OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

am 27.02.2004 10:39:28 von Matthias Koehler

Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!

Wenn ein OVG eines Bundeslandes ein Urteil spricht und die Revision zum
BVerwG nicht zugelassen ist - hat dieses Urteil dann für gleiche
Sachverhalte in anderen Bundesländern ebenfalls Gültigkeit?

Oder muss dann in jedem anderen Bundesland auch erst vor dem zuständigen
VerwG geklagt werden, um dann das gleiche Ergebnis zu erzielen?

Konkret geht es darum, dass in NRW eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin mit
ihrer Klage erfolgreich war, als sie für geleistete Mehrstunden umgerechnet
den vollen Stundensatz forderte und nicht nur den anteiligen Stundensatz,
der sich aus der Mehrarbeitsvergütungsverordnung ergibt.

Können sich nun zum Beispiel Berliner Lehrer ebenfalls auf dieses Urteil
berufen, ohne das Berliner Verwaltungsgericht anzurufen?

Matthias





--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

am 27.02.2004 11:22:38 von Erwin Denzler

Matthias Koehler schrieb:

> Wenn ein OVG eines Bundeslandes ein Urteil spricht und die Revision zum
> BVerwG nicht zugelassen ist - hat dieses Urteil dann für gleiche
> Sachverhalte in anderen Bundesländern ebenfalls Gültigkeit?

Ein Urteil ist keine Rechtsnorm. "Gültigkeit" heißt hier nur: es ist
damit zu rechnen, daß dieses Gericht und untergeordnete Gerichte auch in
Zukunft so entscheiden werden. Vielleicht aber auch nicht.

> Können sich nun zum Beispiel Berliner Lehrer ebenfalls auf dieses Urteil
> berufen, ohne das Berliner Verwaltungsgericht anzurufen?

Ein Urteil bekommt er nur, wenn er klagt. Vielleicht schließt sich das
VG Berlin der Meinung des OVG NRW an (schon weil es weniger Arbeit
macht). Er kann natürlich das Beispiel seinem Dienstherrn nennen in der
Hoffnung, daß dieser sich überzeugen läßt. Aber hier kommt noch dazu:
das OVG NRW hatte sicher nicht auf der Grundlage des *Berliner*
Beamtengesetzes entschieden.

E.D.

Re: OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

am 27.02.2004 12:39:58 von Ernst-Ludwig Brust

"Matthias Koehler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:BC64CEE0.DEB7F%
> Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!

Hallo Matthias,

Zu Deiner Frage hab ich keine Antwort.

Aber kannst Du mir sagen, wo ich mir die Rechte
an dem Filmtitel "Der Kaukasusmann" sichern kann?

MfG
Ernst-Ludwig Brust

>
> --
> Matthias Köhler
> Film- und Fernsehproduktion
>
>

Re: OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

am 27.02.2004 16:47:21 von Uwe Tetzlaff

* Matthias Koehler:
> Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!
>
> Wenn ein OVG eines Bundeslandes ein Urteil spricht und die Revision zum
> BVerwG nicht zugelassen ist - hat dieses Urteil dann für gleiche
> Sachverhalte in anderen Bundesländern ebenfalls Gültigkeit?

Nein.

Urteile - auch von Obergerichten - und die darin geäußerten
Rechtsauffassungen haben im Prinzip nur Gültigkeit für den konkreten Fall,
der entschieden wird. Es ist zwar so, daß sich in ähnlich gelagerten
Fällen dann andere, vor allem unterinstanzliche Gerichte an den Gründen für
die Entscheidung in einer bestimmten Rechtsfrage orientieren (schon, um
nicht aufgehoben zu werden ;) ). Zwingend ist das aber nicht.

Gerade im Verwaltungsrecht ist es zudem so, daß es in verschiedenen
Bundesländern verschiedene Rechtslagen geben kann, sodaß sich die
Entscheidungen noch viel weniger übertragen lassen.

> Können sich nun zum Beispiel Berliner Lehrer ebenfalls auf dieses Urteil
> berufen, ohne das Berliner Verwaltungsgericht anzurufen?

....sie das können, aber damit nicht automatisch durchdringen werden.


-ut
--
>Wie nahm eigentlich bei dejanews der Verfall seinen Anfang?
Mit Inbetriebnahme des Posting-Interfaces.

Marc Haber in de.admin.news.misc

Re: OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

am 27.02.2004 18:56:45 von Tim Borgmann ---

Bindend können Urteile nur im Fall von
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen im Rahmen des § 31 BVerfGG sein.

Gruß

Ass. Tim Borgmann

Re: OVG-Urteile auch in anderen Bundeslaendern bindend?

am 27.02.2004 22:52:00 von Klaus Opel

Hallo Matthias,

Am Fri,
>Wenn ein OVG eines Bundeslandes ein Urteil spricht und die Revision zum
>BVerwG nicht zugelassen ist - hat dieses Urteil dann für gleiche
>Sachverhalte in anderen Bundesländern ebenfalls Gültigkeit?

es hat nicht mal für vergleichbare Sachverhalte im gleichen Bundesland
Gültigkeit.

Auch für die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes im Zuständigkeits-
bereich dieses OVG ist dieses Urteil nicht bindend, wobei allerdings der
zuständige Richter am VG die Entscheidung insoweit berücksichtigen wird,
als er es sicher nicht mar, wenn das OVG ihm seine Urteile aufhebt.

>Oder muss dann in jedem anderen Bundesland auch erst vor dem zuständigen
>VerwG geklagt werden, um dann das gleiche Ergebnis zu erzielen?

Es ist nicht mal sicher, dass die Klage bei einem vergleichbaren Sach-
verhalt vor einem anderen Gericht zum gleichen Ergebnis führt.

Und sei es nur, dass das andere Gericht die Revision zulässt.

>Können sich nun zum Beispiel Berliner Lehrer ebenfalls auf dieses Urteil
>berufen, ohne das Berliner Verwaltungsgericht anzurufen?

Natürlich können sie sich darauf berufen.

Nur eine rechtliche Bindungswirkung ergibt sich nicht.

Insbesondere falls das Berliner Landesbeamtengesetz u.U. im entscheiden-
den Bereich eine andere Formulierung hat.

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes