Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 16.02.2008 14:18:58 von unknown

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Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 16.02.2008 14:27:42 von Peter Bruells

Ralf Kusmierz <> writes:

> begin quoting, Leo Oeler schrieb:
>
>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>> gekommen, kein Diebstahl.
>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>> Behörden zu verschachern.
>
> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
> der Hehlerei schuldig gemacht.


§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt
oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich sehe nicht, wie das hier trifft.

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 16.02.2008 14:32:05 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 16.02.2008 14:36:09 von Peter Bruells

Ralf Kusmierz <> writes:

> begin quoting, Peter Bruells schrieb:
>
>>>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>>>> gekommen, kein Diebstahl.
>>>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>>>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>>>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>>>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>>>> Behörden zu verschachern.
>>> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
>>> der Hehlerei schuldig gemacht.
>
>> § 259 Hehlerei
>> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
>> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
>
> (+)
>
>> ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
>
> (+)
>
>> sie absetzt
>> oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
>
> (+)
>
>> wird
>> mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>
>> Ich sehe nicht, wie das hier trifft.
>
> Paßt doch wie die Faust aufs Auge.

Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
für 20 Cent.

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 17.02.2008 10:26:56 von Harry Hirsch

Peter Bruells schrieb:
> Ralf Kusmierz <> writes:
>
>> begin quoting, Peter Bruells schrieb:
>>
>>>>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>>>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>>>>> gekommen, kein Diebstahl.
>>>>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>>>>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>>>>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>>>>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>>>>> Behörden zu verschachern.
>>>> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
>>>> der Hehlerei schuldig gemacht.
>>> § 259 Hehlerei
>>> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
>>> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
>> (+)
>>
>>> ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
>> (+)
>>
>>> sie absetzt
>>> oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
>> (+)
>>
>>> wird
>>> mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>>
>>> Ich sehe nicht, wie das hier trifft.
>> Paßt doch wie die Faust aufs Auge.
>
> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
> für 20 Cent.
>
Richtig, genau wie eine Schuldverschreibung aka Banknote auch nur
bedrucktes Papier ist, also nur wenige Cent wert.
Und in den nächsten Laden gehen und Software DVDs klauen ist auch nur
noch eine Bagatelle - sind ja nur 20 Cent.

Aber dieser Satz erklärt den Sachverhalt viel besser:

"Bei den Online-Durchsuchungen geht es darum, dass die Sicherheitskräfte
mit den kriminellen Elementen auf ein Level kommen."
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 11. September 2007 in
Berlin.


Scheint so, als hätten sie es fast geschafft, auf diese Stufe zu kommen...
Demnächst darf vielleicht auch gefoltert werden, damit das höherwertige
Steuerrecht durchgesetzt wird. Oh - die Vergangenheit - sie holt uns
immer wieder ein...

HH

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 17.02.2008 18:14:14 von firewalker

Hallo,

ich denke, dass es eine kriminelle Handlung ist, wenn ein
Angestellter der Bank ,sichdie Daten des Arbeitgebers aneignet
und - wie zu lesen war - zu erpresserischen Zwecken einsetzt.

Falls unsere Behörden nun mit einem derartigen Subjekt
Geschäfte tätigen, so sind sie tatsächlihc auf dem gleichen
LEvel.

Und auch die Steuerhinterzieher haben sich der strafbar
gemacht.

Nur die nun wohl sprudelnden Geldquellen, werden zu
einem großen Teil in Steuerverschwendungsprojekte fließen.

Der wahren Schuldigen sind m.E. unsere Politikerflaschen,
die mit der ausufernden Staatsverschuldung die Zukunft der
kommenden Generation versaut haben

Firewalker


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Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 17.02.2008 19:34:14 von Stefan Krieg

Hallo Chuck Norris,

firewalker schrieb:

> ich denke, dass es eine kriminelle Handlung ist, wenn ein
> Angestellter der Bank ,sichdie Daten des Arbeitgebers aneignet
> und - wie zu lesen war - zu erpresserischen Zwecken einsetzt.

Angenommen.

> Falls unsere Behörden nun mit einem derartigen Subjekt
> Geschäfte tätigen, so sind sie tatsächlihc auf dem gleichen
> LEvel.

