Ebay: brauche Rat

Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 01:14:12 von Tobi.ulm

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Ebay-Auktion die ich kürzlich
gewonnen habe. Ich wollte ein Hemd der Marke Hugo Boss ersteigern.
Ich fand einen Artikel mit folgendem Titel:

"Energie Gold Hemd + NEU + NP 94 Euro Boss "

So. In der Beschreibung stand folgendes:

*************************************************
Energie Gold Quincy Hemd

NEU UND UNGETRAGEN

Neupreis: 93,90 EURO

mit original Etiketten

Größe: L

Hemd ist im Knitter Look / muss nicht gebügelt werden

100% Polyester

100% Original Ware



Ebay geht an mich, Porto und Verpackung in Höhe von 4 Euro geht an
Käufer.

************************************************************ ******************************************

Nun kam das Hemd heute. Dann hab ich festgestellt, dass es gar nicht
von Hugo Boss ist. Sondern von der Marke "Energie Gold ". Das steht
zwar in der Beschreibung, ich habe aber gedacht, dass es sich dabei um
eine Bezeichnung für die Kollektion handelt....(kenne die Marke nicht)

In einer Mail habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich durch den
Titel dachte, es wäre ein Hugo Boss Hemd. Und mich getäuscht fühle.
Und ich habe ihm gesagt, dass das so für mich nicht akzeptabel ist.

Er meinte darauf hin, dass das "BOSS" im Titel nur für Suchmaschinen
sei. D.h. er spekuliert wohl darauf, dass häufig nach dem Namen
"BOSS" gesucht wird.....

Soweit mein "Fall". Nun meine Frage: Wer hat hier recht? Bzw. lässt
sich das eindeutig feststellen??

Ich will, dass er das Hemd zurückschickt und mir die Kosten für Hemd
und Porto erstattet (auf jeden Fall fürs Zurückschicken).

Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und mir sagt, ob es für
mich Sinn macht hier rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er auf
seinerm Standpunkt beharrt.

Schöne Grüße

Tobias

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 02:57:09 von Joerg-Olaf Schaefers

Tobias Müller wrote:
...
> Ich fand einen Artikel mit folgendem Titel:
> "Energie Gold Hemd + NEU + NP 94 Euro Boss "
>
> So. In der Beschreibung stand folgendes:
> Energie Gold Quincy Hemd
....
> Ich will, dass er das Hemd zurückschickt

Dass er das Hemd zurücknimmt? Kannst du imo vergessen, der Verkäufer hat
ja nirgend behauptet ein Hemd von "Hugo Boss" zu verkaufen. Und hee, du
hast immerhin ein Hemd bekommen, manche Leute ersteigern leere Produkt-
verpackungen, nur weil sie keine Beschreibungen lesen.

MfG
Olaf

PS: Siehe auch
PPS: Dass sowas unfein ist, möchte ich nicht einmal bestreiten.

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 06:35:34 von Ralf Gebert

Tobias Müller schrieb:

> In einer Mail habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich durch den
> Titel dachte, es wäre ein Hugo Boss Hemd. Und mich getäuscht fühle.
> Und ich habe ihm gesagt, dass das so für mich nicht akzeptabel ist.


> Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und mir sagt, ob es für
> mich Sinn macht hier rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er auf
> seinerm Standpunkt beharrt.

keine Chance, da die Beschreibung ja eindeutig ist/war.
Du kannst doch das Hemd selbst wieder bei Ebay einstellen:-)

Gruss
Ralf

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 07:10:02 von Martin Schneider

> > Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und mir sagt, ob es für
> > mich Sinn macht hier rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er auf
> > seinerm Standpunkt beharrt.
>
> keine Chance, da die Beschreibung ja eindeutig ist/war.

Hä?

Ebay-Auktion: "Tolles Auto! Luxuswagen, neuwertig! NP: 20.000 Euro Mercedes"

Und wenn ich dann einen Toyota ersteigere, muß ich das akzeptieren?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß,
Martin

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 08:31:47 von Frank Hucklenbroich

On Tue, 09 Mar 2004 01:14:12 +0100, Tobias Müller wrote:

> In einer Mail habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich durch den
> Titel dachte, es wäre ein Hugo Boss Hemd. Und mich getäuscht fühle.
> Und ich habe ihm gesagt, dass das so für mich nicht akzeptabel ist.
>
> Er meinte darauf hin, dass das "BOSS" im Titel nur für Suchmaschinen
> sei. D.h. er spekuliert wohl darauf, dass häufig nach dem Namen
> "BOSS" gesucht wird.....

Imho ist die Sache klar: In der Produktbeschreibung war nirgendwo von einem
"Boss-Hemd" die Rede, es stand dort eindeutig, daß es sich um ein
"Energie-Gold-Hemd" handelt. Für eine "Täuschung" reicht das wohl nicht,
wenn hinter dem Preis irgendwo der Name "Boss" auftaucht - wie gesagt,
entscheidend ist was in der Produktbeschreibung steht, und das ist wohl
eindeutig.

Ich verstehe auch nicht, warum man sich bei so einem recht teuren Artikel
vorab nicht mal etwas schlau macht - ein kurzes Googel "Boss" + "Energie
Gold" hätte Dir gezeigt, daß es eine solche Serie nicht gibt/gab.

Ich habe bei e-bay die Erfehrung gemacht, daß man immer zum einen die
Produktbeschreibung genau und kritisch lesen sollte, zum anderen aber auch
den Artikel noch mal woanders anschauen sollte (Online-Fachhandle, etc.),
bevor man kauft. So kann man zum einen die Produktbeschreibung abgleichen
(=welche Features hat das Teil wirklich?), zum anderen bekommt man eine
Preisvorstellung (kann ja sein, daß man das Teil anderswo neu billiger
bekommt).

Grüße,

Frank

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 08:38:23 von Martin Schneider

> Imho ist die Sache klar: In der Produktbeschreibung war nirgendwo von
einem
> "Boss-Hemd" die Rede

Der Verkäufer hat doch zugegeben, mittels für den Artikel unzutreffender
Stichworte die Verwechslung absichtlich herbeigeführt zu haben - da sollte
sich doch ein Rücktrittsrecht ableiten lassen.

Gruß,
Martin

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 08:57:46 von Ulrich Gehauf

"Martin Schneider" <> schrieb am
09 Mrz 2004:

>> Imho ist die Sache klar: In der Produktbeschreibung war nirgendwo
>> von einem "Boss-Hemd" die Rede
>
> Der Verkäufer hat doch zugegeben, mittels für den Artikel
> unzutreffender Stichworte die Verwechslung absichtlich
> herbeigeführt zu haben - da sollte sich doch ein Rücktrittsrecht
> ableiten lassen.

Wie ist das denn eigentlich mit dem Rücktritsrecht? Wie wir ja schon
gelernt haben, ist eBay ja keine Auktion, sondern ein Verkauf gegen
Höchstgebot. Bleibt nur noch die Frage, ob der Verkäufer gewerblich
tätig ist, dann hat Tobias ja ein Rückgaberecht.

Gruß
Uli

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 10:07:27 von usenet

When the guns were silent, "Martin Schneider" wrote:

>> Imho ist die Sache klar: In der Produktbeschreibung war nirgendwo
>> von einem "Boss-Hemd" die Rede
>
>Der Verkäufer hat doch zugegeben, mittels für den Artikel
>unzutreffender Stichworte die Verwechslung absichtlich herbeigeführt
>zu haben - da sollte sich doch ein Rücktrittsrecht ableiten lassen.

Noch viel einfacher: für einen gültigen Vertrag brauchen wir zwei
übereinstimmende Willenserklärungen bezüglich des Vertragsgegenstandes.

Der Käufer hat eine Willenserklärung abgegeben: "Ich will ein Boss-
Hemd", der Verkäufer "ich verkaufe ein Hemd einer anderen Firma und
schreibe Boss in den Titel, um Dumme zu finden".

Da sehe ich keine Übereinstimmung, ergo kein Vertrag, ergo
Rückabwicklung! Aber: das Porto für die Rücksendung ist nicht unbedingt
Aufgabe des Verkäufers - der wußte zu dem Zeitpunkt ja noch nicht, daß
der Käufer das Hemd gar nicht will!

Alles IIRC und IMHo - IANAL!

Steffen

--
If u want to contact me directly do NOT use the address in the header -
it is valid but checked only periodically. Use instead

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 10:14:51 von garibaldi000

Tobias Müller schreibt:

>Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und mir sagt, ob es für
>mich Sinn macht hier rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er auf
>seinerm Standpunkt beharrt.
>
Schau mal ins BGB.
So etwa ab § 119.
Du findest das BGB bei
<www.rechtliches.de>
<www.dejure.org>
oder in jeder gut sortierten Buchhandlung.

Und lies bitte gelegentlich die Charta dieser NG.

