Klingelstörer

Klingelstörer

am 12.03.2004 11:52:30 von jokulhaup

Hallo,

seit etwa November letzten Jahres nervt uns ein sog. "Klingelstörer"
mit beinahe täglichen Anrufen. Geht einer von uns beiden, d.h. meine
Freundin oder ich, ran, legt er sofort auf. Seine Nummer wird
natürlich nicht übermittelt. Wir haben seit etwa eineinhalb Monaten
jetzt seine regen Anrufe protokolliert und mit Beginn des Protokolls
auch eine Fangschaltung (Anruferidentifizierung) bei der T-Com
beantragt. Die hatte leider beim ersten Mal (2 Wochen) nicht
funktioniert, was auf einen Beratungsfehler der Service-Techniker
zurückzuführen war. Inzwischen klappt es aber, und wir haben den
Anrufer innerhalb von 3 Tagen 2 mal "fangen" können.

Das zur Vorgeschichte. Meine Frage ist nun, welche rechtlichen
Schritte ich konkret gegen den Klingelstörer vornehmen kann. Ich
möchte konkret zweierlei Dinge:
1. Er soll natürlich aufhören anzurufen
2. Zumindest eine Erstattung der Kosten bei der T-Com für die
Identifizierung (ca. 40,-E)

Ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten? Gehe ich zivil- oder
strafrechtlich gegen den Klingelstörer vor? Macht es also Sinn, ihn
(oder sie) anzuzeigen? Habe ich überhaupt einen Anspruch gegen den
Störer auf Erstattung der Kosten? Schadenersatz kommt doch glaub ich
in unserem Fall nicht in Betracht, da uns ja kein wirklicher
materieller Schaden entstanden ist. Habe ich weitergehende Ansprüche?

Entgegen meiner Vermutungen habe ich hier in den NG nichts Aktuelles
und wenig Altes zu diesem Thema gefunden, wäre also für die ein oder
andere Antwort sehr dankbar!

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 11:57:00 von usenet

Wovon ich dringend abraten würde: es soll Leute geben, die die
Telefonnummern solcher Anrufer z.B. in öffentlichen WCs an die Wände
malen, mit eindeutigen Angeboten... aber wirklich, das solltet Ihr NICHT
machen!

Legal bleibt m.W. nur der zivilrechtliche Weg, denn Straftat hat der
Anrufer ja nach Deiner Schilderung nicht begangen. Das ist höchstens
eine OWi. Aber IANAL...

Steffen
--
If u want to contact me directly do NOT use the address in the header -
it is valid but checked only periodically. Use instead

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 12:05:12 von svenni_boe

Peter Dohmen wrote:

[Telefonterror]

Lies hier:
Das kostet richtig teuer. 6 Anrufe innerhalb eines Monats kosteten in
diesem Fall 1800 DM zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten und natürlich
zahlt der Anrufer alles.

Bye
Sven

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 12:07:59 von svenni_boe

Steffen Rüter wrote:

> Wovon ich dringend abraten würde: es soll Leute geben, die die
> Telefonnummern solcher Anrufer z.B. in öffentlichen WCs an die Wände
> malen, mit eindeutigen Angeboten... aber wirklich, das solltet Ihr
> NICHT machen!

Warum schreibst Du es dann überhaupt?


> Legal bleibt m.W. nur der zivilrechtliche Weg, denn Straftat hat der
> Anrufer ja nach Deiner Schilderung nicht begangen. Das ist höchstens
> eine OWi. Aber IANAL...

Aber Hallo ist das eine Körperverletzung wenn Steffen oder seine
Freundin deswegen unter Schlafstörungen oder Angspsychosen leiden.

Bye
Sven

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 13:14:33 von BastianVoelker

Hallo!

Sven Boetcher schrieb:

> > Legal bleibt m.W. nur der zivilrechtliche Weg, denn Straftat hat der
> > Anrufer ja nach Deiner Schilderung nicht begangen. Das ist höchstens
> > eine OWi. Aber IANAL...
>
> Aber Hallo ist das eine Körperverletzung wenn Steffen oder seine
> Freundin deswegen unter Schlafstörungen oder Angspsychosen leiden.

Wo steht denn etwas von Schlafstörungen und Angstpsychosen?

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 13:45:43 von Susan Seitz

>
> Wo steht denn etwas von Schlafstörungen und Angstpsychosen?
>

Vor dem Hintergrund des o.g. OLG-Urteils, wird dies jetzt wohl ein
"befreundeter" Arzt auf Anfrage bestimmt attestieren.

:-)

SCNR
Susan

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 13:48:09 von m.a.p.s

Sven Boetcher schrieb:

> Warum schreibst Du es dann überhaupt?

Damit der OP auf _keinen_ Fall auf den Gedanken kommt, derartig
verwerfliches Verhalten an den Tag zu legen!


