Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 28.11.2003 21:55:53 von Peter Palm

Hallo NG,

ich möchte euch mal mit einem kleinen Problem
belästigen, in der Hoffnung, hier damit richtig zu
sein und auch Antworten zu bekommen:

Vor einiger Zeit (vor 6 bzw. 4 Monaten) bekamen
wir über einen Briefzeustelldienst insgesamt 2
Briefe in unseren Briefkasten eingeworfen, die nicht
an uns, sondern an den Vorbesitzer unseres Hauses
adressiert waren. Jene Leute sind schon vor ca.
eineinhalb Jahren in das Ausland verzogen.

Die Briefe stammen von einem Rechtsanwalt und einer
Versicherung und liegen bis heute _ungeöffnet_
bei uns.

Wir forderten mehrere Male den Zustelldienst auf, die
falsch zugestellten Briefe bei uns abzuholen, was uns
auch jedesmal zugesichert wurde. Nur abgeholt wurden
sie nicht.

Darf ich diese Briefe jetzt vernichten? Eine Alternative
sehe ich nicht, da ich weder die Briefe nachsenden möchte,
noch den Ansender erreichen kann. Außerdem ist das ja auch
eine Kostenfrage.

Gruß,

Peter

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 28.11.2003 22:26:02 von Ulrich Hoffmann

"Peter Palm" schrieb:

> Darf ich diese Briefe jetzt vernichten? Eine Alternative
> sehe ich nicht, da ich weder die Briefe nachsenden möchte,
> noch den Ansender erreichen kann. Außerdem ist das ja auch
> eine Kostenfrage.

Streiche die Anschrift (PLZ/Ort/Straße) durch und schreib
drauf, "Zurück an Absender, vor 1 1/2 Jahren ins Ausland
verzogen". Dann schmeiß die beiden Briefe in einen Brief-
kasten. So einfach ist das.


UH

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 29.11.2003 13:19:38 von Holger Lembke

"Ulrich Hoffmann" <> wrote:

>Streiche die Anschrift (PLZ/Ort/Straße) durch und schreib
>drauf, "Zurück an Absender, vor 1 1/2 Jahren ins Ausland
>verzogen". Dann schmeiß die beiden Briefe in einen Brief-
>kasten. So einfach ist das.

Das geht auch, wenn der Postzustelldienst (siehe OP) nicht die Post AG ist?

Rechtliche Grundlage?


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 29.11.2003 16:13:51 von Ulrich Hoffmann

"Holger Lembke" wrote:
>=20
> >Streiche die Anschrift (PLZ/Ort/Straße) durch und schreib
> >drauf, "Zurück an Absender, vor 1 1/2 Jahren ins Ausland
> >verzogen". Dann schmeiß die beiden Briefe in einen Brief-
> >kasten. So einfach ist das.
>=20
> Das geht auch, wenn der Postzustelldienst (siehe OP) nicht
> die Post AG ist?


Sorry, das hatte ich übersehen.

Dann vielleicht mit geändertem Text ("falsch zugestellt")
in den Briefkasten werfen. Was soll die Post mit den Briefen
anderes tun, als sie (ggf. kostenpflichtig) an den Absender
zurückzusenden!? ;-)


UH

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 29.11.2003 19:56:13 von Holger Lembke

"Ulrich Hoffmann" <> wrote:

>Dann vielleicht mit geändertem Text ("falsch zugestellt")
>in den Briefkasten werfen. Was soll die Post mit den Briefen
>anderes tun, als sie (ggf. kostenpflichtig) an den Absender
>zurückzusenden!? ;-)

Lagern bis sie jemand abholt?


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 30.11.2003 02:22:42 von Robert Weemeyer

Peter Palm schrieb:

> Alternative
> sehe ich nicht, da ich weder die Briefe nachsenden möchte,
> noch den Ansender erreichen kann. Außerdem ist das ja auch
> eine Kostenfrage.

Weshalb möchtest du die Briefe nicht nachsenden? Und weshalb nicht an
den Absender zurückschicken? Das kostet beides nichts, wenn du sie
nicht frankierst.

Robert Weemeyer, Berlin

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 30.11.2003 14:43:47 von kondom

Hallo,

"Robert Weemeyer" <> schrieb ...
> Weshalb möchtest du die Briefe nicht nachsenden? Und weshalb nicht an
> den Absender zurückschicken? Das kostet beides nichts, wenn du sie
> nicht frankierst.

