Google löscht Beschwerde nicht?

Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 12:50:33 von hansi

Hi,
über mich hat mal meine EX etwas geschrieben, was nicht richitg ist.
Sie hat meinen vollen Vor- und Nachnamen und auch meinen Wohnort
bekannt gegeben. Sie schrieb unwahre Tatsachen, wie zum Beispiel, daß
ich ihre Tochter entführt hätte.

Dies stimmt nicht. Sie hat noch nicht mal eine Tochter.

Beim Provider erreichte ich, daß die Seite vom Netz kam.

Eine einstweilige Verfügung erging gegen sie. Ihr wurde untersagt,
solche Dinge zu behaupten.

Nun gabs es bei Google noch die Cache Inhalte. Mein Anwalt meinte, ich
solle mich am besten direkt an google wenden, um diese Inhalte zu
entfernen. Er gab mir den Rat, da mich ein solcher Brief von ihm knapp
400 Euro kosten würde.

Nun schrieb ich ein Brief an google. Google löschte den Cache,
veröffentlicht aber meinen Brief. "Infolge einer rechtlichen
Beschwerde", usw.

Im Brief wurde zwar mein Name unkenntlich gemacht, jedoch nicht die PLZ
und den Inhalt des Briefes. Das Aktenzeichen wird auch genannt.

Den BRief möchte ich sehr gerne gelöscht bekommen. Die Seite, die den
Brief wohl für google zur Verfügung stellt, ist eine englische Seite.

Könnt ihr mir ein Tipp geben, was ich machen muss, um den Brief
löschen zu lassen?

Muss das gerichtlich geklärt werden oder hat google für sowas
eine eigene (email)Adresse?

Danke vorab!

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 14:00:58 von Wolfgang Kieckbusch

> Sie schrieb unwahre Tatsachen,

Das ist aber böse!
Was sind eigentlich unwahre Tatsachen?
Gruß, Wolfgang

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 14:01:41 von Jan Schejbal

Hallo,
mein Tipp: Vergiss es. Google hat was gegen Zensur (wenn es nicht grad
drum geht in China Marktanteile zu gewinnen), und als nichts anderes
wird deine Aktion aufgefasst. Chillingeffects (vermutlich hat
chillingeffects und nicht google den Brief veröffentlich) hat erst
recht was gegen Zensur, und du bekommst den Brief da ziemlich sicher
nicht runter. VIELEICHT hast du eine Chance, dass die PLZ rausfliegt,
wenn du sie freundlich anmailst mit einem Hinweis darauf, dass es eine
Bitte und keine Aufforderung ist und dass du keinen rechtlichen
Anspruch hast, damit sie sich nicht unter Druck gesetzt fühlen (wenn
sie unter Druck gesetzt werden, dürfte die Kooperationswilligkeit
deutlich kleiner werden). In der Mail schilderst du die ganze Sache auf
Englisch. Du erklärst vor allem, was deine Ex getan hat, erklärst, dass
deswegen die Seite entfernt wurde und du sie aus dem Google Cache
deswegen hast entfernen lassen, und bittest darum, wenigstens
Aktenzeichen (woraus man deinen Namen erhalten könnte) und PLZ
rauszunehmen. (Den Brief werden sie wohl nicht runternehmen, darum
würde ich sie nicht bitten).

Du kannst natürlich auch die harte Tour nehmen und sie verklagen. Das
wird dich eine Menge Geld kosten, vermutlich fehlschlagen und die SEHR
reizen, was dazu führen dürfte, dass immer mehr von deinen Briefen (die
du im Verlauf der Sache schicken wirst) auf deren Website landen. Dann
reicht jemand, der den Link dazu mit einer Beschreibung wie "Look at
the stupid idiot who tries to censor the net" bei digg postet, und
öffentliche Aufmerksamkeit ist dir sicher. Die Methode halte ich also
für ausgesprochen ungeeignet.

