Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 03:47:32 von Thorsten Sachs

Hallo,

handelt der Verkäufer auf Ebay "ladytraum" eigentlich gewerblich?

Hier die Übersicht der Verkäufe der letzten 30 Tage:



Prozessoren in größerer Stückzahl, mehrere Notebooks, etc.

Habe dort ein Notebook ersteigert und es macht ständig probleme.
Verkäufer beharrt darauf, dass es Privatverkauf ist und will weder
zurücknehmen, noch Gewährleistung geben.

Könnte das jemand von Euch überprüfen und einschätzen, ob hier
schon eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt und damit der
Garantieausschluss unwirksam wäre, sowie der Widerruf wieder
möglich wäre?

Danke und Grüße
Thorsten

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 06:39:40 von Andreas Froehlich

Thorsten Sachs schrieb:
> Hallo,
>
> handelt der Verkäufer auf Ebay "ladytraum" eigentlich gewerblich?
>

Das ist schwierig, denn er "handelt" scheinbar erst seit kurzer Zeit. Es
kommt hier IMHO darauf an, wo der die Waren her hat. Wenn es sich hier
um eine eine *einmalige* Angelegenheit handelt, z.B. eine Erbschaft vom
Onkel, die er verkauft, dann würde ich seine Händlereingenschaft verneinen.

Vielleicht hilft Dir ja dieser Link:



Andreas

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 10:43:24 von Thorsten Ostermann

Hallo Andreas!

>> handelt der Verkäufer auf Ebay "ladytraum" eigentlich gewerblich?
>>
>
> Das ist schwierig, denn er "handelt" scheinbar erst seit kurzer Zeit. Es
> kommt hier IMHO darauf an, wo der die Waren her hat. Wenn es sich hier
> um eine eine *einmalige* Angelegenheit handelt, z.B. eine Erbschaft vom
> Onkel, die er verkauft, dann würde ich seine Händlereingenschaft verneinen.

Komische Erbschaft, bei der mindestens 8 Laptops zusammenkommen, von
denen einige auch noch privat (also ohne Zugriff auf die Bieternamen)
angeboten werden?! 41 Auktionen in nur zwei Monaten sind auch ein
starkes Indiz für gewerbliches Handeln. Laut OLG Frankfurt [1] sind
schon 68 Verkäufe in 9 Monaten ein starkes Indiz für gewerbliches Handeln.

Die Mich-Seite von dem Kasper ist auch sehr witzig. Ich würde die Sache
von einem Anwalt prüfen lassen, wenn es um einen nennenswerten Kaufpreis
geht. Ein Hinweis an die Verbraucherzentrale kann auch nicht schaden,
hilft aber nicht immer.

Gruß
Thorsten

[1] Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 07.04.2005, veröffentlicht in
GRUR-RR 2005, 317, 318 – Cartier-Schmuck II
--
PGP welcome!
Thorsten online:
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 11:49:02 von Thomas Hagenbucher

Thorsten Sachs schrieb:
> Hallo,
>
> handelt der Verkäufer auf Ebay "ladytraum" eigentlich gewerblich?
>
> Hier die Übersicht der Verkäufe der letzten 30 Tage:
>
>
>
> Prozessoren in größerer Stückzahl, mehrere Notebooks, etc.
>
> Habe dort ein Notebook ersteigert und es macht ständig probleme.
> Verkäufer beharrt darauf, dass es Privatverkauf ist und will weder
> zurücknehmen, noch Gewährleistung geben.
>
> Könnte das jemand von Euch überprüfen und einschätzen, ob hier
> schon eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegt und damit der
> Garantieausschluss unwirksam wäre, sowie der Widerruf wieder
> möglich wäre?
>
> Danke und Grüße
> Thorsten
>
>
"Betriebssystem nur installiert+aktiviert: Windows XP mit SP2 und alle
aktuellen Abdates komplett vorinstalliert.

*
Optional* komplettes auf jedem PC installierbares Original OEM
Windows XP Installations-CD mit Windows XP Lizenssticker inclusive
Hologram und Key für 70.-Euro Aufpreis möglich! (Bitte nach Auktionsende
mitteilen wenn Sie es möchten!)"


und in der nächsten Auktion:


"Wegen Anfragen: Der Windows XP Lizenzaufkleber ist unbeschädigt, keine
Risse, keine Spuren von der Entfernung. Es wurde sehr behutsam vom
Laptop entfernt. Ich habe es sogar mit neuer Klebeschutzfolie versehen.
Die Klebekraft ist noch vollkommen erhalten, so das es wieder an einem
PC oder Laptop ohne Klebemittel wieder geklebt werden kann. Dank der
Klebeschutzfolie können Sie es auch ohne zu kleben aufbewahren."


ein Cleverle halt.
Popelt die Aufkleber runter und verkauft die CDs extra. Auf die Idee
muss man erst mal kommen.


