F: Versandkosten ?

F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 08:33:20 von gn0778

Hallo,

ich habe folgende Frage.

Ich habe bei einem Haendler X Teile fuer einen neuen PC gekauft.

Nun lief der zusammengebaute PC nicht richtig. Der PC fror immer
wieder komplett ein.

Nach ca.8 Wochen (es war ein Urlaub dazwischen) stellte sich heraus,
dass eines der Teile (der Prozessor) vermutlich defekt ist. Vermutlich
deswegen, weil ich dieses Teil nicht selbst pruefen kann, es aber nach
allen Tests (tausch von anderen Teilen/testen von andern Teilen in
einem andere PC) das letzte noch verbliebende Teil war, welches fuer die
Fehlfunktion in Frage kommt.

Ich bin also zum Haendler welcher auch ohne Probleme die Reklamation
aufnahm.

Nun gab es folgende Auskunft:

1) Er kann das Teil zum Hersteller schicken und pruefen lassen.
Stellt sich ein Defekt heraus, so bekomme ich vom Hersteller
Ersatz, da ich ja noch Garantie auf dem Teil habe.
Liegt kein Defekt vor, so bekomme ich das Teil zurueck, dann
aber muesse er mir die ihm enstandenen Kosten nachbelasten.

2) Wenn er als Hanedler die Abwicklung macht wuerde es mehrere
Wochen dauern, da der Hersteller bei Firmen sich gerne Zeit
laest.

3) Es besteht die Gefahr, dass der Hersteller die Garantie
ablehnt und dann bekomme ich das Teil so zurueck und er muesse
dann wie gesagt die ihm entstandenen Kosten nachbelasten.

4) Er empfohl mir das Teil selbt einzusenden, da dies schneller
gehen wuerde und zudem der Hersteller bei Privatpersonen die
Garantieleistung eigendlich nie ablehnt.

OK, ich lies mich also ueberreden und habe nun das Teil selbst
eingeschickt. Nun hat sich herausgestellt, dass das Teil wirklich
defekt war und ich bekam Ersatz vom Hersteller.

Allerdings habe ich nun noch die Portokosten fuer das Einsenden
des Teils an den Hersteller, welche mir der Hersteller nicht
ersetzen will.

Meine Frage nun, ist der Haendler verpflichtet diese Kosten
zu uebernehmen?

Letztendlich hat sich ja herausgestellt, dass es ein Defekt war
und somit waere es ja auch ein Gewaehrleistungsfall und der
Haendler mueste doch dann auch die Versandkosten tragen oder
bleibe ich jetzt auf den Kostem sitzen?

Wie sollte man sich hier in Zukunft verhalten?

Kann der Haendler Kosten nachbelasten, wenn sich herausstellt, dass
das Teil nicht defekt war?

Wie soll man als Kunde ein Teil pruefen, dass man gar nicht fuer
sich alleine betreiben kann?

Wenn ich, wie in diesem Fall, alle Teile fuer den PC beim gleichen
Haendler gekauft habe, kann ich dann im Falle einer Fehlfunktion das
komplette Geraet (also alle Teile) zurueckgeben und ist das dann
Sache des Haendlers einen defektes Teil zu bestimmen oder muss ich
das defekte Teil bestimmen und kann nur dieses reklamieren?

Fuer mich war die Sache nun aeusserst bloede, da ich natuerlich nicht
100% wuste, ob es der Prozessor ist es aber nach dem Test aller anderen
Teile eigendlich nur noch diese Moeglichkeit gab. Allerdings hat mich
die Nachbelastung abgeschreckt und deshalb habe ich halt dann das Teil
selbst eingeschickt.

Vielleicht kann mir da jemand einen Tip geben.

Danke,

Gerald

Re: Versandkosten ?

am 11.08.2003 09:37:14 von Ulrich Hoffmann

"Gerald Nass" schrieb:

> 1) Er kann das Teil zum Hersteller schicken und pruefen lassen.
> Stellt sich ein Defekt heraus, so bekomme ich vom Hersteller
> Ersatz, da ich ja noch Garantie auf dem Teil habe.
> Liegt kein Defekt vor, so bekomme ich das Teil zurueck, dann
> aber muesse er mir die ihm enstandenen Kosten nachbelasten.

Mit dem Hersteller hast Du keinen Vertrag. Wenn er den
Schaden über eine Garanatie abwickelt, kann er das zu
seinen Bedingungen tun. Insbesondere kann er sagen,=20
dass das Porto zu Lasten des Kunden geht.

Die Gewährleistung kannst Du gegenüber Deinem Ver-
tragspartner geltend machen. Aus den von Dir genannten
Gründen hast Du das aber nicht getan.

Ist das Porto denn so hoch, dass es sich lohnt, deswegen
lange Postings zu produzieren?


UH

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 10:32:32 von Andreas Bockelmann

Gerald Nass schrieb:
>
> Ich habe bei einem Haendler X Teile fuer einen neuen PC gekauft.

