Gewerbeanmeldung und Finanzamt

Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 05.09.2004 16:42:44 von Sascha Tauber

Hallo zusammen,

habe vor einer Woche ein Gewerbe (geplanter Gewinn 1000 bis 5000 Euro)
angemeldet. Jetzt habe ich direkt ein Formular für das Finanzamt bekommen.
Meine persönliche Situation stellt sich wie folgt da:

Ich habe Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit die durch ein
nebenberufliches Studium und der damit verbundenen Werbungskosten erheblich
gemindert werden. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Meine Frau hat
kein eigenes Einkommen und ich bin in der Steuerklasse 3.

Meine Frau wird nächstes Jahr wieder für 400 Euro (geringfügige
Beschäftigung) arbeiten gehen. Ich sitze jetzt vor diesem Formular und vor
folgender Frage(n):

"Bei Güterstand der Gütergemeinschaft: Gehört der Gewerbebetrieb zum
Gesamtgut?"

Welche Auswirkung hat ein ja/nein steuerlich? Warum wird die überhaupt
gefragt?

Weiterhin frage ich mich, mit wieviel Aufwand es verbunden ist, wenn ich
Umsatzsteuer in Rechnung stelle. Eigentlich sieht es ja "professioneller"
aus, wenn ich eine Rechnung schreibe und ich brauche dann auch keine
Vorsteuer mehr zu bezahlen bzw. kann diese absetzen. Ist die Abwicklung mit
einer Umsatzsteuererklärung getan? In welchen Zeitabständen?

Weiterhin würde mich mal interessieren, ob jemanden noch etwas anderes
einfällt, was ich bei meiner persönlichen Situation steuerlich bei den
Angaben der Gewerbeanmeldung beim FA beachten sollte?

Vielen, vielen Dank für jede Unterstützung bereits im Voraus !!

Gruß
Sascha Tauber

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 05.09.2004 19:32:48 von Wolfgang Kieckbusch

Ja, der Gewerbebetrieb gehört zum Gesamtgut.
Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
für 2005 evtl. plus/minus Null,
für 2006 dann 5.000 Gewinn.
Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
Gruß, Wolfgang

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 05.09.2004 21:08:41 von Sascha Tauber

Wolfgang Kieckbusch wrote:

> Ja, der Gewerbebetrieb gehört zum Gesamtgut.
> Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
> Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
> für 2005 evtl. plus/minus Null,
> für 2006 dann 5.000 Gewinn.
> Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
> Gruß, Wolfgang

Hallo erstmal Dank für die Antwort. Aber welche Konsequenzen ergeben sich
aus der Frage - man hat ja hier die Wahl zwischen JA und NEIN?

Gruß
Sascha Tauber

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 05.09.2004 21:46:16 von Alexander Schroeder

Sascha Tauber wrote:
> "Bei Güterstand der Gütergemeinschaft: Gehört der Gewerbebetrieb zum
> Gesamtgut?"

Eine Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag begründet werden. Gibt
es keine Vereinbarung, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand
der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB).

Bei der Gütergemeinschaft wird ein Teil der beiderseitigen Vermögen als
Gesamtgut gesamthänderisch zugeordnet, während Vorbehaltsgut (-> § 1418
BGB) und Sondergut (nicht durch Rechtsgeschäft übertragbare Gegenstände;
-> § 1417 BGB) dem jeweiligen Inhaber verbleiben. Das Finanzamt will
also wissen, ob der Betrieb Gesamtgut oder Vorbehaltsgut ist.

Daß Du bei der Frage nicht weiterweißt, deutet darauf hin, daß Du im
Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebst. Dann ist die Frage für Dich
nicht relevant.

> Weiterhin frage ich mich, mit wieviel Aufwand es verbunden ist, wenn ich
> Umsatzsteuer in Rechnung stelle. Eigentlich sieht es ja "professioneller"
> aus, wenn ich eine Rechnung schreibe und ich brauche dann auch keine
> Vorsteuer mehr zu bezahlen bzw. kann diese absetzen. Ist die Abwicklung mit
> einer Umsatzsteuererklärung getan? In welchen Zeitabständen?

