EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 17:53:21 von Gunter Weyer

Hallo Experten,

neulich ist mir die EC-Karte abhanden gekommen. Mutmaßlich in einer
Bankfiliale nach Nutzung des Geldautomaten. Natürlich ließ ich die Karte
sofort sperren. Ist die Bank verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten ,
z. B. Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum der Geschäfträume, einzusetzen,
um Hilfe bei der Aufklärung des Verschwindens zu leisten? Bisher zeigt sie
sich etwas bockig und verweist darauf, daß mir kein Schaden entstehen
könne, da die Karte gesperrt sei. Dabei wird geflissentlich übersehen, daß
kriminell verursachte Lastschriften, auch wenn sie zeitnah neutralisiert
werden, erst einmal mein Konto belasten und legale Kontobewegungen
verhindern könnten. Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich? Wie
würdet Ihr vorgehen?

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 18:21:50 von unknown

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Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 18:55:28 von rl

"Gunter Weyer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:fopui1$i83$

> neulich ist mir die EC-Karte abhanden gekommen. Mutmaßlich in einer
> Bankfiliale nach Nutzung des Geldautomaten.

Du hast sie also mutmaßlich verloren.

> Ist die Bank verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten , z. B.
> Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum der Geschäfträume, einzusetzen, um
> Hilfe bei der Aufklärung des Verschwindens zu leisten?

Du meinst, die Bank soll Ermittlungen betreiben, um
dir zu zeigen, wann und wo du die Karte verloren hast?

Die Bank ist keine Strafverfolgungsbehörde und wird
solche Anfragen nur von den Ermittlungsbehörden
entegennehmen.

> Bisher zeigt sie sich etwas bockig und verweist darauf, daß mir kein
> Schaden entstehen könne, da die Karte gesperrt sei.

Das entspricht der Lage, nicht nur der "gefühlten".

> Dabei wird geflissentlich übersehen, daß kriminell verursachte
> Lastschriften, auch wenn sie zeitnah neutralisiert werden, erst einmal
> mein Konto belasten und legale Kontobewegungen verhindern könnten.

Das ist falsch. Um deine Bankverbindung mit einer Lastschrift
zu beglücken, bedarf es der Plastikkarte nicht. Noch dazu
können diese mindestens 6 Wochen lang zurückgegeben werden
und sind nachvollziehbar.

> Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich?

Wegen was denn? Selbst wenn jemand die Karte mitgenommen
und in den nächsten Mülleimer geworfen hätte - was stellt
das dar? Fundunterschlagung? Einen materiellen Wert hat
die Karte nicht und solange kein Versuch zum Mißbrauch
nachgewiesen wurde, liegt auch keine Straftat vor.

Du schaust zuviel fern.

Rüdiger

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 19:57:57 von unknown

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Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 20:14:29 von Stefan Krieg

Hallo Gunter,

Gunter Weyer schrieb:
> neulich ist mir die EC-Karte abhanden gekommen. Mutmaßlich in einer
> Bankfiliale nach Nutzung des Geldautomaten. Natürlich ließ ich die Karte
> sofort sperren.

Dann bist Du --vorausgesetzt zwischen Verlust der Karte und Eingang der
Sperre wurde nicht mißbräuchlich verfügt-- fein raus. Egal ob verloren
oder geklaut, Du haftest ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

> Ist die Bank verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten ,
> z. B. Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum der Geschäfträume, einzusetzen,
> um Hilfe bei der Aufklärung des Verschwindens zu leisten?

Bei der Aufklärung des *Verschwindens* muß sie niemandem gegenüber
behilflich sein; wozu auch? Wenn bisher nicht versucht wurde, mit der
Karte zu verfügen ist sie ja vermutlich nicht geklaut sondern verloren
worden und dafür ist sie zu wertlos, als daß eine Bank einen solchen
Aufklärungsaufwand betreiben würde (nicht zu vergessen: sie müßte die
auf den Aufzeichnungen ebenfalls zu erkennenden Personen schon aus
Datenschutzgründen Dir gegenüber unkenntlich machen).

Bei der Aufklärung von Straftaten hat sie selbstverständlich eine
Mitwirkungspflicht (im Rahmen ihrer Möglichkeiten). Und nicht nur das -
sie hat i.d.R. auch ein Interesse daran und wird daher vorhandene
Aufzeichnungen ohne Zicken an die Ermittlungsbehörden weiterleiten. Aber
auch nur an die, nicht an Dich.

> könne, da die Karte gesperrt sei. Dabei wird geflissentlich übersehen, daß
> kriminell verursachte Lastschriften, auch wenn sie zeitnah neutralisiert
> werden, erst einmal mein Konto belasten und legale Kontobewegungen
> verhindern könnten.

