Unbegründete Kreditkartenabbuchung

Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 21.11.2007 19:53:03 von Timo Kloy

Hallo NG


Folgender Fall:

Für September dieses Jahr hatte ich über einen Reiseveranstalter eine
Sardinienreise
gebucht. Dieser hat mir die vollständige Reiseleistung (Übernachtungen, HP,
Hin- u. Rückflug) in Rechnung gestellt. Der Reisepreis wurde von mir per
Auslandsüberweisung beglichen. Im Anschluss erhielt ich die
Buchungsbestätigung
sowie die Flugtickets und verbrachte sechs sonnige Tage in Sardinien.

Beim Einchecken im Hotel erhielten wir die reservierten Zimmer ohne
Probleme,
mussten jedoch, wie allgemein üblich, pro Zimmer eine Kreditkarte vorlegen.

Nach dem Urlaub kam die Kartenabrechnung: Das Hotel hatte nach unserer
Abreise
von zwei der vier Karten, darunter meine, jeweils EUR 500,- abgebucht.
Wohlgemerkt: Das Hotel, nicht der Veranstalter!

Widerspruch gegen diese Buchung bei meiner Sparkasse führte zur
Weiterleitung
an das zuständige Unternehmen BCS, welches daraufhin die Unterlagen vom
Hotel
angefordert hat (diesen Vorgang kenne ich bereits von ähnlichen Fällen).

Heute nun rief mich meine Sachbearbeiterin an und teilte mir mit daß ich von
meinem
Reiseveranstalter einen Nachweis anfordern und ihr vorlegen müsste, aus
welchem
hervorgeht, daß dieser den Reisepreis an mein Hotel weitergeleitet hat!

Auf meine Einwand, daß dies völlig irrelevant sei, ich keinen Vertrag mit
diesem Hotel
abgeschlossen und nichts unterschrieben hätte was die Abbuchung von 500 Euro
begründen könnte, teilte sie mir nur mit, daß die Buchung NUR dann
rückgängig
gemacht werden könne, laut Mastercard-Regularien, wenn ich nachweisen kann,
daß mein Reiseveranstalter das Geld an das Hotel überwiesen hätte.

Daß keine von mir unterschrieben Abrechnung dem Hotel vorliegt, daß das
Hotel nicht
nachweisen kann daß ich irgendwelche Leistungen im Wert von 500 Euro
erhalten
habe; das alles ist also nicht relevant?
Abbuchungen von meiner Kreditkarten können also rechtmäßig sein, obwohl
keine von
mir unterschriebene Abrechnung vorliegt?

Somit könnte also analog auch bsw. Sony, wenn ich im Mediamarkt einen
Sony-TV
kaufe, mit der Begründung, mein Händler hätte seine Fernseher nicht bezahlt,
von meiner
Kreditkarte eine rechtmäßige Abbuchung vornehmen!? Und ichsoll dann
nachweisen
daß der Mediamarkt den von mir gekauften TV beim Hersteller bezahlt hat!?

Mein Rechtsverständnis kommt (mal wieder) gehörig ins wanken.

Einfache Frage: Ist die Aussage der Sachbearbeiterin so korrekt?

Vielen Dank im voraus,
Gruß,
Timo

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 21.11.2007 21:01:10 von Stefan Krieg

Hallo Timo,

Timo Kloy schrieb:

[...]
> Abbuchungen von meiner Kreditkarten können also rechtmäßig sein, obwohl
> keine von
> mir unterschriebene Abrechnung vorliegt?

Unter bestimmten Ausnahmebedingungen, die in den AGB Deiner Kreditkarte
definiert sind, ja.

> Mein Rechtsverständnis kommt (mal wieder) gehörig ins wanken.