> Nach ca.8 Wochen (es war ein Urlaub dazwischen) stellte sich heraus,
> dass eines der Teile (der Prozessor) vermutlich defekt ist.

> OK, ich lies mich also ueberreden und habe nun das Teil selbst
> eingeschickt. Nun hat sich herausgestellt, dass das Teil wirklich
> defekt war und ich bekam Ersatz vom Hersteller.
>
> Allerdings habe ich nun noch die Portokosten fuer das Einsenden
> des Teils an den Hersteller, welche mir der Hersteller nicht
> ersetzen will.
>
> Meine Frage nun, ist der Haendler verpflichtet diese Kosten
> zu uebernehmen?

Du schreibst von 8 Wochen, also deutlich innerhalb der ersten 6 Monate.
Ich hätte mich an deiner Stelle gar nicht auf Diskussionen mit dem
Händler eingelassen, sondern ihm den Prozessor mit Fehlerbeschreibung
auf den Tisch gelegt und auf Nacherfüllung bestanden. Mit dem Hersteller
habe ich keinerlei Vertrag geschlossen.




--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

V+49-162-9850173

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 10:53:28 von Florian Schaudel

(Gerald Nass) wrote in news:8ffa95e6.0308102233.590a9351
@posting.google.com:

<SNIP: Du *vermutest* 8 WOchen nach Kauf, Dein Prozessor ist kaputt. Der
Händler bietet Dir an:
a.) diesen beim Hersteller prüfen zu lassen, das Dauert aber 8 Wochen und
im Fall dass Du dich irrst musst Du die Kosten tragen
b.) ihn slebst zum Hersteller zu schicken, dass geht idR schneller, kostet
Dich nur Versandkosten und die Aussichten auf einen neuen Prozessor sind
größer
Du entscheidest Dich für b.) bekommst tatsächleich einen neuen Prozessor,
bleibst aber auf den Versandkosten sitzen>
Warum müssen OPs eigentlich immer so lang sein?

> Meine Frage nun, ist der Haendler verpflichtet diese Kosten
> zu uebernehmen?

Imho nein: Er hat Dir angeboten, die Gewährleistung ordnungsgemäß
auszuführen. Dass bei einem so komplizierten technischen Gerät, wie einem
Prozessor die Analyse der Fehlerursache (Du wärst ja leider nicht der
Erste, der seinen Prozessor selbst abfackelt und dann zum Händler geht und
sagt: "Is gabudd, will neu!") nur durch den Hersteller möglich ist und
deswegen etwas länger dauert, ist normal.

> Letztendlich hat sich ja herausgestellt, dass es ein Defekt war
> und somit waere es ja auch ein Gewaehrleistungsfall und der
> Haendler mueste doch dann auch die Versandkosten tragen oder
> bleibe ich jetzt auf den Kostem sitzen?

Hat sich das wirklich? Oder hat der Hersteller Dir aus Kulanz einfach einen
neuen geschickt, da die Prüfung für ihn vielleicht teuerer wäre, als ein
neuer Prozessor?

> Kann der Haendler Kosten nachbelasten, wenn sich herausstellt, dass
> das Teil nicht defekt war?

I.A. ist das imho eine etwas schwierige Frage: Wenn die Kosten bei der
notwendigen Überprüfung der Funktionstüchtigkeit entstehen: Ja. Wenn der
Händler mit bewusst hohen Testkosten "droht", um Dich von der
Inanspruchnahme Deiner Gewährleistungsrechte aubzuhalten: Nein

In Deinem Fall hätte ich die Berechnung solcher Kosten bejaht: Es ist
relativ ungewöhnlich, dass ein Prozessor bei korrekter Verwendung 8 Wochen
nach Kauf den Geist aufgibt (Natürlich ahst Du gute Gründe dafür, dass der
Proc eigentlich nie funktioniert hat, Du es nur 8 Wochen später erst
gemerkt hast, aber der VK kann diese ja nicht nachprüfen)

> Wie soll man als Kunde ein Teil pruefen, dass man gar nicht fuer
> sich alleine betreiben kann?

Z.B. bei einem Händler einkaufen, der in so einem Fall den Prozessor nimmt,
in eines seiner Demo-Systeme steckt und schaut, ob das Teil bootet ...
Okay, das könnte 2,50EUR mehr kosten aber...

> Wenn ich, wie in diesem Fall, alle Teile fuer den PC beim gleichen
> Haendler gekauft habe, kann ich dann im Falle einer Fehlfunktion das
> komplette Geraet (also alle Teile) zurueckgeben und ist das dann
> Sache des Haendlers einen defektes Teil zu bestimmen oder muss ich
> das defekte Teil bestimmen und kann nur dieses reklamieren?

Das kommt darauf an, ob Du einen Computer mit diesen Komponenten gekauft
hast oder ob Du diese Komponenten einzeln gekauft hast. Im letzteren Fall
gibt Dir der Händler natürlich keine Garanite, dass diese Komponenten auch
zusammen funktionieren, er muss Dich bestenfalls darauf hinweisen, wenn er
*weiss*, dass dies nicht der Fall ist.

Aber der Trick mit alles zurückgeben ist gut: Da spar ich mir bei meinem
nächsten Auto die Kosten für die ersten beiden Inspektionen: Ich geb es
einfach als Defekt zurück (Fehlerbeschreibung: geht nicht) und der Händler
muss alles prüfen, was defekt sein könnte)


> Vielleicht kann mir da jemand einen Tip geben.

Bei einem *guten* Händler kaufen!


Florian

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 11:09:55 von Holger Lembke

Florian Schaudel <> wrote:

>Dass bei einem so komplizierten technischen Gerät, wie einem
>Prozessor die Analyse der Fehlerursache (Du wärst ja leider nicht der
>Erste, der seinen Prozessor selbst abfackelt und dann zum Händler geht und
>sagt: "Is gabudd, will neu!") nur durch den Hersteller möglich ist und
>deswegen etwas länger dauert, ist normal.

Nein, das ist nicht normal. Z.B. die Automobilindustrie beweist das
Gegenteil.

Es kann nicht sein, dass Vertriebskonzepte im 'Channel', Kosteneinsparungen
und Organisanisationsmängel zu Lasten des Kunden gehen.

Daher: 14 Tage.


--
mit freundlichen Grüßen BUllSHit
Holgi, +49-531-3497854

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 12:12:46 von Holger Pollmann

Florian Schaudel <> schrieb:

>> Kann der Haendler Kosten nachbelasten, wenn sich herausstellt,
>> dass das Teil nicht defekt war?
>
> I.A. ist das imho eine etwas schwierige Frage: Wenn die Kosten bei
> der notwendigen Überprüfung der Funktionstüchtigkeit entstehen:
> Ja. Wenn der Händler mit bewusst hohen Testkosten "droht", um Dich
> von der Inanspruchnahme Deiner Gewährleistungsrechte aubzuhalten:
> Nein

Diese Frage wurde von den Gerichten entschieden: die Prüfkosten sin
Kosten des Händlers, die in seinem Interesse liegen und im normalen
Ablauf seines Betriebs anfallen. Daher darf er diese Kosten nicht auf den
Käufer abwälzen, zumindest nicht AGB-mäßig (und bei Verbrauchern dank §
310 IV oder III auch nicht individualvertraglich).

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: Versandkosten ?

am 11.08.2003 12:40:30 von Jens Baum

"Gerald Nass" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> Wenn ich, wie in diesem Fall, alle Teile fuer den PC beim gleichen
> Haendler gekauft habe, kann ich dann im Falle einer Fehlfunktion das
> komplette Geraet (also alle Teile) zurueckgeben und ist das dann
> Sache des Haendlers einen defektes Teil zu bestimmen oder muss ich
> das defekte Teil bestimmen und kann nur dieses reklamieren?

Ja, so ist es. Du als Endkunde musst den PC nicht ausseinandernehmen, um
festzustellen, warum er nicht funktioniert. Machst du mit einer Mikrowelle
oder dem Kühlschrank ja auch nicht.

> Fuer mich war die Sache nun aeusserst bloede, da ich natuerlich nicht
> 100% wuste, ob es der Prozessor ist es aber nach dem Test aller anderen
> Teile eigendlich nur noch diese Moeglichkeit gab. Allerdings hat mich
> die Nachbelastung abgeschreckt und deshalb habe ich halt dann das Teil
> selbst eingeschickt.

Diese Nachbelastung hätte es nie gegeben. Es ist doch immer wieder
bewundernswert, wie dreist gerade kleinere Händler (die aus den
Gewährleistungsfällen zumeist einen persönlichen Schaden ziehen) Ihre Kunden
belügen/betrügen.

> Vielleicht kann mir da jemand einen Tip geben.

Kauf in Zukunft woanders.

Grüße
Jens

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 18:53:16 von Florian Schaudel

Holger Pollmann <> wrote in
news:bh7q6u$vea1p$:

> Florian Schaudel <> schrieb:
>
>>> Kann der Haendler Kosten nachbelasten, wenn sich herausstellt,
>>> dass das Teil nicht defekt war?
>>
>> I.A. ist das imho eine etwas schwierige Frage: Wenn die Kosten bei
>> der notwendigen Überprüfung der Funktionstüchtigkeit entstehen:
>> Ja. Wenn der Händler mit bewusst hohen Testkosten "droht", um Dich
>> von der Inanspruchnahme Deiner Gewährleistungsrechte aubzuhalten:
>> Nein
>
> Diese Frage wurde von den Gerichten entschieden: die Prüfkosten sin
> Kosten des Händlers, die in seinem Interesse liegen und im normalen
> Ablauf seines Betriebs anfallen. Daher darf er diese Kosten nicht auf
> den Käufer abwälzen, zumindest nicht AGB-mäßig (und bei Verbrauchern
> dank § 310 IV oder III auch nicht individualvertraglich).
>

Das heisst, wenn der Händler bei der Überprüfung feststellt, dass das Gerät
entweder nicht kaputt ist, oder eindeutig durch Fehlbedienung zerstört
wurde, muss er den Kunden zwangsläufig wegen (versuchten) Betruges
verklagen um dann die von dem Kunden ungerechtfertigt verursachten Kosten
ersetzt zu bekommen?

