Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 14.11.2003 21:00:46 von Jochen Schniepp

Hallo,

erst mal Sorry für das lange Subject.
Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen Bekannten
betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden Vorschlag gemacht:
Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt und wäre
somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
Bedenken. Welche Auswirkungen hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung
oder künftige Lebensversicherungen? Entwickelt sich das nicht zu einem
Schuss, der nach hinten losgeht?

Gruß,
Jochen

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 14.11.2003 22:24:55 von Hubert Mayer

"Jochen Schniepp" <> schrieb
im Newsbeitrag news:bp3c9h$me0$00$
> Hallo,

> Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt
und wäre
> somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
> Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
> Bedenken.
> Jochen
>
>

Nicht zu v e r achtender oder b e achtender? *grübel*

Wenn der meint, dass das nicht zu BEachten wäre, dann solte Dein
Bekannter schnellstmöglich den Berater wechseln.. und gleich noch des
AG informieren wegen Falschberatung...

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 14.11.2003 22:24:55 von Hubert Mayer

"Jochen Schniepp" <> schrieb
im Newsbeitrag news:bp3c9h$me0$00$
> Hallo,

> Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt
und wäre
> somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
> Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
> Bedenken.
> Jochen
>
>

Nicht zu v e r achtender oder b e achtender? *grübel*

Wenn der meint, dass das nicht zu BEachten wäre, dann solte Dein
Bekannter schnellstmöglich den Berater wechseln.. und gleich noch des
AG informieren wegen Falschberatung...

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 14.11.2003 22:24:55 von Hubert Mayer

"Jochen Schniepp" <> schrieb
im Newsbeitrag news:bp3c9h$me0$00$
> Hallo,

> Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt
und wäre
> somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
> Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
> Bedenken.
> Jochen
>
>

Nicht zu v e r achtender oder b e achtender? *grübel*

Wenn der meint, dass das nicht zu BEachten wäre, dann solte Dein
Bekannter schnellstmöglich den Berater wechseln.. und gleich noch des
AG informieren wegen Falschberatung...

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 15.11.2003 11:36:33 von Peter Leibold

"Jochen Schniepp" <> schrieb im
Newsbeitrag news:bp3c9h$me0$00$

> Hallo,

Hallo Jochen,

> erst mal Sorry für das lange Subject.
> Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen Bekannten
> betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden Vorschlag gemacht:
> Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt und
wäre
> somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
> Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
> Bedenken. Welche Auswirkungen hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung
> oder künftige Lebensversicherungen? Entwickelt sich das nicht zu einem
> Schuss, der nach hinten losgeht?

So ganz klar komme ich mit den wenigen Aussagen nicht. Es kommt in erster
Linie darauf an, wann den dieser Kreuzbandriss vorgefallen ist.

> Vor Abschluß der Unfallversicherung ?

Die meisten Unfallversicherer fragen nach Unfällen und Gebrechen. Also muß
dieser angegeben werden. Wird er das nicht ist der Versicherer u.U. von der
Leistung frei.

Das gleiche gilt für die BU oder Lebensversicherung. Auch hier müssen alle
Erkrankungen vor Vertragsabschluß angegeben werden. Tritt der Fall ein,
nachdem die BU abgeschlossen wurde, gilt Versicherungsschutz. Bei der BU
dürfte der Kreuzbandriss zu einem Ausschhluß des Knies, sicher aber einen
Risikozuschlag geben. Bei der LV macht es in der Regel nichts.

Grundsätzlich ist es so, dass jede Versicherung jede spart für sich selbst
prüft - und zwar immer das komplette Risiko. Es muss also grundsätzlich
alles angegeben werden. Auch der Hinweis, dass ja nach 3 oder 5 oder 10
Jahren die Frist der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelaufen ist, und
damit keine Probleme mehr entstehen können ist FALSCH. Die Gesellschaft kann
den Vertrag immer noch Anfechten und dafür hat sie 30 Jahre Zeit.

