Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

am 04.07.2003 20:05:58 von Jens Runge

hallo newgroupler,

durch Selbständigkeit stehe ich jetzt vor der Wahl, private oder gesetzliche
Rente bzw. Altervorsorge. Wie ich das sehe, kann mir bei Pfändung oder der gleichen
niemand mehr die eingezahlen Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung nehmen, oder?
Was ist bei der Privaten? Was nützt mir die gute Rendite, wenn eines Tag, (ich höffe es kommt nie
soe weit, aber man weiß ja nie wie das Schicksal es mit einem meint) ich vor einem Berg von Schulden
stehe, Sozialfall oder Unterhaltsplichtig werde? Dann muss doch der Fond oder was auch immer an
Variationen der Altersvorsorge gemacht wurde, aufgelöst werden ?
Wenn dem so ist, dann dürfte es sehr risikoreich sein nur privat vorzusorgen, oder ?

Gruß
Jens

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

am 04.07.2003 21:16:50 von Thomas Gropp

Einer Bekanten von mir, hat die Bank, die Lebensversicherung weggepfändet.

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

am 04.07.2003 22:51:27 von Erwin Denzler

Thomas Gropp schrieb:
> Einer Bekanten von mir, hat die Bank, die Lebensversicherung weggepfändet.
>

Warum sollte die Bank auf ihr Geld verzichten, nur weil man es unter der
Bezeichnung "Lebensversicherung" angelegt hat? Bei Banken ist das
vielleicht nicht so einsehbar, beim kleinen Handwerker der sonst selbst
Insolvenz anmelden muß schon eher.

Daß die gesetzliche Rentenversicherung ausgenommen ist, liegt wohl eher
im Eigeninteresse des Staates (hier geht es um Massenfälle und eine
Pfändbarkeit würde zu Sozialhilfeausgaben führen, bzw. seit heuer
Grundsicherung).

E.D.

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund

am 05.07.2003 10:51:05 von Frank Haug

Thomas Gropp schrieb:
>
> Einer Bekanten von mir, hat die Bank, die Lebensversicherung weggepfändet.

Die LV war nicht zufällig vorher als Sicherheit für einen Kredit
eingebracht?

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund Sozialfall ?

am 05.07.2003 11:16:16 von nospam

"Jens Runge" <> schrieb:

> ich vor einem Berg von Schulden stehe, Sozialfall oder Unterhaltsplichtig
> werde? Dann muss doch der Fond oder was auch immer an Variationen der
> Altersvorsorge gemacht wurde, aufgelöst werden ?

Für eine sinnvolle Antwort muß man hier die unterschiedlichen
Zahlungsverpflichtungen unterscheiden.

Wirklich sicher ist sicherlich nur das Geld, von dem kein Anspruchsberechtigter
weiß, letztendlich ist das aber illegal.

Nach meinem Kenntnisstand können in Luxemburg Lebensversicherungen nicht so
ohne weiteres gepfändet werden, langfristig kann sich sowas aber ändern und ich
möchte nicht ausschließen, daß es dort Ausnahmen gibt.

Die Unpfändbarkeit hilft erstmal nur gegen "normale" Schulden. Bei eigener
Bedürftigkeit wird das Sozialamt zu Recht darauf verweisen, daß da ja noch Geld
vorhanden ist, Bei Unterhaltsverpflichtungen dürfte es ebenfalls mitgerechnet
werden, im Rahmen einer Privatinsolvenz wird man wohl auch nicht darum
herumkommen, die Ersparnisse aufzulösen - sonst gibt's keine
Restschuldbefreiung.

Das Sozialrecht kennt eine Vielzahl von Regelungen, wann was nicht oder nicht
in voller Höhe anzurechnen ist, so wird z.B. bei der Arbeitslosenhilfe ein
Freibetrag für die Alterssicherung eingeräumt.

Elmar



--
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Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund Sozialfall ?

am 05.07.2003 12:07:09 von Rupert Haselbeck

Erwin Denzler schrieb:

> Daß die gesetzliche Rentenversicherung ausgenommen ist, liegt wohl
> eher im Eigeninteresse des Staates=20

Wie kommst du darauf, daß die gesetzliche Rente nicht pfändbar wä=
re?
Bei der BfA und den diversen LVAs liegen zigtausende von=20
Pfändungsbeschlüssen bezüglich aktueller (und auch vieler zukün=
ftiger)=20
Rentenbezieher.

