Wem steht Entschaedigung des Versandunternehmens zu

Wem steht Entschaedigung des Versandunternehmens zu

am 18.07.2006 15:01:31 von Markus Ritter

Hallo zusammen,

die folgende Frage ist wirklich theoretisch (moralinsaure postings, dass
ich ein als privater getarnter Powerseller der Abschaum der Menschheit
bin, und dass ich, gäbe es einen Gott des Handels, auf ewig in der Hölle
schmoren werde, kann ich zwar nicht verhindern, möchte aber nichtsdestotrotz
darauf aufmerksam machen, dass es sich um eine theoretische Frage handelt):

Als privater Verkäufer auf einer der vielen Internet-Plattformen schulde
ich anscheinend nur den Versand der Ware.

Gesetzt den Fall, ein Paket kommt auf dem Transport abhanden, wem steht
dann die Entschädigung des Transportunternehmens zu?

Dass ich die Ware abgesendet habe, kann ich nachweisen, Vertragspartner
des Transportunternehmens bin auch ich, so dass die Erstattung über mich
läuft.

Wenn ich mit dem Absenden der Ware meine Schuldigkeit getan habe, woher
könnten dann Ansprüche des Käufers rühren, wenn in der betreffenden
Auktion nichts über eine Versandversicherung vermerkt war.


Markus




--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Wem steht Entschaedigung des Versandunternehmens zu

am 18.07.2006 15:31:27 von Leif Saxx

Markus Ritter wrote:

> Gesetzt den Fall, ein Paket kommt auf dem Transport abhanden, wem
> steht dann die Entschädigung des Transportunternehmens zu?

IANAL, aber meiner bescheidenen laienhaften Meinung nach dem
Empfänger, bzw du bekommst die Entschädigung musst damit aber
auch den Empfänger entschädigen.

> Wenn ich mit dem Absenden der Ware meine Schuldigkeit getan habe,
> woher könnten dann Ansprüche des Käufers rühren, wenn in der
> betreffenden Auktion nichts über eine Versandversicherung vermerkt
> war.

Siehe oben. ;-) Die könnten daraus rühren, dass der versendete
Gegenstand seit Bezahlung nicht mehr dir gehört. Du hast deine
Pflicht mit dem Versand zwar erfüllt, aber die Entschädigung bekommst
du nicht für das Versenden sondern für den versandten Gegenstand,
und der ist Eigentum des Käufers. Korrekterweise müsstest du die
Entschädigung weiter leiten oder anderweitig Ersatz beschaffen.

Re: Wem steht Entschaedigung des Versandunternehmens zu

am 18.07.2006 15:52:57 von Holger Pollmann

Markus Ritter <> schrieb:

> Als privater Verkäufer auf einer der vielen Internet-Plattformen
> schulde ich anscheinend nur den Versand der Ware.

Nein, du schuldest auch, daß der Käufer Besitz und Eigentum an der
Kaufsache erlangt. Allerdings trägt der Käufer das Risiko, daß die Sache
auf dem transport aus einem grund untergeht, den keiner von euch beiden
zu vertreten hat, will heißen: dann entfällt der Anspruch auf
Kaufpreiszahlung nicht.

> Gesetzt den Fall, ein Paket kommt auf dem Transport abhanden, wem
> steht dann die Entschädigung des Transportunternehmens zu?

Der Käufer kann den Anspruch nach § 421 I 2 HGB selbst dort geltend
machen.

Machst du ihn geltend oder leistet das Transportunternehmen an dich, so
steht der Schadensersatz, den das Transportunternehmen gezahlt hat, dem
Käufer zu (das sog. stellvertretende commodum, § 285 I BGB). Selbst wenn
das Transportunternhmen noch nicht geleistet hat, mußt du dem Käufer aus
§ 285 I BGB im übrigen den Anspruch abtreten. Das gilt selbst dann, wenn
die gezahlte Summe bspw. den Kaufpreis übersteigt; der gesamte
Schadensersatz steht dem Käufer zu.

> Dass ich die Ware abgesendet habe, kann ich nachweisen,
> Vertragspartner des Transportunternehmens bin auch ich, so dass die
> Erstattung über mich läuft.

Nein, die Erstattung muß keinesfalls über dich laufen; der Käufer kann
aus § 421 I 2 HGB selbst gegen das Transportunternehmen vorgehen.

> Wenn ich mit dem Absenden der Ware meine Schuldigkeit getan habe,
> woher könnten dann Ansprüche des Käufers rühren, wenn in der
> betreffenden Auktion nichts über eine Versandversicherung vermerkt
> war.

s.o.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Wem steht Entschaedigung des Versandunternehmens zu

am 18.07.2006 15:54:38 von Holger Pollmann

Leif Saxx <> schrieb:

> Die könnten daraus rühren, dass der versendete
> Gegenstand seit Bezahlung nicht mehr dir gehört.

Allerdings ist das falsch. Solange der Käufer keinen Besitz an der Sache
erlangt hat, steht sie im Eigentum des Verkäufers. Das ist auch der
Grund, warum der Verkäufer keine nureigenen Anspruch gegen den
Transporteur hat, bspw. aus § 823 I BGB; denn es ist nur das Eigentum des
Verkäufers betroffen.

> Du hast deine Pflicht mit dem Versand zwar erfüllt, aber die
> Entschädigung bekommst du nicht für das Versenden sondern für den
> versandten Gegenstand, und der ist Eigentum des Käufers.

Nope, s.o.

> Korrekterweise müsstest du die Entschädigung weiter leiten

Ja, § 285 I BGB.

> oder anderweitig Ersatz beschaffen.

Nein, das schuldet er nicht.

--
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