Privatauktion ...

Privatauktion ...

am 21.07.2006 01:50:58 von Bernhard Niemeier

Da schaue ich gerade mal so bei ebay nach einem T-Shirt ...

.... und finde dort Angebote, die lt. Artikelbeschreibung als "Verkauf von
Privat" oder als "Privatauktion" bezeichnet werden. Unklar ist mir dazu, wie
jemand "von Privat" verkaufen kann, wenn er über ebay großere Stückzahlen,
sämtlichen Farben, Größen, Muster, alles Neuware usw. anbietet, ja sogar mit
eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein "Privatauktion" in der
Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz auszuhebeln?

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 07:03:48 von Moritz Loges

Bernhard Niemeier wrote:

Moin,

> Da schaue ich gerade mal so bei ebay nach einem T-Shirt ...
>
> ... und finde dort Angebote, die lt. Artikelbeschreibung als "Verkauf von
> Privat" oder als "Privatauktion" bezeichnet werden. Unklar ist mir dazu, wie
> jemand "von Privat" verkaufen kann, wenn er über ebay großere Stückzahlen,
> sämtlichen Farben, Größen, Muster, alles Neuware usw. anbietet, ja sogar mit
> eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein "Privatauktion" in der
> Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz auszuhebeln?

Im Prinzip nicht.
Ich meine in der c't stand da vor einigen Ausgaben mal ein relativ
ausführlicher Artikel wer und was von den Gerichten noch als Privat
angesehen wird und wer nicht. In der Suche unter heise.de wirst Du
sicherlich fündig.

Ciao
Moritz

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 07:56:50 von huehn

Bernhard Niemeier wrote:

> eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein "Privatauktion" in der
> Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz auszuhebeln?

Muß eigentlich explizit geschrieben werden, daß man als Privatmann
verkauft? Kommt es nicht einfach auf die tatsächlichen Verhältnisse an?

Vorstellbar wäre ja beides. Letzteres klingt erstmal vernünftiger, aber
vielleicht will man ja den Käufer vor falschen Erwartungen schützen und
sieht das als eine Art Belehrung.

Thomas

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 08:57:09 von Werner Maurus

"Bernhard Niemeier" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e9p4u6$noo$
>
> ... und finde dort Angebote, die lt. Artikelbeschreibung als "Verkauf von
> Privat" oder als "Privatauktion" bezeichnet werden. Unklar ist mir dazu,
> wie jemand "von Privat" verkaufen kann, wenn er über ebay großere
> Stückzahlen, sämtlichen Farben, Größen, Muster, alles Neuware usw.
> anbietet, ja sogar mit eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein
> "Privatauktion" in der Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt.
> Fernabsatzgesetz auszuhebeln?

Nach der eBay-Terminologie (siehe auch im Hilfebereich) sagt eine
"Privatauktion" nichts über den gewerblichen Status aus über Käufer und
Verkäufer, sondern ist ein (Zitat) " Angebot mit nicht öffentlicher
Bieter-/Käuferliste zum Schutz der Privatshäre von Bietern und Käufern".

Gruß
Werner

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 09:52:17 von gerrit.brodmann

"Bernhard Niemeier" <> wrote:

>Da schaue ich gerade mal so bei ebay nach einem T-Shirt ...
>
>... und finde dort Angebote, die lt. Artikelbeschreibung als "Verkauf von
>Privat" oder als "Privatauktion" bezeichnet werden. Unklar ist mir dazu, wie
>jemand "von Privat" verkaufen kann, wenn er über ebay großere Stückzahlen,
>sämtlichen Farben, Größen, Muster, alles Neuware usw. anbietet, ja sogar mit
>eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein "Privatauktion" in der
>Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz auszuhebeln?
>

Privatauktion ist anonyme Versteigerung, der Bieter wird nicht
angezeigt.

Wird in der Regel nur von "Porno" (oder anderen "peinlichen" Waren)
Verkäufern sinnvoll genutzt udn ansonsten gerne von windigen
Verkäufern zum Bescheissen verwendet.

Man kann nämlich nicht sehen, wenn immer wieder die selben Leute die
Auktion pushen und für andere ist es auch nicht möglich mit den
Käufern Kontakt aufzunehmen (um sie ggfls zu warnen).


