Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 15:42:10 von Frank Beelitz

Moin
Ich habe vorhin ein dolles Ding gehört.
Ein Mädel musste einen Alg2 Antrag abgeben und hat angegeben das sie
in einer Wohngemeinschaft mit einem Mann wohnt.
Daraufhin wurde die Wohnung von irgendeiner Angestellten des
Arbeitsamtes inspiziert incl. des Schlafzimmers des Mannes welcher
gerade nicht ZuHause war.
Es handelt sich übrigens um eine 3 Zimmer Wohnung mit einzelnen
Schlafzimmern und einem gemeinsamen Wohnzimmer, Küche, Bad.
Angeblich glaubt diese Arbeitsamtmitarbeiterin nicht an eine normale
WOHNgemeinschaft und JETZT KOMMT DER HAMMER

Wird angeblich eine Anzeige der jungen Frau in's Haus flattern wegen
Sozialleistungsbetrug.

Ist sowas möglich das gleich eine Anzeige usw. geschrieben wird?

Der Mann ist übrigens arbeitslos und erhält mit ALG1 zirka 5 Euro mehr
als Ihm an ALG2 zustehen würde.

Das ist doch ein Witz?

Gruss Frank

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 15:57:55 von Matthias Kryn

Frank Beelitz schrieb:

> Moin
> Ich habe vorhin ein dolles Ding gehört.

Wieviel davon ist Gerücht, wieviel davon ist Faktum?

Grüße
Matthias

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 16:02:51 von Klaus Wagner

Hallo Frank,

gehört, gelesen? Bildzeitung Bäckerblume? Oder seriöse Quelle?

Was hat diese Person denn in den Antrag geschieben? (Ich kenne die
Antragsformulare gottseidank nicht). Sollte sie angegeben haben, allein in
der Wohnung zu leben und die Kontrolle - egal zu welchem Zeitpunkt - stellte
die Lüge fest, ist die Anzeige berechtigt.

Es gibt also keinerlei Grund gleich so empört zu tun.

Gruß
Klaus

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 16:16:21 von Frank Beelitz

On Tue, 18 Jul 2006 15:57:55 +0200, "Matthias Kryn"
<> wrote:

>Frank Beelitz schrieb:
>
>> Moin
>> Ich habe vorhin ein dolles Ding gehört.
>
>Wieviel davon ist Gerücht, wieviel davon ist Faktum?
Moin
Bis auf die noch ausstehende Anzeige sind das 100% tige Fakten.
Gruss Frank

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 16:25:09 von Frank Beelitz

On Tue, 18 Jul 2006 16:02:51 +0200, "Klaus Wagner"
<> wrote:

>Hallo Frank,
Moin Klaus
>gehört, gelesen? Bildzeitung Bäckerblume? Oder seriöse Quelle?
Direkter Kontakt.

>Was hat diese Person denn in den Antrag geschieben?

Das sie mit einem Mann in der gleichen Wohnung wohnt weils billiger
ist.


>(Ich kenne die
>Antragsformulare gottseidank nicht). Sollte sie angegeben haben, allein in
>der Wohnung zu leben und die Kontrolle - egal zu welchem Zeitpunkt - stellte
>die Lüge fest, ist die Anzeige berechtigt.

Dann würde sich auch niemand über eine Anzeige wundern.

>
>Es gibt also keinerlei Grund gleich so empört zu tun.

Ich habe einfach nur Fakten beschrieben .
Aber gerne nochmal ohne was wegzulassen oder dazuzulügen.
Frau stellt Antrag auf ALG2 und kreuzt an das dort noch jemand wohnt
und das dieses KEINE Bedarfsgemeinschaft ist.
Frau vom Amt kommt und sieht 2 getrennte Schlafzimmer und gemeinsam
benutzten Wohnzimmer nebst Küche Bad.
Über eine dritte Person wurde jetzt hinter vorgehaltener Hand
mitgeteilt das diese Sachbearbeiterin eine Anzeige wegen Sozialbetrug
stellen will weil sie eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt.

Meine Frage ist ob das so in dieser Form überhaupt möglich ist.
Ohne Anhörung des Mannes
Ohne weitere Nachfragen

Oder hat diese dritte Person einfach nur aus Boshaftigkeit gelogen?
Gruss Frank

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 17:21:52 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 22:07:37 von gunther

"Frank Beelitz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
...
> >Antragsformulare gottseidank nicht). Sollte sie angegeben haben, allein
in
> >der Wohnung zu leben und die Kontrolle - egal zu welchem Zeitpunkt -
stellte
> >die Lüge fest, ist die Anzeige berechtigt.

hi,
wieso denn? erstmal wuerde der antrag abgelehnt. da sind doch, soweit ich
bislang gelesen habe, noch garkeine leistungen bezogen worden?
ergo kann das amt auch keine anzeige machen. wuerden die das ueberhaupt tun?
meines wissens kaeme erstmal eine rueckforderung unberechtigt bezogener
leistungen und ev. eine neuveranschlagung auch des bezuges des "kerls".
...

> Meine Frage ist ob das so in dieser Form überhaupt möglich ist.
> Ohne Anhörung des Mannes
> Ohne weitere Nachfragen

klingt wie ne raeuberpistole die "frau vom amt" wird einen bericht machen,
ein paar (falsche) haekchen in die bugsoft eintragen und auf den
gluecksspiralebutton klicken.....

>
> Oder hat diese dritte Person einfach nur aus Boshaftigkeit gelogen?

das ist wie wenn werdende vaeter im klinikum mit contergangeschichten und
monsterbabys unterhalten werden. gehoert einfach zum "urban legending" dazu.
oder leute mit guten zaehnen anderen angst vorm doktor machen. faengt schon
im kindergarten an. oder wenn eltern die folgen ruecksichtslosen
dreiradfahrens in blutigsten farben ausmalen. so ist der mensch eben.
erzaehls weiter, und du findest die story bald auch in berlin....

