Konto für meine Tochter

Konto für meine Tochter

am 07.01.2008 20:44:12 von Jan Heichler

Hallo zusammen,

ich würde gern für meine Tochter ein Konto anlegen und es auf ihren
Namen führen. Kann ich das einfach bei einer Bank meiner Wahl tun?
Immerhin hat sie keinen Personalausweis und kann sich somit ja
eigentlich nicht identifizieren. Wie funktioniert das?

Gruß
Jan

Re: Konto für meine Tochter

am 07.01.2008 22:09:52 von Peter Randow

Hi

Jan Heichler:
> Hallo zusammen,
>
> ich würde gern für meine Tochter ein Konto anlegen und es auf ihren
> Namen führen. Kann ich das einfach bei einer Bank meiner Wahl tun?
> Immerhin hat sie keinen Personalausweis und kann sich somit ja
> eigentlich nicht identifizieren. Wie funktioniert das?

Warum nicht?
Geh mit Deinem Perso+ihrer Geburtsurkunde hin.
Ggf. muß die Mutter mitkommen.

Gruß Peter
--
Keine Softwarepatente!

Re: Konto für meine Tochter

am 07.01.2008 23:15:47 von unknown

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Re: Konto für meine Tochter

am 08.01.2008 10:57:09 von Jan Heichler

On Mon, 07 Jan 2008 23:15:47 +0100, Konrad Wilhelm
<> wrote:


>>ich würde gern für meine Tochter ein Konto anlegen und es auf ihren
>>Namen führen. Kann ich das einfach bei einer Bank meiner Wahl tun?
>>Immerhin hat sie keinen Personalausweis und kann sich somit ja
>>eigentlich nicht identifizieren. Wie funktioniert das?
>>
>Ich vermute, deine Tochter ist noch nicht geschäftsfähig.

Richtig. Sie ist gerade eine Woche alt geworden...

>
>Dann kannst du für sie ein Konto eröffnen.
>
>Falls du nicht allein für sie sorgeberechtigt bist, wäre ich
>allerdings nicht verwundert, wenn du das zusammen mit der anderen
>sorgeberechtigten Person tun müsstest.

Okay.

>
>Was genau zu tun ist weiß die Bank. Kann sein dass du eine
>Geburtsurkunde vorlegen musst oder so.

Gut. Scheint aber eher kein Problem zu werden.

>Hinweis: falls auf dem Konto Zinsen anfallen, kann man beim Finanzamt
>eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen (falls die Tochter so
>wenig Einkommen hat, dass sie nicht einkommensteuerpflichtig ist).
>Dann wird keine ZaSt (und ab nächstes jahr nicht diese
>Abgeltungssteuer) einbehalten.

Gut.

>
>Hinweis 2: das Geld auf dem Konto ist das Geld deiner Tochter, nicht
>dein Geld. Du kannst nur eingeschränkt darüber verfügen, deine Tochter
>kann von einer gewissen Geschäftsfähigkeit an mit gewissen
>Einschränkungen darüber verfügen, von der Volljährigkeit steht es ihr
>ohne Einschränkung zu.

Das ist bekannt...

>
>Man sollte das wissen. Nur als eigenes Steuersparkonto ist das nicht
>geeignet.

.... und so ist es auch nicht gedacht. Es soll einfach die Möglichkeit
bestehen für zukünftige Ausgaben etwas Geld anzusparen. Wobei Ausgaben
dann natürlich in ihrem Sinne sind - Ausbildung, Führerschein,
Auslandsjahr, teure Vereinsmitgliedschaft... sowas halt. Ich denke
damit wird es keine Probleme mit dem Finanzamt geben, oder?

Gruß
Jan

Re: Konto für meine Tochter

am 08.01.2008 11:35:57 von Tobias Vollmer

Konrad Wilhelm wrote:

> Hinweis: falls auf dem Konto Zinsen anfallen, kann man beim Finanzamt
> eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen (falls die Tochter so
> wenig Einkommen hat, dass sie nicht einkommensteuerpflichtig ist).
> Dann wird keine ZaSt (und ab nächstes jahr nicht diese
> Abgeltungssteuer) einbehalten.

I.d.R. ist die Einreichung eines Freistellungsauftrages ausreichend,
wenn du nicht direkt größere Beträge anlegst. Das ist wesentlich
unkomplizierter als die NV-Bescheinigung.

Gruß Tobias

Re: Konto für meine Tochter

am 08.01.2008 14:02:41 von Matthias Frank

Jan Heichler schrieb:

>
> ... und so ist es auch nicht gedacht. Es soll einfach die Möglichkeit
> bestehen für zukünftige Ausgaben etwas Geld anzusparen. Wobei Ausgaben
> dann natürlich in ihrem Sinne sind - Ausbildung, Führerschein,
> Auslandsjahr, teure Vereinsmitgliedschaft... sowas halt. Ich denke
> damit wird es keine Probleme mit dem Finanzamt geben, oder?

Die Frage ist halt will man sich dem Risiko aussetzen, dass das
FA dass doch irgendwann anders sieht. Ich weiss nicht um welche
Summen es geht, ich selber führe aber so ein Konto auf meinen
Namen, dann kann ich mit dem Geld machen was ich will, bzw.
was der Familienrat beschliesst ohne mit FA und evtl. sogar
Jugendamt ein Problem zu bekommen.

MfG
Matthias