Zusätzlich zur Umsatzsteuerjahreserklärung hast Du dann
USt-Voranmeldungen abzugeben (§ 18 Abs. 1 UStG). "Nimmt der Unternehmer
seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und
folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat." Danach
kommt es auf die USt des vorangegangenen Kalenderjahrs an. Beträgt sie
6136 Euro oder weniger, dann sind die Anmeldungen nur noch
vierteljährlich abzugeben (§ 18 Abs. 2 UStG).

Alex

Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen? (was: Gewerbeanmeldung undFinanzamt)

am 05.09.2004 21:46:17 von Alexander Schroeder

Wolfgang Kieckbusch wrote:
> Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
> Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
> für 2005 evtl. plus/minus Null,
> für 2006 dann 5.000 Gewinn.
> Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.

"Der Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann erfüllt
sein, wenn der Stpfl durch unrichtige Angaben in der
JahreseinkommenStErklärung bewirkt, dass Vorauszahlungen für spätere VZe
nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (BGH DStR
97, 1244)." (Klein/Gast-deHaan AO § 370 Rz. 26)

Für unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO kann
doch eigentlich nichts anderes gelten?

Alex

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen? (was: Gewerbeanmeldung und Finanzamt)

am 05.09.2004 22:26:25 von Eric Lorenz

Hallo!
"Alexander Schröder" <> schrieb
> Wolfgang Kieckbusch wrote:
>> Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
>> Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
>> für 2005 evtl. plus/minus Null,
>> für 2006 dann 5.000 Gewinn.
>> Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
>
> "Der Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann erfüllt
> sein, wenn der Stpfl durch unrichtige Angaben in der
> JahreseinkommenStErklärung bewirkt, dass Vorauszahlungen für spätere VZe
> nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (BGH DStR
> 97, 1244)." (Klein/Gast-deHaan AO § 370 Rz. 26)
>
> Für unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO kann
> doch eigentlich nichts anderes gelten?

Wieso unrichtige Angaben? Du gibst eine Schätzung ab. Mehr nicht.
Für eine Steuerhinterziehung reicht das nicht aus.

Eric

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 22:45:49 von Arnold Nipper

On 05.09.2004 21:46 Alexander Schröder wrote:

> Wolfgang Kieckbusch wrote:
>=20
>>Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
>>Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
>>für 2005 evtl. plus/minus Null,
>>für 2006 dann 5.000 Gewinn.
>>Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
>=20
>=20
> "Der Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann erfü=
llt=20
> sein, wenn der Stpfl durch unrichtige Angaben in der=20
> JahreseinkommenStErklärung bewirkt, dass Vorauszahlungen für spät=
ere VZe=20
> nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (BGH D=
StR=20
> 97, 1244)." (Klein/Gast-deHaan AO =A7 370 Rz. 26)
>=20
> Für unrichtige Angaben in der Erklärung nach =A7 138 Abs. 2 Nr. 1 A=
O kann=20
> doch eigentlich nichts anderes gelten?
>=20

Aber sicher doch. Eine Erwartung kann doch nie falsch sein ...



Arnold
--=20
Arnold Nipper, AN45

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 23:06:37 von Martin Hentrich

Arnold Nipper bemerkte:

>Eine Erwartung kann doch nie falsch sein ...

Blödsinn. Spätestens nach Ende der Erwartungsfrist bestätigt sich die
Erwartung oder nicht. Klar kann eine Erwartung falsch sein. Eine
Erwartung ist aber eben eine Ewartung und keine Vorhersage einer
Wahrheit. Daher ist eine falsche Erwartung nicht strafbewehrt. Aber
selbst da gilt: Unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalles.

