Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 19.07.2006 23:39:36 von Tanja Breisner

Liebe NG,
auf meinem aktuellen Kontoauszug fand ich heute eine Abbuchung von
Amazon.de. Es handelte sich um eine dreistellige Summe.
Dummerweise habe ich seit Ewigkeiten nichts bei amazon bestellt, und
habe auch kein Paket von amazon erhalten. Sprich: irgendeine -
entschuldigung - PISSNELKE hat auf meine Rechnung eine Bestellung an
seine/ihre/irgendeine Adresse getätigt. Natürlich ist amazon
informiert, der Vorgang steht ja auf dem Auszug. Es kennen nur 3 Leute
aus meinem engsten Familien- und Bekanntenkreis meine Kontonummer, ich
nutze aber online-banking und ebay und anderes. Ist wohl irgendwie
durchgeflutscht.

Was mache ich jetzt? Also auf Rückmeldung von amazon warten, und
Anzeige erstatten gegen den Warenempfänger? Bzw. Anzeige gegen
unbekannt, wenn es eine falsche Adresse ist? Ich hab schon nen totalen
Krimi im Kopf und bin stocksauer, zumal die Aktion meinen Dispo
ausgereizt hat. Sollte ich mir dringend eine Rechtsschutzversicherung
zulegen? Und aufgrund der Dispo-Zinsen auch noch Schadenersatz
einfordern? Was blüht dem/der Betrüger/in ?

Danke im Voraus für eure Hilfe,
LG
Tanja

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 19.07.2006 23:59:16 von Matthias Kryn

Tanja Breisner schrieb:

> Liebe NG,
> auf meinem aktuellen Kontoauszug fand ich heute eine
> Abbuchung von Amazon.de. Es handelte sich um eine
> dreistellige Summe.
> Dummerweise habe ich seit Ewigkeiten nichts bei amazon
> bestellt, und habe auch kein Paket von amazon erhalten.

> Was mache ich jetzt?

Anruf bei der Bank, und der Abbuchung widersprechen. Das Geld
wird dann wieder zum Abbuchungsdatum wertgestellt.

> Also auf Rückmeldung von amazon warten,
> und Anzeige erstatten gegen den Warenempfänger? Bzw. Anzeige
> gegen unbekannt, wenn es eine falsche Adresse ist?

Halte ich für ratsam.

> Ich hab
> schon nen totalen Krimi im Kopf und bin stocksauer, zumal die
> Aktion meinen Dispo ausgereizt hat. Sollte ich mir dringend
> eine Rechtsschutzversicherung zulegen? Und aufgrund der
> Dispo-Zinsen auch noch Schadenersatz einfordern?

Finanziell wird Dir insoweit kein Schaden entstehen.

Grüße
Matthias

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 00:13:03 von Rainer Dahnke

Matthias Kryn schrieb:
> Tanja Breisner schrieb:
>
>> Liebe NG,
>> auf meinem aktuellen Kontoauszug fand ich heute eine
>> Abbuchung von Amazon.de. Es handelte sich um eine
>> dreistellige Summe.
>> Dummerweise habe ich seit Ewigkeiten nichts bei amazon
>> bestellt, und habe auch kein Paket von amazon erhalten.
>
>> Was mache ich jetzt?
>
> Anruf bei der Bank, und der Abbuchung widersprechen. Das Geld
> wird dann wieder zum Abbuchungsdatum wertgestellt.
>
>> Also auf Rückmeldung von amazon warten,
>> und Anzeige erstatten gegen den Warenempfänger? Bzw. Anzeige
>> gegen unbekannt, wenn es eine falsche Adresse ist?
>
> Halte ich für ratsam.
>

Wieso? Sie soll das Geld zurück buchen und garnichts machen.

Amazon kann dann Anzeige erstatten ...

Grüße
Rainer

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 00:48:23 von newsonly2

Di dalam de.soc.recht.misc "Tanja Breisner" menulis sebagai berikut:

Hi Tanja,

[Kontodaten für Bestellung bei Amazon misbraucht]

> Was mache ich jetzt?