Jemand der 'ne Karte klaut und die darauf ersichtlichen Kontodaten
benutzt, um Lastschriften einzuziehen, sollte w/ besonderer Schwere der
Dummheit vom Richter gleich mit entmündigt werden.
Ganz davon ab könnte jeder der Deine Kontonummer kennt (unabhängig vom
Besitz Deiner Karte), "kriminelle" Lastschriften verursachen
(prominentestes Beispiel in dieser Gruppe: AOL). Daher kann man sie ja
auch ewig lange zurückgeben. So wirklich praktisch relevant stellt sich
diese Problematik aber nicht.

> Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich?

Du meinst w/ des Straftatbestandes eines *möglichen künftigen*
Kartenmißbrauchs? "Herr Meier, Sie sind verhaftet! Wie wir durch
Mitlesen Ihrer E-Mail- Korrespondenz festgestellt haben, wollen Sie in
den nächsten 2 Stunden zu einem Einkauf aufbrechen. Auf dem Weg zwischen
Ihrer Wohnung und dem Supermarkt liegt eine EC- Karte auf der Straße,
die Gunter Weyer verloren hat und die Sie wahrscheinlich mißbräuchlich
einsetzen wollen. Sie haben das Recht auf einen Anwalt." Hmm- erinnert
mich an so 'nen Film (Minority Report?) ;-)

gruß aus berlin
der stef

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 20:45:53 von JuergenMalberg

> Du meinst w/ des Straftatbestandes eines *möglichen künftigen*
> Kartenmißbrauchs? "Herr Meier, Sie sind verhaftet! Wie wir durch Mitlesen
> Ihrer E-Mail- Korrespondenz festgestellt haben, wollen Sie in den nächsten
> 2 Stunden zu einem Einkauf aufbrechen. Auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung
> und dem Supermarkt liegt eine EC- Karte auf der Straße, die Gunter Weyer
> verloren hat und die Sie wahrscheinlich mißbräuchlich einsetzen wollen.
> Sie haben das Recht auf einen Anwalt." Hmm- erinnert mich an so 'nen Film
> (Minority Report?) ;-)


Keine schlechte Idee. Würde die Einnahmen der Anwälte deutlich steigern.
Eine völlig neue Marktchance, die Verteidigung des Mandanten für Verbrechen
die er begehen wird. ;-)

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 21:07:51 von Besim Karadeniz

Hi,

Thomas Homilius schrieb:

> Mir ist etwas ähnliches passiert: BEI der Nutzung eines Geldautomaten am 31
> Januar 2008 hat der Automat der Wincor-Nixdorf AG (WKN: A0CAYB, ISIN:
> DE000A0CAYB2) einfach meine EC-Karte mit Geldkartenfunktion einbehalten
> (technischer Fehler). Ich habe natürlich die EC-Karte sofort sperren
> lassen.

Anstatt nun mit Wincor-Nixdorf-Aktien zu handeln, würde ich es mal mit
einem Anruf bei der Bank probieren, zu der der Geldautomat gehört,
respektive bei deiner Hausbank. Die werden schon wissen, wo die Karte
ist bzw. wieso deine Karte eingezogen wurde (das ist nämlich in erster
Linie der Hauptgrund für den Karteneinbehalt).


> Aber was passiert mit meinem Geld auf dem Geldkarten-Chip der EC-Karte? Das
> sehe ich wohl nie wieder! Das kann man sich gar nicht vorstellen: Ich wurde
> beklaut von einem Geldautomaten!

Für deine Geldkarte führt deine Hausbank ein Schattenkonto. Bei
verlorenen Geldkarten solltest du deine Bank darüber gesondert
informieren, sie wird dann in der Regel die für sie zuständige
Evidenzzentrale kontaktieren und das Guthaben abfragen. Eine Erstattung
kann allerdings einige Wochen dauern und durchaus einiges an
Bearbeitungsgebühren kostet, deshalb vorher danach erkundigen, bevor du
danach auch noch mit Wertpapieren deiner Hausbank handeln musst.

Besim

--
Besim at Karadeniz dot de > Pforzheim/GER >>
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! -
"Die Matrix ist allgegenwärtig. Sie umgibt uns. Selbst hier ist sie,
in diesem Zimmer." -- Morpheus in "The Matrix"

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 21:12:44 von rl

"Thomas Homilius" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Mir ist etwas ähnliches passiert: BEI der Nutzung eines Geldautomaten am
> 31
> Januar 2008 hat der Automat der Wincor-Nixdorf AG (WKN: A0CAYB, ISIN:
> DE000A0CAYB2) einfach meine EC-Karte mit Geldkartenfunktion einbehalten
> (technischer Fehler).

War das ein Geldautomat mit 2 Beinen und einem
Kostüm, der dann weggelaufen ist?

> Ich habe natürlich die EC-Karte sofort sperren
> lassen.

Und wozu? Ein Geldautomat wird in der Regel von
einer Bank betrieben und fälschlicherweise einbe-
haltene Karten bekommt man selbstverständlich
ohne Debatten zurück. Was dachtest du denn, was
mit den Karten passiert? Aktenvernichter? Die
landen in einem separaten Schacht und können dann
vom Eigentümer abgeholt werden.

Bei fahrbaren Attrappen könnte es allerdings
ein Problem sein. Vielleicht meinst du eine
solche.