Martin
--
"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 23:19:51 von Eric Lorenz

Hallo!
"Martin Hentrich" <> schrieb
> Blödsinn. Spätestens nach Ende der Erwartungsfrist bestätigt sich die
> Erwartung oder nicht. Klar kann eine Erwartung falsch sein. Eine
> Erwartung ist aber eben eine Ewartung und keine Vorhersage einer
> Wahrheit. Daher ist eine falsche Erwartung nicht strafbewehrt. Aber
> selbst da gilt: Unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalles.

Deine Antwort entsprach den Erwartungen erwartungsgemäß!

Eric

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 23:40:56 von Alexander Schroeder

Eric Lorenz wrote:
> "Alexander Schröder" <> schrieb

>>"Der Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann erfüllt
>>sein, wenn der Stpfl durch unrichtige Angaben in der
>>JahreseinkommenStErklärung bewirkt, dass Vorauszahlungen für spätere VZe
>>nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (BGH DStR
>>97, 1244)." (Klein/Gast-deHaan AO § 370 Rz. 26)
>>
>>Für unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO kann
>>doch eigentlich nichts anderes gelten?
>
> Wieso unrichtige Angaben? Du gibst eine Schätzung ab. Mehr nicht.
> Für eine Steuerhinterziehung reicht das nicht aus.

Wenn ich einen Gewinn erwarte, aber einen Verlust angebe, dann mache ich
doch eine unrichtige Angabe, die dazu führt, daß die Einkommensteuer
nicht rechtzeitig festgesetzt wird. Die Tatbestandsmerkmale des § 370 AO
sind daher meines Erachtens erfüllt.

Alex

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 23:40:57 von Alexander Schroeder

Arnold Nipper wrote:
> On 05.09.2004 21:46 Alexander Schröder wrote:
>>Wolfgang Kieckbusch wrote:
>>
>>>Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
>>>Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
>>>für 2005 evtl. plus/minus Null,
>>>für 2006 dann 5.000 Gewinn.
>>>Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
>>
>>"Der Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann erfüllt
>>sein, wenn der Stpfl durch unrichtige Angaben in der
>>JahreseinkommenStErklärung bewirkt, dass Vorauszahlungen für spätere VZe
>>nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (BGH DStR
>>97, 1244)." (Klein/Gast-deHaan AO § 370 Rz. 26)
>>
>>Für unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO kann
>>doch eigentlich nichts anderes gelten?
>>
> Aber sicher doch. Eine Erwartung kann doch nie falsch sein ...

Eine Erwartung kann richtig oder falsch sein. Ob sie sich hinterher als
richtig oder falsch herausstellt, ist für das Vorliegen der
Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung egal. Aber weil eine
Erwartung richtig oder falsch sein kann, wird man dem Steuerpflichtigen
in der Regel eine solche Hinterziehung nicht nachweisen können.

Die unrichtige Angabe liegt nicht in der falschen Erwartung sondern
darin, daß gerade nicht die Erwartung angegeben wird.

Alex

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 23:48:40 von Arnold Nipper

On 05.09.2004 23:40 Alexander Schröder wrote:

>>Wieso unrichtige Angaben? Du gibst eine Schätzung ab. Mehr nicht.=20
>>Für eine Steuerhinterziehung reicht das nicht aus.
>=20
>=20
> Wenn ich einen Gewinn erwarte, aber einen Verlust angebe, dann mache ic=
h=20
> doch eine unrichtige Angabe, die dazu führt, daß die Einkommensteue=
r=20
> nicht rechtzeitig festgesetzt wird. Die Tatbestandsmerkmale des =A7 370=
AO=20
> sind daher meines Erachtens erfüllt.
>=20

Wenn ich einen Gewinn erwarte, dann gebe ich das natürlich an ;-) Also
wird immer die wahre Erwartung angegeben und das kann *nie* falsch sein :=
-)



Arnold
--=20
Arnold Nipper, AN45

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 05.09.2004 23:51:03 von Arnold Nipper

On 05.09.2004 23:06 Martin Hentrich wrote:

> Arnold Nipper bemerkte:
>=20
>=20
>> Eine Erwartung kann doch nie falsch sein ...
>=20
>=20
> Blödsinn. Spätestens nach Ende der Erwartungsfrist bestätigt sich=
die
> Erwartung oder nicht. Klar kann eine Erwartung falsch sein.