Schlauer wäre es gewesen (ich schreib das vor allem für andere, damit
die nicht den gleichen Fehler machen wie du) einen freundlichen Brief
mit Erklärung der Sachlage und *Bitte* um Entfernung abzuschicken
oder - noch besser - zu warten, bis die Seite von selbst aus dem Cache
fliegt. Mit Google hast du dir da genau die falsche Firma für
rechtliche Aufforderungen ausgesucht. Ich möchte dir auch noch den Tipp
geben, bei den anderen Anbietern, die Webseiten speichern, vieleicht
vorsichtig zu sein, damit die nicht auch sowas machen (wobei die
Wahrscheinlichkeit da IMHO recht gering ist, dass Google den Brief
veröffentlichen lassen wird hätte ich dir gleich sagen können.) Je mehr
du in der Sache unternimmst, desto bekannter wird sie - und das willst
du nicht. Lass die Seite im Cache und im Archiv von Archive.org (wenn
sie da ist), solange keiner sie direkt sucht ist es egal.

Sorry dass ich nicht mehr helfen kann
Jan

--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Mein Blog:
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 14:37:48 von svenwantsnospam

Jan Schejbal schrieb:

[Unterwürfiges]

Sorry, aber du hörst dich an wie Googles Speichellecker. Warum sollte er
um etwas bitten, wenn/falls es sein gutes Recht ist?

Dass Google böse ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Bye
Sven

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 14:56:22 von Thomas Becker

Hallo hansi ,

> über mich hat mal meine EX etwas geschrieben, was nicht richitg ist.
> Sie hat meinen vollen Vor- und Nachnamen und auch meinen Wohnort
> bekannt gegeben. Sie schrieb unwahre Tatsachen, wie zum Beispiel, daß
> ich ihre Tochter entführt hätte.
>
> Dies stimmt nicht. Sie hat noch nicht mal eine Tochter.

Da düfte das Delikt der üblen Nachrede etc. in Betracht kommen.

Logisch wäre meiner Ansicht nach, wenn Du Deine Ex aufforderst,
den von ihr publizierten Mist wieder zurückzudrehen.

Weil sie das vermutlich nicht hinkriegen wird, kannst Du ggf. noch auf
Schadenersatz gehen und klagen.

Falls bei der Dame was zu holen ist.

Bis dahin besteht Dein Problem zunächst fort.

Gegen Google wirst Du auf dem Rechtsweg vermutlich nicht viel ausrichten
können. Und erst recht nicht gegen weitere Server, die diese Informationen
ggf. gespiegelt haben.

Allerdings gehe ich mal davon aus, daß die fragliche Information nur dann
auf vorderen Rängen gefunden wird, wenn man Deinen Namen und ggf.
noch eine begrenzte Anzahl weiterer Worte als Suchbegriff eingibt.

Das kannst Du aushebeln, indem Du diese Begriffe z.B. als Sig in
Deinen Newsreader eingibst und dann damit möglichst viele Postings
unter de.alt.test etc. hinausläßt.

Damit ist der Cachetreffer zwar nicht weg, das Ergebnis ist aber in
dem Wust von sinnlosen Ergebnissen schwerer auszumachen.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit, daß Du einfach die nun
freigewordene Domain übernimmst und dort eine Seite mit belanglosem
Inhalt einstellst. Beim nächsten Durchlauf müßte der Googlebot dann
seinen Cache damit überschreiben.

Möglicherweise kann ein gewiefter Webdesigner diese Aktualisierung
bei den einschlägigen Suchmaschinen noch etwas beschleunigen.

--
Jürgen

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:01:52 von Markus Ritter

hansi schrieb:

> Dies stimmt nicht. Sie hat noch nicht mal eine Tochter.
> Nun schrieb ich ein Brief an google. Google löschte den Cache,
> veröffentlicht aber meinen Brief. "Infolge einer rechtlichen
> Beschwerde", usw

Deshalb sollte auch der Betreiber der Seite um die Löschung aus dem
google-cache bitten, dann fliegt die Seite einfach raus.

Das hätte man doch sicher auch noch in diese Verfügung als Auflage
packen können (ich weiss, hinterher ist man immer schlauer).



Markus





--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:05:59 von hansi

Die Seite, die den Brief veröffentlicht, ist ChillingEffects.