> Aber was passiert mit meinem Geld auf dem Geldkarten-Chip der EC-Karte?
> Das
> sehe ich wohl nie wieder!

Die Frage stellt sich im Prinzip nicht, wenn
du das Naheliegende getan hättest: die Bank
kontaktieren und die Karte wieder abholen.

Und auch bei defekten Karten wird selbst-
verständlich das Chipguthaben erstattet -
aber nicht per Gedankenlesung.

> Das kann man sich gar nicht vorstellen: Ich wurde
> beklaut von einem Geldautomaten!

Nein - du hast vor völlig überzogener Demut
vor der Technik gleich den Kopf in den Sand
gesteckt und resigniert.

Ich frag mich gerade, ob du ein Hoax bist. So
töricht kann man doch gar nicht agieren.

Rüdiger

Re: EC-Karte abgängig - Fall fürdie Kripo?

am 11.02.2008 21:35:02 von Ferenc Staedter

Am 11.02.2008 21:12:44 schrieb Rüdiger Link:

> Ich frag mich gerade, ob du ein Hoax bist. So
> töricht kann man doch gar nicht agieren.

Besuche seine Homepage, Einstieg am besten über
<> und bilde dir eine eigene
Meinung. Er hat einen gewissen Ruf.

lG Ferenc
--

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 22:38:49 von unknown

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Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 11.02.2008 23:34:50 von Klaus

Besim Karadeniz schrieb:
> Anstatt nun mit Wincor-Nixdorf-Aktien zu handeln, würde ich es mal mit
> einem Anruf bei der Bank probieren, zu der der Geldautomat gehört,
> respektive bei deiner Hausbank. Die werden schon wissen, wo die Karte
> ist bzw. wieso deine Karte eingezogen wurde (das ist nämlich in erster
> Linie der Hauptgrund für den Karteneinbehalt).

Mir ist neulich etwas ganz ähnliches passiert, und obwohl ich nicht
Besitzer eines Jagdscheins bin, habe ich im Endeffekt die Karte auch
sperren lassen.

Ich wollte nur eben im Bahnhof die Umsteigpause nutzen, um mit der
DKB-Visa Geld abzuheben. Dann war die Karte nach Eingabe der Geheimzahl
auf einmal mit der Begründung "Systemfehler" weg. Der Anschlusszug kam,
eine offensichtliche Angabe einer Störungs-Telefonnummer am Automaten
gab es nicht. Nach Ankunft am Ziel die DKB angerufen, beratschlagt, was
zu tun sei, und wie gesagt, lief es dann auf Sperrung hinaus.

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Software eines GA manipuliert
und die Karten dann nach Eingabe der Pin aus kriminellen Gründen
einbehält, erschien mir zwar gering. Aber ich fuhr am nächsten Morgen in
Urlaub. Vorher hätte ich die Karte eh nicht wieder gekriegt. Wenn es
doch zu einem Missbrauch gekommen wäre, hätte ich es vom Urlaub aus (da
ohne Internet) nicht mitgekriegt, und nach der Rückkehr blöd aus der
Wäasche geschaut. Die Sperre war kostenlos, und ich habe die neue Karte
dann bei meiner Rückkehr vorgefunden, besser wärs mir bei der alten
Karte auch nicht gegangen. Und ihr könnt sagen, was ihr wollt: Wenn ein
GA eine Karte nach Eingabe der Pin einbehält, hat man auch ohne paranoid
zu sein kein gutes Gefühl.

Klaus

PS: Dass ich mir bei Thomas Homilius eine Menge gute Gründe vorstellen
kann, warum ein GA seine Karte einzieht, mal außen vor gelassen.

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 12.02.2008 01:11:10 von s.k

Rüdiger Link schrieb:

>"Gunter Weyer" <> schrieb im Newsbeitrag

>> Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich?
>
>Wegen was denn? Selbst wenn jemand die Karte mitgenommen
>und in den nächsten Mülleimer geworfen hätte - was stellt
>das dar? Fundunterschlagung? Einen materiellen Wert hat
>die Karte nicht und solange kein Versuch zum Mißbrauch
>nachgewiesen wurde, liegt auch keine Straftat vor.

Natürlich liegt hier eine Straftat vor, wenn die Vermutung des OP
richtig ist.

$ 246 StGB - Unterschlagung

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 12.02.2008 08:40:49 von PokerVerein

On 11 Feb., 17:53, "Gunter Weyer" <> wrote:
> Hallo Experten,
>
> neulich ist mir die EC-Karte abhanden gekommen. Mutmaßlich in einer
> Bankfiliale nach Nutzung des Geldautomaten. Natürlich ließ ich die Kar=
te
> sofort sperren. Ist die Bank verpflichtet, ihre technischen Möglichkeite=
n ,
> z. B. Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum der Geschäfträume, einzuse=
tzen,
> um Hilfe bei der Aufklärung des Verschwindens zu leisten? Bisher zeigt =
sie
> sich etwas bockig und verweist darauf, daß mir kein Schaden entstehen
> könne, da die Karte gesperrt sei. Dabei wird geflissentlich übersehen,=
daß
> kriminell verursachte Lastschriften, auch wenn sie zeitnah neutralisiert
> werden, erst einmal mein Konto belasten und legale Kontobewegungen
> verhindern könnten. Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich? =
Wie
> würdet Ihr vorgehen?

