Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 07.02.2008 23:11:13 von mfridental

Hallo zusammen,

wie regelt man eigentlich Finanzierung einer ETW beim Erwerb durch
eine Zwangsversteigerung? Es wird empfohlen, die Finanzierung noch vor
dem Termin zu klären. Man weißt aber noch nicht, wie hoch der
Darlehenbeitrag sein wird.

Ich habe bei einigen Banken gefragt und folgende Antworte bekommen:
1) "Wir machen schon alle Prüfungen (SCHUFA etc) und sammeln alle
Dokumente. Vertrag wird es aber erst nach dem Termin geben".
2) "Den Vertrag kann man binnen zwei Wochen widerrufen".
3) "Es ist gar kein Problem, den Darlehenbeitrag im Vertrag
nachträglich zu verändern".

Wie geht es denn optimal? Oder lässt man vor dem Termin nur Koditionen
berechnen, und macht alles Verbindliches, nur wenn (falls) der
Zuschlag erteilt wurde?

Danke schon mal.

Viele Grüße
MF

Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 07.02.2008 23:47:51 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 08.02.2008 05:19:06 von Lutz Schulze

Am Thu, 07 Feb 2008 23:47:51 +0100 schrieb Konrad Wilhelm:

> Vor allem musst du beim Termin Sicherheit leisten (10 % des
> Verkehrswertes). Das kann man mit einer Bankbürgschaft tun, ein
> "richtiger Mann" nimmt da aber ne Rolle Bares aus der Hemdentasche und
> legt es hin. Hat mir sehr imponiert, als mein neuer alter Nachbar das
> Nachbarhaus von meinem alten alten Nachbarn ersteigerte.

Bares geht hier am Amtsgericht nicht mehr.

Lutz

--
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Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 08.02.2008 20:42:09 von Christian Poecher

Lutz Schulze wrote:
> Bares geht hier am Amtsgericht nicht mehr.

Man kann in *Deutschland* mit dem *vom Staat vorgesehenen*
Zahlungsmittel bei einem deutschen *Staatsorgan* nicht mehr zahlen? Wie
krank ist das denn?!

Chris

Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 08.02.2008 21:58:11 von Manfred Ginger

Lutz Schulze:

>> Vor allem musst du beim Termin Sicherheit leisten (10 % des
>> Verkehrswertes). Das kann man mit einer Bankbürgschaft tun, ein
>> "richtiger Mann" nimmt da aber ne Rolle Bares aus der Hemdentasche und
>> legt es hin. Hat mir sehr imponiert, als mein neuer alter Nachbar das
>> Nachbarhaus von meinem alten alten Nachbarn ersteigerte.
>
> Bares geht hier am Amtsgericht nicht mehr.

Seit einem Jahr geht bare Sicherheitsleistung in Deutschland
nirgendwo mehr.

> Lutz

--
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Erzengeln. Tierkommunikation.

Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 08.02.2008 21:59:50 von Manfred Ginger

mfridental:

> Hallo zusammen,

Hallo mfrdntl,

> wie regelt man eigentlich Finanzierung einer ETW beim Erwerb durch
> eine Zwangsversteigerung?

nach der Verwertung aller Informationen aus den Gesprächen mit dem
Eigentümer und der betreibenden Bank und den sonstigen nahestehenden
Personen und Institutionen sich den zum Verteilungstermin maximal
erforderlichen Darlehensbetrag x von Bank y mit den Bedingungen z
verbriefen zu lassen ruleZ.

Bitte dabei das Mindestgebot beachten.

> Es wird empfohlen, die Finanzierung noch vor dem Termin zu klären.

Das ist nur was für Weicheier.

> Danke schon mal.

Gerne.

--
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Fern-Einweihung in höhere Lichtgrade. Initiation von Schutz- und
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Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 09.02.2008 14:44:38 von scberger

Christian Poecher schrieb:
>> Bares geht hier am Amtsgericht nicht mehr.
> Man kann in *Deutschland* mit dem *vom Staat vorgesehenen*
> Zahlungsmittel bei einem deutschen *Staatsorgan* nicht mehr zahlen?

Tatsache:
§ 69 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung


> Wie krank ist das denn?!

Nunja, sachlich mag das schon sinnvoll sein - wenn nicht mehr mit Barzahlungen
zu rechnen ist, kann man sich immerhin auch den Aufwand für Geldentsorgung und
Bewachung sparen...

Ich würde vermuten, dass in den letzten Jahren der Großteil der
Sicherungsleistungen eh schon unbar hinterlegt wurde.

Bye,
Sven

Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 10.02.2008 06:00:03 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Finanzierung einer ETW bei der Zwangsversteigerung

am 10.02.2008 11:58:28 von Lutz Schulze

Am Sun, 10 Feb 2008 06:00:03 +0100 schrieb Martin Gerdes:

>>Nunja, sachlich mag das schon sinnvoll sein - wenn nicht mehr mit Barzahlungen
>>zu rechnen ist, kann man sich immerhin auch den Aufwand für Geldentsorgung und
>>Bewachung sparen...
>
> Zumal die Beträge ja erheblich sind (somit das Risiko nicht unbedeutend).

Ich war mal aus Interesse bei einer anderen öffentlichen
Immobilienversteigerung. Dort wurde man am Eingang auf mitgebrachte Waffen
usw. untersucht, weil eben viele einiges an Bargeld mit sich führen.

Lutz

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