AGB lesen. Wenn danach immer noch Dissens besteht, jemanden befragen,
der Rechtswissen hat und anhand vollständiger Informationen zum
Einzelfall zur Verbesserung des Rechtsverständnisses beitragen kann (aka
Anwalt). Der könnte zur Not auch behilflich sein, das Rechtsverständnis
der Gegenseite ins Lot zu bringen...

gruß aus berlin
der stef

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 22.11.2007 07:10:23 von RouletteMatrix

On 21 Nov., 19:53, "Timo Kloy" <> wrote:
> Hallo NG
>
> Folgender Fall:
>
> Für September dieses Jahr hatte ich über einen Reiseveranstalter eine
> Sardinienreise
> gebucht. Dieser hat mir die vollständige Reiseleistung (Übernachtungen=
, HP,
> Hin- u. Rückflug) in Rechnung gestellt. Der Reisepreis wurde von mir per=

> Auslandsüberweisung beglichen. Im Anschluss erhielt ich die
> Buchungsbestätigung
> sowie die Flugtickets und verbrachte sechs sonnige Tage in Sardinien.
>
> Beim Einchecken im Hotel erhielten wir die reservierten Zimmer ohne
> Probleme,
> mussten jedoch, wie allgemein üblich, pro Zimmer eine Kreditkarte vorleg=
en.
>
> Nach dem Urlaub kam die Kartenabrechnung: Das Hotel hatte nach unserer
> Abreise
> von zwei der vier Karten, darunter meine, jeweils EUR 500,- abgebucht.
> Wohlgemerkt: Das Hotel, nicht der Veranstalter!
>
> Widerspruch gegen diese Buchung bei meiner Sparkasse führte zur
> Weiterleitung
> an das zuständige Unternehmen BCS, welches daraufhin die Unterlagen vom
> Hotel
> angefordert hat (diesen Vorgang kenne ich bereits von ähnlichen Fällen=
).
>
> Heute nun rief mich meine Sachbearbeiterin an und teilte mir mit daß ich=
von
> meinem
> Reiseveranstalter einen Nachweis anfordern und ihr vorlegen müsste, aus
> welchem
> hervorgeht, daß dieser den Reisepreis an mein Hotel weitergeleitet hat!
>
> Auf meine Einwand, daß dies völlig irrelevant sei, ich keinen Vertrag =
mit
> diesem Hotel
> abgeschlossen und nichts unterschrieben hätte was die Abbuchung von 500 =
Euro
> begründen könnte, teilte sie mir nur mit, daß die Buchung NUR dann
> rückgängig
> gemacht werden könne, laut Mastercard-Regularien, wenn ich nachweisen ka=
nn,
> daß mein Reiseveranstalter das Geld an das Hotel überwiesen hätte.
>
> Daß keine von mir unterschrieben Abrechnung dem Hotel vorliegt, daß da=
s
> Hotel nicht
> nachweisen kann daß ich irgendwelche Leistungen im Wert von 500 Euro
> erhalten
> habe; das alles ist also nicht relevant?
> Abbuchungen von meiner Kreditkarten können also rechtmäßig sein, obw=
ohl
> keine von
> mir unterschriebene Abrechnung vorliegt?
>
> Somit könnte also analog auch bsw. Sony, wenn ich im Mediamarkt einen
> Sony-TV
> kaufe, mit der Begründung, mein Händler hätte seine Fernseher nicht =
bezahlt,
> von meiner
> Kreditkarte eine rechtmäßige Abbuchung vornehmen!? Und ichsoll dann
> nachweisen
> daß der Mediamarkt den von mir gekauften TV beim Hersteller bezahlt hat!=
?
>
> Mein Rechtsverständnis kommt (mal wieder) gehörig ins wanken.
>
> Einfache Frage: Ist die Aussage der Sachbearbeiterin so korrekt?
>
> Vielen Dank im voraus,
> Gruß,
> Timo

Mosaik von Wildsaibling und Jakobsmuschel mit Limonenmarinade,
Kressesalat und Waffelkartoffeln
6 Jakobsmuscheln 100 g Wildsaibling 1 Limone
4 El sehr gutes Olivenöl
Salz, Pfeffer aus der Mühle
Koriandersamen
Etwas Honig
Etwas Mirin (japanischer
Reislikör) und Fischsauce
Shiso- und Daikonkresse
Limonenkresse
Minibasilikum
etwas Frisee
75 g Kartoffeln (gekocht,
ausgedämpft und zerdrückt)
125 g Cr=E8me fra=EEche
1 Ei
2 Eigelb 1/4 1 Milch 20 g Hefe 125 g Mehl
Salz, Pfeffer und etwas Lemonmyrthe

