Wie Miteigentümerzur Herausgabe einer Sache veranlassen

Wie Miteigentümerzur Herausgabe einer Sache veranlassen

am 18.07.2006 21:03:18 von Michael Clifford

Hallo NG,

man teilt sich das Eigentum an einer Sache zu gleichen Teilen. Einer der
Eigentümer hat die Sache in seinem Besitz. Er gibt diese aber nicht zur
sinnfälligen Nutzung heraus, sondern verweigert die Herausgabe nach seinem
Gutdünken.

Was kann man tun? Was ist einschlägig?
--
Gruss
Michael Clifford

Re: Wie Miteigentümer zur Herausgabe einer Sache veranlassen

am 18.07.2006 23:00:01 von Thomas Becker

Hallo Michael Clifford ,

> man teilt sich das Eigentum an einer Sache zu gleichen Teilen. Einer der
> Eigentümer hat die Sache in seinem Besitz. Er gibt diese aber nicht zur
> sinnfälligen Nutzung heraus, sondern verweigert die Herausgabe nach seinem
> Gutdünken.
>
> Was kann man tun?

Klagen.

Was ist einschlägig?

Wenn man ihm eine reinhaut?

--
Jürgen