Rücktritt vom Kauf / Artikel zurück ...

Rücktritt vom Kauf / Artikel zurück ...

am 18.07.2006 14:15:21 von Bernhard Niemeier

Habe über ebay ein Möbelstück erworben, bin nach Anlieferung (Artikel hatte
Fehler) aber vom Kauf zurückgetreten. Der Verkäufer bat mich, den Artikel
wieder zu verpacken und versprach Abholung und Kaufpreiserstattung. Nachdem
ich den Artikel nun mühevoll verpackt habe (ich vermute, der Käufer hat
damit gerechnet, dass ich diese Mühe scheuen würde) und nun freundlich um
Abholung bat, wurde mir mitgeteilt, der Mitarbeiter, der diesen Vorgang
bearbeitet, sei bis Mitte August im Urlaub. Muss ich dies riesen Ding (Länge
ca. 3m!) denn nun tatsächlich so lange in meinem Wohnzimmer rumstehen haben?
Zumal nicht die Firma Betriebsferien macht, sondern nur der Geschäftsführer
vorgibt im Urlaub zu sein.

Wie gehe ich denn nun richtig vor?

Re: Rücktritt vom Kauf / Artikel zurück ...

am 18.07.2006 14:35:57 von Holger Pollmann

"Bernhard Niemeier" <> schrieb:

> Muss ich dies riesen Ding (Länge ca. 3m!) denn nun tatsächlich so
> lange in meinem Wohnzimmer rumstehen haben?

Ja.

> Zumal nicht die Firma Betriebsferien macht, sondern nur der
> Geschäftsführer vorgibt im Urlaub zu sein.
>
> Wie gehe ich denn nun richtig vor?

Wenn du es loswerden willst: ihm nachvollziehbar die Leistung anbieten,
dann die Sache öffentlich (also durch einen staatlich bestellten
Versteigerer) versteigern lassen (das muß dem Gläubiger angekündigt
werden) und dann den Erlös bei der zuständigen Stelle hinterlegen.

Alternativ könnte man das Dingen u.U., wenn es wirklich unzumutbar ist,
es zuhause zu behalten, irgendo kostenpflichtig einlagern lassen und die
Kosten dann vom Verkäufer herausverlangen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003