Für den Waffelteig die Cr=E8me fra=EEche mit den Kartof-feln und den Eiern=

verrühren. Milch erwärmen und die Hefe darin auflösen, dann zu der
Kartoffelmasse geben. Vorsichtig das Mehl dazurühren und mit Salz,
Pfeffer und Lemonmyrthe gut abschmecken. Am besten über Nacht im
Kühlschrank gehen lassen und am nächsten Tag erst im Waffeleisen
backen.
Für die Limonenmarinade die Schale der unbehan-delten Limone abreiben
und den Saft auspressen. Mit dem Öl und den anderen Zutaten verrühren
und mit Salz, Pfeffer und Koriander abschmecken.
Die Jakobsmuscheln aus der Schale brechen und das Muskelfleisch lösen.
Kurz unter kaltem Wasser abspülen und jeweils in vier dünne Scheiben
schneiden. Den Wildsaibling in die gleiche Größe wie die
Jakobsmuscheln schneiden, für jede Portion sechs Scheiben
Jakobsmuscheln und sechs Scheiben Saibling. Nun legt man die Scheiben
abwechselnd nebenei-nander zu einem =84Mosaik". Mit einem Pinsel die
Marinade daraufstreichen und den Kresse-Salat mit der übrigen
Marinade mischen. Die Waffel und den Salat neben das Mosaik drapieren
und mit etwas grobem Meersalz bestreuen. Sofort servieren.
...........
Kalbsfilet mit Aprikosen und
Rosmarin im Brickteig gebraten
und geschmortes Kalbsbäcken auf Lauch-Polentacreme

Zutaten:
250 g Milchkalbsfilet 150 g Putenbrust 100 g Sahne
5 getrocknete Aprikosen 1 Stängel Rosmarin 3 Blätter Strudelteig Salz
und Pfeffer aus der Mühle
ca. 2,5 kg Kalbsbäckchen 0,5 kg Röstgemüse (Karotten, Sellerie, Lauch
und Zwiebeln) 1 1 Rotwein
2,5 1 Nachbrühe (Brühe aus
schon einmal ausgekochten
Rinderknochen)
200 g Tomatenmark
50 g Bratenfett
50 g Butter
20 g Salz
1 Knolle Knoblauch 5 Lorbeerblätter 5 Pimentkörner oder 3 Nelken etwas
zerstoßener weißer Pfeffer 5 Wacholderbeeren Thymian
Rosmarin (Kräuterstiele,
wenn vorhanden)
etwas Madeira
1/21 Gemüsebrühe
200 g Polenta (Maisgrieß)
1 Schalotte, fein gewürfelt
1 Lorbeerblatt
2 EL Parmesan gerieben 50 g Butter
50 ml Olivenöl Salz und Pfeffer Muskatnuss
Zubereitung der Kalbsbäckchen:
Die Kalbsbäckchen parieren, das Gemüse putzen und waschen. Den Lauch
und den Knoblauch getrennt aufbewahren. Kalbsbäckchen salzen und in
einem Schmorgeschirr von beiden Seiten scharf anbraten. Das Gemüse,
außer den Lauch, dazugeben und kurze Zeit mitrösten. Mit einem Drittel
des Rotweins ablöschen und reduzieren. Den Röstvorgang wiederholen und
wieder mit einem Drittel Rotwein ablöschen und reduzieren.
Den Lauch, den Knoblauch, die Gewürze und das Tomatenmark hinzufügen
und kurze Zeit mitrösten. Mit dem letzten Drittel Wein, dem Portwein
und Madeira ablöschen und anschwitzen lassen. Mit einem Teil der
Nachbrühe auffüllen, bis die Bäckchen halb bedeckt sind. Zugedeckt in
das mit 220 Grad vorgeheizte Rohr geben. Die Bäckchen stets wenden und
mit Bratensauce durch ein Sieb gleichmäßig übergießen. Wenn die
Flüssigkeit eingekocht ist, wieder und wieder mit einem Teil Nachbrühe
oder Wasser auffüllen.
Man prüft das Gargut mithilfe einer Fleischgabel. Die Garzeit beträgt
etwa zwei bis drei Stunden. Die fertig geschmorten Kalbsbäckchen aus
der Sauce nehmen, portionieren und warm halten. Sauce durch ein feines
Sieb passieren und das Fett abschöpfen. Gegebenenfalls mit Salz und
Pfeffer nachwürzen. Bei Kalbsbäckchen lohnt es sich, gleich eine
größere Menge zu machen. Das, was übrig bleibt, kann man gut
verschlossen einige Tage im Kühlschrank aufbewahren.
Zubereitung des Kalbsfilets:
Aus der Putenbrust und der Sahne eine Farce herstellen (in einer
Moulinette zu einer geschmeidigen Creme verarbeiten). Hierfür ist es
wichtig, dass die Zutaten schnell und sehr kalt verarbeitet werden,
da sonst die Farce gerinnen kann. Die Aprikosen und den Rosmarin sehr
fein hacken und unter die Farce heben. Mit Salz und Pfeffer
abschmecken.
Das Filet parieren und kurz anbraten. Anschließend mit der Farce
bestreichen. Die drei Strudelteigplatten mit Butter bestreichen und
übereinander legen. Dann das Filet darin ein-wickeln. Das ganze Filet
jetzt noch mal anbraten und dann bei 70 Grad in den Ofen schieben.
Dieses Garverfahren nennt man Garen mit Niedertemperatur. Die
Kerntemperatur soll, wenn es fertig ist, 57 Grad betragen. Am besten
prüft man dies mit einem Fleischthermometer.
Das Grüne vom Lauch in reichlich Salzwasser blanchieren und mit
Eiswasser abschrecken. Dann erst fein hacken und mit etwas Öl in einer
Moulinette sehr fein pürieren. Für die Polenta die Schalottenwürfel in=