--
Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewoehnt zu haben, dass mit den
mittlerweile entwickelten technischen Moeglichkeiten auch deren grenzenloser
Einsatz hinzunehmen ist.
BVerfG, 1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004, Absatz-Nr. 373

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 11:01:58 von Martin Schneider

> > Der Verkäufer hat doch zugegeben, mittels für den Artikel
> > unzutreffender Stichworte die Verwechslung absichtlich
> > herbeigeführt zu haben - da sollte sich doch ein Rücktrittsrecht
> > ableiten lassen.
>
> Wie ist das denn eigentlich mit dem Rücktritsrecht? Wie wir ja schon
> gelernt haben, ist eBay ja keine Auktion, sondern ein Verkauf gegen
> Höchstgebot. Bleibt nur noch die Frage, ob der Verkäufer gewerblich
> tätig ist, dann hat Tobias ja ein Rückgaberecht.

Da der Kauf aufgrund vorsätzlich falscher Angaben über den Artikel zustande
kam, würde ich behaupten, es ist egal, ob der Verkäufer gewerblich ist.

Gruß,
Martin

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 11:05:55 von Michael Sarschlef

"Martin Schneider" <> schrieb

> Ebay-Auktion: "Tolles Auto! Luxuswagen, neuwertig! NP: 20.000 Euro
Mercedes"
>
> Und wenn ich dann einen Toyota ersteigere, muß ich das akzeptieren?
Wenn in der folgenden Beschreibung ein Toyota beschrieben wird und ein Foto
von diesem dabei ist, JA!

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 11:56:32 von Martin Schneider

> > Ebay-Auktion: "Tolles Auto! Luxuswagen, neuwertig! NP: 20.000 Euro
> Mercedes"
> >
> > Und wenn ich dann einen Toyota ersteigere, muß ich das akzeptieren?
> Wenn in der folgenden Beschreibung ein Toyota beschrieben wird und ein
Foto
> von diesem dabei ist, JA!

Bleib' doch mal bitte bei der Analogie zum vorliegenden Fall.

Im weiteren Text sei kein Foto oder eines, was nicht eindeutig erkennen
läßt, daß es sich nicht um einen Mercedes handelt. Im weiteren Text werde
keine Marke genannt sondern nur eine "Y-Klasse".

Gruß,
Martin

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 11:57:04 von Frank Hucklenbroich

On Tue, 9 Mar 2004 08:38:23 +0100, Martin Schneider wrote:

>> Imho ist die Sache klar: In der Produktbeschreibung war nirgendwo von
> einem
>> "Boss-Hemd" die Rede
>
> Der Verkäufer hat doch zugegeben, mittels für den Artikel unzutreffender
> Stichworte die Verwechslung absichtlich herbeigeführt zu haben - da sollte
> sich doch ein Rücktrittsrecht ableiten lassen.

Das ist eben fraglich, denn in der Produktbeschreibung stand davon nichts.
Er hat nicht gesagt, daß das Hemd von Boss *ist*. Er hätte auch schreiben
können "Hemd im Stil von Boss".

In der Produktbeschreibung stand eindeutig drin, was für ein Hemd das
(nicht) ist. Nur im Titel stand was anderes, um mehr Treffer zu generieren.
Wer des lesens mächtig ist, hätte das merken *müssen* imho.

Wenn ein Mercedes-Händler einen VW auf dem Hof stehen hat und den Dir
verkauft (mit Schild drin, daß es ein VW ist), kannst Du auch nicht
zurücktreten mit der Begründung "Da stand aber Mercedes auf dem großen
Firmenschild überm Hof - und ich dachte der Golf wär von Mercedes" ;-)
(ja, ich weiß, ist jetzt *sehr* überspitzt).

Grüße,

Frank

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 12:06:52 von Martin Schneider

> Das ist eben fraglich, denn in der Produktbeschreibung stand davon nichts.
> Er hat nicht gesagt, daß das Hemd von Boss *ist*. Er hätte auch schreiben
> können "Hemd im Stil von Boss".

Wenn in der Auktion stände "Auto Mercedes", dann kann ich mit meinem
Erfahrungshorizont (oder wie heißt noch gleich der juristische Fachbegriff?)
davon ausgehen, daß das heißt "Auto von Mercedes" und nicht "Auto im Stil
von Mercedes".

> In der Produktbeschreibung stand eindeutig drin, was für ein Hemd das
> (nicht) ist.

Hätte ein Satz dringestanden "Ähnlich wie BOSS-Hemd", würde ich Dir
zustimmen.

> Nur im Titel stand was anderes, um mehr Treffer zu generieren.

Ergo vorsätzliche Irreführung.

> Wer des lesens mächtig ist, hätte das merken *müssen* imho.

Da die Produktpalette von BOSS bei weitem nicht so bekannt ist wie die von
Merceds, IMHO nein.

> Wenn ein Mercedes-Händler einen VW auf dem Hof stehen hat und den Dir
> verkauft (mit Schild drin, daß es ein VW ist), kannst Du auch nicht
> zurücktreten mit der Begründung "Da stand aber Mercedes auf dem großen
> Firmenschild überm Hof - und ich dachte der Golf wär von Mercedes" ;-)
> (ja, ich weiß, ist jetzt *sehr* überspitzt).

Nicht nur das, sondern überhaupt nicht analog zu unserem Fall, da der
Verkäufer AFAIK weder "autorisierter BOSS-Händler" ist (falls es sowas gibt)
noch diese Information was im Auktionstitel zu suchen hätte.

Gruß,
Martin

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 13:51:05 von uliuli

X-No-Archive:yes

>n einer Mail habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich durch den
>Titel dachte, es wäre ein Hugo Boss Hemd. Und mich getäuscht fühle.
>Und ich habe ihm gesagt, dass das so für mich nicht akzeptabel ist.
>
>Er meinte darauf hin, dass das "BOSS" im Titel nur für Suchmaschinen
>sei. D.h. er spekuliert wohl darauf, dass häufig nach dem Namen
>"BOSS" gesucht wird.....


Hallo,

damit hat der Verkäufer ja eingestanden, dass er die Käufer täuschen
wollte. Interessant wäre sicherlich ein Hinweis an die Firma Hugo
Boss, dass ihre Marke für den Verkauf eines anderen Produktes
mißbraucht wurde.

Wer sagt schon "Das ist ein Hugo Boss-Anzug"? "Boss-Anzug" dürfte
gebräuchlicher sein.

Vielleicht hilft das, den Druck auf den Verkäufer zu erhöhen?

uli

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 14:52:29 von Tobi.ulm

On 9 Mar 2004 09:07:27 GMT, "Steffen Rüter" <>
wrote:

>When the guns were silent, "Martin Schneider" wrote:

Hallo, zunächst mal allen vielen Dank für die Resonanz.
Mich hat in erster Linie auch die Rechtslage interessiert, die wie ich
mir schon gedacht habe hier nicht eindeutig ist. Auf jeden Fall nicht
in dem Sinne von "Er hat recht" und "Ich habe recht".

>Noch viel einfacher: für einen gültigen Vertrag brauchen wir zwei
>übereinstimmende Willenserklärungen bezüglich des Vertragsgegenstandes.

>Der Käufer hat eine Willenserklärung abgegeben: "Ich will ein Boss-
>Hemd",

Ich weiß nicht, ob das so stimmt. Ich habe nicht gesagt, dass ich ein
Boss-Hemd will (Klar gedacht habe ich das), sondern ich habe "gesagt",
dass ich das Hemd will, welches vom Verkäufer angeboten + beschrieben
wurde.

>der Verkäufer "ich verkaufe ein Hemd einer anderen Firma und
>schreibe Boss in den Titel, um Dumme zu finden".

und genau das ist was mich interessiert. Ist das den rechtens? Nur um
vermeintlich Dumme anzolocken falsche Tatsachen vorzuspiegeln (auf
jeden Fall im Titel)?

Gruß

Tobi

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 15:05:50 von Tobi.ulm

On 09 Mar 2004 09:14:51 GMT, (Percy Noethel)
wrote:

Hallo,

>Schau mal ins BGB.
>So etwa ab § 119.
>Du findest das BGB bei
><www.rechtliches.de>
><www.dejure.org>
>oder in jeder gut sortierten Buchhandlung.

vielen Dank für den Tip :-)
Das BGB steht bei mir im Regal und wurde während der Recht-Vorlesungen
im Studium auch regelmäßig benutzt. Insbesondere die Themen
Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen etc.

Ich kenne auch noch den §§ 119 + 120. Der Grund warum ich hier poste
ist, dass ich mir eben nicht sicher bin, ob dieser hier auch mit
Sicherheit angewendet werden kann.

Schließlich war die Beschreibung des Artikels ja richtig. Leider der
Käufer zu dumm sie aufmerksam zu lesen, bzw. sich zu informieren, was
es mit "Energie-Gold" auf sich hat.

Ich will also nur wissen, ob das rechtens ist, was der Verkäufer hier
gemacht hat. Für mein Rechtsempfinden geht das schon in die Richtung
der Täuschung. Darum hab ich gedacht ich frage mal bei Leuten nach die
mehr Ahnung haben wie ich.

>Und lies bitte gelegentlich die Charta dieser NG.

okay..werd ich tun....bin ja mal gespannt, auf was du anspielst.....


