Re: Zahnersatz von Steuer absetzen?
am 05.03.2008 01:55:15 von incisivusJa, das ist möglich ! Die Ausgaben für Heilmittel usw. können als
Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Höhe der Erstattung ist unter
Anderem von der gezahlten Lohnsteuer abhängig. Die zuständigen
Finanzämter ( auch wenn es vielleicht überwindung kostet dort anzurufen
Bemerkung: Finanzämter sind oft besser als ihr Ruf )) geben genaue
Auskunft über die Möglichkeiten. Diese Informationen beim Finanzamt sind
kostenlos aber verbindlich. Erste Wahl ist : Gespräch mit dem
zuständigen Sachbearbeiter. Steuerberatungsstellen können auch in diesem
Punkt weiterhelfen, sind aber evtl. kostenpflichtig.
Eingereicht werden kann die Gesamtrechnung (Arzthonorar+ Labor- und
Materialkosten), Höhe der Erstattung ist von vielen persönlichen
Faktoren abhängig, lohnt sich aber vielfach.
MfG
Incisivus
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