der Butter so lange dünsten, bis die Butter leicht bräunlich zu
schäumen beginnt. Dann mit der Brühe ablö-schen und mit dem
Lorbeerblatt aufkochen. Mit einem Schneebesen unter ständigem Rühren
die Polenta langsam einrieseln lassen. Solange rühren und kochen
lassen, bis sich an der Topfunterseite eine weiße Schicht bildet. Dann
zur Seite ziehen und quellen lassen. Den Parmesan und das Olivenöl
unterziehen und mit Salz, Pfeffer und Muskat abschmecken. Zu-letzt den
pürierten Lauch unterziehen.
Anrichten:
Die Polenta-Creme auf vier vorgewärmte Teller verteilen. Das
Kalbsfilet mit einem sehr scharfen Messer in vier Teile schneiden und
auf die Polenta setzen. Eine schöne Scheibe Kalbsbacke dazu legen und
mit der Schmorjus umgießen

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 22.11.2007 10:48:58 von Carsten Bendl

Als Du die Karte im Hotel vorgelegt hast, hast Du da etwas
unterschrieben ? Geht daraus hervor, ob es sich um eine Kaution oder
Zahlung handelt ?
Allerdings mußte ich in einem Hotel noch nie eine Kreditkarte vorlegen.

Ist das nicht der Fall, dann gehe einfach zu Deiner Bank (die Bank, die
die Karte ausgestellt hat), nimm Deine Unterlagen incl. Zahlungsnachweis
vom Reiseveranstalter mit und sage dem Bankmitarbeiter, dass Du eine
unrechtmäßig eingezogene Zahlung zurückholen willst.

Du wirst ein paar Details abgefragt und in nächster Zeit ist das Geld
wieder da. Sollte das Hotel die Rückbuchung nicht so einfach hinnehmen,
dann wirst Du wohl nicht um einen Rechtsanwalt herum kommen.

Solltest Du im Hotel etwas unterschrieben haben, dann würde ich auch
erst einmal zu einem Rechtsanwalt gehen, damit Du nicht in ein paar
juristische Fallen tapst. Du hast doch sicherlich eine Kopie von dem,
was Du unterschrieben hast ?

Gruß Carsten

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 22.11.2007 11:16:16 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 22.11.2007 12:05:49 von Carsten Bendl

> Das ist allerdings ein gängiges Vorgehen - in den Hotels, die ich
> frequentiere, eher die Regel als die Ausnahme.

