Rückerstattung vom Erschließungsbeitrag

Rückerstattung vom Erschließungsbeitrag

am 10.08.2003 20:31:30 von nexusbln

ich habe folgendes problem und brauche dringends hilfe:
die kommune ist verwalter(verfügungsberechtigter) eines grundstücks.
es kommt zu erschließungsmaßnahmen..der beitrag für die erschließung
wird der kommune in rechnung gestellt. die erbengemeinschaft e stellt
kurz danach einen rückübertragungsantrag an die kommune. dadurch ist e
erst nach dem beitragsbescheid eigentümer geworden. die kommune hat
klage gegen den bescheid eingelegt....es kam jedoch nicht zur
klageerhebung, da kaum eine aussicht auf erfolg bestand..stattdessen
ka, es zu einem unwiderruflichen vergleichsabschluss..die kommune
zahlte daraufhin freiwillig den erschließungsbeitrag. die e verkaufte
nun das erschlossene grundstück als dieses an dritte weiter. meine
frage besteht jetzt darin: kann die kommune den betrag von der e
zurückerstattet bekommen oder zumindest den möglichen gewinn durch den
grundstücksverkauf abschöpfen? und vor allem, wonach müsste das
erfolgen? GoA? § 812 BGB? wie mache ich das?
ich danke vielmals im voraus.