Hatte ich dieses Jahr schon 2x. Das erste mal bei Erdinger Weissbräu
(was sich nach Nachforschung in guter Zusammenarbeit mit der
Finanzabteilung von Erdinger aber als Zahlendreher des Bestellers
entpuppte) und aktuell bei "usenext.de".

Beide Male das Firmenkonto.

Bei Erdinger, was ja an sich ne seriöse Sache ist, hab ich das gut mit
der dortigen Finanzabteilung geregelt. (Ein Anruf, LS auf Anweisung
storniert, 2 Tage später kam die Rückmeldung, dass es nur ein
Zahlendreher des Kunden war, kein Problem).

Bei der Abbuchung von usenext.de (die stellen wohl Pornonewsgroups und
diverses Download-Zeug (Pornos, Filme etc.) bzw. deren
Abrechnungsprogramme bereit) hab ich direkt Anzeige bei der Polizei
erstattet (263a Abs. 1 StGB [1], Computerbetrug). Jetzt warte ich noch
bis Ende der Woche auf freiwillige Rückbuchung (wurde mir am Tel
zugesagt), kommt die nicht ziehe ich die LS direkt zurück.

Amazon würde ich grundsätzlich als "seriös" einstufen und das mit der
Finanzabteilung direkt klären, ansonsten Strafanzeige. Wer Pornos
braucht kann auch ne Kontonummer richtig eintippen, wenn nicht muss er
mit der Anzeige leben.

Die LS direkt rückbuchen kannst du in jedem Fall wenn du dir sicher
bist. Allerdings sollte vorher eine Meldung an Amazon raus und ggf.
Rücksprache gehalten werden. (Sonst beginnt unter Umständen das
Mahnverfahren, das muss ja nicht sein auch wenn man sich nix hat zu
Schulden kommen lassen.)

> Also auf Rückmeldung von amazon warten, und
> Anzeige erstatten gegen den Warenempfänger?
> Bzw. Anzeige gegen
> unbekannt, wenn es eine falsche Adresse ist?

Kein Stress, gib Amazon 2-3 Tage Zeit das zu beantworten. Tun sie das
nicht: Anzeige gegen Unbekannt mit den Abbuchungsinformationen (SLV-
Nr., Datum, Uhrzeit, steht bei der Abbuchung), den Rest macht die
Polizei dann. Mail an Amazon mit dem Hinweis auf die Registriernummer
der Anzeige, Dienststelle etc. und ggf. LS zurückziehen.

> Ich hab schon nen
> totalen Krimi im Kopf und bin stocksauer, zumal die Aktion meinen
> Dispo ausgereizt hat.

In dem Fall ist dir ja ein ggf. nachweisbarer Schaden (z.b. Dispozinsen)
entstanden den du Dokumentieren solltest.

> Sollte ich mir dringend eine
> Rechtsschutzversicherung zulegen? Und aufgrund der Dispo-Zinsen auch
> noch Schadenersatz einfordern? Was blüht dem/der Betrüger/in ?

Dem Betrüger blüht Bestrafung. Wenn er das regelmässig macht und jung
ist blüht ihm ein toller Resozialisierungsurlaub an einem tropischen
Strand. Ansonsten siehe [1].
Ob was zu holen ist bzgl. Schadenersatz kann man nach Ermittlung des
Täters den freundlichen Polizisten der die Anzeige bearbeitet fragen.

HTH,
Olly

[1] §263a Abs. 1 StGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines
Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms,
durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte
Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den
Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 00:58:06 von Rainer Dahnke

Oliver C. Thornton schrieb:

> [...]
>
> Kein Stress, gib Amazon 2-3 Tage Zeit das zu beantworten. Tun sie das
> nicht: Anzeige gegen Unbekannt mit den Abbuchungsinformationen (SLV-
> Nr., Datum, Uhrzeit, steht bei der Abbuchung), den Rest macht die
> Polizei dann. Mail an Amazon mit dem Hinweis auf die Registriernummer
> der Anzeige, Dienststelle etc. und ggf. LS zurückziehen.
>

Muss man aber auch jede Menge Zeit für haben ...