Orangen-Grünkohl
Fruchtig und scharf schmeckt diese Variante des deftigen
Winterklassikers, verfeinert mit Orange und Meerrettich. Ein Muss
dazu: süße Bratkartoffeln.
Für 4 Portionen:
1 kg frischer Grünkohl, Salz
350 g Zwiebeln, 1 Knoblauchzehe
150 g Butterschmalz
200 ml Gemüsefond (oder -brühe)
300 ml Orangensaft
Pfeffer, 2 El flüssiger Honig
750 g kleine Kartoffeln, Muskatnuss
1 El Zucker, 30 g Semmelbrösel
30 g frischer Meerrettich
(ersatzweise aus dem Glas)
3 unbehandelte Orangen, 100 g Creme fraTche
1. Grünkohl putzen, Blättervom Strunk
streifen. Mehrmals gründlich in kaltem
Wasser waschen. In kochendem Salzwasser
10 Minuten kochen, abschrecken, aus
drücken und grob hacken.
2. Zwiebeln und Knoblauch pellen. Zwie
beln fein würfeln. Knoblauch fein hacken.
100 g Butterschmalz in einem Topf erhitzen.
Zwiebeln und Knoblauch bei mittlerer
Hitze darin glasig dünsten. Grünkohl zu
geben und 5 Minuten dünsten. Mit Gemüse
fond und Orangensaft ablöschen und zu
gedeckt 1 Stunde bei milder Hitze garen,
dabei öfter umrühren. Mit Salz, Pfeffer und
Honig würzen.
3. Kartoffeln waschen und mit Schale 20 Mi
nuten in Salzwasser kochen. Abgießen,
abkühlen lassen und pellen. 50 g Butter
schmalz in einer beschichteten Pfanne zer
lassen. Kartoffeln bei starker Hitze 5 Mi
nuten braten. Mit Salz, Pfeffer und Muskat
würzen. Mit Zucker und Semmelbröseln
bestreuen und nochmals 3 Minuten gold
braun braten.
4. Meerrettich schälen und fein reiben.
Orangenschale hauchdünn abschälen und
in feine Streifen schneiden. Orangen so
schälen, dass die weiße Haut entfernt wird.
Filets mit einem scharfen Messer heraus
lösen. Meerrettich, Orangenschale und
-filets unter den Grünkohl heben und noch
mals aufkochen. Mit den Kartoffeln und
Creme fraTche servieren.

.....................
Frittierte Selleriestifte
Sehen aus wie Pommes frites, sind aber aus pikantem Knollensellerie
bereitet; statt in Mayonnaise werden die Gemüsestifte in Limetten- und
Ananas-Dips getunkt.
Für 4 Portionen:
1 kg Knollensellerie
Salz
150 g frische Ananas
200 g Ketchup
Tabasco
1 Limette
150 g Joghurt-Mayonnaise
1 rote Pfefferschote
150 g Semmelbrösel
Cayennepfeffer
100 g Mehl
3 Eier (Kl. L) Öl zum Frittieren
1. Sellerie schälen und auf dem Gemüse
hobel in dicke Stifte schneiden. In kochen
des Salzwasser geben, 1 Minute sprudelnd
kochen lassen, abgießen und abschrecken.
Sellerie abtropfen lassen und zwischen
Küchentüchern sorgfältig trockentupfen.
2. Ananas schälen, fein würfeln und
mit Ketchup verrühren. Kräftig mit Tabasco würzen. Limette heiß
abwaschen, 1 El Schale abreiben und den Saft auspressen. 1-2 El
Limettensaft, -schale und Mayonnaise verrühren. Beide Dips zugedeckt
kalt stellen.
3. Pfefferschote entkernen und fein würfeln.
Mit den Semmelbröseln mischen und
kräftig mit Cayennepfeffer würzen. Mehl und
Selleriestifte in einer großen Schüssel
mischen, so dass die Stifte rundherum be-
mehlt sind. Überschüssiges Mehl portions
weise in einem Sieb abschütteln.
4. Pfefferschotenbrösel in eine große Schüs
sel geben. Eier in einer großen Schüssel
verschlagen. Sellerie portionsweise darin
wenden. Anschließend mit den Bröseln
mischen und auf einem Blech ausbreiten.
5. Frittierfett auf 160 Grad erhitzen und
die Selleriestifte darin portionsweise
2 Minuten goldbraun backen, auf Küchen
papier kurz abtropfen lassen, salzen
und mit den Dips servieren.
..........................
Blumenkohl und Möhren in Weinsahne
Fein und zart schmeckt das Blumenkohl-Möhren-Gemüse mit Estragonsauce.
Für 4 Portionen:
300 g schlanke Bundmöhren
1 Blumenkohl (ca. 800 g)
3 Frühlingszwiebeln
2 El Butter
2 El Öl
Salz
250 ml Weißwein
250 ml Schlagsahne
1 Bund Estragon
Pfeffer
Zucker
Muskatnuss
1. Möhren schälen, even
tuell längs halbieren, in
4 cm lange Stücke schnei
den. Blumenkohl putzen
und in Röschen vom Strunk
schneiden. Frühlingszwie
beln putzen und in 2 cm
lange Stücke schneiden.
3. 2. Butterund Öl erhitzen.
Möhren, Blumenkohl und
Frühlingszwiebeln zugeben
und unter Rühren 3 Minuten
dünsten. Salz und 6 El Was
serzugeben und alles
zugedeckt bei kleiner Hitze
12-15 Minuten bissfest
dünsten. Gemüse mit einer
Schaumkelle aus dem Sud
heben und zugedeckt
warm halten.
4. Wein und Sahne in den
Topf geben, aufkochen
und offen bei starker Hitze
7 Minuten einkochen
lassen.
5. Inzwischen die Estragon-
blättchen hacken. In die
Weinsahne geben und erhit
zen. Mit Salz, Pfeffer, etwas
Zucker und 1 Prise Muskat
würzen. Über das Gemüse
geben und servieren. Dazu
passen kross gebratene
Hähnchenbrust und Kartof
felpüree.
.......................................

