Weitergabe von Nachrichten auf Anrufbeantworter
am 18.07.2006 10:09:58 von Christian BergmannWenn Person A der Person B etwas mündlich mitteilt, darf B die sprechende
Person A natürlich nicht heimlich auf einen Tonträger aufnehemen und das
Band dann einer fremden Person vorspielen. Das gleiche gilt auch für das
heimliche Mitschneiden von Telefongesprächen.
Wie verhält es sich aber, wenn A eine mündliche Mitteilung auf dem
Anrufbeantworter des B hinterlässt? Einerseits weiß A hier ja, dass er
aufgenommen wird, andererseits hingterlässt er ja seine Worte für Person B
und nicht für Außenstehende.
Wie sieht die Rechtslage aus? Darf B ohne ausdrückliche Genehmigung des A
die Worte des A einer dritten Person vorspielen? Kann A das rechtswirksam
verbieten, indem er dies untersagt? Ist das nur zivilrechtslich von Belang
oder auch strafrechtlich? Welche §§ kommen zum Tragen?
Grüße, Chris