Mit wäre das zu nervig, ich würden LS zurück buchen und gut ist.

Die Anzeige kann der derjenige erstatten der sein Geld nicht
bekommt ...?

Grüße
Rainer

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 02:17:16 von Carlos Duerschmidt

"Tanja Breisner" <> skrev:

>Was mache ich jetzt? Also auf Rückmeldung von amazon warten, und

Du hast keinen Vertrag mit Amazon. Freundlicherweise hast Du
Amazon informiert. Wenn Du jetzt erst mit Amazon diskutierst,
bis sie das Geld überweisen, handelst Du Dir Nachteile ein:
- Zinsverlust
- Der Automat sagt: "Ein Betrag in dieser Höhe kann leider
nicht ausgezahlt werden."
- Die nächste Lastschrift platzt.

Daher wäre es sinnvoll, nachher bei der Bank zu sagen:
"Bitte holen Sie diese Abbuchung zurück." Das Geld ist
dann sofort wieder auf dem Konto, und zwar rückwirkend,
so Daß Du keinen Zinsverlust hast.

>Anzeige erstatten gegen den Warenempfänger? Bzw. Anzeige gegen
>unbekannt, wenn es eine falsche Adresse ist? Ich hab schon nen totalen

Anzeige ist in diesem Fall richtig.

>Krimi im Kopf und bin stocksauer, zumal die Aktion meinen Dispo
>ausgereizt hat. Sollte ich mir dringend eine Rechtsschutzversicherung

Das ist eine Frage, die niemand für Dich beantworten kann.

>zulegen? Und aufgrund der Dispo-Zinsen auch noch Schadenersatz
>einfordern? Was blüht dem/der Betrüger/in ?

Dispo-Zinsen fallen nicht an, wenn Du das Geld zurückholst.
Falls allerdings durch die Aktion eine Lastschrift platzt,
entsteht Dir ein Schaden, und Du kannst vom Täter SE aus
unerlaubter Handlung fordern (§823 BGB).

Einem Betrüger drohen immer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
Geldstrafe (§263 StGB).

Gruß
Carlos

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 10:00:49 von Holger Pollmann

Rainer Dahnke <> schrieb:

> Die Anzeige kann der derjenige erstatten der sein Geld nicht
> bekommt ...?

Nein. Die Anzeige kann jeder erstatten. Auch du oder ich. Wie das für alle
ANzeigen gilt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 10:25:50 von Olaf Behr

Tanja Breisner wrote:

> Sollte ich mir dringend eine Rechtsschutzversicherung
> zulegen?

Wegen dieses Falles: nein. Da das erste, den Schaden verursachende Ereignis
bereits eingetreten ist und somit vor Beginn des Versicherungsschutzes
liegen würde, bestünde kein Anspruch auf Rechtsschutz. Das ist auch logisch,
sonst könnte man immer dann noch schnell eine Rechtsschutzversicherung
abschließen, wenn der Streit absehbar ist.

Gruß, Olaf

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 10:52:17 von Juergen Bohl

Am Thu, 20 Jul 2006 02:17:16 +0200 schrieb Carlos Duerschmidt:

> Einem Betrüger drohen immer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
> Geldstrafe (§263 StGB).

Habe einen Lastschriftsbetrug, welcher sich im sechstelligen Bereich
bewegte, gerichtlich 2 Jahre durchgefochten.
Ergebnis:
Schuldanerkenntnis vom Lastschriftsbetrüger in allen 151 Tathergängen,
somit hat der Richter 2 Jahre auf 4 Jahre Bewährung gnädigerweise ihm
aufgebrummt. Lachhaft!

Also, unberechtige Lastschriftseinzüge immer sofort durch seine Zahlstelle
valutagerecht rückbuchen lassen und gut. Jegliche Rechsverfolgung aus
strafrechtlichen Erwägungen ist vergebliche Müh für den (vermeintlich)
Geschädigten.