Mein Anwalt meinte, wenn ich dagegen vorgehen möchte,
wird er google als mittelbaren Störer auf Unterlassung
verklagen. Er sieht als IT-Rechts-Experte gute Chancen,
und hat auch ein Doktortitel :-)

Rechtsgrundlage ist neben das Urheber- mein Persönlichkeitsrecht.
Ich bin der Urheber des Briefes und darf allein bestimmen,
wer was veröffentlicht.
Auch gibt es mehrere Urteile in Bezug auf Veröffentlichung von
Korrespondonz; also Recht am eigenen Wort.

Ich bin mal einige Nummern durchgegangen, also die
Links haben am Ende eine Nummer.
Bei manchen steht ganz wenig Text (Verstoß gegen Volksverhetzung)
,bei manchen wieder mehr (überwiegend amerikanisch) und bei meiner
Nummer halt mein Text.

Bei manchen "Briefnummern" steht auch, dass der
Brief nicht mehr zur Verfügung steht. Ich denke daher
, daß ChillingEffects auch hier löschen musste.

Wenn ChillingEffects etwas gegen Zensur hätte,
hätten die doch gleich alles mit veröffentlicht, also mit
Namen, usw.?

Die Sache nervt mich irgendwie.
Wenn nach meinen Namen gesucht wird, erscheint der Hinweis,
daß einige Suchresultate aufgrund einer rechtlichen Beschwerde
gelöscht werden mussten, und dann kommt beim Klicken zum
Link mein Brief.

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:10:08 von hansi

Juergen Klein wrote:
> Hallo hansi ,
>
> > über mich hat mal meine EX etwas geschrieben, was nicht richitg ist.
> > Sie hat meinen vollen Vor- und Nachnamen und auch meinen Wohnort
> > bekannt gegeben. Sie schrieb unwahre Tatsachen, wie zum Beispiel, daß
> > ich ihre Tochter entführt hätte.
> >
> > Dies stimmt nicht. Sie hat noch nicht mal eine Tochter.
>
> Da düfte das Delikt der üblen Nachrede etc. in Betracht kommen.
>
> Logisch wäre meiner Ansicht nach, wenn Du Deine Ex aufforderst,
> den von ihr publizierten Mist wieder zurückzudrehen.
>


Hi Jürgen,
einstw. Verfügung erging ja gegen sie. Provider musste Seite vom Netz
neben.
Freundin hält auch die Klappe, da sie denkt, wenn sie nochmal sowas
macht,
250 TEU zahlen muss...

Mein Problem ist nur der veröffentlichte Brief.
Oder merkt man als unbedachter User solche Hinweise von google
am Ende eher nicht, wenn man nach "mir" sucht?

Hmmm.
Wenn ich eine Klage verliere, und es kommt zum mündlichen Prozess,
würde ich schlimmstenfalls 1500 Euro verlieren.
Rechtsanwalt meint, ich habe gute Chancen. Und er würde dagegen
klagen. Und er ist nicht einer, der nur an $ denkt ;-)

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:26:16 von Thomas Becker

Hallo hansi ,

> Mein Problem ist nur der veröffentlichte Brief.
> Oder merkt man als unbedachter User solche Hinweise von google
> am Ende eher nicht, wenn man nach "mir" sucht?

Wie Du das wegbekommst, habe ich Dir ja in dem Teil geschrieben, den
Du hier abgeschnitten hast.

> Hmmm.
> Wenn ich eine Klage verliere, und es kommt zum mündlichen Prozess,
> würde ich schlimmstenfalls 1500 Euro verlieren.

Wogegen willst Du genau klagen?

> Rechtsanwalt meint, ich habe gute Chancen. Und er würde dagegen
> klagen. Und er ist nicht einer, der nur an $ denkt ;-)

Dann wird er nicht mehr lange Anwalt sein... Egal.

Lies Dir nochmal mein Posting von vorhin durch, damit
dürfte die Sache erst mal vom Tisch sein.