Gruß und trotzdem vielen Dank für die Antwort

Tobi

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 15:09:47 von SchmidA

Hallo Martin,

IANAL, aber ich denke auch, dass Du keine Chance auf Rückgabe hast,
ein Hugo Boss Hemd war Dir nirgends zugesichert.

> Der Verkäufer hat doch zugegeben, mittels für den Artikel unzutreffender
> Stichworte die Verwechslung absichtlich herbeigeführt zu haben - da sollte
> sich doch ein Rücktrittsrecht ableiten lassen.

Der Verkäufer hat gesagt, er hat Suchmaschinenfutter produziert, so
dass jeder der nach Hugo Boss sucht, auch sein Hemd findet, er hat
nicht zugegeben, dass er den Anschein erwecken wollte, ein Hugo Boss
Hemd verkaufen zu wollen.

Selbst wenn es seine ursprüngliche Intention war den Kunden zu
täuschen, hat er eine eine gute Begründung gegeben

Was mich wundert:

a) Warum hast Du nicht _vorher_ kommuniziert/gefragt?

b) "Original Etiketten" in der Produktbeschreibung gab Dir nicht zu
denken?

Und aus Neugier:

Das HEmd hat Dir offensichtlich gefallen, warum ist so wichtig dass
Hugo Boss drauf steht?

Viele Grüsse
Andreas

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 15:12:16 von Werner Ginzky

Tobias Müller schrieb:

> Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und mir sagt, ob es für
> mich Sinn macht hier rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er auf
> seinerm Standpunkt beharrt.
>

soweit ich mich erinnere, war in einer der letzten CT´s
(computerzeitschrift) genau dieser Fall erläutert. Ich
weiß leider nicht mehr genau, mit welchem Ergebnis ;-)

Vielleicht hast Du Zugriff auf diese Zeitung :-).

Grüße,
Werner

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 15:28:34 von Holger Lembke

(Andreas Schmidt) wrote:

>IANAL, aber ich denke auch, dass Du keine Chance auf Rückgabe hast,
>ein Hugo Boss Hemd war Dir nirgends zugesichert.

Nein, aber es wurde ein Irrtum erregt. Und der Verkäufer gibt es selbst zu.


>a) Warum hast Du nicht _vorher_ kommuniziert/gefragt?

Wozu? Er ist davon ausgegangen, das er das kauft, was dort steht.


>b) "Original Etiketten" in der Produktbeschreibung gab Dir nicht zu
>denken?

Scheinbar nicht. Hätte er es sonst gekauft, wenn er gewußt hätte, dass es
nicht von BOSS ist?


--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:13:34 von a_berger

"Martin Schneider" <> wrote:
> > Das ist eben fraglich, denn in der Produktbeschreibung stand davon nichts.
> > Er hat nicht gesagt, daß das Hemd von Boss *ist*. Er hätte auch schreiben
> > können "Hemd im Stil von Boss".
>
> Wenn in der Auktion stände "Auto Mercedes", dann kann ich mit meinem
> Erfahrungshorizont (oder wie heißt noch gleich der juristische Fachbegriff?)
> davon ausgehen, daß das heißt "Auto von Mercedes" und nicht "Auto im Stil
> von Mercedes".

*IN* der Auktionsbeschreibung stand nichts von Boss, der Artikelheader
ist ebenso wie die Auswahl der Gruppe nicht Vertragsbestandteil.
Stelle ich ein Spiel z.B. in die Gruppe Apple.Games ein, beschreibe
aber im Auktionstext "läuft nur unter Windows XYZ", dann hat die im
Auktionstext angegebene Beschreibung vorrang.

> > Nur im Titel stand was anderes, um mehr Treffer zu generieren.
>
> Ergo vorsätzliche Irreführung.

Zwar anderer Fall, aber die Gerichte sehen das
"Interessenten"-anlocken mittels Markennamen, die man selber gar nicht
verkauft/verkaufen kann, als zulässig an:


> Nicht nur das, sondern überhaupt nicht analog zu unserem Fall, da der
> Verkäufer AFAIK weder "autorisierter BOSS-Händler" ist (falls es sowas gibt)
> noch diese Information was im Auktionstitel zu suchen hätte.

Auktionstext ist Vertragsbestandteil, nicht Titel.
Titel "Anno 1604 Windows XP"
und Auktionstext:
Verkaufe eines meiner liebsten Spiele auf CD, läuft super unter
Windows XP

heist nicht automatisch, das im Lieferumfang auch Win XP mit enthalten
ist.

Hier würde ich schon eine Nachfrage eines potentiellen Käufers
erwarten.

regards, Andreas

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:14:34 von Holger Pollmann

Tobias Müller <> schrieb:

>> Der Käufer hat eine Willenserklärung abgegeben: "Ich will ein
>> Boss- Hemd",
>
> Ich weiß nicht, ob das so stimmt. Ich habe nicht gesagt, dass ich
> ein Boss-Hemd will (Klar gedacht habe ich das), sondern ich habe
> "gesagt", dass ich das Hemd will, welches vom Verkäufer angeboten
> + beschrieben wurde.

Ja. Und wenn man das nicht so auslegen kann, daß es ein Boss-Hemd ist,
dann befandest du dich in einem Irrtum iSv § 119 I BGB und kannst deine
Willenserklärung anfechten. Und weil der Verkäufer wußte, daß er eine
irreführende Angabe gemacht hat, fällt gem. § 122 II BGb auch der
Vertraunsschaden weg.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:15:08 von Holger Lembke

(Andreas Berger) wrote:

>Auktionstext ist Vertragsbestandteil, nicht Titel.

Das ergibt sich woraus?

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:20:34 von Ralf Gebert

Martin Schneider schrieb:

>>keine Chance, da die Beschreibung ja eindeutig ist/war.


> Hä?
> Ebay-Auktion: "Tolles Auto! Luxuswagen, neuwertig! NP: 20.000 Euro Mercedes"
> Und wenn ich dann einen Toyota ersteigere, muß ich das akzeptieren?
> Kann ich mir nicht vorstellen.


die Beschreibung war eindeutig.

Ferner ist ein Toyota ja auch ein absolut zuverlässiges Auto:-)


Gruss
Ralf

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:22:06 von Ralf Gebert

Frank Hucklenbroich schrieb:

> Ich verstehe auch nicht, warum man sich bei so einem recht teuren Artikel
> vorab nicht mal etwas schlau macht - ein kurzes Googel "Boss" + "Energie
> Gold" hätte Dir gezeigt, daß es eine solche Serie nicht gibt/gab.

> Ich habe bei e-bay die Erfehrung gemacht, daß man immer zum einen die
> Produktbeschreibung genau und kritisch lesen sollte, zum anderen aber auch
> den Artikel noch mal woanders anschauen sollte (Online-Fachhandle, etc.),
> bevor man kauft.


ferner gibts ja auch noch die Option "Frage an den Verkäufer".

Gruss
Ralf

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:23:44 von Holger Pollmann

Tobias Müller <> schrieb:

> Ich kenne auch noch den §§ 119 + 120. Der Grund warum ich hier
> poste ist, dass ich mir eben nicht sicher bin, ob dieser hier auch
> mit Sicherheit angewendet werden kann.
>
> Schließlich war die Beschreibung des Artikels ja richtig. Leider
> der Käufer zu dumm sie aufmerksam zu lesen, bzw. sich zu
> informieren, was es mit "Energie-Gold" auf sich hat.

Wenn du im Studium aufgepaßt hast und der Lehrende keinen Unsinn
erzählt hat, müßtest du wissen, daß es für eine Irrtum unerheblich ist,
ob der Erklärunsgempfänger ihn hervorgerufen hat oder nicht. Es kommt
lediglich darauf an, ob
- ein objektiver Dritter in der Situation des Erklärenden die Erklärung
nicht abgegeben hätte, wenn er nicht dem Irrtum unerlegen wäre und
- daß auch der Erklärende speziell das nicht getan hätte, wenn er um
seinen Irrtum gewußt hätte.

Ob der Erklärungsempfänger was dafür kann, spielt erst in § 122 II BGB
eine Rolle.

>> Und lies bitte gelegentlich die Charta dieser NG.
>
> okay..werd ich tun....bin ja mal gespannt, auf was du
> anspielst.....

Keine Rechtsberatung - noch gibt es das RBerG.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 16:36:13 von Joerg-Olaf Schaefers

Andreas Schmidt wrote:
....
> Das HEmd hat Dir offensichtlich gefallen, warum ist so wichtig dass
> Hugo Boss drauf steht?

Man koennte sich einreden, dass die Hemden von Hugo Boss hoeherwertig
in Material und Verarbeitung sind. Ob da tatsaechlich der Fall ist,
vermag ich nicht zu sagen, aber das waere ein Kaufargument.