Wo ist da der grundsätzliche Unterschied z.B. zu


> Der wahren Schuldigen sind m.E. unsere Politikerflaschen,

Die sind letztlich immer schuld. Dein bisheriger Beitrag dies zu ändern
lag nochmal genau worin?

gruß aus berlin
der stef

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 17.02.2008 20:13:58 von firewalker

Hallo,


Die sind letztlich immer schuld. Dein bisheriger Beitrag dies zu
ändern
lag nochmal genau worin?


Nun das ist doch klar, finde ich. Meinen Beitrag sehe ich
als einen klitze kleinen Schritt in die Richtung, den Politikern
keinen Glauben zu schenken.
Ein Bewußwerdungsprozeß , der nach jahrzehntelanger Gewöhnung an
das Schlucken von immer wiederkehrenden Wahllügen - einige
Zeit zur Umkehr braucht.

Und mein Rezept klingt sehr unglaublich und ist doch
die einzige realistischen Möglichkeit :

Jeder fängt bei sich an .
Und da bin ich seit einigen Jahren bei

Gruß

Firewalker


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Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 17.02.2008 20:29:59 von Karl Gerber

> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
> der Hehlerei schuldig gemacht.

Ich würde sagen: dass ist ein schönes märchen, um die illegalen
aktivitäten des BND zu kaschieren!

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 09:03:19 von firewalker

;1876061 Wrote:
> > Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
> > der Hehlerei schuldig gemacht.
>
> Ich würde sagen: dass ist ein schönes märchen, um die illegalen
> aktivitäten des BND zu kaschieren!

Meine uneingeschränkte Zustimmung.
Und schlechte Beispiele verderben.

Firewalker


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Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 21:36:32 von Wolf Reisser

Peter Bruells schrieb:
> Ralf Kusmierz <> writes:
>
>> begin quoting, Peter Bruells schrieb:
>>
>>>>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>>>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>>>>> gekommen, kein Diebstahl.
>>>>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>>>>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>>>>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>>>>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>>>>> Behörden zu verschachern.
>>>> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
>>>> der Hehlerei schuldig gemacht.
>>> § 259 Hehlerei
>>> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
>>> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
>> (+)
>>
>>> ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
>> (+)
>>
>>> sie absetzt
>>> oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
>> (+)
>>
>>> wird
>>> mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>>
>>> Ich sehe nicht, wie das hier trifft.
>> Paßt doch wie die Faust aufs Auge.
>
> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
> für 20 Cent.
>
Nach dieser Logik wäre eine Aktie, gleichgültig, wie sie im Kurs steht,
immer nur einen Cent wert, da das schätzungsweise der Preis des Papiers
ist. Oder ein Rembrandt ein paar Euro, den Gegenwert von Leinwand und
Farben eben.

Die wirklich interessante Frage dürfte die nach der Bereicherung sein.
Handelt es sich um Bereicherung, wenn ich mir das verschaffe, was mir
ohnehin zusteht und unrechtmäßig entzogen wurde - in diesem Fall die
Steuern, auf die der deutsche Staat ein Anrecht hat?

Grüße,
wolf

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 21:44:36 von Florian Laws

On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
> Peter Bruells schrieb:
>> Ralf Kusmierz <> writes:
>>
>>>>>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>>>>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>>>>>> gekommen, kein Diebstahl.
>>>>>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>>>>>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>>>>>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>>>>>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>>>>>> Behörden zu verschachern.
>>>>> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
>>>>> der Hehlerei schuldig gemacht.
>>>> § 259 Hehlerei
>>>> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
>>>> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
>>> (+)
>>>
>>>> ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
>>> (+)
>>>
>>>> sie absetzt
>>>> oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
>>> (+)
>>>
>>>> wird
>>>> mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>>>
>>>> Ich sehe nicht, wie das hier trifft.
>>> Paßt doch wie die Faust aufs Auge.
>>
>> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
>> für 20 Cent.
>>
> Nach dieser Logik wäre eine Aktie, gleichgültig, wie sie im Kurs steht,
> immer nur einen Cent wert, da das schätzungsweise der Preis des Papiers
> ist. Oder ein Rembrandt ein paar Euro, den Gegenwert von Leinwand und
> Farben eben.

Dass es Sachen gibt, die mehr wert sind als ihr bloßer Materialwert,
ist nichts neues. Es bleiben aber Sachen, und Daten sind keine Sachen.

Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt hat,
einen eigenen CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein Diebstahl
vor.

Grüße,

Florian

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 21:54:50 von Wolf Reisser

Florian Laws schrieb:
> On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
>> Peter Bruells schrieb:
>>> Ralf Kusmierz <> writes:
>>>
>>>>>>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>>>>>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>>>>>>> gekommen, kein Diebstahl.
>>>>>>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>>>>>>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>>>>>>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>>>>>>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>>>>>>> Behörden zu verschachern.
>>>>>> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
>>>>>> der Hehlerei schuldig gemacht.
>>>>> § 259 Hehlerei
>>>>> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
>>>>> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
>>>> (+)
>>>>
>>>>> ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
>>>> (+)
>>>>
>>>>> sie absetzt
>>>>> oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
>>>> (+)
>>>>
>>>>> wird
>>>>> mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>>>>
>>>>> Ich sehe nicht, wie das hier trifft.
>>>> Paßt doch wie die Faust aufs Auge.
>>> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
>>> für 20 Cent.
>>>
>> Nach dieser Logik wäre eine Aktie, gleichgültig, wie sie im Kurs steht,
>> immer nur einen Cent wert, da das schätzungsweise der Preis des Papiers
>> ist. Oder ein Rembrandt ein paar Euro, den Gegenwert von Leinwand und
>> Farben eben.
>
> Dass es Sachen gibt, die mehr wert sind als ihr bloßer Materialwert,
> ist nichts neues. Es bleiben aber Sachen, und Daten sind keine Sachen.
>
> Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt hat,
> einen eigenen CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein Diebstahl
> vor.
>
Eine eigenwillige Sichtweise, die kein Jurist teilen würde. Gesetzt den
Fall, es wird eine CD-ROM mit den Konstruktionsplänen für das nächste
Airbus-Modell gestohlen, würde ein Verfahren also wegen Geringfügigkeit
eingestellt, weil es ja nur um die Cent-Beträge für einen CD-Rohling geht?

Neugierig,
wolf

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 22:16:29 von Florian Laws

On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
> Florian Laws schrieb:
>> On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
>>> Peter Bruells schrieb:
>>>> Ralf Kusmierz <> writes:
>>>>
>>>>>>>>> Der Verkäufer ist wohl im Rahmen seiner Tätigkeit legal an die Daten -
>>>>>>>>> die strafbare Handlungen beweisen -
>>>>>>>>> gekommen, kein Diebstahl.
>>>>>>>> Der V hat aber kein Eigentum an den Daten erworben, sondern ist
>>>>>>>> wahrscheinlich nur als Bankmitarbeiter mit den Daten im Berührung
>>>>>>>> gekommen. Keinesfalls war er aber berechtigt, die Daten für
>>>>>>>> "bankexterne" Zwecke zu verwenden, geschweige denn, sie an die
>>>>>>>> Behörden zu verschachern.
>>>>>>> Zu deutsch: Er hat sie geklaut, und die dt. Finanzbehörden haben sich
>>>>>>> der Hehlerei schuldig gemacht.
>>>>>> § 259 Hehlerei
>>>>>> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
>>>>>> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat,
>>>>> (+)
>>>>>
>>>>>> ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft,
>>>>> (+)
>>>>>
>>>>>> sie absetzt
>>>>>> oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,
>>>>> (+)
>>>>>
>>>>>> wird
>>>>>> mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>>>>>
>>>>>> Ich sehe nicht, wie das hier trifft.
>>>>> Paßt doch wie die Faust aufs Auge.
>>>> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
>>>> für 20 Cent.
>>>>
>>> Nach dieser Logik wäre eine Aktie, gleichgültig, wie sie im Kurs steht,
>>> immer nur einen Cent wert, da das schätzungsweise der Preis des Papiers
>>> ist. Oder ein Rembrandt ein paar Euro, den Gegenwert von Leinwand und
>>> Farben eben.
>>
>> Dass es Sachen gibt, die mehr wert sind als ihr bloßer Materialwert,
>> ist nichts neues. Es bleiben aber Sachen, und Daten sind keine Sachen.
>>
>> Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt hat,
>> einen eigenen CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein Diebstahl
>> vor.
>>
> Eine eigenwillige Sichtweise, die kein Jurist teilen würde.

