Wie mahne ich richtig?

Wie mahne ich richtig?

am 20.07.2006 19:57:46 von Jimmy

Hallo NG,

folgender Fall:

- PVC Auslegware gekauft und Verlegung beim Verkäufer beauftragt
(Rechnung über Anzahlung mit Vermerk: plus Verlegung)
- Verlegung mit Klebeband und Barzahlung für Verlegung

6 Monate später:

- PVC Schaumrücken und Klebeband mögen sich nicht!
(chemische Reaktion Schaumrücken / Klebeband)
- Verkäufer verweist auf Hersteller und Verleger.
(Angeblich ist der Verleger selbstständig tätig)
- Verkäufer organisiert Termin mit Hersteller und Verleger vor Ort
- Vor Ort Termin bestätigt Schaumrücken / Klebeband Problem!
Herstellervertreter moniert Klebeband
Verleger beteuert immer dieses Klebeband zu nutzen

Meine Fragen:

- Habe ich einen Vertrag mit dem Verleger durch konkludentes
Handeln geschlossen, oder beschäftigt der Verkäufer einen
Subunternehmer?

- Kann auch der Schaden am Unterboden geltend gemacht werden?
Die PVC / Klebebandpampe ist eingedrungen und lässt sich nicht
mehr vollständig entfernen. Neues PVC würde vermutlich wieder
reagieren!

- Wie mahne ich richtig? Welche Fristen sind angemessen?

Danke im Voraus.

Wilfried

Re: Wie mahne ich richtig?

am 22.07.2006 18:05:16 von Thomas Becker

Hallo Jimmy ,

> - PVC Auslegware gekauft und Verlegung beim Verkäufer beauftragt

"Verlegung" ist ein dehnbarer Begriff.

Ist die fachgerechte Erbringung von Bodenbelagsarbeiten gemäß
VOB, also eine Bauleistung vereinbart worden?

> (Rechnung über Anzahlung mit Vermerk: plus Verlegung)

Das ist aber äüßerst mager....

> - Verlegung mit Klebeband und Barzahlung für Verlegung

Verlegung mit Klebeband ist schon mal nicht fachgerecht.

> 6 Monate später:
>
> - PVC Schaumrücken und Klebeband mögen sich nicht!
> (chemische Reaktion Schaumrücken / Klebeband)

Das war auch nicht anders zu erwarten.

> - Verkäufer verweist auf Hersteller und Verleger.
> (Angeblich ist der Verleger selbstständig tätig)

Völlig egal. Für Dich ist derjenige Ansprechpartner, der auf dem
Vertrag steht.

> - Verkäufer organisiert Termin mit Hersteller und Verleger vor Ort
> - Vor Ort Termin bestätigt Schaumrücken / Klebeband Problem!

Logo.

> Herstellervertreter moniert Klebeband
> Verleger beteuert immer dieses Klebeband zu nutzen

Belanglos. Wenn er mit seinem Auto seit 20 Jahren nicht beim TÜV
war, hilft ihm das ja auch nichts.

> Meine Fragen:
>
> - Habe ich einen Vertrag mit dem Verleger durch konkludentes
> Handeln geschlossen, oder beschäftigt der Verkäufer einen
> Subunternehmer?

Letzteres.

Fraglich ist aber, ob überhaupt eine Bauleistung beauftragt wurde.
Dagegen spricht die Tatsache, daß ordentliche Handwerksarbeit
normalerweise nicht kostenlos ist.
Er hätte Dir auch die Teppichrolle einfach in den Flur legen können.

Nachdem er den Bodenbelag aber versucht hat, zu verarbeiten, wird
ihm dieses Hintertürchen nicht mehr viel nützen.

> - Kann auch der Schaden am Unterboden geltend gemacht werden?

Da kann man drüber streiten. Für Folgeschäden haftet er normalerweise
nur bei Vorsatz.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß ein normaler Fußboden durch
Teppichklebeband nennenswert beschädigt wird.

> Die PVC / Klebebandpampe ist eingedrungen und lässt sich nicht
> mehr vollständig entfernen. Neues PVC würde vermutlich wieder
> reagieren!

Das macht man mit einem Dampfreiniger sauber und dann hat sich das.

> - Wie mahne ich richtig? Welche Fristen sind angemessen?

Schriftlich den Mangel möglichst genau beschreiben, auf Nachbesserung
bestehen.

Angemessen heißt, das man das in der Zeit auch hinkriegen muß. Also
Lieferzeit für ggf. erforderliches Material zzgl. 1 Woche für die Verlegung.

--
Jürgen

Re: Wie mahne ich richtig?

am 22.07.2006 18:22:05 von Holger Pollmann

Juergen Klein <> schrieb:

> Ist die fachgerechte Erbringung von Bodenbelagsarbeiten gemäß
> VOB, also eine Bauleistung vereinbart worden?

Man kann Bauleistungen auch ohne die VOB vereinbaren.

> Fraglich ist aber, ob überhaupt eine Bauleistung beauftragt wurde.

Nein. Es wurde ganz klar vereinbart, daß das Zeug auch verlegt wird. Das
muß eben so geschehen, wie man es üblicherweise erwarten darf, siehe
auch § 434 I 2 Nr. 2 BGB.

> Dagegen spricht die Tatsache, daß ordentliche Handwerksarbeit
> normalerweise nicht kostenlos ist.

Nein, das spricht nicht dagegen, weil derartige Überlegungen den Vertrag
nicht aushebeln.

> Er hätte Dir auch die Teppichrolle einfach in den Flur legen
> können.

Nein, es wurde Verlegung vereinbart.

>> - Kann auch der Schaden am Unterboden geltend gemacht werden?
>
> Da kann man drüber streiten. Für Folgeschäden haftet er
> normalerweise nur bei Vorsatz.

Das ist nicht richtig, wie man an § 276 I BGB erkennt; für Schäden
haftet der Schuldner grundsätzlich, wenn er sie vorsätzlich oder
fahrlässig herbeiführt. Es wird sogar vermutet, daß er die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, § 280 I 2 BGB.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.