Blödsinn hoch fünf. Eine Erwartung kann sich höchsten als falsch he=
raus
stellen, aber nie an und für sich falsch sein.


Arnold
--=20
Arnold Nipper, AN45

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 06.09.2004 07:52:57 von Matthias Hanft

Wolfgang Kieckbusch schrieb:
>
> Ja, der Gewerbebetrieb gehört zum Gesamtgut.

Warum? _Hat_ der OP denn überhaupt Gütergemeinschaft? Normalerweise
hat man doch eine Zugewinngemeinschaft, und dann entfällt die Frage
sowieso.

Gruß Matthias.

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 06.09.2004 08:20:29 von Eric Lorenz

Hallo!
"Alexander Schröder" <> schrieb
> Wenn ich einen Gewinn erwarte, aber einen Verlust angebe, dann mache ich
> doch eine unrichtige Angabe, die dazu führt, daß die Einkommensteuer
> nicht rechtzeitig festgesetzt wird. Die Tatbestandsmerkmale des § 370 AO
> sind daher meines Erachtens erfüllt.

Nein, bisher ist mir noch kein Fall bekannt, wo sowas passiert ist.
Ist ja auch ganz einfach: Kannst du am Anfang schon deinen
Gewinn errechnen. Du vergißt, das dies etwas von Deinen Kunden (und z.b.
der Zahlungsmoral abhängt)

Eric

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 06.09.2004 09:00:51 von Matthias Kryn

Martin Hentrich <> schrieb:
> Arnold Nipper bemerkte:
>
> > Eine Erwartung kann doch nie falsch sein ...
>
> Blödsinn. Spätestens nach Ende der Erwartungsfrist bestätigt
> sich die Erwartung oder nicht. Klar kann eine Erwartung
> falsch sein.

Eine Erwartung an sich ist IMO völlig wertneutral. Sie kann
Ausdruck eines bestimmten Zieles sein.

> Eine Erwartung ist aber eben eine Ewartung und
> keine Vorhersage einer Wahrheit. Daher ist eine falsche
> Erwartung nicht strafbewehrt.

ACK.

Grüße
Matthias

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 06.09.2004 09:02:57 von Matthias Kryn

Alexander Schröder <> schrieb:

> Wenn ich einen Gewinn erwarte, aber einen Verlust angebe,
> dann mache ich doch eine unrichtige Angabe, die dazu führt,
> daß die Einkommensteuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird.
> Die Tatbestandsmerkmale des § 370 AO sind daher meines
> Erachtens erfüllt.

Erwartung im Sinne von "hoffen auf" oder im Sinne von "100%
sicher sein"?

Letzteres trifft nie zu, ersteres dagegen immer.

Grüße
Matthias

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 06.09.2004 10:14:41 von Martin Hentrich

Matthias Kryn bemerkte:

>Eine Erwartung an sich ist IMO völlig wertneutral.

Aber ja. Solange der Moment des Ereignisses, auf das sich die Erwartung
bezieht, noch nicht eingetreten ist. Stimmt, dann ist die Erwartung nur
noch geschichte und nicht mehr existent. Aber sie hat sich in dem Momant
als richtig oder falsch erwiesen.

>Sie kann Ausdruck eines bestimmten Zieles sein.

Ausdruck der *Erwartung*, der Annahme eines bestimmten Zieles um bereits
im Vorfeld auf dieser Basis Entscheidungen herbeiführen zu können.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!

Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 06.09.2004 23:59:31 von Alexander Schroeder

Matthias Kryn wrote:
> Alexander Schröder <> schrieb:
>
>>Wenn ich einen Gewinn erwarte, aber einen Verlust angebe,
>>dann mache ich doch eine unrichtige Angabe, die dazu führt,
>>daß die Einkommensteuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird.
>>Die Tatbestandsmerkmale des § 370 AO sind daher meines
>>Erachtens erfüllt.
>
> Erwartung im Sinne von "hoffen auf" oder im Sinne von "100%
> sicher sein"?

Weder das eine, noch das andere. "Hoffen auf" hat an dieser Stelle
überhaupt nichts zu suchen. 100 % sicher wird die Erwartung in der Regel
nicht sein können. Möglich wird aber sein, einen gewissen Korridor zu
benennen, in dem das Ergebnis letztendlich mit einer großen
Wahrscheinlichkeit liegen wird. Je nach Gewerbe wird der Korridor
kleiner oder größer ausfallen. Unter Erwartung verstehe ich jeden Wert,
der innerhalb dieses Korridors liegt. Der Stpfl. darf dabei
(selbstverständlich) den untersten Wert dieses Korridors in das Formular
eintragen.

Alex

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 07.09.2004 18:12:23 von Christian Wieland

Hi Wolfgang,

Wolfgang Kieckbusch schrieb:

> Ja, der Gewerbebetrieb gehört zum Gesamtgut.
> Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
> Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
> für 2005 evtl. plus/minus Null,
> für 2006 dann 5.000 Gewinn.
> Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
> Gruß, Wolfgang

Gute Idee,
von was wirst du die nächsten 3 Jahre leben? Ausreichend Reseven
vorhanden (oder sind die vom FA wirklich so dämlich, dir das ohne zu
hinterfragen abzunehmen)?

Nächster Aspekt, den viele gerne vergessen.
Der Gewinn wird auf null geschätzt, tatsächlich werdens dann aber z.B=

60k. Bis der Steuerbescheid endlich da ist (man trödelt ja gerne) sind
dann 2 Jahre vergangen und es drohen saftige Steuerzahlungen +
Vorauszahlungen. Das hat schon manchen (aus Unkenntnis) das Genick
gebrochen.

Gruß
Christian

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 07.09.2004 21:39:05 von Lutz Schulze

On Tue, 07 Sep 2004 18:12:23 +0200, Christian Wieland
<> wrote:

>Nächster Aspekt, den viele gerne vergessen.
>Der Gewinn wird auf null geschätzt, tatsächlich werdens dann aber z.B.
>60k. Bis der Steuerbescheid endlich da ist (man trödelt ja gerne) sind
>dann 2 Jahre vergangen und es drohen saftige Steuerzahlungen +
>Vorauszahlungen. Das hat schon manchen (aus Unkenntnis) das Genick
>gebrochen.

Dann kann er sich aber wenigstens den Steuerberater leisten, der ihn
(hoffentlich) rechtzeitig darauf hinweist.
60 K Miese wären problematischer.

SCNR

Lutz
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Re: Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen?

am 08.09.2004 21:27:22 von martinstudiertgern

"Alexander Schröder" <> schrieb im Newsbeitrag
news:chg159$bb6$
> Arnold Nipper wrote:
> > On 05.09.2004 21:46 Alexander Schröder wrote:
> >>Wolfgang Kieckbusch wrote:
> >>
> >>>Wichtig beim Formular sind die erwarteten Gewinnangaben.
> >>>Ich empfehle für dieses Jahr noch 5.000 Euro Verlust,
> >>>für 2005 evtl. plus/minus Null,
> >>>für 2006 dann 5.000 Gewinn.
> >>>Das spart zunächst die Steuervorauszahlung.
> >>
> >>"Der Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann erfüllt
> >>sein, wenn der Stpfl durch unrichtige Angaben in der
> >>JahreseinkommenStErklärung bewirkt, dass Vorauszahlungen für spätere VZe
> >>nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (BGH DStR
> >>97, 1244)." (Klein/Gast-deHaan AO § 370 Rz. 26)
> >>
> >>Für unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO kann
> >>doch eigentlich nichts anderes gelten?
> >>
> > Aber sicher doch. Eine Erwartung kann doch nie falsch sein ...
>
> Eine Erwartung kann richtig oder falsch sein. Ob sie sich hinterher als
> richtig oder falsch herausstellt, ist für das Vorliegen der
> Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung egal. Aber weil eine
> Erwartung richtig oder falsch sein kann, wird man dem Steuerpflichtigen
> in der Regel eine solche Hinterziehung nicht nachweisen können.
>
> Die unrichtige Angabe liegt nicht in der falschen Erwartung sondern
> darin, daß gerade nicht die Erwartung angegeben wird.
>
> Alex