--

Gruss, Juergen

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 11:58:34 von Carlos Duerschmidt

Juergen Bohl <> skrev:

>valutagerecht rückbuchen lassen und gut. Jegliche Rechsverfolgung aus
>strafrechtlichen Erwägungen ist vergebliche Müh für den (vermeintlich)

Nunja, zumindest wird dem Geschädigten die Arbeit abgenommen, den
Täter zu ermitteln, falls er einen Schaden beglichen haben möchte.

Gruß
Carlos

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 12:01:06 von Tanja Breisner

Hallo euch allen nochmal,
wow, vielen Dank für eure Hilfe!
Meine Bank hab ich vor 45min informiert, die wollen sich melden.
Hauptsache, das Geld ist erstmal wieder da, und dann mal gucken, was
amzon sagt.
Danke!!!
LG
von einer riesig erleichterten
Tanja

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 12:06:02 von Holger Pollmann

Juergen Bohl <> schrieb:

> Habe einen Lastschriftsbetrug, welcher sich im sechstelligen Bereich
> bewegte, gerichtlich 2 Jahre durchgefochten.

Aha. Du hast also ein Strafverfahren in Privatklage betrieben? Erzähl doch
mal mehr! Ich habe noch nie gehört, dßa jemand Betrugsfälle im Wege der
Privatklage geltend macht, so ganz ohne Staatsanwalt, und damit auch
durchkommt. Wie hast du denn alles ermittelt, wenn sich die
Staatsanwaltschaft nicht beteiligt hat?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 12:58:42 von Ulrich Hoffmann

"Tanja Breisner" schrieb:

> auf meinem aktuellen Kontoauszug fand ich heute eine Abbuchung von
> Amazon.de. Es handelte sich um eine dreistellige Summe.

Ich hatte so etwas Ähnliches auch mal. Habe LS zurückgehen lassen,
außerdem hat Google den Betrag auch noch einmal zurücküberwiesen.
Google war dann (trotz wiederholter Nachfrage) nicht in der Lage, mir
eine Bankverbindung für die Rücküberweisung anzugeben, so dass
ich den Betrag behalten musste!

UH

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 13:07:48 von Ulrich Hoffmann

"Ulrich Hoffmann" schrieb:>

> "Tanja Breisner" schrieb:
>
>> auf meinem aktuellen Kontoauszug fand ich heute eine Abbuchung von
>> Amazon.de. Es handelte sich um eine dreistellige Summe.
>
> Ich hatte so etwas Ähnliches auch mal. Habe LS zurückgehen lassen,
> außerdem hat Google den Betrag auch noch einmal zurücküberwiesen.
> Google war dann (trotz wiederholter Nachfrage) nicht in der Lage, mir

_Amazon_ natürlich!

> eine Bankverbindung für die Rücküberweisung anzugeben, so dass
> ich den Betrag behalten musste!
>
> UH
>

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 16:07:01 von Rainer Dahnke

Holger Pollmann schrieb:
> Rainer Dahnke <> schrieb:
>
>> Die Anzeige kann der derjenige erstatten der sein Geld nicht
>> bekommt ...?
>
> Nein. Die Anzeige kann jeder erstatten. Auch du oder ich. Wie das für alle
> ANzeigen gilt.
>

Ja, ok. Aber das wird Amazon doch eh machen, wenn sie auch Anzeige
erstattet ist das irgendwie doppelt.... ? Und man hat die ganze
Arbeit damit ...

Grüße
Rainer

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 18:00:33 von Juergen Bohl

Am 20 Jul 2006 10:06:02 GMT schrieb Holger Pollmann:

> Aha. Du hast also ein Strafverfahren in Privatklage betrieben? Erzähl doch
> mal mehr!

...hab ich schon umfangreich seit 2004 in der finanz.misc und anderen
speziellen NG

> Ich habe noch nie gehört, dßa jemand Betrugsfälle im Wege der
> Privatklage geltend macht, so ganz ohne Staatsanwalt, und damit auch
> durchkommt.

nach dem der Op ledeglich wissen wollte, wie er in seinem Fall vorgehen
sollte, pauschalierte ich meine Aussage, zugegeben etwas.