MfG
Olaf

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 17:34:16 von garibaldi000

Tobias Müller schreibt:

>Ich kenne auch noch den §§ 119 + 120. Der Grund warum ich hier poste
>ist, dass ich mir eben nicht sicher bin, ob dieser hier auch mit
>Sicherheit angewendet werden kann.
>
>Schließlich war die Beschreibung des Artikels ja richtig. Leider der
>Käufer zu dumm sie aufmerksam zu lesen, bzw. sich zu informieren, was
>es mit "Energie-Gold" auf sich hat.
>
Steht in § 119 irgend wo etwas von Vermeidbarkeit des Irrtums?
Die Beweislast ist eine andere Baustelle ...
Zudem könnte § 122 BGB etwas stören.

>Ich will also nur wissen, ob das rechtens ist, was der Verkäufer hier
>gemacht hat. Für mein Rechtsempfinden geht das schon in die Richtung
>der Täuschung. Darum hab ich gedacht ich frage mal bei Leuten nach die
>mehr Ahnung haben wie ich.
>
Die Antworten, die hier kamen, gehen überwiegend in Richtung § 123.
Der hängt aber noch ein bißchen höher als § 119, auch was die Beweislast
angeht, dafür gilt § 122 nicht. Wäre ja auch noch schöner ...

Und dann wäre da auch noch § 823 II BGB iVm § 263 StGB.
Das ist dann der Gipfel; dafür gibt's da auch Schadensersatz.

Wie Du das jetzt konkret zusammenbastelst, bleibt Dir überlassen.
Nach dem, was Du geschrieben hast, sollte das nicht so schwer sein.
Auch § 286 ZPO sollte Dir zugänglich sein.

>>Und lies bitte gelegentlich die Charta dieser NG.
>
>okay..werd ich tun....bin ja mal gespannt, auf was du anspielst.....
>

>>>Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und mir sagt, ob es für
>>>mich Sinn macht hier rechtliche Schritte einzuleiten,

Das klingt für mich ein gaaanz kleines bißchen nach der Bitte um konkrete
Rechtsberatung.

--
Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewoehnt zu haben, dass mit den
mittlerweile entwickelten technischen Moeglichkeiten auch deren grenzenloser
Einsatz hinzunehmen ist.
BVerfG, 1 BvR 2378/98 vom 3.3.2004, Absatz-Nr. 373

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 17:50:50 von Holger Pollmann

(Andreas Berger) schrieb:

>> Wenn in der Auktion stände "Auto Mercedes", dann kann ich mit
>> meinem Erfahrungshorizont (oder wie heißt noch gleich der
>> juristische Fachbegriff?) davon ausgehen, daß das heißt "Auto von
>> Mercedes" und nicht "Auto im Stil von Mercedes".
>
> *IN* der Auktionsbeschreibung stand nichts von Boss, der
> Artikelheader ist ebenso wie die Auswahl der Gruppe nicht
> Vertragsbestandteil.

Wieso das nicht?

> Stelle ich ein Spiel z.B. in die Gruppe Apple.Games ein,
> beschreibe aber im Auktionstext "läuft nur unter Windows XYZ",
> dann hat die im Auktionstext angegebene Beschreibung vorrang.

Vorrang ist was VÖLLIG anderes als "kein Vertragsbestandteil".

Klar, wenn sich Überschrift und Artikeltext widersprechen, muß man
auslegen und kommt im Zweifel zu einem Vorrang des Auktionstextes. Wenn
aber im Artikeltext nichts gegenteiliges steht, warum soll dann die
Überschrift keien Rolle spielen? Nur als Beispiel:

Überschrift: Mercedes
Artikeltext: 500er, 2 Jahre alt.

(wir gehen jetzt mal, weil ich keine Ahnung von Mercedessen und so
habe, davon aus, daß es sowhol einen Mercedes 500 als auch einen Toyota
500 gibt)

Heißt das jetzt, daß sich der Verkäufer aussuchen kann, ob er einen
Mercedes 500 oder einen Toyota 500 liefert? Wohl kaum. Und anders
dürfte sich folgendes auch nicht darstellen:

Kategorie: gebrauchte Mercedes
Überschrift: Gebrauchtwagen zwei Jahre alt
Artikeltext: 500er, gut in Schuß.

Auch da würde ich unproblematisch so auslegen, daß eben ein Mercedes
500 geschuldet wird, und zwar einer, der gebraucht und zwei Jahre alt
ist.

>>> Nur im Titel stand was anderes, um mehr Treffer zu generieren.
>>
>> Ergo vorsätzliche Irreführung.
>
> Zwar anderer Fall, aber die Gerichte sehen das
> "Interessenten"-anlocken mittels Markennamen, die man selber gar
> nicht verkauft/verkaufen kann, als zulässig an:

Falsche Baustelle. Da geht's nicht um die Frage, was
Vertragsbestandteil wird. Wenn ich bei Google "Boss" eingebe und auf
"I'm feeling lucky" klicke udn dann auf eine Seite komme, wo vbon Boss
keien Rede mehr ist, sondern nur noch von Lagerfeld, und ich kaufe dort
im Shiop ein "Original Karl Lagerfeld Herrenhemd", ist da kein
Spielraum für eine Auslegung, man hätte ein Boss-Hemd erworben.

In dem Urteil ging es darum (übertragen auf unser Beispiel), ob Boss
dem Betreiber der Seite verbieten kann, "Boss" in seinen Metatags
stehen zu haben.

> Auktionstext ist Vertragsbestandteil, nicht Titel.
> Titel "Anno 1604 Windows XP"
> und Auktionstext:
> Verkaufe eines meiner liebsten Spiele auf CD, läuft super unter
> Windows XP
>
> heist nicht automatisch, das im Lieferumfang auch Win XP mit
> enthalten ist.

Es heißt aber, daß Anno 1604 enthalten sein muß. Nach deiner Aussage
müßte der Verkäufer nur sein Lieblingsspiel liefern, und wenn es Pacman
für einen C16/+4 ist - solange das nur sein Lieblingsspiel ist. Denn
"Anno 1604" ist ja auch nicht Vertragsbestandteil geworden (nach deiner
These).

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 18:24:11 von Oliver Much

Holger Pollmann <> writes:

> Keine Rechtsberatung - noch gibt es das RBerG.

"noch"?

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 19:05:35 von Andreas Berger

Tobias Müller schrieb:

> Er meinte darauf hin, dass das "BOSS" im Titel nur für Suchmaschinen
> sei. D.h. er spekuliert wohl darauf, dass häufig nach dem Namen
> "BOSS" gesucht wird.....

eBay selber drückt sich in seiner Hilfe zur Titelbeschreibung so aus:


"überlegen Sie, welche Begriffe Bieter bei der Suche nach Ihrem Artikel
eingeben könnten, und nehmen Sie diese auf"

--
regards, Andreas

Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion,
"Tausche blödes altes Leben gegen neue Version" - wir sind helden

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 19:35:36 von Holger Pollmann

Oliver Much <> schrieb:

>> Keine Rechtsberatung - noch gibt es das RBerG.
>
> "noch"?

<> [1]



[1]:
<
C5CA456D80867E5B1E571DBC~ATpl~Ecommon~Scontent.html>

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
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02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 19:38:05 von Holger Pollmann

"Andreas Berger" <> schrieb:

>> Er meinte darauf hin, dass das "BOSS" im Titel nur für
>> Suchmaschinen sei. D.h. er spekuliert wohl darauf, dass häufig
>> nach dem Namen "BOSS" gesucht wird.....
>
> eBay selber drückt sich in seiner Hilfe zur Titelbeschreibung so
> aus:
>
> "überlegen Sie, welche Begriffe Bieter bei der Suche nach Ihrem
> Artikel eingeben könnten, und nehmen Sie diese auf"

Nach IHREM Artikel.

Wer Boss und Hemd eingibt, sucht nicht ein Hemd, das gerade nicht von
Boss ist.

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 19:50:28 von Andreas Berger

Holger Pollmann schrieb:

> >> Wenn in der Auktion stände "Auto Mercedes", dann kann ich mit
> >> meinem Erfahrungshorizont (oder wie heißt noch gleich der
> >> juristische Fachbegriff?) davon ausgehen, daß das heißt "Auto von
> >> Mercedes" und nicht "Auto im Stil von Mercedes".

> > *IN* der Auktionsbeschreibung stand nichts von Boss, der
> > Artikelheader ist ebenso wie die Auswahl der Gruppe nicht
> > Vertragsbestandteil.

> Wieso das nicht?

Das war mal irgendwo im Zusammenhang mit einer Kameraverpackung, die
eindeutig als nur Verpackung beschrieben war, aber in der Gruppe "Kamera
- 4 Mpixel usw." eingestellt war. Da wollte der Käufer mit Hinweis auf
die Gruppe auch eine Kamera raushaben, gelten "tut" der Angebotstext.

AFAIK kommt das wohl daher, das nach Abgabe eines Gebotes nur der
Angebotstext geändert werden kann, nicht jedoch Titel, Versandkosten
usw. und dann eben im Zweifel die Artikelbeschreibung zählt.

> > Stelle ich ein Spiel z.B. in die Gruppe Apple.Games ein,
> > beschreibe aber im Auktionstext "läuft nur unter Windows XYZ",
> > dann hat die im Auktionstext angegebene Beschreibung vorrang.

> Vorrang ist was VÖLLIG anderes als "kein Vertragsbestandteil".