MfG
Rupert

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

am 05.07.2003 17:52:20 von Klaus Opel

Hallo Rupert,

>> Daß die gesetzliche Rentenversicherung ausgenommen ist, liegt wohl
>> eher im Eigeninteresse des Staates
>
>Wie kommst du darauf, daß die gesetzliche Rente nicht pfändbar wäre?

Die Rente ist (unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze) pfändbar.
Der Rentenanspruch selbst jedoch nicht.

Klaus

--
~ 200 Bilder der Kanaren

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund

am 05.07.2003 19:32:31 von cnaundorf

Rupert Haselbeck schrieb:
>
> Erwin Denzler schrieb:
>
> > Daß die gesetzliche Rentenversicherung ausgenommen ist, liegt wohl
> > eher im Eigeninteresse des Staates
>
> Wie kommst du darauf, daß die gesetzliche Rente nicht pfändbar wäre?
> Bei der BfA und den diversen LVAs liegen zigtausende von
> Pfändungsbeschlüssen bezüglich aktueller (und auch vieler zukünftiger)
> Rentenbezieher.

Sicher, aber da greift die Höhenbegrenzung wie bei Arbeitseinkommen
und auch sonst noch manch lustige Schutzvorschrift. Man kann sie
weder komplett abgreifen, noch erst recht das dahinterstehende
"Kapital". (Letzteres liegt allerdings schon daran, dass es ein
solches nicht [mehr] gibt, seit die Rente umlagefinanziert ist.)

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Jesus Christus spricht: "Kommt her zu mir alle, die ihr
mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken." (Mt 11,28)

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund Sozialfall ?

am 05.07.2003 22:23:00 von Rupert Haselbeck

Christian E. Naundorf schrieb:

> Rupert Haselbeck schrieb:

>> Wie kommst du darauf, daß die gesetzliche Rente nicht pfändbar w=
äre?

> Sicher, aber da greift die Höhenbegrenzung wie bei Arbeitseinkommen=

> und auch sonst noch manch lustige Schutzvorschrift. Man kann sie
> weder komplett abgreifen, noch erst recht das dahinterstehende
> "Kapital". (Letzteres liegt allerdings schon daran, dass es ein
> solches nicht [mehr] gibt, seit die Rente umlagefinanziert ist.)

Stimmt, ich habe ja auch nichts anderes behauptet. Das verblüffende=20=

dürfte dabei aber für etliche Leute sein, daß sie erst in mehr od=
er=20
minder vielen Jahren mit der Tatsache der Pfändung ernsthaft werden=20=

umgehen müssen. Welcher 30-jährige nimmt es ernst, wenn seine=20
Rentenansprüche gepfändet werden?

MfG
Rupert

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund Sozialfall ?

am 05.07.2003 22:54:19 von Holger Pollmann

Rupert Haselbeck <> schrieb:

> Stimmt, ich habe ja auch nichts anderes behauptet. Das
> verblüffende dürfte dabei aber für etliche Leute sein, daß sie
> erst in mehr oder minder vielen Jahren mit der Tatsache der
> Pfändung ernsthaft werden umgehen müssen. Welcher 30-jährige nimmt
> es ernst, wenn seine Rentenansprüche gepfändet werden?

....vor allem, weil er sich jetzt schon ausrechnen kann, daß in 35 Jahren
dabei eh nichts wertvolles rauskommen wird...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

am 05.07.2003 23:35:42 von Volker Neurath

Elmar Haneke wrote:

>so wird z.B. bei der Arbeitslosenhilfe ein
>Freibetrag für die Alterssicherung eingeräumt.

... der gerade von EUR 500 auf EUR 200 / Lebensjahr gekuerzt wurde -
alles darueber _muss_ zurueckgekauft und zur Lebensfuehrung verwendet
werden.

Als "Altersvorsorge" reichen allerdings EUR 200/Lebensjahr nicht aus,
das ist zum, Leben zu wenig und zum Sterben zuviel.

Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"

Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund Sozialfall ?

am 06.07.2003 00:06:38 von Rupert Haselbeck

Holger Pollmann schrieb:

> ...vor allem, weil er sich jetzt schon ausrechnen kann, daß in 35
> Jahren dabei eh nichts wertvolles rauskommen wird...

Damit magst du rechthaben, aber dennoch ist es überraschend, wieviele=
=20
57- oder 58-jährige derzeit mit Beschwerden (bzw. Beschwerdewünsche=
n)=20
ankommen, nur weil irgendein Gläubiger vor 10 oder 12 Jahren ihre=20
Rentenansprüche gepfändet hat. Du magst es glauben oder nicht, aber=
die=20
Leute bilden sich ein, ihre Schulden seien allein ein Problem des=20
Gläubigers. Sie werden irgendwann eben eines besseren belehrt.