Ich kann auch schätzen,

und schätzungsweise falsch liegen.

gn8
martin



---
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Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 19.09.2004 21:36:31 von Martin Hentrich

Nikolaj Mjaskovskij bemerkte:

>Alles besonders schwachsinnig und nervenaufreibend in Deutschland.

Ja, weil es so schwachsinnige Leute wie dich gibt. Is ja gut, hab die
Makarov gesehn. Laß man stecken. Geh weg.

PLONK

Martin
--
"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 20.09.2004 08:55:56 von chef

Nikolaj Mjaskovskij wrote:
>>habe vor einer Woche ein Gewerbe (geplanter Gewinn 1000 bis 5000 Euro)
>>angemeldet. Jetzt habe ich direkt ein Formular für das Finanzamt bekommen.
>
>
> So, und nach einem Monat meldest du das Gewerbe wieder ab, darfst aber
> auf keinen Fall den Gewerbeschein "entwerten" lassen, sondern die sollen
> dir dann einen neue Bescheinigung der Abmeldung geben.
>
> Damit bist du jeglichen hanebüchenen Schwachsinn, den die Deutschen
> betreiben, erst einmal los.
>
> Zunächst schickst du dann alles, was da so kommt, zurück mit der
> Begründung, das Gewerbe sei wieder abgemeldet, da sei nichts draus
> geworden.
>
> Es kräht kein Hahn danach, ob du jemandem, der es unbedingt sehen will,
> deinen Gewerbeschein vorlegst.
>
> Am Jahresende gibst du dann, sofern du eine machst, deinen Gewinn aus
> dem uneigentlichen Gewerbe ohne irgendwelche Erläuterungen als "Sonstige
> Einnahmen" in deine Einkommenssteuererklärung an.
> Auf evtl. Nachfragen des Finanzamtes gibst du keine Auskunft.
> Und die winken das dann ab.
>
> Jegliches andere Vorgehen führt nur zu einem unerträglichem Frust mit
> Finanzamt, Steuerberater, IHK, Sozialversicherung etc. und das noch,
> bevor du überhaupt irgend einen Euro verdienst hast.
> Alles besonders schwachsinnig und nervenaufreibend in Deutschland.
> Also: make it easy.
>
>
>
>

Diese Vorgehensweise ist eine Straftat, landläufig Betrug genannt, und
das ist noch der geringste Tatbestand.
Die Aufforderung dazu ist strafbar !!
Und ich hoffe der OP leitet die mail an die zuständige Stelle der
Polizei weiter !

Es ist klar, dass in Deutschland vieles einfacher gemacht werden könnte,
das bedeutet aber nicht, dass man dazu Betrug oder Steuerhinterziehung
begehen muss. !

Re: Gewerbeanmeldung und Finanzamt

am 20.09.2004 10:41:32 von Matthias Kryn

Thiomas M. Gräter <> schrieb:

> Diese Vorgehensweise ist eine Straftat, landläufig Betrug
> genannt,

Das kannst Du sicherlich erklären.

> strafbar !!
> weiter !
> muss. !

Btw: Dein Plenken ist grauslig.

Grüße
Matthias