Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

am 05.07.2003 01:13:08 von Jens Schmidt

[Sorry, dass ich Euch hier gelegentlich mit meinen Problemen nerve.]

Hallo!

Folgendes beschäftigt mich gerade:

Die Zufahrt zu unserer Wohnanlage ist ständig mit einem Absperrpfosten
versperrt, so dass man mit seinem Auto nicht direkt ans Haus heranfahren
kann (obwohl es direkt vor dem Haus eine Parkmöglichkeit gibt). Die nächste
Parkmöglichkeit ist der zur Wohnanlage gehörende Parkplatz (ca. 100 m vom
Hauseingang entfernt).

Da dies sehr unpraktisch ist (z.B. wenn man Getränkekisten schleppen muss),
habe ich mir im Fachhandel einen passenden Dreikantschlüssel besorgt, mit
dem ich den Pfosten entriegeln und beiseite stellen kann. Danach fahre ich
in die Anlage und parke mein Auto in der vor dem Hausbefindlichen Parklücke
(so dass die Feuerwehr problemlos vorbeikommen würde). Nachdem alles
entladen ist, wird das Auto wieder auf den Parkplatz gestellt, der Pfosten
wieder eigesetzt und verriegelt.

Offenbar neidisch, dass er keinen solchen Schlüssel besitzt, hat sich heute
ein Nachbar bei mir beschwert. Er führte an, dass der (asphaltierte) Weg
durch unsere Anlage ausschließlich für Rettungsfahrzeuge bestimmt ist. Dies
sei dadurch ersichtlich, dass erstens der Pfosten da ist und zweitens ein
Schild mit "Feuerwehrzufahrt" angebracht ist. - Falls er nochmal beobachten
sollte, dass ich mit dem Auto reinfahre, will er mich beim Vermieter und bei
der Feuerwehr (*lach*) melden.

Nun meine Fragen:

Ist mein Verhalten denn Verboten? Schließlich wohne ich in der Anlage und
werde doch wohl zum Entladen kurz reinfahren können (um Hausfriedensbruch
kann es sich daher nicht handeln). - Und schließlich wird der Absperrpfosten
nach dem Entladen wieder eigesetzt, so daß niemand in der Feuerwehrzufahrt
parken kann.

Oder habe ich mich bereits durch den Einsatz des Schlüssels irgendwie
strafbar gemacht? (Kann doch nicht sein, oder?)

Es ist doch eine Zumutung, Getränkekisten 100 m weit schleppen zu müssen!

Wie sehen die Experten die Sache?

Danke!

Jens

Re: Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

am 05.07.2003 10:27:27 von Kurt Guenter

"Jens Schmidt" <> schrieb:


>Es ist doch eine Zumutung, Getränkekisten 100 m weit schleppen zu müssen!

Wer nicht schleppen will, kauft sich ne Klappkarre.

Re: Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

am 05.07.2003 11:39:18 von nospam

"Jens Schmidt" <> schrieb:

> Die Zufahrt zu unserer Wohnanlage ist ständig mit einem Absperrpfosten
> versperrt, so dass man mit seinem Auto nicht direkt ans Haus heranfahren kann
> (obwohl es direkt vor dem Haus eine Parkmöglichkeit gibt). Die nächste
> Parkmöglichkeit ist der zur Wohnanlage gehörende Parkplatz (ca. 100 m vom
> Hauseingang entfernt).

Üblicherweise gib es dann auch eine Regelung, wann man den Sperrpfosten
entfernen darf. Beispielsweise für einen Umzug wird man schon noch am Haus
vorfahren dürfen, den Schlüssel braucht man sich dann auch nicht im Fachhandel
besorgen, den gibt's dann von der Hausverwaltung.

> Falls er nochmal beobachten sollte, dass ich mit dem Auto reinfahre, will er
> mich beim Vermieter und bei der Feuerwehr (*lach*) melden.