--
Gruss
Peter

Peter & Susanne Leibold
Versicherungsmakler GbR

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 15.11.2003 11:36:33 von Peter Leibold

"Jochen Schniepp" <> schrieb im
Newsbeitrag news:bp3c9h$me0$00$

> Hallo,

Hallo Jochen,

> erst mal Sorry für das lange Subject.
> Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen Bekannten
> betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden Vorschlag gemacht:
> Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt und
wäre
> somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
> Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
> Bedenken. Welche Auswirkungen hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung
> oder künftige Lebensversicherungen? Entwickelt sich das nicht zu einem
> Schuss, der nach hinten losgeht?

So ganz klar komme ich mit den wenigen Aussagen nicht. Es kommt in erster
Linie darauf an, wann den dieser Kreuzbandriss vorgefallen ist.

> Vor Abschluß der Unfallversicherung ?

Die meisten Unfallversicherer fragen nach Unfällen und Gebrechen. Also muß
dieser angegeben werden. Wird er das nicht ist der Versicherer u.U. von der
Leistung frei.

Das gleiche gilt für die BU oder Lebensversicherung. Auch hier müssen alle
Erkrankungen vor Vertragsabschluß angegeben werden. Tritt der Fall ein,
nachdem die BU abgeschlossen wurde, gilt Versicherungsschutz. Bei der BU
dürfte der Kreuzbandriss zu einem Ausschhluß des Knies, sicher aber einen
Risikozuschlag geben. Bei der LV macht es in der Regel nichts.

Grundsätzlich ist es so, dass jede Versicherung jede spart für sich selbst
prüft - und zwar immer das komplette Risiko. Es muss also grundsätzlich
alles angegeben werden. Auch der Hinweis, dass ja nach 3 oder 5 oder 10
Jahren die Frist der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelaufen ist, und
damit keine Probleme mehr entstehen können ist FALSCH. Die Gesellschaft kann
den Vertrag immer noch Anfechten und dafür hat sie 30 Jahre Zeit.

--
Gruss
Peter

Peter & Susanne Leibold
Versicherungsmakler GbR

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 15.11.2003 11:36:33 von Peter Leibold

"Jochen Schniepp" <> schrieb im
Newsbeitrag news:bp3c9h$me0$00$

> Hallo,

Hallo Jochen,

> erst mal Sorry für das lange Subject.
> Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen Bekannten
> betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden Vorschlag gemacht:
> Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die vorhandene UV abgedeckt und
wäre
> somit ein nicht zu verachtender Versicherungsfall. Abgesehen von der
> Richtigkeit dieser Aussage habe ich bei dieser Vorgehensweise höchste
> Bedenken. Welche Auswirkungen hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung
> oder künftige Lebensversicherungen? Entwickelt sich das nicht zu einem
> Schuss, der nach hinten losgeht?

So ganz klar komme ich mit den wenigen Aussagen nicht. Es kommt in erster
Linie darauf an, wann den dieser Kreuzbandriss vorgefallen ist.

> Vor Abschluß der Unfallversicherung ?

Die meisten Unfallversicherer fragen nach Unfällen und Gebrechen. Also muß
dieser angegeben werden. Wird er das nicht ist der Versicherer u.U. von der
Leistung frei.

Das gleiche gilt für die BU oder Lebensversicherung. Auch hier müssen alle
Erkrankungen vor Vertragsabschluß angegeben werden. Tritt der Fall ein,
nachdem die BU abgeschlossen wurde, gilt Versicherungsschutz. Bei der BU
dürfte der Kreuzbandriss zu einem Ausschhluß des Knies, sicher aber einen
Risikozuschlag geben. Bei der LV macht es in der Regel nichts.

Grundsätzlich ist es so, dass jede Versicherung jede spart für sich selbst
prüft - und zwar immer das komplette Risiko. Es muss also grundsätzlich
alles angegeben werden. Auch der Hinweis, dass ja nach 3 oder 5 oder 10
Jahren die Frist der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelaufen ist, und
damit keine Probleme mehr entstehen können ist FALSCH. Die Gesellschaft kann
den Vertrag immer noch Anfechten und dafür hat sie 30 Jahre Zeit.