MfG
Rupert

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändung und Sozialfall ?

am 06.07.2003 00:07:59 von Tom Berger

(Elmar Haneke) schrieb:

>Nach meinem Kenntnisstand können in Luxemburg Lebensversicherungen nicht so
>ohne weiteres gepfändet werden,

Am besten sieht die Lage in Texas aus. Dort darf die eigene Wohnung
nicht gepfändet werden, und zwar ganz ungeachtet der Größe der
Wohnung. Leute, die in Texas ihre Felle davon schwimmen sehen,
schaffen sich deshalb gerne noch schnell ein ordentliches Anwesen für
ein paar hundert Millionen an :-)

Gruß
Tom Berger

--
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Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund

am 06.07.2003 17:32:59 von cnaundorf

Rupert Haselbeck schrieb:
>
> Holger Pollmann schrieb:
>
> > ...vor allem, weil er sich jetzt schon ausrechnen kann, daß in 35
> > Jahren dabei eh nichts wertvolles rauskommen wird...
>
> Damit magst du rechthaben, aber dennoch ist es überraschend, wieviele
> 57- oder 58-jährige derzeit mit Beschwerden (bzw. Beschwerdewünschen)
> ankommen, nur weil irgendein Gläubiger vor 10 oder 12 Jahren ihre
> Rentenansprüche gepfändet hat. Du magst es glauben oder nicht, aber die
> Leute bilden sich ein, ihre Schulden seien allein ein Problem des
> Gläubigers. Sie werden irgendwann eben eines besseren belehrt.

Da steht allerdings auch ein Rechtsprechungswandel dahinter
(der den LVAen etc. bestimmt eine Menge Mehrarbeit eingetragen
hat); ich meine, er wäre in den frühen 90er Jahren gewesen,
bin aber zu faul nachzusehen. Früher war die Pfändung einer
der Höhe nach noch nicht bestimmbaren Rentenanwartschaft
nämlich nach hM schlicht unzulässig, was zu einem albernen
Wettrennen der (pfiffigeren bzw. institutionell elefantenhaften)
Gläubiger um die "erste zulässige" Pfändung einer Rente führte.
Noch heute ist eine Pfändung m. W. unzulässig, wenn nach menschlichem
Ermessen eine Rentenzahlung nicht (mehr) erreicht werden kann,
aber beim "Normaleinzahler" kann man in der Tat schon 30 Jahre
vor der Rente lospfänden. Dem war aber wie gesagt nicht immer so.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Jesus Christus spricht: "Kommt her zu mir alle, die ihr
mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken." (Mt 11,28)

Re: Welche Altersvorsorge ist imun gegen Pfändungund Sozialfall ?

am 08.07.2003 00:36:45 von Rupert Haselbeck

Christian E. Naundorf schrieb:

> Da steht allerdings auch ein Rechtsprechungswandel dahinter
> (der den LVAen etc. bestimmt eine Menge Mehrarbeit eingetragen
> hat);=20

Das ist beides korrekt

> ich meine, er wäre in den frühen 90er Jahren gewesen,
> bin aber zu faul nachzusehen.=20

Es dürfte in etwa hinkommen, obwohl ich schon eher Ende der 80er gesa=
gt=20
hätte (aber ich hab jetzt auch keine Lust, zu suchen...)

> Noch heute ist eine Pfändung m. W. unzulässig, wenn nach menschli=
chem
> Ermessen eine Rentenzahlung nicht (mehr) erreicht werden kann,

Problematisch ist dabei aber, daß eine derartige Prognose nur im=20
Ausnahmefall möglich sein wird, da ansonsten eine konkrete=20
einzelfallorientierte Rentenberechnung erforderlich wäre. Dazu haben=20=

BfA/LVA aber verständlicherweise wenig Lust - niemand zahlt den=20
Aufwand.

> aber beim "Normaleinzahler" kann man in der Tat schon 30 Jahre
> vor der Rente lospfänden. Dem war aber wie gesagt nicht immer so.

Ack, Pfändungen dürften ab der ersten Beitragszahlung zulässig se=
in, da=20
diese zumindest eine Anwartschaft auf die spätere Rentenzahlung=20
bewirkt.

MfG
Rupert