--
Jürgen

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:33:01 von hansi

Juergen Klein wrote:
> Hallo hansi ,

>
> Wogegen willst Du genau klagen?
>


Ich möchte, wenn nach meinen Namen gesucht wird, google keinen Link
mehr zum Brief zur Verfügung stellt, also dneke ich, die Klage ist
eine Unterlassungsklage.

Gegen ChillingEffects ist ja schwieriger, da in USA. Und die
interessieren sich ja wohl nicht für deutsche Urteile.

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:33:33 von Holger Pollmann

"hansi" <> schrieb:

> Er sieht als IT-Rechts-Experte gute Chancen, und hat auch ein
> Doktortitel :-)
>
> Rechtsgrundlage ist neben das Urheber- mein Persönlichkeitsrecht.
> Ich bin der Urheber des Briefes und darf allein bestimmen,
> wer was veröffentlicht.

Aha. Dein Brief an Google soll also Werkqualität haben?

Sorry, aber das glaube ich nicht. Und das heißt dann, daß der Anwalt
nicht so wahnsinnig viel taugt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:43:30 von Thomas Becker

Hallo hansi ,

<Kern der Sache wieder gesnippt>

> Ich möchte, wenn nach meinen Namen gesucht wird, google keinen Link
> mehr zum Brief zur Verfügung stellt, also dneke ich, die Klage ist
> eine Unterlassungsklage.

Ich gebs auf!

Lies einfach nochmal mein Posting von vorhin mal bis zum Ende durch.

--
Jürgen

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 15:52:36 von hansi

Holger Pollmann wrote:
> "hansi" <> schrieb:
>
> > Er sieht als IT-Rechts-Experte gute Chancen, und hat auch ein
> > Doktortitel :-)
> >
> > Rechtsgrundlage ist neben das Urheber- mein Persönlichkeitsrecht.
> > Ich bin der Urheber des Briefes und darf allein bestimmen,
> > wer was veröffentlicht.
>
> Aha. Dein Brief an Google soll also Werkqualität haben?
>
> Sorry, aber das glaube ich nicht. Und das heißt dann, daß der Anwalt
> nicht so wahnsinnig viel taugt.
>

Sorry. Aber wer kein Schriftstück der Sache hat, sollte die Kompetenz
eines Anwalts nicht in Frage stellen.

Aus einem Urteil:
Die Veröffentlichung privater Korrespondenz und von Aufzeichnungen,
die nur für den Adressaten bestimmt sind und auch bei verständiger
Würdigung ihres Inhaltes aus Sicht der Öffentlichkeit keinem
größeren
Kreis von Lesern zur Verfügung gestellt werden sollten, verletzt das
Recht
am eigenen Wort und stellt damit einen Eingriff in das von =A7 823 Abs.
BGB als sonstige s Recht geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht
dar.

Mit der Veröffentlichung der an sie gerichteten eMails hat die
Verfügungsbeklagte
in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin
eingegriffen. Der Eingriff
ist weder von einer Einwilligung der Verfügungsklägerin gedeckt, noch
kann sich die
Verfügungsbeklagte darauf berufen, die Veröffenlichung erfolgte im
Wahrnehung
berechtigter Interessen.

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 16:02:38 von Holger Pollmann

"hansi" <> schrieb:

>>> Rechtsgrundlage ist neben das Urheber- mein Persönlichkeitsrecht.
>>> Ich bin der Urheber des Briefes und darf allein bestimmen, wer was
>>> veröffentlicht.
>>
>> Aha. Dein Brief an Google soll also Werkqualität haben?
>>
>> Sorry, aber das glaube ich nicht. Und das heißt dann, daß der Anwalt
>> nicht so wahnsinnig viel taugt.
>
> Sorry. Aber wer kein Schriftstück der Sache hat, sollte die Kompetenz
> eines Anwalts nicht in Frage stellen.

Drum schrieb ich "glaube".

> Aus einem Urteil:
> [...] Mit der Veröffentlichung der an sie gerichteten eMails hat die
> Verfügungsbeklagte
> in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin
> eingegriffen.

Eben.