Die Feuerwehr wird das wohl nicht wirklich interessieren. Wenn Du akut in einer
Feuerwehrzufahrt parkst, kann das Auto aber sofort abgeschleppt werden.

> Ist mein Verhalten denn Verboten? Schließlich wohne ich in der Anlage und
> werde doch wohl zum Entladen kurz reinfahren können (um Hausfriedensbruch
> kann es sich daher nicht handeln). - Und schließlich wird der Absperrpfosten
> nach dem Entladen wieder eigesetzt, so daß niemand in der Feuerwehrzufahrt
> parken kann.

Das Verhalten ist eindeutig verboten, da die Verkehrswege innerhalb der
Wohnanlage nach dem Willen der Eigentümer nur in klar definierten
Ausnahmefällen benutzt werden sollen. Als Motiv dürfte anzusehen sein, daß
innerhalb der Anlage Ruhe herrschen soll.

> Oder habe ich mich bereits durch den Einsatz des Schlüssels irgendwie
> strafbar gemacht? (Kann doch nicht sein, oder?)

Strafrechtlich dürfte das noch nicht relevant sein, allerdings hat der
Vermieter einen Unterlassungsanspruch, der auch per Abmahnung bzw. vor Gericht
durchgesetzt werden kann. Letztlich war hier ein Thread über eine Abmahnung
wegen unbefugter Benutzung eines privaten Parkplatzes, das hat einige hundert
Euro Anwaltsgebühren gekostet.

> Es ist doch eine Zumutung, Getränkekisten 100 m weit schleppen zu müssen!

In den Fußgängerzonen der Innenstädte ist das sogar ganz normal. Wenn man in
eine Wohnung einzieht, sollte man sich auch darüber informieren, wie nah man
mit dem Auto an die Wohnung heranfahren darf. Wenn einem die Regelung nicht
paßt, sollte man sich eine andere Wohnlage suchen - aber da ist es dann auf dem
Balkon weniger ruhig...

Elmar


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Re: Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

am 05.07.2003 12:40:00 von ruepel

> Nun meine Fragen:
>
> Ist mein Verhalten denn Verboten? Schließlich wohne ich in der Anlage und
> werde doch wohl zum Entladen kurz reinfahren können (um Hausfriedensbruch
> kann es sich daher nicht handeln). - Und schließlich wird der Absperrpfosten
> nach dem Entladen wieder eigesetzt, so daß niemand in der Feuerwehrzufahrt
> parken kann.
>
Unabhängig von der "Strafbarkeit".
Ich finde Dein Verhalten verwerflich, schließlich kann sich jeder so einen
Schlüssel besorgen, mit der Konsequenz, dass der Sinn dieses Sperrpfostens
keinen mehr hat. -> Andrang vor dem Hauseingang.
"Vergißt" dann mal einer, den Wagen wegzustellen, regst Du Dich auf.

> Oder habe ich mich bereits durch den Einsatz des Schlüssels irgendwie
> strafbar gemacht? (Kann doch nicht sein, oder?)
>
> Es ist doch eine Zumutung, Getränkekisten 100 m weit schleppen zu müssen!

Finde ich nicht, dafür gibt es Hilfsmittel.

>
> Wie sehen die Experten die Sache?