--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches:
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One Minute/Random Photoart:

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 09:57:34 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 10:26:31 von Holger Pollmann

<> schrieb:

>> eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein "Privatauktion" in der
>> Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz
>> auszuhebeln?
>
> Muß eigentlich explizit geschrieben werden, daß man als Privatmann
> verkauft? Kommt es nicht einfach auf die tatsächlichen Verhältnisse
> an?

Doch, so ist es. Sinnvoll ist es aber in gewissem Maße schon, dasß
klarzustellen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 15:06:16 von Samuel Thomas

Bernhard Niemeier schrieb:
> Da schaue ich gerade mal so bei ebay nach einem T-Shirt ...
>
> ... und finde dort Angebote, die lt. Artikelbeschreibung als "Verkauf von
> Privat" oder als "Privatauktion" bezeichnet werden. Unklar ist mir dazu, wie
> jemand "von Privat" verkaufen kann, wenn er über ebay großere Stückzahlen,
> sämtlichen Farben, Größen, Muster, alles Neuware usw. anbietet, ja sogar mit
> eigenem ebay-Shop auftritt? Reicht ein "Privatauktion" in der
> Artikelbeschreibung um das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz auszuhebeln?
>
>

Nein, natürlich nicht. Im Streitfall kommt es darauf an, ob er
tatsächlich gewerblich anbietet oder nicht. Und für gewerblich reicht
schon ein eher normales Verkaufsgebaren.

"Bei einer großen Anzahl von online-Verkäufen über "ebay" (hier:
mindestens 252 im Zeitraum von 2 Jahren und 7 Monaten) sowie der
Selbstbezeichnung als "PowerSeller", die nur bei einem hohen
Handelsvolumen verwendet werden darf, spricht der Beweis des ersten
Anscheins für eine unternehmerische Tätigkeit des Verkäufers." LG Mainz
vom 06.07.2005

Im Übrigen ist man da als Kunde in keiner sehr schlechten Position; denn
im Fall eines Rechtstreits muss der Anbieter ziemlich Übles gewärtigen:
Steuerpflichten, Bußgelder und vieles nettes Andere drohen im Fall der
häufig nicht angemeldeten gewerblichen Tätigkeit.

--
Viele Grüße
S. Thomas
Bitte Antworten per Email (nur wenn nötig) an

Re: Privatauktion ...

am 21.07.2006 15:22:31 von Michael Neue

Samuel Thomas schrieb:


> Im Übrigen ist man da als Kunde in keiner sehr schlechten Position; denn
> im Fall eines Rechtstreits muss der Anbieter ziemlich Übles gewärtigen:
> Steuerpflichten, Bußgelder und vieles nettes Andere drohen im Fall der
> häufig nicht angemeldeten gewerblichen Tätigkeit.

Allerdings sagt der ebay-Status rein gar nichts aus. Der VK kann sein
Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben, brav an das Finanzamt bezahlen,
seine Buchführung in Ordnung halten und bei ebay als Privatmann die
Gewährleistung ausschließen.
Gruß Micha.

Re: Privatauktion ...

am 23.07.2006 07:52:42 von Samuel Thomas

Am 21.07.2006 schrieb Michael Neue zum Thema "Privatauktion ...":
> Allerdings sagt der ebay-Status rein gar nichts aus. Der VK kann sein
> Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben, brav an das Finanzamt
> bezahlen, seine Buchführung in Ordnung halten und bei ebay als
> Privatmann die Gewährleistung ausschließen.

KANN er natürlich - tatsächlich kommt es aber selten vor ... Die
Finanzämter fahnden jedenfalls in Ansätzen - da aber häufig recht
erfolgreich.
Jedenfalls kann es im Streitfall mal eine vorsichtige Andeutung wert sein.


--
Viele Grüße
S. Thomas
Bitte Antworten per Email (nur wenn nötig) an

Re: Privatauktion ...

am 23.07.2006 11:32:16 von Ralf Geist

Michael Neue <> schrieb:

>Allerdings sagt der ebay-Status rein gar nichts aus. Der VK kann sein
>Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben, brav an das Finanzamt bezahlen,
>seine Buchführung in Ordnung halten und bei ebay als Privatmann die
>Gewährleistung ausschließen.

Du hast es richtig erkannt.