Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?
am 19.07.2006 16:19:36 von unknownPost removed (X-No-Archive: yes)
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Juergen Roesener <> schrieb:
> Wie muss (nicht sollte) V sich verhalten?
Er muß gar nicht. Ob er da Risiko eingeht, einen unwirksamen Vertrag zu
schließen, ist allein die Sache des V; schutzwürdig ist er ja nicht, da er
davon erfahren hat, daß eine Betreuung existiert. Sollte der Betreute (das
wird übrigens individuell festgelegt) den Vertrag nicht wirksam schließenb
können, ist V mit ein bißchen Pech einfach die Sache los, ohne Anspruch auf
Ersatz.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
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Juergen Roesener schrieb:
>
> Da der Betreute dem Verkäufer Vorkasse anbietet: kann der Betreuer den
> Betrag u.U. zurückfordern?
Falls ein entsprechender Einwilligungsvorbehalt vom Gericht angeordnet
wurde: im Prinzip ja. Da gilt dann ähnliches wie bei Kindern und
Jugendlichen zwischen 7 und 17 Jahren.
E.D.
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