Dann erklär mir doch mal, wie ein Jurist den Begriff "Sache" im §242 StGB
versteht. Und warum eigentlich §248c eingeführt wurde.


> Gesetzt den
> Fall, es wird eine CD-ROM mit den Konstruktionsplänen für das nächste
> Airbus-Modell gestohlen, würde ein Verfahren also wegen Geringfügigkeit
> eingestellt, weil es ja nur um die Cent-Beträge für einen CD-Rohling geht?

Nein, denn eine CD-ROM mit Airbus-Plänen ist sicherlich mehr wert
als ein leerer CD-Rohling.

Grüße,

Florian

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 22:21:18 von Wolf Reisser

Florian Laws schrieb:
> On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:

>> Gesetzt den
>> Fall, es wird eine CD-ROM mit den Konstruktionsplänen für das nächste
>> Airbus-Modell gestohlen, würde ein Verfahren also wegen Geringfügigkeit
>> eingestellt, weil es ja nur um die Cent-Beträge für einen CD-Rohling geht?
>
> Nein, denn eine CD-ROM mit Airbus-Plänen ist sicherlich mehr wert
> als ein leerer CD-Rohling.
>
Und eine CD-ROM mit Bankdaten nicht?

Grüße,
wolf

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 22:24:10 von Florian Laws

On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
> Florian Laws schrieb:
>> On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
>
>>> Gesetzt den
>>> Fall, es wird eine CD-ROM mit den Konstruktionsplänen für das nächste
>>> Airbus-Modell gestohlen, würde ein Verfahren also wegen Geringfügigkeit
>>> eingestellt, weil es ja nur um die Cent-Beträge für einen CD-Rohling geht?
>>
>> Nein, denn eine CD-ROM mit Airbus-Plänen ist sicherlich mehr wert
>> als ein leerer CD-Rohling.
>>
> Und eine CD-ROM mit Bankdaten nicht?

Und jetzt nochmal:

Daten sind keine Sachen.

Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt hat,
einen *eigenen* CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein Diebstahl
vor.

Grüße,

Florian

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 22:27:06 von Sebastian Biallas

Peter Bruells wrote:
> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
> für 20 Cent.

Und der wurde wohl kaum gestohlen.

Oder ist da jemand in eine Bank eingebrochen und hat den Rohling vom
Tisch mitgenommen, auf dem die ganzen brisanten Daten gespeichert waren?

Wohl kaum, da hat jemand eine Datenbank auf einen legal erworbenen
Rohling kopiert, und diesen dann für 5 MEUR an den BND verkauft.

--
Gruß,
Sebastian

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 22:44:19 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 22:54:28 von Harry Hirsch

Sebastian Biallas schrieb:
>
>
> Wohl kaum, da hat jemand eine Datenbank auf einen legal erworbenen
> Rohling kopiert, und diesen dann für 5 MEUR an den BND verkauft.
>
wenn ich die Beiträge der Vorgänger lese wird mir immer klarer, daß die
Begriffsdefinitionen von Juristen mit der realen Welt wenig gemein
haben. Kommen Juristen denn in der dinglichen Welt überhaupt
einigermaßen zurecht?

SCNR

HH

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 18.02.2008 23:15:27 von Manfred Ullrich

"Florian Laws" <
>>>>
>
> Dass es Sachen gibt, die mehr wert sind als ihr bloßer Materialwert,
> ist nichts neues. Es bleiben aber Sachen, und Daten sind keine Sachen.
>
> Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt hat,
> einen eigenen CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein Diebstahl
> vor.
>
Was für ein blödes Argument

Manfred

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 19.02.2008 00:09:10 von Wolf Reisser

Florian Laws schrieb:
> On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
>> Florian Laws schrieb:
>>> On 2008-02-18, Wolf Reisser <> wrote:
>>>> Gesetzt den
>>>> Fall, es wird eine CD-ROM mit den Konstruktionsplänen für das nächste
>>>> Airbus-Modell gestohlen, würde ein Verfahren also wegen Geringfügigkeit
>>>> eingestellt, weil es ja nur um die Cent-Beträge für einen CD-Rohling geht?
>>> Nein, denn eine CD-ROM mit Airbus-Plänen ist sicherlich mehr wert
>>> als ein leerer CD-Rohling.
>>>
>> Und eine CD-ROM mit Bankdaten nicht?
>
> Und jetzt nochmal:
>
> Daten sind keine Sachen.
>
> Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt hat,
> einen *eigenen* CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein Diebstahl
> vor.
>
Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn die Konstruktionspläne des Airbus auf
CD-ROM, also in Datenform, vorliegen, können sie nicht Gegenstand eines
Diebstahls werden? Ja oder nein?