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 22:43:01 von Matthias Kryn

Frank Beelitz schrieb:

> Ich habe einfach nur Fakten beschrieben .

> Über eine dritte Person wurde jetzt hinter vorgehaltener
> Hand mitgeteilt

Ich kommentiere das nicht weiter; EOD.

Grüße
Matthias

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 18.07.2006 23:51:06 von Axel van Bergen

Frank Beelitz schrieb:

> Über eine dritte Person wurde jetzt hinter vorgehaltener Hand
> mitgeteilt

[/mode:drm]
Geh Scheißen!
[/]

Du solltest dich um die Beweissicherung kümmern, das ist sicher
wichtig.

Und um die Defäkation.

scnr,
Axel

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 19.07.2006 05:05:06 von Frank Beelitz

On 18 Jul 2006 14:51:06 -0700, "Axel van Bergen" <>
wrote:

>Frank Beelitz schrieb:
>
>> Über eine dritte Person wurde jetzt hinter vorgehaltener Hand
>> mitgeteilt
>
>[/mode:drm]
>Geh Scheißen!
>[/]
DAS mach ich jeden Morgen.
>Du solltest dich um die Beweissicherung kümmern, das ist sicher
>wichtig.
Ich weiss was ich weiss, aber ich werde einen Teufel tun und nur um
deine Leselust zu befriedigen öffeltlich verbreiten woher ich diese
Info habe.
Wofür auch? Die Frage war doch simpel und ohne weiteres Wissen
beantwortbar.

>Und um die Defäkation.
Oh nett, der Herr kennt zwar Fremdworte, kann sonst aber zu dem Thema
nichts beitragen.

>scnr,
Denken bist du anscheinend nicht gewohnt, sondern ordnest gerne in
Schachteln ein.
Ich hätte es mir denken können.

Gruss Frank

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 19.07.2006 12:49:25 von Frank Beelitz

On Tue, 18 Jul 2006 22:07:37 +0200, "gUnther" <> wrote:

>
>"Frank Beelitz" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:

>hi,
>wieso denn? erstmal wuerde der antrag abgelehnt. da sind doch, soweit ich
>bislang gelesen habe, noch garkeine leistungen bezogen worden?

Moin
Das ist auch unwichtig ob Leistungen bezogen wurden oder nicht.
Es ging "NUR" darum ob eine Anzeige wegen Sozialbetrug gemacht wird.
Sozusagen falsches Kreuz gemacht und gleich ab zum Richter, ohne
Anschreiben, Nachfragen.
Ich vermute das bei der heutigen ALG2 Flut zusätzliche Richter
eingestellt werden müssten.

Mittlerweile weiss ich das eine Anzeige erfolgen KANN.
Schliesslich kann jeder jeden anzeigen wie er will.
Was davon wird, wird immer erst ein Richter entscheiden und vorher
passiert garnix.

Weiteres wird heute Nachmittag vom Anwalt abgeklopft!

Gruss Frank

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 19.07.2006 20:55:16 von Martin Bienwald

Frank Beelitz schrieb:

> Angeblich glaubt diese Arbeitsamtmitarbeiterin nicht an eine normale
> WOHNgemeinschaft und JETZT KOMMT DER HAMMER
>
> Wird angeblich eine Anzeige der jungen Frau in's Haus flattern wegen
> Sozialleistungsbetrug.
>
> Ist sowas möglich das gleich eine Anzeige usw. geschrieben wird?

Aber natürlich. Wenn die Arbeitsamtmitarbeiterin der Ansicht ist, daß
Anzeichen für einen Sozialleistungsbetrug vorliegen, kann sie den anzeigen.
Möglicherweise muß sie das sogar (wenn ihr Arbeitsvertrag oder interne
Anweisungen des Arbeitsamts das verlangen).

Sie kann sich dabei natürlich geirrt haben, und es liegt gar kein Sozial-
leistungsbetrug vor - dann sollte das Verfahren irgendwann eingestellt
werden oder mit einem Freispruch enden (von Justizirrtümern sehe ich mal
ab).

Eine Anzeige ist schließlich noch keine Verurteilung.

> Das ist doch ein Witz?

Nein. Wenn man das erste Mal im Supermarkt klaut, kann auch "gleich" eine
Anzeige geschrieben werden. Warum sollte das beim ersten Sozialleistungs-
betrug anders sein?

.... Martin

Re: Alg2 Antrag und gleich Anzeige wegen Sozialbetrug

am 20.07.2006 23:50:55 von Axel van Bergen

Frank Beelitz schrieb:

> >Du solltest dich um die Beweissicherung kümmern, das ist sicher
> >wichtig.
> Ich weiss was ich weiss, aber ich werde einen Teufel tun und nur um
> deine Leselust zu befriedigen öffeltlich verbreiten woher ich diese
> Info habe.

Ich habe dich nicht danach gefragt, woher du "diese Info" hast. Geht
mich auch nix an, will ich auch nicht wissen. Ich habe dir eine
Empfehlung gegeben - falls du sie doch mal lesen willst, habe ich sie
oben als Zitat stehen lassen.

> Wofür auch? Die Frage war doch simpel und ohne weiteres Wissen
> beantwortbar.

Du hast zwei Fragen gestellt. Die Antworten darauf sind übrigens ja
und nein.

> Denken bist du anscheinend nicht gewohnt, sondern ordnest gerne in
> Schachteln ein.
> Ich hätte es mir denken können.=20

Das be2fle ich.

Gruß,
Axel