Gruss, Florian

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 18:58:14 von Florian Schaudel

Holger Lembke <> wrote in
news::

> Florian Schaudel <> wrote:
>
>>Dass bei einem so komplizierten technischen Gerät, wie einem
>>Prozessor die Analyse der Fehlerursache (Du wärst ja leider nicht der
>>Erste, der seinen Prozessor selbst abfackelt und dann zum Händler geht
>>und sagt: "Is gabudd, will neu!") nur durch den Hersteller möglich ist
>>und deswegen etwas länger dauert, ist normal.
>
> Nein, das ist nicht normal. Z.B. die Automobilindustrie beweist das
> Gegenteil.

Verstehe ich nicht: Wie findet bitte der Autohändler raus, ob Dein Getriebe
gerade abgeraucht ist, weil es einen Herstellungsfehler hatte, oder weil Du
bei 220 Km/h ruckartig in den ersten Gang geschaltet hast, ohne das
Getriebe zu zerlegen?

Aber ich find das Prima: Wenn Du ein Gerät erfunden hast, dass bei einem
Prozessor feststellen kann, ob er aufgrund eines Herstellungsfehlers kaput
gegangen ist oder aufgrund ungenügender Kühlung oder einem Missglückten
übertaktungsversuch *und* noch dazu deutlich unter 10.000EUR kostet (so
dass es sich der Computerladen um die Ecke auch leisten kann), dann bit DU
ein schwerreicher Mann - wenn nicht heute dann spätestens in einem halben
Jahr!

Gruss, Florian

Re: Versandkosten ?

am 11.08.2003 19:00:21 von Florian Schaudel

"Jens Baum" <> wrote in
news:bh7rqt$6ag$05$:

> "Gerald Nass" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>>
>> Wenn ich, wie in diesem Fall, alle Teile fuer den PC beim gleichen
>> Haendler gekauft habe, kann ich dann im Falle einer Fehlfunktion das
>> komplette Geraet (also alle Teile) zurueckgeben und ist das dann
>> Sache des Haendlers einen defektes Teil zu bestimmen oder muss ich
>> das defekte Teil bestimmen und kann nur dieses reklamieren?
>
> Ja, so ist es. Du als Endkunde musst den PC nicht ausseinandernehmen,
> um festzustellen, warum er nicht funktioniert. Machst du mit einer
> Mikrowelle oder dem Kühlschrank ja auch nicht.

Es kommt aber eher selten vor, dass Du im Elektromarkt einen Kompressor,
einen Wärmetauscher, Isolationsmaterial, ... einzeln kaufst und Dir daraus
einen Kühlschrank bastelst!

Der OP hat ausdrücklich geschrieben, dass er Komponenten und nicht einen
fertigen PC gekauft hat!

Florian

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 19:21:31 von Holger Lembke

Florian Schaudel <> wrote:

>Verstehe ich nicht:

Ich befürchtete es. Dann noch mal extra langsam für dich: dass der
Verkäufer es nicht will kann nicht das Problem des Käufers sein.

>*und* noch dazu deutlich unter 10.000EUR kostet (so
>dass es sich der Computerladen um die Ecke auch leisten kann),

Wenn er es sich nicht leisten kann, dann soll er dieses Geschäft nicht
ausüben oder aber entsprechend anders kalkulieren.

Aber danke das du mir bestätigst, dass der Händler es könnte, wenn er
wollte. Er tut es nicht, um mehr Geld zu verdienen. Dann soll er gefälligst
auch mit den Nachteilen leben.


--
mit freundlichen Grüßen BUllSHit
Holgi, +49-531-3497854

Re: Versandkosten ?

am 11.08.2003 19:36:38 von Jens Baum

"Florian Schaudel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Jens Baum" <> wrote in
> news:bh7rqt$6ag$05$:
>
> > "Gerald Nass" <> schrieb im Newsbeitrag
> > news:
> >>
> >> Wenn ich, wie in diesem Fall, alle Teile fuer den PC beim gleichen
> >> Haendler gekauft habe, kann ich dann im Falle einer Fehlfunktion das
> >> komplette Geraet (also alle Teile) zurueckgeben und ist das dann
> >> Sache des Haendlers einen defektes Teil zu bestimmen oder muss ich
> >> das defekte Teil bestimmen und kann nur dieses reklamieren?
> >
> > Ja, so ist es. Du als Endkunde musst den PC nicht ausseinandernehmen,
> > um festzustellen, warum er nicht funktioniert. Machst du mit einer
> > Mikrowelle oder dem Kühlschrank ja auch nicht.
>
> Es kommt aber eher selten vor, dass Du im Elektromarkt einen Kompressor,
> einen Wärmetauscher, Isolationsmaterial, ... einzeln kaufst und Dir daraus
> einen Kühlschrank bastelst!
>
> Der OP hat ausdrücklich geschrieben, dass er Komponenten und nicht einen
> fertigen PC gekauft hat!

