Anlageform für Minderjährige ohne Zugriffsmöglichkeit der Eltern

Anlageform für Minderjährige ohne Zugriffsmöglichkeit der Eltern

am 23.01.2008 21:28:20 von Andreas Portz

Hallo!

Eine Bekannte möchte für ihr Enkelkind monatliche Sparbeträge auf eine
Art Sperrkonto einzahlen, auf das es erst nach Erreichen der
Volljährigkeit Zugriff hat, was allerdings noch 17 Jahre dauern wird.
Die Eltern des Enkelkinds sollen _keinen_ Zugriff auf das Konto haben.
Nach Auskunft der Hausbank (und auch einer Anfrage meinerseits bei
meiner Direktbank) ist so etwas nicht möglich.
Ein Konto auf eigenen Namen, das bei Volljährigkeit des Enkelkinds
umgeschrieben wird, ist auch keine wirkliche Lösung. Meine Bekannte
fürchtet, dass wenn sie vorzeitig stirbt und das Konto an das Enkelkind
vererbt wird, die Eltern auf diesem Wege Zugriff erhalten. Für eine
anschließende treuhänderische Verwaltung per Notar oder Ähnliches sind
die anfallenden Gebühren wohl zu hoch, oder?
Meine Idee einer Art Festgeldkontos mit entsprechend langer
Bindungsfrist (gibt es sowas überhaupt?) wurde von der Hausbank wohl mit
dem Vorschlag eines Bausparvertrags emuliert. Kann ein solcher später
unabhängig vom Verwendungszweck (ein 18jähriger Jugendlicher wird wohl
kaum bauen/renovieren, sondern eher einen Führerschein machen) verwendet
werden? Oder war das nur ein reiner Eigennutz des Bankberaters, damit er
seine Produkte verkaufen kann?
Irgendwelche sonstigen Idee, wie man das Geld zugriffssicher oder im
'Ernstfall' halbwegs gebührenfrei treuhänderisch verwalten lassen kann?
Meine Gedanken gehen da in Richtung Nachlassverwaltung beim Gericht.


-Andreas

--
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Re: Anlageform für Minderjährige ohne Zugriffsmöglichkeit der Eltern

am 23.01.2008 23:26:17 von Andre Sokolew

"Andreas Portz" <> schrieb:

> Eine Bekannte möchte für ihr Enkelkind monatliche Sparbeträge auf
> eine Art Sperrkonto einzahlen, auf das es erst nach Erreichen der
> Volljährigkeit Zugriff hat, was allerdings noch 17 Jahre dauern wird.
> Die Eltern des Enkelkinds sollen _keinen_ Zugriff auf das Konto haben.

Das Problem ist nicht selten.

> Nach Auskunft der Hausbank (und auch einer Anfrage meinerseits bei
> meiner Direktbank) ist so etwas nicht möglich.
> Ein Konto auf eigenen Namen, das bei Volljährigkeit des Enkelkinds
> umgeschrieben wird, ist auch keine wirkliche Lösung. Meine Bekannte
> fürchtet, dass wenn sie vorzeitig stirbt und das Konto an das Enkelkind
> vererbt wird, die Eltern auf diesem Wege Zugriff erhalten.

Dennoch halte ich das für die beste Lösung.
Abgesehen davon, dass es bei Erbschaft (für mich unverständlich hohe)
Pflichtteilsansprüche der Kinder gibt, kann man im Testament Bedingungen
festlegen. Dringend zu raten ist hier der Gang zum Notar - aber erst, wenn
man genau weiß, was man will. Das schildert man dem Notar, und der setzt ein
entsprechendes Testament auf. Ja, das kostet Geld, und eine Eigenart der
Notare ist, dass sie vorher nicht sagen, wieviel es kostet, wenn man nicht
fragt. Also fragen und - auch wenn mich jetzt alle wegen dieses unmöglichen
Vorschlages kritisieren - verhandeln über die Obergrenze. Meine Erfahrung
mit Notaren ist, dass die Gebühren am Ende nicht so utopisch sind wie bei
Rechtsanwälten, weil man beim Notar tatsächlich nur die Leistung bezahlt. In
dieser Konstellation ist auch die Hinterlegung des Testaments zu empfehlen.

> Für eine anschließende treuhänderische Verwaltung per Notar oder
> Ähnliches sind die anfallenden Gebühren wohl zu hoch, oder?

Ich schrieb ja schon, eher nicht. Aber das ist auch eine Ermessensfrage.

> Meine Idee einer Art Festgeldkontos mit entsprechend langer
> Bindungsfrist (gibt es sowas überhaupt?) wurde von der Hausbank
> wohl mit dem Vorschlag eines Bausparvertrags emuliert. Kann ein
> solcher später unabhängig vom Verwendungszweck (ein 18jähriger
> Jugendlicher wird wohl kaum bauen/renovieren, sondern eher einen
> Führerschein machen) verwendet werden?

Ja. Aber:

Der Sinn eines Bausparvertrages ist ursprünglich, nach der Ansparphase einen
zinsgünstigen Kredit zu bekommen. Darum geht es hier nicht. Dessenungeachtet
kann man in einer Hochzinsphase einen Bausparvertrag abschließen, wie ich es
Anfang der 90er gemacht habe, auch wenn man genau weiß, dass man nur sparen
will und ein konkretes Ziel hat, und den Kredit nicht in Anspruch nehmen.
Das ist hier aber nicht gegeben.
In einer Niedrigzinsphase (in der befinden wir uns jetzt) macht ein
Bausparvertrag nur Sinn, wenn man in kalkulierbarer Zeit bauen will und dann
einen zinsgünstigen Kredit braucht. Ein Bausparvertrag mit einer Ansparphase
von 17 Jahren macht überhaupt keinen Sinn.

> Oder war das nur ein reiner Eigennutz des Bankberaters, damit er
> seine Produkte verkaufen kann?

Ja.
Denn die Anlageform (Aktien, Sparplan, Bausparvertrag usw.) ist völlig
belanglos für das Problem, das Deine Bekannte hat.
Und dieses Problem wird mit der Empfehlung "Bausparvertrag" nicht
ansatzweise berücksichtigt.

Will man Spargeld für Enkel vor dem Zugriff der Eltern zu eigenen Lebzeiten
zuverlässig schützen, gibt es nur eine Lösung: Man muss es auf eigenem Namen
ansparen. Punkt.
Will man es nach vorzeitigen Todesfall zuverlässig dem beabsichtigten Zweck
zuführen, hilft nur ein eindeutiges Testament, das bei dieser Kosnstellation
vernünftigerweise von einem Notar formuliert werden sollte.

Andre