Spinatknöpfle mit Pilzragout
Perfektes Duo: milde Spinatnudeln mit pikantem Ragout aus Champignons
und Frühlingszwiebeln
200 gTK-Spinat (gehackt)
4 Eier (KL M)
300 g Mehl
Salz, Pfeffer
Muskatnuss
100 g getrocknete Tomaten
(in Öl)
500 g braune Champignons
1 Bund Frühlingszwiebeln
1 Knoblauchzehe
2 El Öl
150 g Kirschtomaten 150 g saure Sahne 1 Tl Mehl 150 ml Milch
1. Spinat auftauen lassen.
Mit 100 ml kaltem Wasser
und Eiern verrühren. Mehl,
1TI Salz, Pfeffer und Muskat
in eine Schüssel geben.
Spinat-Eier mit einem Holz
löffel unterrühren, bis
der zähflüssige Teig Blasen wirft, dabei eventuell weiteres Wasser
zugeben. Teig zugedeckt 30 Minuten beiseite stellen.
2. Inzwischen getrocknete
Tomaten abtropfen lassen,
Öl dabei auffangen. Cham
pignons putzen, halbieren
odervierteln. Frühlings
zwiebeln putzen, waschen
und in 1 cm dicke Ringe
schneiden.
Frühlingszwiebeln im Tomatenöl in einer großen Pfanne unter Rühr=
en 3
Minuten braten. Knoblauch pellen, dazupressen und
1 Minute braten, heraus
nehmen.
4.1 El Öl und die Hälfte der Pilze zugeben und goldbraun braten.
Herausnehmen, restliche Pilze ebenso in 1 El Öl braten.
Kirschtomaten halbieren, getrocknete Tomaten in Streifen schneiden.
Mit Frühlingszwiebeln und Pilzen in der Pfanne mischen, salzen und
pfeffern. Saure Sahne mit Mehl und Milch verrühren. Zu den Pilzen
geben,
2 Minuten bei kleiner Hitze
kochen.
5. Teig durchrühren und portionsweise durch einen Spätzlehobel ins
kochende Salzwasser hobeln. Die Knöpfle sind gar, wenn sie an die
Oberfläche steigen. Mit der Schaumkelle he-rausheben, kurz abtropfen
lassen und mit dem Ragout servieren.

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 12.02.2008 16:57:30 von unknown

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Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 12.02.2008 18:00:03 von unknown

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Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 12.02.2008 19:38:08 von JuergenMalberg

> Die verschollenen EC-Karte der 1822direkt-Bank ist in einem Automaten der
> Dresdner Bank AG in Chemnitz am 31 Januar 2008, um ca. 18:10 Uhr, stecken
> geblieben, dannach habe ich allerdings noch am selben Automaten 30 EUR mit
> meiner EC-Karte der Netbank AG abheben können.

Mir wäre es zu teuer mit einer 1822direkt / Netbank EC-Karte einen GA der
Dresdner Bank zu benutzen. :-)

Re: EC-Karte abgängig- Fall fürdie Kripo?

am 12.02.2008 23:43:37 von Wolfgang May

Klaus <> wrote:
>
> Mir ist neulich etwas ganz ähnliches passiert, und obwohl ich nicht
> Besitzer eines Jagdscheins bin, habe ich im Endeffekt die Karte auch
> sperren lassen.
>
> Ich wollte nur eben im Bahnhof die Umsteigpause nutzen, um mit der
> DKB-Visa Geld abzuheben. Dann war die Karte nach Eingabe der Geheimzahl
> auf einmal mit der Begründung "Systemfehler" weg.