Ups sorry, hab ich nicht mehr vor Augen gehabt.

Grüße
Jens

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 20:06:19 von gn0778

Hallo,

Andreas Bockelmann <>...
>
> Du schreibst von 8 Wochen, also deutlich innerhalb der ersten 6 Monate.
> Ich hätte mich an deiner Stelle gar nicht auf Diskussionen mit dem
> Händler eingelassen, sondern ihm den Prozessor mit Fehlerbeschreibung
> auf den Tisch gelegt und auf Nacherfüllung bestanden. Mit dem Hersteller
> habe ich keinerlei Vertrag geschlossen.

Es gab keine große Diskussion. Es war nur die angegebene Wartezeit von
mehreren Wochen und die Nachbelastung, die mich abgeschreckt hatte. So
lange wollte ich dann doch nicht warten, da ich den Rechner dringend
brauche.

Allerdings wurde mir das mit den Versandkosten erst bewußt, als das Paket
schon unterwegs war.

Das nächst mal werde ich sicher auf eine "normale" Abwicklung bestehen.

Für mich geht es primär um die Versandkosten, welche ich natürlich nicht
tragen möchte.

CU,

Gerald

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 20:34:46 von gn0778

Hallo,

Florian Schaudel <>...

> Imho nein: Er hat Dir angeboten, die Gewährleistung ordnungsgemäß
> auszuführen. Dass bei einem so komplizierten technischen Gerät, wie einem
> Prozessor die Analyse der Fehlerursache (Du wärst ja leider nicht der
> Erste, der seinen Prozessor selbst abfackelt und dann zum Händler geht und
> sagt: "Is gabudd, will neu!") nur durch den Hersteller möglich ist und
> deswegen etwas länger dauert, ist normal.

Naja, mir hat der Hersteller 14 Tage gesagt! Im laden war von mehrern
Wochen die Rede, da wollte ich das ganze halt beschleunigen und habe es
selber verschickt. Zudem wollte ich auch keine Nachbelastung in Kauf
nehmen.

> Hat sich das wirklich? Oder hat der Hersteller Dir aus Kulanz einfach einen
> neuen geschickt, da die Prüfung für ihn vielleicht teuerer wäre, als ein
> neuer Prozessor?

Das weiß ich nicht, ich habe halt einen neuen orignalverpackten Prozessor
bekommen. Der Prozessor hat eine andere Seriennumer also ist es definitiv
ein neuer.

> I.A. ist das imho eine etwas schwierige Frage: Wenn die Kosten bei der
> notwendigen Überprüfung der Funktionstüchtigkeit entstehen: Ja. Wenn der
> Händler mit bewusst hohen Testkosten "droht", um Dich von der
> Inanspruchnahme Deiner Gewährleistungsrechte aubzuhalten: Nein

Er meinte halt, daß ich bei einer Garantieablehnung durch den Hersteller
meinen Prozessor zurückbekommen würde, aber zumde noch Kosten entstehen
würden für die Bearbeitung.

> In Deinem Fall hätte ich die Berechnung solcher Kosten bejaht: Es ist
> relativ ungewöhnlich, dass ein Prozessor bei korrekter Verwendung 8 Wochen
> nach Kauf den Geist aufgibt (Natürlich ahst Du gute Gründe dafür, dass der
> Proc eigentlich nie funktioniert hat, Du es nur 8 Wochen später erst
> gemerkt hast, aber der VK kann diese ja nicht nachprüfen)

Nein, das kann ich so nicht stehen lassen. Ein Prozessor kann durchaus
auch im Betrieb ausfallen.

In meinem Fall tat der Prozessor unter normalen Anwendungen (Office)
seinen Diesnt nur unter Last (100% CPU Load durch Prime95 oder bei Spielen)
fror der Rechner ein. Da das ganze vielfältige Ursachen haben kann (Memory,
Grafikkarte, Mainboard, Treiber) hat mich die Fehlersuche einges an Zeit
gekostet. Dazu kam, daß ich das ganze vor meinem 4-wöchigen Urlaub nicht
mehr geschafft habe und so erst nach meinem Urlaub reklamieren konnte.

> Z.B. bei einem Händler einkaufen, der in so einem Fall den Prozessor nimmt,
> in eines seiner Demo-Systeme steckt und schaut, ob das Teil bootet ...
> Okay, das könnte 2,50EUR mehr kosten aber...