So wie ich interpretiere, geht
es ausschließlich um Cleveres plazieren eines Angebotes und möglichst
viele Hits. Was genau verkauft wird, ob neu/defekt/mit/ohne
Sachmängelhaftung ist der Beschreibung vorbehalten.

Dazu kommt, das man nach Abgabe eines Gebotes ausschließlich die
Artikelbeschreibung ändern kann, nicht jedoch den Rest.

> Klar, wenn sich Überschrift und Artikeltext widersprechen, muß man
> auslegen und kommt im Zweifel zu einem Vorrang des Auktionstextes.

Beim plazieren von buzzwords wie im beschriebenen Fall? Im Text steht
NICHTS von Boss.

> Überschrift: Mercedes
> Artikeltext: 500er, 2 Jahre alt.

Ja, sicher. Weiter könnte man noch trennen, ob das dann in Autos oder
Spielzeug - Modelle steht. Nichtsdestotrotz, steht der Artikel in Auto
und NICHT in Modelle, im Angebotstext wird aber auf Modell hingewiesen,
bekommt/ersteigert man das, was Beschrieben und nicht, was man erhofft.

> (wir gehen jetzt mal, weil ich keine Ahnung von Mercedessen und so
> habe, davon aus, daß es sowhol einen Mercedes 500 als auch einen
> Toyota 500 gibt)
>
> Heißt das jetzt, daß sich der Verkäufer aussuchen kann, ob er einen
> Mercedes 500 oder einen Toyota 500 liefert? Wohl kaum.

Richtig, nur im vorliegenden Fall wurde das Produkt sowohl in Titel als
auch Angebotstext exakt Beschrieben, Analogie wäre z.B.
"Toyota 500 + fast NEU Mercedes"

"Verkaufe meinen Toyota 500 der optisch mit hochwertigen Mercedes Lacken
veredelt wurde."

> Kategorie: gebrauchte Mercedes
> Überschrift: Gebrauchtwagen zwei Jahre alt
> Artikeltext: 500er, gut in Schuß.

Dein Artikeltext passt nicht zum vorliegenden Fall, das Hemd war exakt
beschrieben.

Ansonsten ist das leider gängige Praxis bei eBay, z.B. nehmen wir das
hier mal:


Gruppe: exakt Kodak-Kameras und Beschreibungstext ohne explizieten
Ausschluß einer Kodak.
Ich bezweifele mal, das man da eine Kodak rausklagen könnte, denn man
habe sich ja von der Einstellgruppe leiten lassen und als Laie wisse man
nicht, was Kodak so für Modelle hat. Vielleicht gibt es ja von Kodak
eine "Technaxx"?

> Auch da würde ich unproblematisch so auslegen, daß eben ein Mercedes
> 500 geschuldet wird, und zwar einer, der gebraucht und zwei Jahre alt
> ist.

s.o., das Hemd war komplett und eindeutig Beschreiben, ja es gibt noch
nicht mal von Boss ein Hemd, was so heißen "könnt". Außer Buzzword im
Titel weist hier nichts auf BOSS.

> > Auktionstext ist Vertragsbestandteil, nicht Titel.
> > Titel "Anno 1604 Windows XP"
> > und Auktionstext:
> > Verkaufe eines meiner liebsten Spiele auf CD, läuft super unter
> > Windows XP
> >
> > heist nicht automatisch, das im Lieferumfang auch Win XP mit
> > enthalten ist.

> Es heißt aber, daß Anno 1604 enthalten sein muß.

Ja, es war ja auch: "Energie Gold Hemd + NEU + NP 94 Euro"
exakt enthalten?

> Nach deiner Aussage müßte der Verkäufer nur sein Lieblingsspiel
> liefern,

Nein.

> ist. Denn "Anno 1604" ist ja auch nicht Vertragsbestandteil geworden

OK, ich ziehe zurück, sofern nicht in der Beschreibung revidiert.
Betrachtet man andere Auktionen war hier doch recht eindeutig
Beschrieben, was man erhält.

--
regards, Andreas

Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion,
"Tausche blödes altes Leben gegen neue Version" - wir sind helden

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 19:58:08 von Heiko Nock

Andreas Schmidt wrote:

> Der Verkäufer hat gesagt, er hat Suchmaschinenfutter produziert, so
> dass jeder der nach Hugo Boss sucht, auch sein Hemd findet, er hat
> nicht zugegeben, dass er den Anschein erwecken wollte, ein Hugo Boss
> Hemd verkaufen zu wollen.

Warum sollte sich jemand, der ein Hugo-Boss-Hemd sucht, für sein Hemd
interessieren?

> Selbst wenn es seine ursprüngliche Intention war den Kunden zu
> täuschen, hat er eine eine gute Begründung gegeben

Ob die "gut" ist, lasse ich mal dahingestellt.

--
Ciao, Heiko...

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 20:09:48 von Holger Pollmann

"Andreas Berger" <> schrieb:

>>> *IN* der Auktionsbeschreibung stand nichts von Boss, der
>>> Artikelheader ist ebenso wie die Auswahl der Gruppe nicht
>>> Vertragsbestandteil.
>>
>> Wieso das nicht?
>
> Das war mal irgendwo im Zusammenhang mit einer Kameraverpackung,
> die eindeutig als nur Verpackung beschrieben war, aber in der
> Gruppe "Kamera - 4 Mpixel usw." eingestellt war. Da wollte der
> Käufer mit Hinweis auf die Gruppe auch eine Kamera raushaben,
> gelten "tut" der Angebotstext.

Wer sagt das? eBay? Da lach ich ja nur über. eBay erzählt den Leuten
auch Sachen wie "Sie haben sich beim Bieten vertippt und jetzt ist die
Stunde rum und Sie können ds Gebot nicht mehr zurücknehmen, haben es
also zu spät gemerkt? Tja, jetzt ist Ihr Gebot bindend, aber erzählen
Sie doch dem Verkäufer was von familiären Gründen, vielleicht löscht er
dann Ihr Gebot aus Freundlichkeit".

Auf die Rechtsauffassung von eBay gebe ich persönlich einen Dreck.

> AFAIK kommt das wohl daher, das nach Abgabe eines Gebotes nur der
> Angebotstext geändert werden kann, nicht jedoch Titel,
> Versandkosten usw. und dann eben im Zweifel die
> Artikelbeschreibung zählt.

Was heißt "kommt von daher"? Wo findest du bei den Auslegungsregeln im
BGB was von eBay-Auktionstexten und -Überschriften? Sorry, ich sehe
darin keine Begründung. Nach Abgabe einer bindenden Willesnerklärung
und ihrem Wirksamwerden kann ich sie ohnehin nicht mehr ändern,
höchstens anfechten.

>>> Stelle ich ein Spiel z.B. in die Gruppe Apple.Games ein,
>>> beschreibe aber im Auktionstext "läuft nur unter Windows XYZ",
>>> dann hat die im Auktionstext angegebene Beschreibung vorrang.
>>
>> Vorrang ist was VÖLLIG anderes als "kein Vertragsbestandteil".
>
> So wie ich
> interpretiere, geht es ausschließlich um Cleveres plazieren eines
> Angebotes und möglichst viele Hits. Was genau verkauft wird, ob
> neu/defekt/mit/ohne Sachmängelhaftung ist der Beschreibung
> vorbehalten.

Nein, so interpretiere ich diesen Text nicht, und im übrigen ist mir
wie gesagt die Meinung von eBay wesentlich egaler als die
sozialpolitischen Auffassungen von Edmund Stoiber.

> Dazu kommt, das man nach Abgabe eines Gebotes ausschließlich die
> Artikelbeschreibung ändern kann, nicht jedoch den Rest.

Das ist wie gesagt völlig schnuppe. Wenn nämlich der Verkäufer was
ändert, NACHDEM ein Bieter geboten hat, und wenn dieses Gebot des
Bieters dann nachher obsiegt, ist die Änderung des Verkäufers grad
für'n A..., aber bestimmt nicht Bestandteil des Kaufvertrags.

>> Klar, wenn sich Überschrift und Artikeltext widersprechen, muß
>> man auslegen und kommt im Zweifel zu einem Vorrang des
>> Auktionstextes.
>
> Beim plazieren von buzzwords wie im beschriebenen Fall? Im Text
> steht NICHTS von Boss.

Ja, genau. Auslegung ist Ermittlung des Inhalts einer Willenserklärung.
Wo im BGB was vpn "eBay-Überschriften sind niemals Bestandteil einer
Willenserklärung" steht, hast du noch nicht dargelegt.

>> Überschrift: Mercedes
>> Artikeltext: 500er, 2 Jahre alt.
>
> Ja, sicher.

Aber wieso? Im Auktionstext steht NICHST von Mercedes! Das ist doch
"nur die Überschrift"! Die "wird doch nicht Vertragsbestandteil"!