Konkretisiere daher für Dich:

"Habe einen Lastschriftsbetrug, welcher sich im sechstelligen Bereich
bewegte, gerichtlich 2 Jahre durchgefochten."= diese Aussage bezieht sich
zu den geführten Zivilprozess.

"Schuldanerkenntnis vom Lastschriftsbetrüger in allen 151 Tathergängen,
somit hat der Richter 2 Jahre auf 4 Jahre Bewährung gnädigerweise ihm
aufgebrummt."= diese Aussage bezieht sich auf das Strafmass der
strafrechtlichen Verurteilung des Täters.

> Wie hast du denn alles ermittelt, wenn sich die
> Staatsanwaltschaft nicht beteiligt hat?
....das sprengt hier den Rahmen.
Aber nur soviel:
Tatsache ist doch bei einem geständigen Täter bei dem die Strafakte die
1000erSeiten-Marke des StA überschreitet doch am Schluss, dass dann bei der
Schlussverhandlung ein Deal mit dem Verteidiger geschlossen wird um die
Verhandlungszeit auf 15 Minuten zu kürzen und damit der Richter keine 1000
Aktenseiten lesen muss. Vielleicht spricht bei mir etwas die Verbitterung,
doch ließ ich mir sagen, dass wegen permanenter Gerichtsüberlastung das
alles eine gängige Praxis sei. Da interessiert sich niemand mehr, dass die
Kripo und ich fast 2 Jahre die Beweisschnipsel für die 1000 Seiten
recheriert hat.

Daher nochmals an den OP:
Lastschrift valutagerecht zurückbuchen--> Zahlstelle nimmt Regress bei
1.Inkassostelle --> 1. Inkassostelle schmeißt faulen Kunden raus und bucht
Verlust in der Bilanz aus. Fertig.
Ich fertige jedenfalls keine Excellisten und Recherchen mehr für die
stattliche Strafakte mehr freiwillig an!


--

Gruss, Juergen

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 18:34:00 von claus-usenet-20060720

Oliver C. Thornton <> schrieb/wrote:
> Die LS direkt rückbuchen kannst du in jedem Fall wenn du dir sicher
> bist. Allerdings sollte vorher eine Meldung an Amazon raus und ggf.
> Rücksprache gehalten werden. (Sonst beginnt unter Umständen das
> Mahnverfahren, das muss ja nicht sein auch wenn man sich nix hat zu
> Schulden kommen lassen.)

Das "Mahnverfahren" wird ohnehin gegen die Lieferadresse laufen. An ein
Girokonto kann man weder Mahnungen noch Mahnbescheide schicken.

Claus

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 19:46:08 von newsonly2

Di dalam de.soc.recht.misc Claus Färber menulis sebagai berikut:

Hi Claus,

> Oliver C. Thornton <> schrieb/wrote:
> > Die LS direkt rückbuchen kannst du in jedem Fall wenn du dir sicher
> > bist. Allerdings sollte vorher eine Meldung an Amazon raus und ggf.
> > Rücksprache gehalten werden. (Sonst beginnt unter Umständen das
> > Mahnverfahren, das muss ja nicht sein auch wenn man sich nix hat zu
> > Schulden kommen lassen.)

> Das "Mahnverfahren" wird ohnehin gegen die Lieferadresse laufen. An
> ein Girokonto kann man weder Mahnungen noch Mahnbescheide schicken.

Im Falle des OP ist das klar. Bei meiner LS war es jedoch eine "Online
Leistung", da kann der Mensch durchaus meine Firmenadresse angegeben
haben. Bzw. wenn keine Adresse angegeben wurde bekommt der LS-Einreicher
doch von der Bank auf Nachfrage die Daten des LS-Kontos, oder? Auf ELV-
Quittungen steht doch immer sowas drauf aka "im Falle des Nichteinlösens
der LS ist die Bank berechtigt dem LS-Einreicher die Adressdaten des
Kontoinhabers rauszugeben". Ist das hier anders? Irgendwie muss man doch
als geschädigte Firma (hier usenext.de denen man die LS gecanceled
hätte) an die Daten des Kontoinhabers kommen. Ohne Adresse wäre der
Kontoinhaber meine erste Wahl für die Mahnung sofern der mich nicht über
Missbrauch/Anzeige unterrichtet hat.