Und nicht in das Urheberrecht. Das setzt nämlich voraus, daß der Brief
ein Werk ist, und dafür muß er eine geistige Schöpfung darstellen; ein
einfacher "Hallo Google. Da habt ihr so eine Seite von mir gecacht, da
stehen persönliche Daten drauf, bitte löscht die", gerne auch ordentlich
ausgewalzt, stellt keine geistige Schöpfung idS dar und folglich kein
Werk. Und ohne Werk kein Urheberrecht.

Wer keine Ahnung vom Urheberrecht hat, sollte vielleicht nicht jemandes
Kompetenz in Frage stellen, wenn dieser eine gewisse Ahnung vom
Urheberrecht hat.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 16:23:29 von hansi

Holger Pollmann schrieb:

> "hansi" <> schrieb:
>
> >>> Rechtsgrundlage ist neben das Urheber- mein Persönlichkeitsrecht.
> >>> Ich bin der Urheber des Briefes und darf allein bestimmen, wer was
> >>> veröffentlicht.
> >>
> >> Aha. Dein Brief an Google soll also Werkqualität haben?
> >>
> >> Sorry, aber das glaube ich nicht. Und das heißt dann, daß der Anwa=
lt
> >> nicht so wahnsinnig viel taugt.
> >
> > Sorry. Aber wer kein Schriftstück der Sache hat, sollte die Kompetenz
> > eines Anwalts nicht in Frage stellen.
>
> Drum schrieb ich "glaube".
>
> > Aus einem Urteil:
> > [...] Mit der Veröffentlichung der an sie gerichteten eMails hat die
> > Verfügungsbeklagte
> > in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin
> > eingegriffen.
>
> Eben.
>
> Und nicht in das Urheberrecht. Das setzt nämlich voraus, daß der Brief
> ein Werk ist, und dafür muß er eine geistige Schöpfung darstellen; =
ein
> einfacher "Hallo Google. Da habt ihr so eine Seite von mir gecacht, da
> stehen persönliche Daten drauf, bitte löscht die", gerne auch ordentl=
ich
> ausgewalzt, stellt keine geistige Schöpfung idS dar und folglich kein
> Werk. Und ohne Werk kein Urheberrecht.
>
> Wer keine Ahnung vom Urheberrecht hat, sollte vielleicht nicht jemandes
> Kompetenz in Frage stellen, wenn dieser eine gewisse Ahnung vom
> Urheberrecht hat.
>

Unabhängig vom P.recht.
Wer sagt, dass ich keinen längeren Brief geschrieben habe? Und wer
sagt, ob ein Brief eine geistige Schöpfung i.S.d. UrhG ist?

Ein Anwalt versucht nach meinen Erfahrungen alles vorzutragen, was
erfolgreich sein könnte. Wenn man sich mal Klageschriften anschaut: da
wird alles vorgetragen, was einschlägig sein könnte. Und hier wurde
auf das UrhG und aufs Persönlichkeitsrecht verwiesen.
Wenn ich nun Klage gegen jemanden einreiche, und denke "Och,
Persönlichkeitsrecht reicht ja. Das andere brauche ich ja nicht
erwähnen" und das Gericht dann in ihrer Entscheidung, die gegen mich
ergeht, mitteilt, dass evtl. ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, dann
wäre das ziemlich "blöd".

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 17:08:54 von Holger Pollmann

"hansi" <> schrieb:

>> Wer keine Ahnung vom Urheberrecht hat, sollte vielleicht nicht
>> jemandes Kompetenz in Frage stellen, wenn dieser eine gewisse
>> Ahnung vom Urheberrecht hat.
>
> Unabhängig vom P.recht.
> Wer sagt, dass ich keinen längeren Brief geschrieben habe?

Keiner. Auch ein längerer Brief ist nicht automatisch ein egeistige
Schöpfung. Wenn du deine Aufforderung an Google natürlich gereimt hast,
ist das was anderes...

> Und wer sagt, ob ein Brief eine geistige Schöpfung i.S.d. UrhG ist?

Das UrhG. Und entscheiden tut das im Zweifel ein Gericht. Warum fragst
du?

> Ein Anwalt versucht nach meinen Erfahrungen alles vorzutragen, was
> erfolgreich sein könnte. Wenn man sich mal Klageschriften anschaut:
> da wird alles vorgetragen, was einschlägig sein könnte.

