Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?

Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?

am 19.07.2006 16:19:36 von unknown

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Re: Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?

am 19.07.2006 16:25:30 von Holger Pollmann

Juergen Roesener <> schrieb:

> Wie muss (nicht sollte) V sich verhalten?

Er muß gar nicht. Ob er da Risiko eingeht, einen unwirksamen Vertrag zu
schließen, ist allein die Sache des V; schutzwürdig ist er ja nicht, da er
davon erfahren hat, daß eine Betreuung existiert. Sollte der Betreute (das
wird übrigens individuell festgelegt) den Vertrag nicht wirksam schließenb
können, ist V mit ein bißchen Pech einfach die Sache los, ohne Anspruch auf
Ersatz.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?

am 19.07.2006 17:40:18 von unknown

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Re: Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?

am 19.07.2006 17:54:39 von Erwin Denzler

Juergen Roesener schrieb:
>
> Da der Betreute dem Verkäufer Vorkasse anbietet: kann der Betreuer den
> Betrag u.U. zurückfordern?

Falls ein entsprechender Einwilligungsvorbehalt vom Gericht angeordnet
wurde: im Prinzip ja. Da gilt dann ähnliches wie bei Kindern und
Jugendlichen zwischen 7 und 17 Jahren.

E.D.

Re: Was darf ein Betreuter selbst entscheiden?

am 20.07.2006 00:21:06 von unknown

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