Grüße,
wolf

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 19.02.2008 00:16:32 von Holger Pollmann

(Stefan Ram) schrieb:

>> Daten sind keine Sachen.
>
> Ja. Daten sind Zustände von Sachen. Beispielsweise ist
> ein Kippschalter eine Sache, seine Schalterstellung ein
> Datum, und der Kippschalter ist der Träger dieses Datums.
>
> Datenträger sind Sachen.

Wenn ich aber den Datenträger nicht stehle, sondern kopiere, dann nehme
ich die Zustände nicht weg, sondern erzeuge auf einem anderen Datenträger
dieselben Zustände.

Diebstahl ist aber nun einmal die WEGNAHME einer fremden Sache.

Kopien bestraft, von bestimmten anderen Sachen abgesehen, allenfalls dsa
Urheberrecht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 19.02.2008 00:16:58 von Holger Pollmann

Wolf Reisser <> schrieb:

> Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn die Konstruktionspläne des Airbus
> auf CD-ROM, also in Datenform, vorliegen, können sie nicht
> Gegenstand eines Diebstahls werden? Ja oder nein?

Die Pläne? Nein.

Die CD-ROM? Klar.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 19.02.2008 00:17:38 von Holger Pollmann

"Manfred Ullrich" <> schrieb:

>> Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt
>> hat, einen eigenen CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein
>> Diebstahl vor.
>
> Was für ein blödes Argument

Was für ein blöder Satz.

Diebstahl = Wegnahme einer fremden beweglichen Sache.

Nehme ich keine fremde Sache weg, sondern meine eigene, ist es niemals
Diebstahl.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 19.02.2008 10:30:19 von Manfred Ullrich

"Holger Pollmann" <
> "Manfred Ullrich" <> schrieb:
>
>>> Wenn die Person, die den deutschen Behörden die Daten zugespielt
>>> hat, einen eigenen CD-Rohling verwendet hat, liegt überhaupt kein
>>> Diebstahl vor.
>>
>> Was für ein blödes Argument
>
> Was für ein blöder Satz.

Beflissentlich hast Du gerade das weggelassen, worauf sich mein:
"Was für ein blödes Argument"
vor allem bezogen hat, nämlich Dein:

Dass es Sachen gibt, die mehr wert sind als ihr bloßer Materialwert,
ist nichts neues. Es bleiben aber Sachen, und Daten sind keine Sachen.

Manfred

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 19.02.2008 21:31:48 von ddsoft3

In <fp6okl$ibn$> Ralf Kusmierz schreibt:

>Paßt doch wie die Faust aufs Auge.

Die Geschichte passt bereits in tatsaechlicher Hinsicht nicht:

Z hatte das Geld angeblich in einer Stiftung angelegt.
In solchen Faellen laeuft das Konto allein auf den Namen
der Stiftung und Z waere der Bank voellig unbekannt.
Ein Bankmitarbeiter kann den Namen Z deshalb nicht kennen,
nicht "klauen", nicht mitteilen.
Die Geschichte mit der Daten-CD dient offensichtlich nur
zur Vertuschung der wahren Vorgaenge.











--
--
Dino Warner
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Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 21.02.2008 10:44:47 von Tom Berger

Am Mon, 18 Feb 2008 22:27:06 +0100 schrieb Sebastian Biallas:

> Peter Bruells wrote:
>> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
>> für 20 Cent.
>
> Und der wurde wohl kaum gestohlen.
>
> Oder ist da jemand in eine Bank eingebrochen und hat den Rohling vom
> Tisch mitgenommen, auf dem die ganzen brisanten Daten gespeichert waren?

Falls ja: ich als Deutscher wäre gerne bereit, den Schaden, der durch
deutsche Agententätigkeit entstanden ist, vollständig wieder gut zu machen.
Kennt vielleicht jemand die Bankverbindung vom Prinzen Alfons von
Liechtenstein, damit ich dem seine 20 Cent überweisen kann?

T:-)m Berger

--
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