Ist eine Nachsendung ins Ausland (sie OP) überhaupt kostenlos möglich? Wer
zahlt, wenn der neue Empfänger die Annahme verweigert? Im Normalfall der
Absender. In diesem Fall wäre das der OP. Böse Falle..-)


MfG
Andreas S.

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 30.11.2003 17:26:23 von Tilman Schmidt

Robert Weemeyer <> wrote:

>Weshalb möchtest du die Briefe nicht nachsenden? Und weshalb nicht an
>den Absender zurückschicken? Das kostet beides nichts, wenn du sie
>nicht frankierst.

Wie würdest Du eine solche unfrankierte Nach- oder Rücksendung unter
den vom OP genannten Randbedingungen:

>wir [bekamen] über einen Briefzeustelldienst insgesamt 2
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
>Briefe in unseren Briefkasten eingeworfen, die nicht
>an uns [...] adressiert waren. [...]
>Wir forderten mehrere Male den Zustelldienst auf, die
>falsch zugestellten Briefe bei uns abzuholen, was uns
>auch jedesmal zugesichert wurde. Nur abgeholt wurden
>sie nicht.

konkret durchführen?

--
Tilman Schmidt E-Mail:
Bonn, Germany
- In theory, there is no difference between theory and practice.
In practice, there is.

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 30.11.2003 21:34:38 von Peter Palm

Holger Lembke wrote:

> "Ulrich Hoffmann" <> wrote:
>
>>Dann vielleicht mit geändertem Text ("falsch zugestellt")
>>in den Briefkasten werfen. Was soll die Post mit den Briefen
>>anderes tun, als sie (ggf. kostenpflichtig) an den Absender
>>zurückzusenden!? ;-)
>
> Lagern bis sie jemand abholt?

Ja, aber wie lange muß/soll ich die Briefe lagern? Bis an
mein Lebensende? Und was passiert, wenn ich selbst umziehe?

Bitte versteht mich nicht falsch: Es geht mir nicht um Krümel-
kackerei. (Die wirklichen Empfänger haben ihre Briefe längst
erhalten.) Es geht mir eigentlich nur um die Verfahrensweise
für solche Fälle und die rechtliche Lage. Eigentlich dürfte
der Besitz der Briefe ungefährlich für mich sein, solange
ich sie ungeöffnet belasse.

Gruß,

Peter

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 30.11.2003 22:00:19 von Holger Lembke

Peter Palm <> wrote:

>Holger Lembke wrote:
>
>> "Ulrich Hoffmann" <> wrote:
>>
>>>Dann vielleicht mit geändertem Text ("falsch zugestellt")
>>>in den Briefkasten werfen. Was soll die Post mit den Briefen
>>>anderes tun, als sie (ggf. kostenpflichtig) an den Absender
>>>zurückzusenden!? ;-)
>>
>> Lagern bis sie jemand abholt?
>
>Ja, aber wie lange muß/soll ich die Briefe lagern?

Guck' genau hin, es ging nun darum, was die Post damit macht...

Denn du kannst das Problem weiterschieben: Zurück in den nächsten gelben
Kasten.


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 01.12.2003 01:16:03 von Tilman Schmidt

Holger Lembke <> wrote:

[durch Zustelldienst falsch zugestellte Briefe]

>Denn du kannst das Problem weiterschieben: Zurück in den nächsten gelben
>Kasten.

Auch wenn die ursprüngliche (Falsch-)Zustellung nicht durch die Firma
mit den gelben Kästen erfolgt ist?

--
Tilman Schmidt E-Mail:
Bonn, Germany
- In theory, there is no difference between theory and practice.
In practice, there is.

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 01.12.2003 02:04:45 von Robert Weemeyer

Andreas S. Ohne-Nachname schrieb:

> Ist eine Nachsendung ins Ausland (sie OP) überhaupt kostenlos möglich?

Dass der Empfänger ins _Ausland_ verzogen ist, hatte ich übersehen.
Unfrankierte Briefe ins Ausland werden meines Wissens nicht befördert.

Robert Weemeyer, Berlin

Re: Verfahrensweise bei falsch zugestellten Briefen

am 01.12.2003 07:07:21 von Holger Lembke

Tilman Schmidt <> wrote:

>>Denn du kannst das Problem weiterschieben: Zurück in den nächsten gelben
>>Kasten.
>Auch wenn die ursprüngliche (Falsch-)Zustellung nicht durch die Firma
>mit den gelben Kästen erfolgt ist?

Herzlichen Glückwunsch, du bist da angekommen, wo ich gerade herkomme.

--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854