Etwas aehnliches habe ich vor ... muessten fast genau 3 Jahre gewesen
sein ... in Muenchen erlebt [muss in einer der Querstrassen zwischen
Ludwigstrasse und Amalienstrassem Naehe LMU gewesen sein]. Mit einem
auslaendischen Kollegen nach einem Projektmeeting auf dem Rueckweg zum
Hotel, er "there's an ATM, I'll pick up some money". OK. Auswahl
"Deutsch - Englisch - Franzoesisch". Er nimmt Englisch, "please insert
your card", steckt die Karte rein, das Ding fragt ihn nach seiner
Geheimzahl und stuerzt mit einem Bluescreen ab. Waehrend wir noch da
stehen, und uns (i) fragen, wann wir ueberhaupt zum letzten Mal einen
echten Bluescreen erlebt haben (beides Informatiker), und (ii) was
nun? rebootet sich die Kiste und bietet wieder unschuldig den
Startbildschirm an. Ich waehle just for fun "Deutsch", und das Ding
spuckt als erstes mal die Karte meines Kollegen aus. "Well, let's try
it again". Warten bis er wieder auf den Startbildschirm zuruecksetzt,
dasselbe Spiel (wieder auf Englisch) nochmal. Wieder Karte kassiert,
Bluescreen, reboot, Karte beim naechsten Kunden wieder
ausgespuckt. Auf Deutsch probiert, kein Bluescreen, Geld geholt,
fertig.

Ich habe noch einen Zettel mit einer groben Fehlerbeschreibung in den
Schlitz gesteckt. Am naechsten Abend funktionierte es auch auf
Englisch wieder.

Wolfgang

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 12.02.2008 23:45:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(Klaus Kuhn) 11.02.08 in /de/etc/finanz/misc:

>Gunter Weyer schrieb:

>>neulich ist mir die EC-Karte abhanden gekommen. Mutmaßlich in einer
>>Bankfiliale nach Nutzung des Geldautomaten.
>>Wie würdet Ihr vorgehen?

>Einen Tee trinken und mich wieder abregen. Da die Karte gesperrt ist
>kann Dir keinerlei Schaden entstehen, auch wenn Dir in der Phantasie
>irgendwelche Verschwörungs-Konstrukte vorschweben.

Und in einem halben Jahr wird die Karte aus der Sperrliste gestrichen,
weil die Banken eine "unendliche" Speicherung (also die Ewigkeit
bis zum Ende der Gültigkeit) zu teuer wäre...oder wurde diese,
doch für Kunden recht überraschende Praxis, im Zeitalter der
Terabyte-Platten endlich beendet? Wenn ja, wann und wo nachlesbar?

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 13.02.2008 00:06:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(Stefan Krieg) 11.02.08 in /de/etc/finanz/misc:

>> Ist die Bank verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten ,
>> z. B. Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum der Geschäfträume,
>> einzusetzen, um Hilfe bei der Aufklärung des Verschwindens zu
>> leisten?

>Bei der Aufklärung des *Verschwindens* muß sie niemandem gegenüber
>behilflich sein;

Hey, wir spalten heute mal wieder besonders dünne Haare?


>wozu auch? Wenn bisher nicht versucht wurde, mit der
>Karte zu verfügen ist sie ja vermutlich nicht geklaut sondern verloren
>worden und dafür ist sie zu wertlos, als daß eine Bank einen solchen
>Aufklärungsaufwand betreiben würde (nicht zu vergessen: sie müßte die
>auf den Aufzeichnungen ebenfalls zu erkennenden Personen schon aus
>Datenschutzgründen Dir gegenüber unkenntlich machen).

Er hätte wohl besser in den Automatenvorraum *kacken* müssen?
Dann werden Bänker aktiv, schauen Videos an, korrelieren sie mit Daten
unbescholtener Kunden, treten also (wundert es wen wirklich?) Gesetze
mit den Füssen, wg. 52,96 Euro "Reinigungskosten".


"Videoüberwachung: Eine Bank, ein Hundehaufen -
und kein Gespür für Datenschutz"

Einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten[4] zufolge stellt die Bank den
Vorfall inzwischen anders dar. Es habe sich nicht um einen Hundehaufen
gehandelt, der von außen hereingetragen wurde. Vielmehr habe es sich um "eine
massive Verunreinigung durch das Kind" gehandelt. Auf Videoaufzeichnungen sei
das klar zu erkennen und die Kundin habe auch bemerkt, dass sich die Tochter
erleichtert hat.


Ahja. DASS sind also die "schweren Straftaten" die einen Eingriff
in die Persönlichkeitsrechte der Kunden durch eine Videoaufzeichnung
angemessen erscheinen lassen...


Das ist wohl -leider mal wieder- eher ein Beweis dafür, das manche Banken
ein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gesetz und ihren Kunden haben...?