Bei einem selbst gebuchten Hotel sehe ich das ja ein.
Aber hier wurden doch sicherlich die Reiseunterlagen incl. dem
Hotel-Voucher vorgelegt. Und in so einem Fall mußte ich noch nie eine KK
vorlegen.

Ob es bei anderen Reiseveranstaltern/Hotels genauso läuft, weiß ich
allerdings nicht.

Gruß Carsten

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 22.11.2007 18:49:14 von hoffmann

'Beim Einchecken im Hotel erhielten wir die reservierten Zimmer
ohne Probleme, mussten jedoch, wie allgemein üblich, pro Zimmer
eine Kreditkarte vorlegen.'

Das ist doch nicht allgemein üblich. Wenn alles pauschal
bezahlt war, dann muss man keine Kreditkarte vorlegen.
Normalerweise erhält man vom Reiseveranstalter einen
Gutschein oder 'voucher' für die Hotelleistungen.

Schönen Gruß - Gernot Hoffmann

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 22.11.2007 19:26:36 von Matthias Hanft

schrieb:
>
> Das ist doch nicht allgemein üblich. Wenn alles pauschal
> bezahlt war, dann muss man keine Kreditkarte vorlegen.

Außer man will ganz furchtbare Dinge tun wie z.B. das
Telefon auf dem Zimmer freischalten zu lassen... :-)

Gruß Matthias.

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 23.11.2007 07:39:48 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 26.11.2007 19:51:31 von Gerd Brauchberg

Matthias Hanft wrote:
> schrieb:
>>
>> Das ist doch nicht allgemein üblich. Wenn alles pauschal
>> bezahlt war, dann muss man keine Kreditkarte vorlegen.
>
> Außer man will ganz furchtbare Dinge tun wie z.B. das
> Telefon auf dem Zimmer freischalten zu lassen... :-)


Wer macht dass denn im Zeitalter der Handys noch?

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 26.11.2007 20:35:14 von Matthias Hanft

Peter Sieker schrieb:
>>
>> Außer man will ganz furchtbare Dinge tun wie z.B. das
>> Telefon auf dem Zimmer freischalten zu lassen... :-)
>
> Wer macht dass denn im Zeitalter der Handys noch?

Jemand, der das Analogmodem seines Laptops verwenden will,
um damit z.B. die 800er-Nummer seines Internet Providers
anzurufen.

Gruß Matthias.

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 27.11.2007 18:54:02 von Markus Quintes

> Jemand, der das Analogmodem seines Laptops verwenden will,
> um damit z.B. die 800er-Nummer seines Internet Providers
> anzurufen.

Ich war noch in keinem Hotel, in dem über deren Telefonanlage noch
0800er möglich waren (wenn ich aus Kostengründen über eine Callingcard
telefonieren wollte).

Re: Unbegründete Kreditkartenabbuchung

am 28.11.2007 09:30:56 von Matthias Hanft

Markus Quintes schrieb:
>
[Internet-Einwahl im Hotel per Analogmodem]
> Ich war noch in keinem Hotel, in dem über deren Telefonanlage noch
> 0800er möglich waren (wenn ich aus Kostengründen über eine Callingcard
> telefonieren wollte).

Doch, das geht schon noch. Klar gibts gelegentlich Hotels, bei denen
0800 gesperrt ist, aber da geht dann meistens 00800 :-)

Und in Frankreich (wo ich das im Urlaub heftig brauche) kann man mit
"3010" die Einwahl zur "Carte France Telecom" erreichen (da könnte
es sogar sein, daß diese Erreichbarkeit gesetzlich vorgeschrieben
ist - in den USA ist das für 1-800-... m.W. tatsächlich so).

Aber vermutlich ist das eh bald alles Geschichte - seit dem letzten
Jahr hat die WLAN-Versorgung doch beträchtlich zugenommen, und seit
diesem Jahr kann man sich bei Orange (in Frankreich) ohne weitere
Anmeldung oder Kreditkarte mit seiner deutschen T-Mobile-Kennung
für wenig Geld (ca. 1 EUR / 10 Min) einloggen und bringt dann mit
ein paar Mbit/s auch gleich heftig mehr über die Leitung als mit
56 kbit/s am Telefon...

Gruß Matthias.