Das kann aber auch "tödlich" sein. Wenn ich zwei verschiedene
Anspruchsgrundlagen vortrage und beide geltend mache, aber nur eine
einschlägig ist, könnte das Gericht u.U. (je nach Fall) die Klage
teilweise abweisen - mit Kostenfolgen.

> Wenn ich nun Klage gegen jemanden einreiche, und denke "Och,
> Persönlichkeitsrecht reicht ja. Das andere brauche ich ja nicht
> erwähnen" und das Gericht dann in ihrer Entscheidung, die gegen mich
> ergeht, mitteilt, dass evtl. ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, dann
> wäre das ziemlich "blöd".

Iuris novit curia.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 19:21:20 von usenet-01-2006

hansi schrieb:
> Die Seite, die den Brief veröffentlicht, ist ChillingEffects.

Und wie kommt Google dazu, denen Deine Briefe zu zeigen?

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 20.07.2006 20:20:50 von hansi

Jens Müller schrieb:

> hansi schrieb:
> > Die Seite, die den Brief veröffentlicht, ist ChillingEffects.
>
> Und wie kommt Google dazu, denen Deine Briefe zu zeigen?

kA.
Wusste ich am Anfang auch nicht, wieso die meine
Schreiben an ChillingEffects zwecks Veröffentlichung
weitergeben.
Anwalt meint, ich habe gute Erfolgsaussichten.

Gibts mehrere Urteile dazu; und auch als mittelbarer Störer.

Das hört sich gut an.
Und: Ich soll mir keine Sorgen machen, dass google jetzt zB
die Klageschrift von ihm veröffentlicht oder irgendwas macht.

Google wird häufiger verklagt als man denkt. Er meint,
wenn google den gelben Brief vom Gericht, in welchem seine
Klage steckt, dass sie den Brief entfernen und seine Kosten
und die vom Gericht übernehmen, also anerkennen.

Mal sehen :-)

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 21.07.2006 17:12:48 von martesi

hansi schrieb:

> Mein Problem ist nur der veröffentlichte Brief.
> Oder merkt man als unbedachter User solche Hinweise von google
> am Ende eher nicht, wenn man nach "mir" sucht?

Na, wie heisst du denn?

> Hmmm.
> Wenn ich eine Klage verliere, und es kommt zum mündlichen Prozess,
> würde ich schlimmstenfalls 1500 Euro verlieren.
> Rechtsanwalt meint, ich habe gute Chancen. Und er würde dagegen
> klagen. Und er ist nicht einer, der nur an $ denkt ;-)

Wenn für dich 30 Fünfziger wie Erdnüsse sind, gratuliere. Aber
wirklich, ich denke nicht, dass der durchschnittlicher User sich alle
Chillingeffects-Referenzen anschaut, ich kann mir nicht vorstellen, was
du in so einem Brief schreibst, das dir so schaden kann, und ich glaube
auch nicht, dass sich jemand überhaupt für ausgerechnet deine Briefe
interessierte, bis du direkt Werbung dafür gemacht hast.

Wenn wirklich was da sein sollte, finde ich den Ratschlag gut, ein paar
duzend Referenzen mit deinem Namen zu schaffen um die Ergebnisse zu
überflüten. Ist aber nicht so hoffnungslos romantisch, wie gegen eine
millionenschwere ausländische Firma zu klagen.

Grüße
Marco P

Re: Google löscht Beschwerde nicht?

am 23.07.2006 00:25:17 von Sebastian Stoffel

Holger Pollmann schrieb:
>> Wenn ich nun Klage gegen jemanden einreiche, und denke "Och,
>> Persönlichkeitsrecht reicht ja. Das andere brauche ich ja nicht
>> erwähnen" und das Gericht dann in ihrer Entscheidung, die gegen mich
>> ergeht, mitteilt, dass evtl. ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, dann
>> wäre das ziemlich "blöd".
>
> Iuris novit curia.

Wieso gibt es Rechtsanwälte, die ihre Mandanten vor Gericht vertreten?