eBay & PayPal Gebühren

eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 08:07:48 von Andre Bryx

Moin!

eBay hat ihren Sitz in der Schweiz.
Sind Gebührenrechnungen in dem Fall wirklich
"Leistungen eines ausländischen Unternehmens"
und sollen nach nach §13b UStG im SKR03
auf 3120 gebucht werden?

Die selbe Frage gilt für die Gebühren von
PayPal Europe, die in GB ansässig ist.

Schlussfrage: Wie verbuche ich eBay-Gebühren,
die keine MwSt enthalten. Der Fall tritt auf,
wenn ich ausschließlich in den USA anbiete?

Danke & Gruß,
Andre

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 10:11:10 von Matthias Hanft

Andre Bryx schrieb:

> eBay hat ihren Sitz in der Schweiz.
> Sind Gebührenrechnungen in dem Fall wirklich
> "Leistungen eines ausländischen Unternehmens"
> und sollen nach nach §13b UStG im SKR03
> auf 3120 gebucht werden?

Ja. Was denn sonst?

> Die selbe Frage gilt für die Gebühren von
> PayPal Europe, die in GB ansässig ist.

Ebenso.

> Schlussfrage: Wie verbuche ich eBay-Gebühren,
> die keine MwSt enthalten. Der Fall tritt auf,
> wenn ich ausschließlich in den USA anbiete?

Auch 3120. Die aus der Schweiz enthalten doch
genausowenig Mwst. Oder verstehe ich jetzt die
Frage nicht?!

Gruß Matthias.

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 14:43:55 von Andre Bryx

Matthias Hanft schrieb:

....
>
> Auch 3120. Die aus der Schweiz enthalten doch
> genausowenig Mwst. Oder verstehe ich jetzt die
> Frage nicht?!
>

Ware, die ich in Deutschland einstelle wird
gebührenmäßig mit 16% MwSt berechnet, bei
ausländischen Einstellungen fällt keine MwSt
an.

Desshalb ja meine Frage - eBay muss Umsatzsteuer
in Deutschland entrichten und stellt die daher
dem Kunden auch in Rechnung.
Aber der eigentliche Leistungsträger sitzt in
der Schweiz .. ich blicke da momentan nicht
so richtig durch .. :-(

Andre

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 14:55:46 von Matthias Hanft

Andre Bryx schrieb:

> Ware, die ich in Deutschland einstelle wird
> gebührenmäßig mit 16% MwSt berechnet, bei
> ausländischen Einstellungen fällt keine MwSt
> an.

Dann ist das mit den 16% ein Fehler. Gib Ebay Deine
USt-ID-Nummer, und sie hören sofort auf damit :-)

> Desshalb ja meine Frage - eBay muss Umsatzsteuer
> in Deutschland entrichten und stellt die daher
> dem Kunden auch in Rechnung.

Aber nicht Unternehmern mit USt-ID-Nummer.

Gruß Matthias.

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 16:58:09 von Lutz Schulze

On Wed, 10 Nov 2004 14:55:46 +0100, Matthias Hanft <>
wrote:

>Dann ist das mit den 16% ein Fehler. Gib Ebay Deine
>USt-ID-Nummer, und sie hören sofort auf damit :-)
>
>> Desshalb ja meine Frage - eBay muss Umsatzsteuer
>> in Deutschland entrichten und stellt die daher
>> dem Kunden auch in Rechnung.
>
>Aber nicht Unternehmern mit USt-ID-Nummer.

Schweiz und USt-ID?

Lutz
--
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Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 17:09:25 von Matthias Hanft

Lutz Schulze schrieb:
>
> Schweiz und USt-ID?

Ja, warum nicht? Die USt-ID ist doch ein i.d.R. geeigneter
Nachweis der Unternehmereigenschaft - auch gegenüber Unter-
nehmen in Nicht-EU-Ländern.

Reverse Charging der USt findet ja dann statt, wenn der
Abnehmer einer Dienstleistung ein Unternehmer ist. Statt
den Gewerbeschein an Ebay zu faxen ist das Eintragen der
USt-ID in ein Web-Formular doch irgendwie einfacher...

Gruß Matthias.

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 18:50:09 von Karl Jenz

Matthias Hanft schrieb:

> Lutz Schulze schrieb:
>>
>> Schweiz und USt-ID?
>
> Ja, warum nicht? Die USt-ID ist doch ein i.d.R. geeigneter
> Nachweis der Unternehmereigenschaft - auch gegenüber Unter-
> nehmen in Nicht-EU-Ländern.
>

Hallo Matthias,
solltest du noch mal überprüfen.
Nach meiner Kenntnis ist die UST-ID eine Erfindung
der EG. Und die Schweiz gehört nicht zur EG.
Oder sollte ich mich irren?

--
Mfg Karl Jenz

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 10.11.2004 22:51:49 von Martin Schoenbeck

Hallo Karl,

Karl Jenz schrieb:

> Hallo Matthias,
> solltest du noch mal überprüfen.
> Nach meiner Kenntnis ist die UST-ID eine Erfindung
> der EG. Und die Schweiz gehört nicht zur EG.
> Oder sollte ich mich irren?

Ändert doch nichts daran, daß nur vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer
sie bekommen. Womit sie ein geeigneter Nachweis dieser Eigenschaft ist.
Gegenüber jedermann, der diese Eigenschaft zu prüfen gedenkt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:

Re: eBay & PayPal Gebühren

am 11.11.2004 10:09:46 von Matthias Hanft

Karl Jenz schrieb:
>
> solltest du noch mal überprüfen.
> Nach meiner Kenntnis ist die UST-ID eine Erfindung
> der EG. Und die Schweiz gehört nicht zur EG.
> Oder sollte ich mich irren?

Hallo Karl,

Du irrst Dich nicht insofern, als daß die Schweiz noch
nicht der EU beigetreten ist :-)

Aber umsatzsteuerlich könnte man das fast meinen - die
Gesetze dort sind schon fast vollkompatibel zu den
deutschen.

Jedenfalls wird auch in der Schweiz der "Ort der Leistung"
dahingehend bestimmt, daß dieser, wenn der Leistungsempfänger
ein Unternehmer ist, am Ort des Leistungsempfängers liegt
(wie bei uns §3a UStG), zumindest was solche Leistungen wie
Datenverarbeitung, Telekommunikation etc. anbelangt.

Wenn also Ebay/Schweiz eine Rechnung an einen deutschen
Unternehmer stellt, ist diese Leistung in der Schweiz
nicht steuerbar (und für den deutschen Unternehmer ist
es ein "13b-Fall" - §13b UStG macht ja ohnehin keinen
Unterschied zwischen EU und Nicht-EU).

Irgendwie muß Ebay/Schweiz für seine Rechnungsstellung
nun also wissen, ob ein deutscher Kunde ein Unternehmer
ist (dann: in der Schweiz nicht steuerbarer Umsatz) oder
nicht (dann: Schweizer oder deutsche Mwst., je nach Um-
satzgrenzen).

Und sie haben sich eben dafür entschieden (hätte ich
auch :-), als Nachweis der Unternehmereigenschaft das
Vorzeigen einer USt-ID zu akzeptieren.

Oder hättest Du eine bessere Idee? :-)

Ichchchch habe diesbezüglichchch auchchch schon ausführ-
lichchch mit dän wircklichchch sährrr netten Leuten von

telefoniert, odrrr, die auchchch gesagt haben, dass bei
solchchchen EDV-Sachchchen an Ausländer die Schweizer
Mährwärtsteuer nichchchts zu suchchchen hat, odrrr!

Gruß Matthias.