>> (wir gehen jetzt mal, weil ich keine Ahnung von Mercedessen und
>> so habe, davon aus, daß es sowhol einen Mercedes 500 als auch
>> einen Toyota 500 gibt)
>>
>> Heißt das jetzt, daß sich der Verkäufer aussuchen kann, ob er
>> einen Mercedes 500 oder einen Toyota 500 liefert? Wohl kaum.
>
> Richtig, nur im vorliegenden Fall wurde das Produkt sowohl in
> Titel als auch Angebotstext exakt Beschrieben, Analogie wäre z.B.
> "Toyota 500 + fast NEU Mercedes"

Genau. Wenn dann im Auktionstext nur noch "2 Jahre alt" steht, ist es
sogar noch einfacher: dann ist die Willenserklärung perplex, weil man
nicht weiß, worum es da überhaupt gehen soll.

>> Kategorie: gebrauchte Mercedes
>> Überschrift: Gebrauchtwagen zwei Jahre alt
>> Artikeltext: 500er, gut in Schuß.
>
> Dein Artikeltext passt nicht zum vorliegenden Fall, das Hemd war
> exakt beschrieben.

Ich rede NICHT vom vorliegenden Fall. Ich rede von deiner unhaltbaren
Aussage, daß die Überschrift nicht Bestandteil des Vertrasg würde.

Nimm bitte mein obiges Beispiel; du hast NUR das als Inhalt einer eBay-
Auktion. Und dann sage mir, ob der Kaufvertrag über einen 2 Jahre alten
gebrauchten Mercedes geht oder nicht. Und wenn ja, warum das der Fall
sein soll, wo doch nach deiner Aussage WEDER Kategorie NOCH Übershcrift
IRGEND EINE Relevanz für den Inhalt des Vertrages haben soll.

> Ansonsten ist das leider gängige Praxis bei eBay, z.B. nehmen wir
> das hier mal:
>

Es ist auch gängige Praxis, daß Leute schneller als auf diesen
komischen Schildern angegeben fahren oder ihre Rundfunkgeräte nicht zur
Rundfunkgebühr anmelden. Udn welche Relevanz hat das jetzt genau?

>> Auch da würde ich unproblematisch so auslegen, daß eben ein
>> Mercedes 500 geschuldet wird, und zwar einer, der gebraucht und
>> zwei Jahre alt ist.
>
> s.o., das Hemd war komplett und eindeutig Beschreiben, ja es gibt
> noch nicht mal von Boss ein Hemd, was so heißen "könnt". Außer
> Buzzword im Titel weist hier nichts auf BOSS.

Hörma, weißt du, wie egal mir ist, worumäs im OP ging? Es geht mir
darum,d aß DU behauptest hast, die Überschrift einer Auktion sei für
den Inhalt des daraus sich ergebenden Kaufvertrages irrelevant. DAs ist
Unsinn, und das versuche ich dir klarzumachen.

>>> Auktionstext ist Vertragsbestandteil, nicht Titel.
>>> Titel "Anno 1604 Windows XP"
>>> und Auktionstext:
>>> Verkaufe eines meiner liebsten Spiele auf CD, läuft super unter
>>> Windows XP
>
>> Nach deiner Aussage müßte der Verkäufer nur sein Lieblingsspiel
>> liefern,
>
> Nein.

Doch.

>> ist. Denn "Anno 1604" ist ja auch nicht Vertragsbestandteil
>> geworden
>
> OK, ich ziehe zurück, sofern nicht in der Beschreibung revidiert.
> Betrachtet man andere Auktionen war hier doch recht eindeutig
> Beschrieben, was man erhält.

Na also, hat ja lange gedauert.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 20:42:05 von Andreas Berger

Tobias Müller schrieb:

> "Energie Gold Hemd + NEU + NP 94 Euro Boss "

Noch was gefunden:


--
regards, Andreas

Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion,
"Tausche blödes altes Leben gegen neue Version" - wir sind helden

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 20:46:28 von Andreas Berger

Holger Pollmann schrieb:

> Auf die Rechtsauffassung von eBay gebe ich persönlich einen Dreck.

Hm, dabei passt das von eBay hier so schön zum aktuellen Problem:

In der Regel liegt ein Missbrauch von Markennamen vor, wenn in der
Artikelbezeichnung oder der Artikelbeschreibung Wörter benutzt werden,
die ein Angebot mit einer artikelfremden Marke in Bezug setzen (z.B.
"wie", "im …-Stil", "…-Design",).

Typische Beispiele missbräuchlicher Markennennungen sind:
"Schweizer Uhr im Cartier-Design"
"Hemd im Burberry-Stil"
"Jeans wie von Levi Strauss"

und:


Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um
welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen
zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung
lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der
Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich
anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht
zulässig.

Ich ziehe also alles vorherige Komplett zurück ;-).

--
regards, Andreas

Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion,
"Tausche blödes altes Leben gegen neue Version" - wir sind helden

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 20:54:08 von Holger Pollmann

"Andreas Berger" <> schrieb:

>> Auf die Rechtsauffassung von eBay gebe ich persönlich einen
>> Dreck.
>
> Hm, dabei passt das von eBay hier so schön zum aktuellen Problem:
>

Ich woltle damit nicht sagen, daß ich immer entgegengesetzter Meinung
bin, sondern daß ich mir meien Meinung unabhängig von eBay bilde. Wenn
eBay ausnahmsweise mal richtig liest, ist das schön, andert abe rnichts
an meiner Einstellung.

> Ich ziehe also alles vorherige Komplett zurück ;-).

Es ist schön, aber ich fühle mich fast persönlich beleidigt, daß di
eeBay-Auffassung ohne jegliche juristische Unterfütterung für dich mehr
zählt. Aber egal, jedem seine Meinung, natürlich auch dir.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 21:05:10 von Andreas Berger

Holger Pollmann schrieb:

> Es ist schön, aber ich fühle mich fast persönlich beleidigt, daß di
> eeBay-Auffassung ohne jegliche juristische Unterfütterung für dich
> mehr zählt.

Wo willst Du bitteschön eine juristische Unterfütterung herbekommen,
wenn außer einer handvoll streitbaren Urteilen nichts definitives zu
finden ist. Selbst die Aufassung, eBay wäre keine Auktion da Zuschlag
nicht durch Hammer wird nicht von allen Juristen geteilt.

--
regards, Andreas

Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion,
"Tausche blödes altes Leben gegen neue Version" - wir sind helden

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 21:27:59 von Holger Pollmann

"Andreas Berger" <> schrieb:

>> Es ist schön, aber ich fühle mich fast persönlich beleidigt, daß
>> di eeBay-Auffassung ohne jegliche juristische Unterfütterung für
>> dich mehr zählt.
>
> Wo willst Du bitteschön eine juristische Unterfütterung
> herbekommen, wenn außer einer handvoll streitbaren Urteilen nichts
> definitives zu finden ist.

Aus dem Gesetz. Das BGB ist nicht völlig bedeutungslos.

> Selbst die Aufassung, eBay wäre keine Auktion da Zuschlag nicht
> durch Hammer wird nicht von allen Juristen geteilt.

Mit einem Hammer hat das nichts zu tun. Und kannst du mir mal die ganze
Juristen sagen, die behaupten, bei eBay würde ein Zuschlag statfinden?

--
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02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 21:49:21 von Tobi.ulm

On 9 Mar 2004 19:46:28 GMT, "Andreas Berger" <>
wrote:

Hallo...

na...ich dachte schon ich sei im Unrecht...

>Hm, dabei passt das von eBay hier so schön zum aktuellen Problem:
>
>In der Regel liegt ein Missbrauch von Markennamen vor, wenn in der
>Artikelbezeichnung oder der Artikelbeschreibung Wörter benutzt werden,
>die ein Angebot mit einer artikelfremden Marke in Bezug setzen (z.B.
>"wie", "im …-Stil", "…-Design",).

dieser Punkt dürfte hier ja voll zutreffen....


>
>Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um
>welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen
>zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung
>lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen.

und auch dieser könnte zum Teil zutreffen....


Dann hat sich die Sache ja wohl gedreht ?! und mein Rechtsempfinden
war doch nicht so ganz falsch??

Schöne Grüße

Tobias Mack

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 21:52:49 von Holger Pollmann

Tobias Müller <> schrieb:

> Dann hat sich die Sache ja wohl gedreht ?!

So würde ich das nicht sagen.

> und mein Rechtsempfinden war doch nicht so ganz falsch??

Haben doch die meisten gar nicht behauptet...

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 21:58:54 von Tobi.ulm

On 9 Mar 2004 19:42:05 GMT, "Andreas Berger" <>
wrote:

....was mir noch einfällt....
in der Artikelbeschreibung steht nicht, dass es sich um einen
Privatverkauf handelt....wenn ich mich nicht irre habe ich kürzlich
gelesen, dass das bei Ebay nun immer mit angegeben werden muß...

könnte in so einem Falle, ganz unabhängig von der Artikelbeschreibung
das Fernabsatzgesetz geltend gemacht werden.....

MfG

Tobias

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 22:04:33 von Joerg-Olaf Schaefers

Tobias Müller wrote:
....
> Dann hat sich die Sache ja wohl gedreht ?!

Eigentlich nicht. Das sind die Regeln von Ebay, aber eher
nichts, was dir gegenueber deinem Handelspartner hilft.