>Bei der Aufklärung von Straftaten hat sie selbstverständlich eine
>Mitwirkungspflicht (im Rahmen ihrer Möglichkeiten).
>>
"Videoüberwachung: Stuttgarter Volksbank sucht gütliche Einigung im"Haufen-Streit""


Welche "Straftat"?
Wenn es eine Straftat war, warum rudert Stuttgarter Volksbank zurück?
Wenn es eine Straftat war in den Vorraum Kacke zu hinterlassen,
warum hat sie keine Anzeige erstattet?
Sie müsste doch wissen, das sie ebend nicht "so einfach" "kurz mal" diese
Videoaufnahmen aus eine öffentlichen(!) Raum auswerten darf.
Das hat die Stuttgarter Bank offenbar immer noch nicht gerafft,
sie bittet nicht eindeutig um Endschuldigung für den Datenmissbrauch
"aus nichtigem Anlass", sondern will nur auf die Reingungskosten verzichten
und ihr tut nur Leid, dass sie diese in Rechnung gestellt hat...



Oder:
Seit wann darf denn eine Bank "Straftaten" wie ein Staatsanwalt verfolgen,
so ganz ohne Aufforderung der Staatsanwaltshaft?
Nur weil sie den Zugriff auf die Daten hat jedenfalls nicht, auch wenn
es eine gängige Fehleinschätzung ist!

Seitwann definiert ein Banker was eine Straftat ist?


Das ist leider das wohl bänkertypische "Rechtsverständis":
"Recht ist, was meiner Bank in den Kram passt!"
"Wir haben die Macht es zu tun, also tun wird es, wer will uns hindern?".


>Und nicht nur das
>- sie hat i.d.R. auch ein Interesse daran und wird daher vorhandene
>Aufzeichnungen ohne Zicken an die Ermittlungsbehörden weiterleiten.
>Aber auch nur an die, nicht an Dich.

ja, GENAU! und eben auch nicht -ohne Auftrag des Staatsanwaltes-
an sich selbst!
Oder wo siesht Du genau den Unterschied in Datenschutz ob ein Kunde
oder die Bank selbst geschädigt wurde?
Bitte mit Zitat aus dem BDSG "Banken Datenschutz Gesetz?"...


>> Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich?

>Du meinst w/ des Straftatbestandes eines *möglichen künftigen*
>Kartenmißbrauchs?

Emm, die Karte hat offenbar, nennen wir es, "unfreiwillig den Besitzer
gewechselt".

Der tatsächliche Wert/Schaden des Gestohlenen ist m.W. unerheblich dafür
ob es "Diebstahl" war oder nicht und gar wem etwas gestohlen wurde:
Der Bank oder nur einem Kunden.

Und eine Karte ist DEUTLICH etwas wert, schon allein das neue Austellen
wird den Kunden wohl min. 10 Euro kosten, wenn nicht auch schon das Sperren
(ohne das es Missbrauch gekommen ist, also vmtl. "wg.verloren")
kostenpflichtig war.


Rainer


--
Transparency International definiert Korruption als
Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. [...]
Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for
private gain. [...]

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 13.02.2008 12:18:52 von Besim Karadeniz

Hi,

Jürgen Malberg schrieb:

> Mir wäre es zu teuer mit einer 1822direkt / Netbank EC-Karte einen GA der
> Dresdner Bank zu benutzen. :-)

Als ob es jetzt um solche Details ginge... hach ja, ich gehe dann mal zu
Tisch. ;-)

Besim

--
Besim at Karadeniz dot de > Pforzheim/GER >>
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! -
"Beruf und Arbeit, das sollte man irgendwie trennen."
-- Dieter Bohlen, dt. Musikproduzent

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 13.02.2008 13:36:12 von JuergenMalberg

> Als ob es jetzt um solche Details ginge... hach ja, ich gehe dann mal zu
> Tisch. ;-)

Guten Appetit! ;-)

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 13.02.2008 20:22:57 von Stefan Krieg

Hallo Rainer,

Rainer Zocholl schrieb:

>>> Ist die Bank verpflichtet, ihre technischen Möglichkeiten ,
>>> z. B. Videoaufzeichnungen aus dem Innenraum der Geschäfträume,
>>> einzusetzen, um Hilfe bei der Aufklärung des Verschwindens zu
>>> leisten?

>> Bei der Aufklärung des *Verschwindens* muß sie niemandem gegenüber
>> behilflich sein;

> Hey, wir spalten heute mal wieder besonders dünne Haare?

Wie kommst Du darauf - genau danach hat er gefragt (und was anderes ist
der Schilderung des OP auch nicht zu entnehmen, sonst hätte er wohl
schon was davon geschrieben, daß jemand sein Konto abgeräumt hat).


> Er hätte wohl besser in den Automatenvorraum *kacken* müssen?

Was rauchst Du gerade?

[...Hundehaufen in Volksbank...]
> Das ist wohl -leider mal wieder- eher ein Beweis dafür, das manche Banken
> ein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gesetz und ihren Kunden haben...?

Mir scheint das eher --mal wieder-- ein Beweis dafür zu sein, daß Du die
Fragestellung gar nicht verstanden hast.