--
Gruss
Peter

Peter & Susanne Leibold
Versicherungsmakler GbR

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 15.11.2003 12:11:36 von Andre Heise

Jochen Schniepp wrote:
> Hallo,
>=20
> erst mal Sorry für das lange Subject.
> Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen
> Bekannten betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden
> Vorschlag gemacht: Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die
> vorhandene UV abgedeckt und wäre somit ein nicht zu verachtender

kommt drauf an, ob es wirklich ein Unfall im Sinne der=20
Versicherungsbedingungen war und ob dieser Unfall auch auch solcher=20
gemeldet wurde. Evtl. Zahlungen sind anderes Thema


> Versicherungsfall. Abgesehen von der Richtigkeit dieser Aussage habe
> ich bei dieser Vorgehensweise höchste Bedenken. Welche Auswirkungen
> hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung oder künftige

auf die vorhandene BU =3F Ist er Profisportler oder hat sein=20
Kreuzbandriss entfernt was mit seinem Beruf zu tun =3F Ist es gemeldet =3F

> Lebensversicherungen=3F Entwickelt sich das nicht zu einem Schuss, der
> nach hinten losgeht=3F=20

Falls es =5Fnicht=5F der Versicherung gemeldet wurde, kann es in jedem Fa=
ll=20
"nach hinten losgehen".=20


Gruss
Andre

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 15.11.2003 12:11:36 von Andre Heise

Jochen Schniepp wrote:
> Hallo,
>=20
> erst mal Sorry für das lange Subject.
> Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen
> Bekannten betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden
> Vorschlag gemacht: Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die
> vorhandene UV abgedeckt und wäre somit ein nicht zu verachtender

kommt drauf an, ob es wirklich ein Unfall im Sinne der=20
Versicherungsbedingungen war und ob dieser Unfall auch auch solcher=20
gemeldet wurde. Evtl. Zahlungen sind anderes Thema


> Versicherungsfall. Abgesehen von der Richtigkeit dieser Aussage habe
> ich bei dieser Vorgehensweise höchste Bedenken. Welche Auswirkungen
> hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung oder künftige

auf die vorhandene BU =3F Ist er Profisportler oder hat sein=20
Kreuzbandriss entfernt was mit seinem Beruf zu tun =3F Ist es gemeldet =3F

> Lebensversicherungen=3F Entwickelt sich das nicht zu einem Schuss, der
> nach hinten losgeht=3F=20

Falls es =5Fnicht=5F der Versicherung gemeldet wurde, kann es in jedem Fa=
ll=20
"nach hinten losgehen".=20


Gruss
Andre

Re: Auswirkungen auf andere Versicherungen wenn Unfallversicherung in Anspruch genommen wird?

am 15.11.2003 12:11:36 von Andre Heise

Jochen Schniepp wrote:
> Hallo,
>=20
> erst mal Sorry für das lange Subject.
> Der Struki eines 3-Buchstaben-Finanzdienstleisters, der meinen
> Bekannten betreut, hat diesem nach einem Kreuzbandriss folgenden
> Vorschlag gemacht: Der Kreuzbandriss wird angeblich durch die
> vorhandene UV abgedeckt und wäre somit ein nicht zu verachtender

kommt drauf an, ob es wirklich ein Unfall im Sinne der=20
Versicherungsbedingungen war und ob dieser Unfall auch auch solcher=20
gemeldet wurde. Evtl. Zahlungen sind anderes Thema


> Versicherungsfall. Abgesehen von der Richtigkeit dieser Aussage habe
> ich bei dieser Vorgehensweise höchste Bedenken. Welche Auswirkungen
> hat dies auf die vorhandene BU-Versicherung oder künftige

auf die vorhandene BU =3F Ist er Profisportler oder hat sein=20
Kreuzbandriss entfernt was mit seinem Beruf zu tun =3F Ist es gemeldet =3F

> Lebensversicherungen=3F Entwickelt sich das nicht zu einem Schuss, der
> nach hinten losgeht=3F=20

Falls es =5Fnicht=5F der Versicherung gemeldet wurde, kann es in jedem Fa=
ll=20
"nach hinten losgehen".=20


Gruss
Andre