Das wäre schön, nur leider stellt sich das ganze nicht so einfach dar. Das
blosse Booten eines Rechners sagt noch gar nichts über die Funktions-
tüchtigkeit aus. Rechnern mit defektem Mainboard, Memory oder CPU booten
durchaus und können auch über Stunden stabil laufen bevor der Rechnern
dann einfach mal rebootet oder einfriert.

Ein vernünftiger Burn-In Test läuft mindestens 24h !

> Das kommt darauf an, ob Du einen Computer mit diesen Komponenten gekauft
> hast oder ob Du diese Komponenten einzeln gekauft hast. Im letzteren Fall
> gibt Dir der Händler natürlich keine Garanite, dass diese Komponenten auch
> zusammen funktionieren, er muss Dich bestenfalls darauf hinweisen, wenn er
> *weiss*, dass dies nicht der Fall ist.

Ich habe alle Teile als Einzelteile erworben, aber alle beim selben
Händler und mit dem Ziel einen Rechnern zusammen zu bauen. Wenn jetzt
essentielle Teile wie die CPU defekt sind, dann sind andere Teile für
mich wertlos, da ohne CPU nicht nutzbar.

Aus dem Grund dachte ich man könne im Bedarfsfall dann den ganzen Auftrag
stornieren.

Was z.B. wenn ich ein Mainboard zusammen mit einer CPU kaufe, die CPU
dann defekt ist und es für das Mainboard kein andere CPU mehr gibt?
Das Maimboard wäre in diesem Fall für mich wertlos weil es nur in Verbindung
mit einer CPU Sinn macht und ich das Teil ja auch nur gekauft habe, weil
ich von einer funktionierenden CPU ausgegangen bin!

> Bei einem *guten* Händler kaufen!

Was definiert einen "guten" Händler bzw. was muß man meinem Händler
vorwerfen?

CU,

Gerald

Re: Versandkosten ?

am 11.08.2003 21:28:57 von Kurt Guenter

"Jens Baum" <> schrieb:

>Ja, so ist es. Du als Endkunde musst den PC nicht ausseinandernehmen, um
>festzustellen, warum er nicht funktioniert. Machst du mit einer Mikrowelle
>oder dem Kühlschrank ja auch nicht.

Ach, wo kann man Microwelle und Kühlschrank als Bausatz kaufen?

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 22:17:56 von Florian Schaudel

Holger Lembke <> wrote in
news::

> Aber danke das du mir bestätigst, dass der Händler es könnte, wenn er
> wollte. Er tut es nicht, um mehr Geld zu verdienen. Dann soll er
> gefälligst auch mit den Nachteilen leben.

Abgesehen davon dass es natürlich unehrliche Händler gibt (genauso wie
unehrliche Kunden): In diesem Fall kann er wirklich nicht selbst
überprüfen, ob der Prozessor fehlerhaft geliefert, oder durch unsachgemäßen
Betrieb beschädigt wurde.

Auch wenn ich es prinzipiell für richtig halte, dass man in den ersten
sechs Monaten vom ersteren ausgeht. Ich halte es allerdings nicht für
gerechtfertigt, dass der Händler auch dann die Kosten für die Überprüfung
trägt, wenn er dem Kunden unzweifelhaft unsachgemäße Handhabung als
Fehlerursache nachweisen kann. In einem Strafprozess muss der wegen
erwiesener Unschuld freigesprochene Angeklagte ja auch nicht die Kosten
tragen, die Kosten tragen, die notwendig waren um seine Unschuld zu
beweisen.

Gruss, Florian

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 22:24:24 von Holger Pollmann

Florian Schaudel <> schrieb:

>> Diese Frage wurde von den Gerichten entschieden: die Prüfkosten
>> sin Kosten des Händlers, die in seinem Interesse liegen und im
>> normalen Ablauf seines Betriebs anfallen. Daher darf er diese
>> Kosten nicht auf den Käufer abwälzen, zumindest nicht AGB-mäßig
>> (und bei Verbrauchern dank § 310 IV oder III auch nicht
>> individualvertraglich).
>
> Das heisst, wenn der Händler bei der Überprüfung feststellt, dass
> das Gerät entweder nicht kaputt ist, oder eindeutig durch
> Fehlbedienung zerstört wurde, muss er den Kunden zwangsläufig
> wegen (versuchten) Betruges verklagen um dann die von dem Kunden
> ungerechtfertigt verursachten Kosten ersetzt zu bekommen?

Nein, er kriegt seine Kosten einfach nicht wieder. Vorsatz kann er eh nie
nachweisen, also sind alle entsprechenden Klagen sinnlos.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 22:31:00 von Florian Schaudel

(Gerald Nass) wrote in
news::

> Nein, das kann ich so nicht stehen lassen. Ein Prozessor kann durchaus
> auch im Betrieb ausfallen.
>
> In meinem Fall tat der Prozessor unter normalen Anwendungen (Office)
> seinen Diesnt nur unter Last (100% CPU Load durch Prime95 oder bei
> Spielen) fror der Rechner ein.

