Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

am 10.11.2004 07:26:33 von ingo_torgallt

Ich habe diverse Artikel aus den USA bestellt und 16% Zoll wurden
fällig auf den Gesamtwert.

Die meisten Pakete wurden mit der deutschen Post angeliefert und auf
dem beiliegenden Schreiben steht, dass der Betrag vollständig als
Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Eines der Pakete kam jedoch mit GLS und dort ist ein Teil des Betrages
der Zollabfertigung mehrwertsteuerfrei und die andere Hälfte mit
Mehrwertsteuer.

Kann ich jetzt den Zoll der per Post gelieferten Sendungen voll
geltend machen, wie auf den Schreiben vermerkt und bei der GLS-Sendung
nur den angegebenen Betrag Umsatzsteuer?

Wieso rechnet GLS anders? Ich habe bislang nur 1 Paket von vielen per
GLS erhalten, deswegen wundert es mich.

Ingo

Re: Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

am 10.11.2004 07:32:21 von Martin Hentrich

Ingo Torgallt bemerkte:

>Ich habe diverse Artikel aus den USA bestellt und 16% Zoll wurden
>fällig auf den Gesamtwert.
>
>Die meisten Pakete wurden mit der deutschen Post angeliefert und auf
>dem beiliegenden Schreiben steht, dass der Betrag vollständig als
>Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Zoll ist keine Vorsteuer!

Offensichtlich handelt es sich aber um die Einfuhrumsatzsteuer. Und das
ist Umsatzsteuer und darum auch Vorsteuer.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!

Re: Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

am 10.11.2004 15:38:19 von Wolfgang Kieckbusch

16% Zoll?
Das ist ungewönlich. Was war es denn?
Zoll ist jedoch keine Vorsteuer (oder hier: Einfuhrumsatzsteuer)
GLS unterteilt offensichtlich in ausländische Kosten (umsatzsteuerfrei) und
inländische Kosten (zzgl. Umsatzsteuer).
Gruß, Wolfgang

Re: Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

am 10.11.2004 16:11:41 von Martin Schoenbeck

Hallo Wolfgang,

Wolfgang Kieckbusch schrieb:

> GLS unterteilt offensichtlich in ausländische Kosten (umsatzsteuerfrei) und
> inländische Kosten (zzgl. Umsatzsteuer).

Eher kosten, auf die der Zoll bereits EUSt erhoben hat und solche, auf die
GLS die Umsatzsteuer selbst noch erheben muß.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:

Re: Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

am 10.11.2004 18:47:39 von Christoph Neumann

Martin Schoenbeck schrieb:

>> GLS unterteilt offensichtlich in ausländische Kosten
>> (umsatzsteuerfrei) und inländische Kosten (zzgl. Umsatzsteuer).

Die USt auf die ausländischen Kosten wurde bereits durch die EUSt (die
der OP allerdings als "Zoll" bezeichnet) erhoben, vgl. §11 (3) UStG.

Die inländischen Kosten (das wird insb. die Abfertigungsgebühr von GLS
sein) werden nicht in die Bemessungsgrundlage für die EUSt einbezogen,
deswegen sind sie USt-pflichtig.

> Eher kosten, auf die der Zoll bereits EUSt erhoben hat und solche,
> auf die GLS die Umsatzsteuer selbst noch erheben muß.

ACK.

--
"Es herrscht ja noch immer die Meinung, als Unternehmer kann man alles
absetzen..." "Vor allem die Ehefrau am Straßenrand, wenn sie pausenlos
nörgelt." "Denk an die Rücklage für Ersatzbeschaffung!"
(Eric Lorenz und Stanislaw Gierlicki in dsrs+b)

Re: Zoll als Vorsteuer absetzbar ?

am 10.11.2004 18:51:12 von Christoph Neumann

Ingo Torgallt schrieb:

> Ich habe diverse Artikel aus den USA bestellt und 16% Zoll wurden
> fällig auf den Gesamtwert.

[ ] Du meinst Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

> Die meisten Pakete wurden mit der deutschen Post angeliefert und auf
> dem beiliegenden Schreiben steht, dass der Betrag vollständig als
> Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Ja, die deutsche Post erhebt keine Gebühr für die Vorführung der Ware
beim Zollamt.

> Eines der Pakete kam jedoch mit GLS und dort ist ein Teil des Betrages
> der Zollabfertigung mehrwertsteuerfrei und die andere Hälfte mit
> Mehrwertsteuer.

Ja, GLS erhebt eine solche Gebühr. Sie ist umsatzsteuerpflichtig und
dnicht bereits durch die EUSt abgegolten..

> Kann ich jetzt den Zoll der per Post gelieferten Sendungen voll
> geltend machen, wie auf den Schreiben vermerkt und bei der GLS-Sendung
> nur den angegebenen Betrag Umsatzsteuer?

Sofern Du mit Zoll die EUSt meinst, kannst Du bei der Einfuhr mit
normaler Post diese als Vorsteuer geltend machen; bei der Einfuhr mit
GLS diese *und* die USt auf die Gebühr von GLS.

--
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absetzen..." "Vor allem die Ehefrau am Straßenrand, wenn sie pausenlos
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