>> Bei der Aufklärung von Straftaten hat sie selbstverständlich eine
>> Mitwirkungspflicht (im Rahmen ihrer Möglichkeiten).

> [Die im thematisch völlig unpassenden Artikel erwähnte Volksbank] müsste doch wissen, das sie ebend nicht "so einfach" "kurz mal" diese
> Videoaufnahmen aus eine öffentlichen(!) Raum auswerten darf.

Verklag sie doch, wenn Du Dir da so sicher bist. Daß diese VoBa die
Videodaten ausgewertet hat, hat sie ja nun sogar selbst öffentlich
eingestanden; das bedarf also keines schwierig zu führenden Beweises
mehr. Aber das hat immer noch nix mit der Frage des OP zu tun.


> Seit wann darf denn eine Bank "Straftaten" wie ein Staatsanwalt verfolgen,

Lern lesen, davon schrieb hier niemand was.


>> Und nicht nur das
>> - sie hat i.d.R. auch ein Interesse daran und wird daher vorhandene
>> Aufzeichnungen ohne Zicken an die Ermittlungsbehörden weiterleiten.
>> Aber auch nur an die, nicht an Dich.

> ja, GENAU! und eben auch nicht -ohne Auftrag des Staatsanwaltes-
> an sich selbst!

Die Bank darf Aufzeichnungen nicht "an sich selbst weiterleiten"? Liest
Du eigentlich den Schwachsinn nochmal durch, bevor Du auf Absenden klickst?

>>> Wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt hilfreich?

>> Du meinst w/ des Straftatbestandes eines *möglichen künftigen*
>> Kartenmißbrauchs?

> Emm, die Karte hat offenbar, nennen wir es, "unfreiwillig den Besitzer
> gewechselt".

Wie kommst Du auf "offenbar"? An welcher Stelle des OP haben sich Dir
denn eindeutige Hinweise darauf offenbart, daß die Karte einen neuen
Besitzer hat?

> Und eine Karte ist DEUTLICH etwas wert, schon allein das neue Austellen
> wird den Kunden wohl min. 10 Euro kosten,

Du lebst halt in einer anderen Welt.
Für mich (und vermutlich viele andere auch) wären 10 EUR für eine neue
Karte *deutlich* weniger wert als stundenlang Videoaufzeichnungen einer
GAA- Kamera durchzuschauen und nach Hinweisen Ausschau zu halten, die
*eventuell* zum Wiederauffinden einer Karte führen könnten, die (a)
keinen Schaden mehr anrichten kann und (b) durch die bereits
durchgeführte Sperre eh nicht mehr benutzt werden kann.
Sollte sich eine Staatsanwaltschaft für die Aufzeichnungsdaten
interessieren (weil sie vermutet, das die Karte im GAA- Raum geklaut
wurde), gilt das oben geschriebene: sie kriegt die Tapes ohne Murren.

Und jetzt komm wieder runter (oder vermine Bankeingänge mit Hundehaufen
oder so).

gruß aus berlin
der stef

Re: EC-Karte abgängig - Fall für die Kripo?

am 13.02.2008 20:46:45 von Stefan Krieg

Hallo Rainer,

Rainer Zocholl schrieb:

>>> neulich ist mir die EC-Karte abhanden gekommen. Mutmaßlich in einer
>>> Bankfiliale nach Nutzung des Geldautomaten.
>>> Wie würdet Ihr vorgehen?

>> Einen Tee trinken und mich wieder abregen. Da die Karte gesperrt ist
>> kann Dir keinerlei Schaden entstehen, auch wenn Dir in der Phantasie
>> irgendwelche Verschwörungs-Konstrukte vorschweben.

> Und in einem halben Jahr wird die Karte aus der Sperrliste gestrichen,
> weil die Banken eine "unendliche" Speicherung (also die Ewigkeit
> bis zum Ende der Gültigkeit) zu teuer wäre...oder wurde diese,
> doch für Kunden recht überraschende Praxis, im Zeitalter der
> Terabyte-Platten endlich beendet?

> Wenn ja, wann und wo nachlesbar?

Nein [wurde nicht "beendet"], immer und in den Kartenbedingungen (wie
naheliegend...).

Da steht z.B. drin: "Sobald der [Bank] oder der Sperr-Notrufnummer 116
116 der Verlust der [Karte] angezeigt worden ist, trägt die [Bank] die
danach durch missbräuchliche Verfügung an Geldautomaten
und automatisierten Kassen entstandenen Schäden."
Ende. Kein "dies gilt nur bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Eingang der
Sperre bei der [Bank]" oder so.

Hab ich auch noch nicht gehört, daß gesperrte Karten vor Ablauf ihrer
Gültigkeit ohne Zustimmung des (ehemaligen) Karteninhabers einfach so
wieder aus der Sperrdatei entfernt wurden. Wenn doch: ist das irgendwo
nachlesbar?

Oder verwechselst Du das (z.B. mit Schecksperren)?

gruß aus berlin
der stef