Das weisst eher auf ein thermisches Problem hin oder auf eine
unzureichende Stromversorgung. Vielleicht war auch tatsächlich gar keine
Deiner Komponenten defekt, nur alle Teile sind ungünstigerweise gerade
an der Grenze der Spezifikationen dass sie zusammen als Gesamtsystem
nicht laufen. Das würde bedeuten, dass Dein neuer Prozessor nicht
weniger kaputt ist, als Dein alter, aber dadurch dass er innerhalb der
Spezifikationen leicht anders ist funktioniert es jetzt halt doch!

>> Z.B. bei einem Händler einkaufen, der in so einem Fall den Prozessor
>> nimmt, in eines seiner Demo-Systeme steckt und schaut, ob das Teil
>> bootet ... Okay, das könnte 2,50EUR mehr kosten aber...
>
> Das wäre schön, nur leider stellt sich das ganze nicht so einfach dar.

Leg die drei Punkte (...) mal nicht so eng aus.

>> Das kommt darauf an, ob Du einen Computer mit diesen Komponenten
>> gekauft hast oder ob Du diese Komponenten einzeln gekauft hast. Im
>> letzteren Fall gibt Dir der Händler natürlich keine Garanite, dass
>> diese Komponenten auch zusammen funktionieren, er muss Dich
>> bestenfalls darauf hinweisen, wenn er *weiss*, dass dies nicht der
>> Fall ist.
>
> Ich habe alle Teile als Einzelteile erworben, aber alle beim selben
> Händler und mit dem Ziel einen Rechnern zusammen zu bauen. Wenn jetzt
> essentielle Teile wie die CPU defekt sind, dann sind andere Teile für
> mich wertlos, da ohne CPU nicht nutzbar.
>
> Aus dem Grund dachte ich man könne im Bedarfsfall dann den ganzen
> Auftrag stornieren.

Dann geh zu dem Händler und sag ihm nicht: "Ich hätte gerne folgende
Komponenten !" sondern : "Ich hätte gerne einen rechner mit den
folgenden Komponenten !".
Der größte Teil des Preisunterschiedes zwischen "Kistenschiebern" die
Einzelkomponenten verkaufen und Computerläden, die lauffähige
Gesamtsysteme verkaufen macht es gerade aus, dass erstere nicht
aufwändig das Zusammenspiel der verschiednen Teile Testen müssen und
garantieren, dass die von Dir gewählte Grafikkarte auch mit dem BIOS des
von Dir gewählten Mainboards zusammen läuft. Das *wissen* die Kunden
solcher "Schieber" und nehmen es bewusst in Kauf, um den günstigeren
Preis zu bekommen.

>> Bei einem *guten* Händler kaufen!
>
> Was definiert einen "guten" Händler bzw. was muß man meinem Händler
> vorwerfen?

Deinem Händler kann man (wahrscheinlich) gar nichts vorwerfen, denn er
hat genau dass gemacht, was Du von ihm erwartet hast: Dir Einzelteile
verkauft.
Ein guter Händler würde Dir einen Computer verkaufen!

Gruss, Florian

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 22:38:39 von Holger Pollmann

Florian Schaudel <> schrieb:

> Ich halte es allerdings nicht für gerechtfertigt, dass der Händler
> auch dann die Kosten für die Überprüfung trägt, wenn er dem Kunden
> unzweifelhaft unsachgemäße Handhabung als Fehlerursache nachweisen
> kann. In einem Strafprozess muss der wegen erwiesener Unschuld
> freigesprochene Angeklagte ja auch nicht die Kosten tragen, die
> notwendig waren um seine Unschuld zu beweisen.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich (oder so ähnlich).

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: F: Versandkosten ?

am 11.08.2003 22:55:00 von Florian Schaudel

Holger Pollmann <> wrote in
news:bh8u1n$uuc07$:

> Florian Schaudel <> schrieb:
>
>> Das heisst, wenn der Händler bei der Überprüfung feststellt, dass
>> das Gerät entweder nicht kaputt ist, oder eindeutig durch
>> Fehlbedienung zerstört wurde, muss er den Kunden zwangsläufig
>> wegen (versuchten) Betruges verklagen um dann die von dem Kunden
>> ungerechtfertigt verursachten Kosten ersetzt zu bekommen?
>
> Nein, er kriegt seine Kosten einfach nicht wieder. Vorsatz kann er eh
> nie nachweisen, also sind alle entsprechenden Klagen sinnlos.

Das sehe ich anders: Wenn der Kunde den Prozessor beim Übertakten
geschlachtet hat (und das ist kein weit hergeholter theoretischer Fall,
sondern damit schlagen sich die großen Komponentenhändler täglich rum),
dann kann er das nur vorsätzlich getan haben!

Florian

Re: F: Versandkosten ?

am 12.08.2003 11:25:23 von Jens Baum

"Florian Schaudel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Holger Pollmann <> wrote in
> news:bh8u1n$uuc07$:
>
> > Florian Schaudel <> schrieb:
> >
> >> Das heisst, wenn der Händler bei der Überprüfung feststellt, dass
> >> das Gerät entweder nicht kaputt ist, oder eindeutig durch
> >> Fehlbedienung zerstört wurde, muss er den Kunden zwangsläufig
> >> wegen (versuchten) Betruges verklagen um dann die von dem Kunden
> >> ungerechtfertigt verursachten Kosten ersetzt zu bekommen?
> >
> > Nein, er kriegt seine Kosten einfach nicht wieder. Vorsatz kann er eh
> > nie nachweisen, also sind alle entsprechenden Klagen sinnlos.
>
> Das sehe ich anders: Wenn der Kunde den Prozessor beim Übertakten
> geschlachtet hat (und das ist kein weit hergeholter theoretischer Fall,
> sondern damit schlagen sich die großen Komponentenhändler täglich rum),
> dann kann er das nur vorsätzlich getan haben!

Also ich weiss ja nicht, wie das heute ist, aber früher gabs da noch so Jumper
und wenn man die fahrlässig hat falsch stehen lassen, dann kam das einer
Übertaktung gleich.

Grüße
Jens

Re: F: Versandkosten ?

am 12.08.2003 15:46:59 von gn0778

Hallo,

Florian Schaudel <>...

> Das weisst eher auf ein thermisches Problem hin oder auf eine
> unzureichende Stromversorgung. Vielleicht war auch tatsächlich gar keine
> Deiner Komponenten defekt ...

Nein, die Komponeten sind auf einander abgestimmt und spielen auch mit-
einander.

Thermische Problemchen und aehnliches wurden durch die Fehleranalyse
ausgeschlossen.

> Dann geh zu dem Händler und sag ihm nicht: "Ich hätte gerne folgende
> Komponenten !" sondern : "Ich hätte gerne einen rechner mit den
> folgenden Komponenten !".

Nun, das waere dann wogl eine Moeglichkeit.

> Deinem Händler kann man (wahrscheinlich) gar nichts vorwerfen, denn er
> hat genau dass gemacht, was Du von ihm erwartet hast: Dir Einzelteile
> verkauft.

Ich mache dem Haendler auch keinen Vorwurf. Ich wollte nur die rechtliche
Situation bzgl. der Versandkosten wissen, da der Hersteller die Erstattung
ablehnt. Es ist ja auch ueblich, dass im Garantiefall die Kosten fuer
das Einsenden der Kunde traegt und die Ruecksendekosten der Hersteller.

> Ein guter Händler würde Dir einen Computer verkaufen!

Wenn ich einen gewollt haette, dann haette er mir wohl einen verkauft.
Ich habe halt nur Komponenten bestellt.

Danke,

Gerald

Re: Versandkosten ?

am 12.08.2003 15:49:31 von gn0778

Hallo,

"Ulrich Hoffmann" <>...

> Ist das Porto denn so hoch, dass es sich lohnt, deswegen
> lange Postings zu produzieren?

24,50 Euro fuer ein Paket nach England. Denke schon, dass das
bei einem Neupreis von knapp ueber 90Euro eine Grund ist.

CU,

Gerald

Re: F: Versandkosten ?

am 13.08.2003 23:03:13 von Holger Pollmann

Florian Schaudel <> schrieb:

>>> Das heisst, wenn der Händler bei der Überprüfung feststellt,
>>> dass das Gerät entweder nicht kaputt ist, oder eindeutig durch
>>> Fehlbedienung zerstört wurde, muss er den Kunden zwangsläufig
>>> wegen (versuchten) Betruges verklagen um dann die von dem Kunden
>>> ungerechtfertigt verursachten Kosten ersetzt zu bekommen?
>>
>> Nein, er kriegt seine Kosten einfach nicht wieder. Vorsatz kann
>> er eh nie nachweisen, also sind alle entsprechenden Klagen
>> sinnlos.
>
> Das sehe ich anders: Wenn der Kunde den Prozessor beim Übertakten
> geschlachtet hat (und das ist kein weit hergeholter theoretischer
> Fall, sondern damit schlagen sich die großen Komponentenhändler
> täglich rum), dann kann er das nur vorsätzlich getan haben!

Oh, sorry, ich hatte irgendwie die erste Hälfte deines Satzes nicht
richtig gelesen.

Wobei ich auch da sagen würde: wegen Betrugs kriegt er seine Kosten
nicht wieder - da der Händler keinen Ersatz leistet/leisten muß, ist
ihm durch den (versuchten) Betrug kein Schaden entstanden. Die
Prüfkosten sind in diesem Zusammenhang nicht mit der angestrebten
Bereicherung stoffgleich.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003