Eigenheimzulage Neubau (Dachausbau???)

Eigenheimzulage Neubau (Dachausbau???)

am 05.09.2004 21:06:30 von Joerg Trumpfheller

Hallo Leute,

habe schon diverse Artikel und Gesetzestexte zu diesem Thema gelesen, aber
so richtig schlau werde ich nicht draus.

Folgender Sachverhalt:
-Ttypisches Berliner Altbau-Mietshaus (4 Etagen 16 Wohnungen)
-Wohnungen können und werden in Eigentumswohnungen umgewandelt
-Wir haben eine Wohnung unter dem Dach gekauft, die es noch garnicht gab.

Der Dachboden war für eine Baugenehmigung zu niedrig, weswegen der
Eigentümmer das Dach aufgestockt hat und den Dachboden an uns im Rohbau
übergeben hat. Daraufhin haben wir dort den Innenausbau der Wohnung begonnen
und fertiggestellt. Der Kaufvertrag für die Wohnung wurde im Dezember 2002
abgeschlossen, also gilt noch das alte EigZulG. Da die Wohnung komplett neu
gebaut wurde, bin ich nun davon ausgegangen, daß wir EigZul für Neubau
bekommen. Laut FA sollen wir aber nur die Hälfte bekommen, wogegen ich
Einspruch eingelegt habe.
Die Begründung des FA ist:
Nach § 9 Absatz 2 Satz 2 EigZulG beträgt der Fördergrundbetrag bei Ausbauten
und Erweiterungen im Sinne des § 2 Absatz 2 EigZulG jährlich 2,5% der
Bemessungsgrundlage. In unserem Fall würde es sich bei der angeschafften
Wohnung um einen Ausbau des Dachraumes handeln, eben jener Fallgruppe die
von der Regelung des §9 Asatz 2 Satz 2 EigZulG betroffen ist.

Kann mir jemand sagen, ob dies richtig ist, also ob ich den Einspruch
aufrecht erhalten soll?

Liebe Grüße
Jörg