Eigenheimzulage, unverheiratet

Eigenheimzulage, unverheiratet

am 17.08.2003 21:29:58 von Stephan Meneghini

Hallo,

auch ich folge dem Trend, bei günstigen Zinsen ein Eigenheim zu erwerben.
Da ich selbst über der Einkommensgrenze liege, habe ich mal gegoogelt und
auch das Gesetz versucht zu lesen. Wenn ich alles relevante gefunden habe,
komme ich zu folgendem Ergebnis:

Meine Freundin und ich kaufen ein Haus 50:50. Ich bekomme keine Förderung,
da ich zu viel verdiene. Sie liegt unter der Einkommengrenze und bekommt
daher die Förderung.

Bekommt meine Freundin nun die volle Förderung oder wird mein nicht vor-
handener Anspruch trotzdem als Objektverbrauch gewertet und sie bekommt
nur die halbe Förderung? Oder werden wir als quasi-Ehepaar gewertet und
da wir zusammen die Einkommensgrenzen für Ehepaare überschreiten bekommen
wir gar nix?

Gibt das FA rechtsverbindliche Auskünfte noch vor dem Kaufvertrag?

Wie sieht die Situation aus, wenn meine Freundin alleine kauft und ich nur
ein Wohnrecht bekomme?

Danke,
Gruß Stephan