Kein Experte.
>
> Danke!
>
Bitte

Stephan

Re: Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

am 07.07.2003 09:18:39 von christian.schultz70

"Jens Schmidt" <>...
> Offenbar neidisch, dass er keinen solchen Schlüssel besitzt, hat sich heute
> ein Nachbar bei mir beschwert. Er führte an, dass der (asphaltierte) Weg
> durch unsere Anlage ausschließlich für Rettungsfahrzeuge bestimmt ist. Dies
> sei dadurch ersichtlich, dass erstens der Pfosten da ist und zweitens ein
> Schild mit "Feuerwehrzufahrt" angebracht ist. - Falls er nochmal beobachten
> sollte, dass ich mit dem Auto reinfahre, will er mich beim Vermieter und bei
> der Feuerwehr (*lach*) melden.
> Nun meine Fragen:
> Ist mein Verhalten denn Verboten? Schließlich wohne ich in der Anlage und
> werde doch wohl zum Entladen kurz reinfahren können (um Hausfriedensbruch
> kann es sich daher nicht handeln). - Und schließlich wird der Absperrpfosten
> nach dem Entladen wieder eigesetzt, so daß niemand in der Feuerwehrzufahrt
> parken kann.
Hallo,
Das kommt darauf an :-)
Ich würde auf eine schuldrechtliche und eine öffentlich-rechtliche
Komponente tippen :-)
Wem gehört der Pfosten und auf welchem Grundstück steht er ? Ist
beides Privat und somit Eigentum Deines Vermieters und steht dazu nix
im Mietvertrag hast Du an diesem Pfosten garnix herumzufummeln. Er war
sicher schon da bevor Du dort eingezogen bist, oder ? Das Ergebnis,
das Du provozierst, nennt man Abmahnung und im (extremen)
Wiederholungsfall Kündigung des Mietverhältnisses.
Es gibt Siedlungen, die absichtlich Autofrei gehalten werden und die
sich Einkaufswagen zum Transport ihrer Einkäufe besorgt haben, also
ist dein Fall sicher nicht der "schlimmste"...

Die Feuerwehr kann diverse Maßnahmen ergreifen (lassen). In einem
Notfall wird sich Dein Auto, sofern es im Weg steht, an einer sehr
unsanften Behandlung "erfreuen", das hängt aber sehr vom Einzelfall
ab. Ist kein Notfall da, kann das Ordnungsamt (meines Wissens) das
ganze auch auf einem Privatgrundstück als Ordnungswidrigkeit
verfolgen.
Und der Parkplatz, den Du da beschreibst ist nicht zufällig eine
notwendige Arbeits- oder Wendefläche für Rettungsfahrzeuge ? Und wie
siehts mit der Müllabfuhr aus ? Fährt die zufällig da rein ? Sieh Dir
mal diverse ältere Threads zum Tehma "kostenpflichtiger Nachholtermin
zur Müllentsorgung auf Privatstraßen" an.

Fazit: Laß es ! Es provoziert, schadet uU und weitere werden auf die
Idee kommen. Irgendwann stehen dann mal zwei oder drei Autos da rum,
je nach "EingreifLaune" des Vermieters.

> Es ist doch eine Zumutung, Getränkekisten 100 m weit schleppen zu müssen!
Nö ! Du wirst sicher die ruhige autofreie Wohnlage vor Deiner Wohnung
schätzen...

Chris

Re: Zeitweises Entfernen eines Absperrpfostens verboten?

am 07.07.2003 18:18:02 von Henning Koch

On Sat, 5 Jul 2003 01:13:08 +0200, "Jens Schmidt"
<> wrote:

>Die Zufahrt zu unserer Wohnanlage ist ständig mit einem Absperrpfosten
>versperrt, so dass man mit seinem Auto nicht direkt ans Haus heranfahren
>kann (obwohl es direkt vor dem Haus eine Parkmöglichkeit gibt).

wie sieht diese Parkmoeglichkeit aus?

>(...) fahre ich
>in die Anlage und parke mein Auto in der vor dem Hausbefindlichen Parklücke
>(so dass die Feuerwehr problemlos vorbeikommen würde).

u.U. geht es bei solchen Zufahrten nicht nur um das _Vorbeifahren_
sondern auch und vor allem um den Einsatz von Hubrettungsgeraeten,
also i.d.R. einer Drehleiter. Diese braucht aber zum Einsatz mehr
Breite als zum Fahren (weil seitlich Abstuetzungen ausgefahren
werden); ausserdem kann sie u.U. nicht alle Fenster erreichen, wenn
sie nicht genau am vorgesehenen Ort aufgestellt wird.