MfG
Olaf

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 22:08:19 von Holger Pollmann

Tobias Müller <> schrieb:

> ...was mir noch einfällt....
> in der Artikelbeschreibung steht nicht, dass es sich um einen
> Privatverkauf handelt....wenn ich mich nicht irre habe ich kürzlich
> gelesen, dass das bei Ebay nun immer mit angegeben werden muß...
>
> könnte in so einem Falle, ganz unabhängig von der Artikelbeschreibung
> das Fernabsatzgesetz geltend gemacht werden.....

Nein, das ist mit ziemlicher Sicherheit nicht so. Das Gesetz knüpft
daran an, ob ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag
schließt, nicht daran, ob der Unternehmer sein Unternehmerseine bekannt
macht bzw. ein Nichtunternehmer das tut.

Und eien Vermutung dafür, daß es sich bei eBay-Auktionen regelmäßig um
Fernabsatzverträge handelt, gibt es auch nicht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 09.03.2004 23:41:48 von Ulrich Hege

Hallo Martin,

Martin Schneider schrieb:
[...]

> Bleib' doch mal bitte bei der Analogie zum vorliegenden Fall.

Gut. Dann korrigieren wir:
Ebay-Auktion: "Toyota Auto! Luxuswagen, neuwertig! NP: 20.000 Euro Benz"

Jetzt besser?

>
> Im weiteren Text sei kein Foto oder eines, was nicht eindeutig erkennen
> läßt, daß es sich nicht um einen Mercedes handelt.

Aber auch nicht, dass es sich um einen Mercedes handelt ...


> Im weiteren Text werde


> keine Marke genannt sondern nur eine "Y-Klasse".

.... die Marke "Toyota" genannt, der Käufer denkt aber, das sei das neue
Modell von Mercedes-Benz.

Zitat: "Bleib' doch mal bitte bei der Analogie zum vorliegenden Fall!"

Gruß
Ulrich

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 00:00:40 von r.kussack

Joerg-Olaf Schaefers <> wrote:

> Man koennte sich einreden, dass die Hemden von Hugo Boss hoeherwertig
> in Material und Verarbeitung sind. Ob da tatsaechlich der Fall ist,
> vermag ich nicht zu sagen, aber das waere ein Kaufargument.

Ist denn zu erwarten, daß Hugo Boss ein Hemd "im Knitter Look / muss
nicht gebügelt werden 100% Polyester" anbietet?

Gruß
R.
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 12:08:11 von Hans

On Tue, 09 Mar 2004 01:14:12 +0100, Tobias Müller <>
wrote:

SNIP
>Nun kam das Hemd heute. Dann hab ich festgestellt, dass es gar nicht
>von Hugo Boss ist. Sondern von der Marke "Energie Gold ". Das steht
>zwar in der Beschreibung, ich habe aber gedacht, dass es sich dabei um
>eine Bezeichnung für die Kollektion handelt....(kenne die Marke nicht)
SNIP
Hallo Tobias,
mal was grundsätzliches: ich lese diese Newsgroup seit einiger Zeit
und habe den Eindruck, als seien die meisten Beiträge hier aus der
Sicht eines Verkäufers geschrieben.

Die meisten Beiträge - nicht nur in Deinem Fall - erwarten, daß bei
einer EBay-Artikelbeschreibung _haargenau_ mit tiefen semantischen
Kenntnissen gelesen werden muß, damit kein Fehlkauf erfolgt.

Einer schrieb hier, du hättest ja nur googeln müssen, um
festzustellen, dass Hugo Boss keine Serie "Energie Gold" verkauft. Und
wenn Hugo Boss "Energ_y_ Gold" verkauft? Wer will den malaischen
Hemdenproduzent anklagen, der sein Hemd zufälligerweise gleichnamig
wie ein Boss-Hemd nennt?

Oder der Verkauf von Leerpackungen als Vollprodukt?
Oder der Verkauf von MS-Office SP1-CDs als MS-Office?
Oder der Verkauf von Windows XP Professional SP1-CDs als XP-Prof.?

Glücklicherweise ist die Rechtsprechung _viel_ weiter.
Der Verkäufer hat Dich getäuscht und hat Dir sämtliche Kosten zu
ersetzen.
Mfg
Hans

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 13:06:05 von Christian Konrad

"Hans Preisker" <> schrieb:

> Glücklicherweise ist die Rechtsprechung _viel_ weiter.=20
> Der Verkäufer hat Dich getäuscht und hat Dir sämtliche Kosten zu
> ersetzen.

Nein, vermutlich nicht. Lies einfach die Antworten dieses Threads.

Christian, grüßend


--=20
Meine E-Mail-Adresse lautet:=20
christian thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 13:09:02 von Ilker Olay

Hallo!

"Hans Preisker" schrieb im Newsbeitrag

> Glücklicherweise ist die Rechtsprechung _viel_ weiter.
> Der Verkäufer hat Dich getäuscht und hat Dir sämtliche Kosten zu
> ersetzen.

So sehe ich das auch, §§ 119 I, 122 II BGB.

Gruß,
Ilker

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 14:27:49 von Stefan Schmitz

Heiko Nock wrote:
> Andreas Schmidt wrote:
>
>
>>Der Verkäufer hat gesagt, er hat Suchmaschinenfutter produziert, so
>>dass jeder der nach Hugo Boss sucht, auch sein Hemd findet, er hat
>>nicht zugegeben, dass er den Anschein erwecken wollte, ein Hugo Boss
>>Hemd verkaufen zu wollen.
>
> Warum sollte sich jemand, der ein Hugo-Boss-Hemd sucht, für sein Hemd
> interessieren?

Vielleicht, weil ihm das spontan gefällt, was er da sieht und vorher
nicht kannte?

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 15:39:41 von Holger Pollmann

"Ilker Olay" <> schrieb:

>> Glücklicherweise ist die Rechtsprechung _viel_ weiter.
>> Der Verkäufer hat Dich getäuscht und hat Dir sämtliche Kosten zu
>> ersetzen.
>
> So sehe ich das auch, §§ 119 I, 122 II BGB.

Dummerweise haben die zitierten Vorschriften nichts besonderes mit
einer Täuschung zu tun, und eine Pflicht zum Ersatz von Kosten, die der
Verkäufer danach zu ersetzen hat, findet sich in diesen Vorschriften
schon mal gar nicht.

Zusammenfassend kann man also zu deinem Postign sagen: du siehst das
falsch.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 15:55:17 von Heiko Nock

Stefan Schmitz wrote:

>> Warum sollte sich jemand, der ein Hugo-Boss-Hemd sucht, für sein Hemd
>> interessieren?
> Vielleicht, weil ihm das spontan gefällt, was er da sieht und vorher
> nicht kannte?

Eine ziemlich schwache Begründung.

--
Ciao, Heiko...

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 17:28:02 von Ilker Olay

Hallo Holger!

"Holger Pollmann" schrieb im Newsbeitrag
> "Ilker Olay" <> schrieb:
>
> >> Glücklicherweise ist die Rechtsprechung _viel_ weiter.
> >> Der Verkäufer hat Dich getäuscht und hat Dir sämtliche Kosten zu
> >> ersetzen.
> >
> > So sehe ich das auch, §§ 119 I, 122 II BGB.
>
> Dummerweise haben die zitierten Vorschriften nichts besonderes mit
> einer Täuschung zu tun, und eine Pflicht zum Ersatz von Kosten, die der
> Verkäufer danach zu ersetzen hat, findet sich in diesen Vorschriften
> schon mal gar nicht.
>
> Zusammenfassend kann man also zu deinem Postign sagen: du siehst das
> falsch.

Ok. K hat sich geirrt, er wollte ein BOSS-Hemd kaufen und könnte
somit seine WE anfechten, § 119 I BGB.
Da V dies durch seine irreführende Angabe im Titel begünstigt hat,
hat er keinen Anspruch auf einen Vertauensschaden, § 122 BGB.
So richtiger?
Entschuldigung, daß ich Klaus insoweit nicht korrigiert habe, und
meiner Vermutung, was er gemeint haben könnte, freien Lauf
gelassen habe(-:

Gruß,
Ilker

Re: Ebay: brauche Rat

am 10.03.2004 17:44:37 von Holger Pollmann

"Ilker Olay" <> schrieb:

> Ok. K hat sich geirrt, er wollte ein BOSS-Hemd kaufen und könnte
> somit seine WE anfechten, § 119 I BGB.
> Da V dies durch seine irreführende Angabe im Titel begünstigt hat,
> hat er keinen Anspruch auf einen Vertauensschaden, § 122 BGB.
> So richtiger?

Ja.

Siehe auch meien anderen Postings in diesem Thread :-)

--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 11.03.2004 11:30:34 von Horst Plotz

Tobias Müller <> wrote:

[Ebay: brauche Rat]



SCNR
Horscht

Re: Ebay: brauche Rat

am 11.03.2004 12:04:03 von Kurt Guenter

"Martin Schneider" <> schrieb:

> Im weiteren Text werde
> keine Marke genannt sondern nur eine "Y-Klasse".