Lg,
Olly

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 21:07:32 von Ralf Geist

"Tanja Breisner" <> schrieb:

>zumal die Aktion meinen Dispo
>ausgereizt hat. Sollte ich mir dringend eine Rechtsschutzversicherung
>zulegen? Und aufgrund der Dispo-Zinsen auch noch Schadenersatz
>einfordern?

Von welchen Dispo-Zinsen redest Du?

Wenn die LA storniert wird, ist das Konto so zu stellen, als habe es
die LA nicht gegeben. Also kann auch nix ins Dispo gerutscht sein!

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 21:10:38 von Ralf Geist

"Oliver C. Thornton" <> schrieb:

>aber als Zahlendreher des Bestellers entpuppte)

der muss aber gut gewesen sein, wenn er trozt Prüfsummen durchgegangen
ist.

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 21:14:02 von Ralf Geist

"Oliver C. Thornton" <> schrieb:

>Bzw. wenn keine Adresse angegeben wurde bekommt der LS-Einreicher
>doch von der Bank auf Nachfrage die Daten des LS-Kontos, oder?

Sollte eigentlich nicht.

> Auf ELV- Quittungen steht doch immer sowas drauf aka "im Falle des Nichteinlösens
>der LS ist die Bank berechtigt dem LS-Einreicher die Adressdaten des
>Kontoinhabers rauszugeben".

Hm, habe ICH als Kontoinhaber die Erlaubnis erteilt, wenn meine Karte
missbraucht wird?

Wie kann der Missbraucher in meinem Namen die Bank ermächtigen?

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 21:19:12 von Holger Pollmann

Kurt Guenter <> schrieb:

>> aber als Zahlendreher des Bestellers entpuppte)
>
> der muss aber gut gewesen sein, wenn er trozt Prüfsummen durchgegangen
> ist.

Beileibe nicht jede Bank verwendet Prüfziffern.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 22:19:49 von Frank Schletz

Kurt Guenter wrote:

> "Oliver C. Thornton" <> schrieb:
>
>> aber als Zahlendreher des Bestellers entpuppte)
>
> der muss aber gut gewesen sein, wenn er trozt Prüfsummen durchgegangen
> ist.
>



Prüfziffermethode 09 (Keine Prüfziffer) ist laut deren Aussage immer
noch möglich und soll wohl auch noch nach 2007 möglich.

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 22:44:33 von newsonly2

Di dalam de.soc.recht.misc Kurt Guenter menulis sebagai berikut:

> Hm, habe ICH als Kontoinhaber die Erlaubnis erteilt, wenn meine Karte
> missbraucht wird?
>
> Wie kann der Missbraucher in meinem Namen die Bank ermächtigen?

Weiss das die Bank? Weiss das der Einreicher? Die gehen doch erstmal
davon aus, dass die Zahlung legitim ist würde ich sagen. Zumindest man
ihnen nix gegenteiliges Mitteilt!?

Lg,
Olly

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 22:50:08 von newsonly2

Di dalam de.soc.recht.misc Kurt Guenter menulis sebagai berikut:


Hi Kurt,

> >aber als Zahlendreher des Bestellers entpuppte)
>
> der muss aber gut gewesen sein, wenn er trozt Prüfsummen
> durchgegangen ist.

Ich glaube nicht, dass da Prüfsummen drin sind, sonst könnte ich keine
aufeinander folgenden Kontonummern haben. Das habe ich bei 2
Privatkonten und bei Depot- und Anlagekonto.

Lg,
Olly

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 20.07.2006 23:20:06 von Michael Schmidt

Recently Tanja Breisner wrote:

>Hallo euch allen nochmal,
>wow, vielen Dank für eure Hilfe!
>Meine Bank hab ich vor 45min informiert, die wollen sich melden.

Was heißt "informiert"? Nägel mit Köpfen machen, die Lastschrift
rückbuchen lassen. Also ausdrücklich anweisen, die Lastschrift
zurückzubuchen.

Gruß Michael

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 21.07.2006 03:04:43 von minkine1

Ulrich Hoffmann schrieb:

>> Ich hatte so etwas Ähnliches auch mal. Habe LS zurückgehen lassen,
>> außerdem hat Google den Betrag auch noch einmal zurücküberwiesen.
>> Google war dann (trotz wiederholter Nachfrage) nicht in der Lage, mir
>
> _Amazon_ natürlich!
>
>> eine Bankverbindung für die Rücküberweisung anzugeben, so dass
>> ich den Betrag behalten musste!


Möchtest Du immer noch eine Bankverbindung von Amazon haben? :-)

Gruß
Michael

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 21.07.2006 08:54:32 von Tibor Lichtmann

Matthias Kryn schrieb:

> > Ich hab
> > schon nen totalen Krimi im Kopf und bin stocksauer, zumal die
> > Aktion meinen Dispo ausgereizt hat. Sollte ich mir dringend
> > eine Rechtsschutzversicherung zulegen? Und aufgrund der
> > Dispo-Zinsen auch noch Schadenersatz einfordern?
>
> Finanziell wird Dir insoweit kein Schaden entstehen.
>
Na ja. Was die Dispo-Zinsen betrifft hast du recht, da die Kohle zum
Abbuchungstag auch wieder gutgeschrieben wird. Allerdings kann es
natürlich sein, dass aufgrund des vorübergehend ausgereizten Dispos
einige (korrekte) Lastschriften zurückgehen - und da entstehen
natürlich Gebühren bei denen, die die Lastschrift korrekt eingereicht
haben. Und die Firmen halten sich dann natürlich beim OP schadlos.

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 21.07.2006 20:39:57 von Ralf Geist

"Oliver C. Thornton" <> schrieb:

>Weiss das die Bank?

Wenn sie vor Herausgabe der Daten beim Kontoinhaber nachfragt, ja.

Wenn sie den Originalbeleg mit der Unterschrift vergleicht, u.U. auch
ja.

> Zumindest man ihnen nix gegenteiliges Mitteilt!?

wie kann man ihnen gegenteiliges mitteilen, wenn man den
Zahlungsvorgang nicht kennt?

mit welchem Recht gibt die Bank Daten ohne Rückfrage raus?

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 23.07.2006 19:46:42 von Uwe Buschhorn

Tanja Breisner schrieb:

> Was mache ich jetzt? Also auf Rückmeldung von amazon warten, und

Sofort Rücklastschrift machen, sonst nix. Sowas kann vorkommen, muß noch
nichtmal Absicht sein. Insbesondere bist Du nicht verpflichtet, vorab
was zu klären und auf Dein Geld zu warten. Also sofort zurückbuchen.

Sollte dann irgendwann ne Rechnung kommen, schilderst Du kurz den
Sachverhalt.

Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 23.07.2006 19:49:16 von Uwe Buschhorn

Kurt Guenter schrieb:

> Wenn die LA storniert wird, ist das Konto so zu stellen, als habe es
> die LA nicht gegeben. Also kann auch nix ins Dispo gerutscht sein!

Schon, nur wird der Dispo möglicherweise ausgeschöpft und steht für
andere Transaktionen nicht mehr zur Verfügung. Daraus können sich
Rücklastschriftgebühren für die OP ergeben - und schon hat sie einen
Schaden.

Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Re: Kontomissbrauch durch Online-Bestellung - und jetzt?

am 23.07.2006 20:39:42 von Ralf Geist

Uwe Buschhorn <> schrieb:

>Schon, nur wird der Dispo möglicherweise ausgeschöpft und steht für
>andere Transaktionen nicht mehr zur Verfügung.

schön, dass Du Dir Gedanken über ungelegte Eier machst, aber die OP
sprach ausdrücklich nur von Zinsen des Dispo und nicht von
irgendwelchen geplatzten LA mit Stornogebühren!