Ob er jedoch wirklich gewerblich handelt möchte ich bei dem Sammelsurium
der Teile noch nicht mit Sicherheit sagen. Sieht eher so aus, als ob er
den Reste-Fundus der IT-Abteilung seines Arbeitgebers geplündet hat ;-)


mfg

TOm

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 12:00:04 von Jan Becker

Thomas Hagenbucher schrieb am 23.07.2006 11:49:
> Thorsten Sachs schrieb:

> ein Cleverle halt.
> Popelt die Aufkleber runter und verkauft die CDs extra. Auf die Idee
> muss man erst mal kommen.

Wobei sich die Frage stellt, ob das mit der Lizenz überhaupt möglich
ist. Die OEM Version ist u.U. genau an diese eine Hardware gebunden und
für andere Computer ungültig.

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 12:04:29 von Holger Pollmann

Jan Becker <> schrieb:

f'up nach dsrm

>> ein Cleverle halt. Popelt die Aufkleber runter und verkauft die
>> CDs extra. Auf die Idee muss man erst mal kommen.
>
> Wobei sich die Frage stellt, ob das mit der Lizenz überhaupt
> möglich ist.

Nein, das ist ziemlich sicher klar: ziemlich sicher gibt es keine
"Lizenz", sondern schlicht und ergreifend Datenträger, an denen man
Eigentum erwerben kann.

> Die OEM Version ist u.U. genau an diese eine Hardware gebunden und
> für andere Computer ungültig.

Du glaubst wahrscheinlich sogar, daß EULEn bei solcher Software
rechtliche Relevanz haben, oder? :-)

Nein, wenn ich das Betriebssystem durch einen einfachen Sachkauf des
Datenträgers erworben habe, darf ich diesen beliebig getrennt vom
ursprünglich dabei befindlichen Computer verkaufen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und
Migration. Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Ist dieser Verkäufer gewerbl

am 23.07.2006 12:21:04 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 14:56:20 von Ralf Geist

Jan Becker <> schrieb:

>Wobei sich die Frage stellt, ob das mit der Lizenz überhaupt möglich
>ist.

Lt. Rechtsprechung, ja.

> Die OEM Version ist u.U. genau an diese eine Hardware gebunden und
>für andere Computer ungültig.

das möchte MS zwar gerne, hat vor Gericht aber nicht Recht bekommen.

i.d.R. werden solche Angebote aber schon von eBay als Handlanger von
MS gecancelt.

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 18:10:24 von Thorsten Sachs

Betrug ist auch dabei:

Auktion: 140008455964

Wird ein defektes Notebook angepriesen mit dem Satz:
"Das Notebook wurde von mir persönlich nicht geprüft
und nicht geöffnet. Habe überhaupt keine Ahnung von Technik!"

Davor aber etliche Notebooks verkauft und detailliert
beschrieben. Auch einige Prozessoren wurden mit der
Beschreibung verkauft, sie funktionieren einwandfrei und
wurden getestet.

Komisch: Prozessor testen klappt.

Für das defekte NB hat man plötzlich keine Ahnung von
Technik.

Ist doch ein erstklassiger Betrugsfall würde ich sagen, täuscht
über die eigenen Kenntnisse, um unwissenheit vorzuschützen,
damit der Käufer denkt, der VK wäre blöd und könnte nicht
richtig testen.

So überführt man sich selbst.

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 19:34:15 von Uwe Buschhorn

Thorsten Ostermann schrieb:

> geht. Ein Hinweis an die Verbraucherzentrale kann auch nicht schaden,
> hilft aber nicht immer.

Also ich würde seine Historie sauber ausdrucken und seinem zuständigen
Finanzamt übergeben.

Solche VKs haben außerdem i.d.R. viele eBay-Accounts. Da fällt die Sache
erst in der Summe auf :-)


Grüße,

--
Uwe Buschhorn

Re: Ist dieser Verkäufer gewerblich? Ist der Garantieausschluss wirksam?

am 23.07.2006 20:47:12 von Ralf Geist

"Thorsten Sachs" <> schrieb:

>Ist doch ein erstklassiger Betrugsfall würde ich sagen,

seit wann ist es schon Betrug, wenn man ein Teil als defekt verkauft?

Wenn es nicht defekt ist, kann sich der Käufer freuen ansonsten hat er
das bekommen, wofür er geboten hat.

Es gibt bei eBay einen VK, der verkauft DVD-Brenner ausdrücklich als
defekt, sagt aber auch, dass sie nicht geprüft sind und vielleicht(!)
funktionieren _könnten_.

Es hagelt massenhaft neg. Bewertungen, weil die Käufer genau das
bekommen haben, wofür sie geboten haben.

Verrückte Welt oder wie doof darf man als Käufer sein?