Es wurde nicht mit 'Hugo Boss' geworben! Wenn Du zu Boss ein Hugo
zudichtest, ist das dein Problem.

Wenn Du nur meinst, es gäbe eine Y-Klasse, ohne Dich zu informieren,
dann ist das auch dein Problem.

Es wurde nie eine Y-Klasse von Mercedes beworben.

Re: Ebay: brauche Rat

am 11.03.2004 13:36:36 von Heiko Nock

Kurt Guenter wrote:

>> Im weiteren Text werde keine Marke genannt sondern nur eine "Y-Klasse".
> Es wurde nicht mit 'Hugo Boss' geworben! Wenn Du zu Boss ein Hugo
> zudichtest, ist das dein Problem.

Dein Problem ist, daß der Verkehr unter "Boss" als Bezeichnung für Mode nun
mal "Hugo Boss" versteht und nichts anderes.

> Wenn Du nur meinst, es gäbe eine Y-Klasse, ohne Dich zu informieren,
> dann ist das auch dein Problem.
> Es wurde nie eine Y-Klasse von Mercedes beworben.

Darauf kommt es nicht an, wenn du dich dazu verpflichtet hast, eine Y-Klasse
von Mercedes zu liefern.

--
Ciao, Heiko...

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 05:25:04 von Ralf Gebert

Hans Preisker schrieb:

> Glücklicherweise ist die Rechtsprechung _viel_ weiter.
> Der Verkäufer hat Dich getäuscht und hat Dir sämtliche Kosten zu
> ersetzen.

das sehe ich nicht so, da die Beschreibung eindeutig war.
Da war nichts von Täuschung zu erkennen etc.

Ferner gibt es immernoch die Möglichkeit auch VOR Abschluß einer Auktion
eine oder mehrere Fragen an den jeweiligen Verkäufer zu stellen.

Warum wird dieses nicht genutzt und nachher immer herumgejammert?

Gruss
Ralf

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 07:04:12 von moeller

Ralf Gebert <>:
> Hans Preisker:

>> Der Verkäufer hat Dich getäuscht [...]

> das sehe ich nicht so, da die Beschreibung eindeutig war.
> Da war nichts von Täuschung zu erkennen etc.

Da (in der Beschreibung) nicht, aber im Titel; und bei Ebay gilt:

"Irreführende Titel von Angeboten sind nicht erlaubt"


"Es ist verboten, beim Einstellen von Angeboten bei eBay
artikelfremde Markennamen in der Artikelbezeichnung zu
verwenden."


Meinst du wirklich, Tobias erwartet zuviel, wenn er beim Bieten davon
ausgeht, der Verkäufer würde sich an die Ebay-Regeln halten?

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 09:07:02 von Henning Schlottmann

Mark Henning wrote:
> Ralf Gebert (Fri, 12 Mar 2004 05:25:04 +0100) wrote:

> >Ferner gibt es immernoch die Möglichkeit auch VOR Abschluß einer Auktion
> > eine oder mehrere Fragen an den jeweiligen Verkäufer zu stellen.
> >
> >Warum wird dieses nicht genutzt und nachher immer herumgejammert?
>
> Weil eine Email als Beweismittel nichts taugt?

Eine E-Mail taugt vor Gericht genauso wie alle anderen formfreien
Beweismittel. Sie unterliegen der freien Beweiswürdigung des Richters.

Ciao Henning

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 09:11:49 von Mark Henning

Ralf Gebert (Fri, 12 Mar 2004 05:25:04 +0100) wrote:
>Ferner gibt es immernoch die Möglichkeit auch VOR Abschluß einer =
Auktion=20
> eine oder mehrere Fragen an den jeweiligen Verkäufer zu stellen.
>
>Warum wird dieses nicht genutzt und nachher immer herumgejammert?

Weil eine Email als Beweismittel nichts taugt?

Bis dann,

- Mark

--=20
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 10:12:03 von Mark Henning

Henning Schlottmann (Fri, 12 Mar 2004 09:07:02 +0100) wrote:
>Mark Henning wrote:
>> >Warum wird dieses nicht genutzt und nachher immer herumgejammert?
>>=20
>> Weil eine Email als Beweismittel nichts taugt?
>
>Eine E-Mail taugt vor Gericht genauso wie alle anderen formfreien
>Beweismittel.

Was sind denn "formfreie Beweismittel"?

>Sie unterliegen der freien Beweiswürdigung des Richters.=20

Da eine Email eine Textdatei ist, deren Inhalt Du mit einfachsten
Windows-Bordmitteln nach Belieben abändern kannst, wäre ein Richter,
der sowas als Beweis ansieht, imo kein guter Richter. Oder wie siehst
Du das?

Bis dann,

- Mark

--=20
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 10:15:00 von Holger Pollmann

Mark Henning <> schrieb:

>> Sie unterliegen der freien Beweiswürdigung des Richters.
>
> Da eine Email eine Textdatei ist, deren Inhalt Du mit einfachsten
> Windows-Bordmitteln nach Belieben abändern kannst, wäre ein Richter,
> der sowas als Beweis ansieht, imo kein guter Richter. Oder wie siehst
> Du das?

Das hängt davon ab. Wenn z.B. der Schreiber der Mail erst im Prozeß
bestätigt, was drinsteht, und dann plötzlich die Mail abstreitet, warum
nicht?

Im übrigen setzt das alles voraus, daß der Schreiber die Mail überhaupt
bestreitet. Und das kommt seltsamerweise seltener vor, als man denkt,
normalerweise kommen die Leute mit "ja, aber so war das doch nicht
gemeint", und schwupps ist die Mail unstrittig.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Ebay: brauche Rat

am 12.03.2004 13:57:54 von Holger Lembke

Mark Henning <> wrote:

>Da eine Email eine Textdatei ist, deren Inhalt Du mit einfachsten
>Windows-Bordmitteln nach Belieben abändern kannst,

Auch einen Brief kannst du ggf. nach belieben abändern. Einfach komplett
neu schreiben. Und wenn der anderen dann mit seinem Exemplar ankommt,
bestreiten, dass jemals gesehen zu haben.

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Ebay: brauche Rat

am 14.03.2004 16:26:19 von Ralf Gebert

Bodo Moeller schrieb:

> Meinst du wirklich, Tobias erwartet zuviel, wenn er beim Bieten davon
> ausgeht, der Verkäufer würde sich an die Ebay-Regeln halten?

um im vorhinein jedwedes Mißverständnis auszuräumen muß sich halt der
Käufer an die eigene Nase fassen, weil er sich die Beschreibung nicht
richtig durchgelesen hat, auch wenn der Titel "evtl." fehlerbehaftet
sein sollte.

Ich verstehe wirklich nicht, warum deswegen hier solch ein Theater
gemacht wird.

Habe ich mich bei Ebay "verkauft", gehts wieder über Ebay zum nächsten.

Gruss
Ralf

Re: Ebay: brauche Rat

am 14.03.2004 16:27:01 von Ralf Gebert

Mark Henning schrieb:

>>Ferner gibt es immernoch die Möglichkeit auch VOR Abschluß einer Auktion
>> eine oder mehrere Fragen an den jeweiligen Verkäufer zu stellen.

>>Warum wird dieses nicht genutzt und nachher immer herumgejammert?


> Weil eine Email als Beweismittel nichts taugt?

och, das würde ich nicht so sagen.
Wenn ich per E-Mail jemanden "beleidige" "bedrohe" etc. so muß ich mit
den Konsequenzen leben.

Gruss
Ralf

Re: brauche Rat

am 17.03.2004 16:33:03 von t-news

> Nun kam das Hemd heute. Dann hab ich festgestellt, dass es gar nicht
> von Hugo Boss ist. Sondern von der Marke "Energie Gold ".

Stand ja auch nirgendwo, das es von Hugo BOSS ist.

> In einer Mail habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich durch den
> Titel dachte, es wäre ein Hugo Boss Hemd. Und mich getäuscht fühle.
> Und ich habe ihm gesagt, dass das so für mich nicht akzeptabel ist.

Hi hi. Der hat sich bestimmt herzlichst kaputt gelacht.

> Er meinte darauf hin, dass das "BOSS" im Titel nur für Suchmaschinen
> sei. D.h. er spekuliert wohl darauf, dass häufig nach dem Namen
> "BOSS" gesucht wird.....

Er spekuliert eher darauf, das jeden Tag mindestens ein dummer Mensch
aufsteht und wie man sieht, hat er recht behalten.
Sorry, aber wer auf sowas noch reinfällt.....

> Soweit mein "Fall". Nun meine Frage: Wer hat hier recht? Bzw. lässt
> sich das eindeutig feststellen??

Ja, der Verkäufer hat recht. Er hat mit keiner Sible behauptet, das es von
Hugo Boss sei. Das hast ganz allein Du da rein interpretiert.

> Ich will, dass er das Hemd zurückschickt und mir die Kosten für Hemd
> und Porto erstattet (auf jeden Fall fürs Zurückschicken).

Vergiss es.
Abbuchen unter Lebenserfahrung.