist dies so mit einem Gewerbe rechtens bzw. ausreichend und damit ne
> Mahnung von D zu versenden?

"Von D" klingt so, als wolltest du damit ins Ausland. Stimmt das?

> Hat man ähnliche Möglichkeiten als privater?

Gerichtsstandsvereinbarungen? Nein, s.o.

--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003