Bernd

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 13:49:54 von Jan Schejbal

Hallo!
Sofern ich weiß, kommt man nur über eine Strafanzeige gegen unbekannt
an die Nummer ran. Irre ich mich etwa?
Jan

--
Use "FROM NG" in the subject of e-mail replies, please.
A filter deletes all mails without this string.
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 14:25:23 von Andreas Lenz

On 12 Mar 2004 02:52:30 -0800, (Peter Dohmen) wrote:

>Hallo,
>
>seit etwa November letzten Jahres nervt uns ein sog. "Klingelstörer"
>mit beinahe täglichen Anrufen. Geht einer von uns beiden, d.h. meine
>Freundin oder ich, ran, legt er sofort auf. Seine Nummer wird
>natürlich nicht übermittelt. Wir haben seit etwa eineinhalb Monaten
>jetzt seine regen Anrufe protokolliert und mit Beginn des Protokolls
>auch eine Fangschaltung (Anruferidentifizierung) bei der T-Com
>beantragt. Die hatte leider beim ersten Mal (2 Wochen) nicht
>funktioniert, was auf einen Beratungsfehler der Service-Techniker
>zurückzuführen war. Inzwischen klappt es aber, und wir haben den
>Anrufer innerhalb von 3 Tagen 2 mal "fangen" können.
>
>Das zur Vorgeschichte. Meine Frage ist nun, welche rechtlichen
>Schritte ich konkret gegen den Klingelstörer vornehmen kann. Ich
>möchte konkret zweierlei Dinge:
>1. Er soll natürlich aufhören anzurufen
>2. Zumindest eine Erstattung der Kosten bei der T-Com für die
>Identifizierung (ca. 40,-E)
>
>Ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten? Gehe ich zivil- oder
>strafrechtlich gegen den Klingelstörer vor? Macht es also Sinn, ihn
>(oder sie) anzuzeigen? Habe ich überhaupt einen Anspruch gegen den
>Störer auf Erstattung der Kosten? Schadenersatz kommt doch glaub ich
>in unserem Fall nicht in Betracht, da uns ja kein wirklicher
>materieller Schaden entstanden ist. Habe ich weitergehende Ansprüche?
>
>Entgegen meiner Vermutungen habe ich hier in den NG nichts Aktuelles
>und wenig Altes zu diesem Thema gefunden, wäre also für die ein oder
>andere Antwort sehr dankbar!
>
>Gruß,
>Peter


Ich würde mich zunächst persönlich an den Störer wenden
(wahrscheinlich kein Unbekannter) und ihm unter Schilderung der Lage
eine kleine Entschädigung abverlangen. Wenn er schlau ist, geht er
darauf ein. Ansonsten Anwalt einschalten.

MfG
Andreas Lenz

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 16:05:43 von BastianVoelker

Hallo!

Susan Seitz schrieb:

> > Wo steht denn etwas von Schlafstörungen und Angstpsychosen?
>
> Vor dem Hintergrund des o.g. OLG-Urteils, wird dies jetzt wohl ein
> "befreundeter" Arzt auf Anfrage bestimmt attestieren.

Irgendwie finde ich immer nicht, worüber ihr alle schreibt ;-) Welches
OLG-Urteil denn nun schon wieder?

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 16:14:37 von Susan Seitz

> Irgendwie finde ich immer nicht, worüber ihr alle schreibt ;-) Welches
> OLG-Urteil denn nun schon wieder?
>

Ich dachte an das:


Grüße
Susan

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 16:52:17 von Manfred Beckers

Andreas Lenz schrieb

>Ich würde mich zunächst persönlich an den Störer wenden
>(wahrscheinlich kein Unbekannter) und ihm unter Schilderung der Lage
>eine kleine Entschädigung abverlangen. Wenn er schlau ist, geht er
>darauf ein. Ansonsten Anwalt einschalten.

Interessehalber:
könnten "Winkeladvokaten" daraus nicht einen Erpressungsversuch
konstruieren?

MfG
Manfred

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 16:56:15 von Holger Lembke

Manfred Beckers <> wrote:

>Interessehalber:
>könnten "Winkeladvokaten" daraus nicht einen Erpressungsversuch
>konstruieren?

Schwerlich. Erpressung ist, wenn man jemanden rechtswidrig ... nötigt. Und
die Forderung nach Schmerzensgeld dürfte nicht sooo rechtswidrig sein.

IANAL.

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 17:10:20 von BastianVoelker

Hallo!

Susan Seitz schrieb:

> > Irgendwie finde ich immer nicht, worüber ihr alle schreibt ;-) Welches
> > OLG-Urteil denn nun schon wieder?
>
> Ich dachte an das:
>

Ah so. Aber trotzdem habe ich an der strafrechtlichen Relevanz so meine
Zweifel. Das Strafverfahren wurde offensichtlich nach § 153 a StPO
eingestellt. Daß es bei fünfmaliger Übermüdung infolge von Schlafmangel
zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung gekommen wäre, will ich
doch bezweifeln.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 17:33:30 von Hans

On Fri, 12 Mar 2004 14:25:23 +0100, Andreas Lenz <> wrote:
>Ich würde mich zunächst persönlich an den Störer wenden
>(wahrscheinlich kein Unbekannter) und ihm unter Schilderung der Lage
>eine kleine Entschädigung abverlangen. Wenn er schlau ist, geht er
>darauf ein. Ansonsten Anwalt einschalten.
>
>MfG
>Andreas Lenz
Vorsicht vorsicht, Andreas,
das kann der Anrufer u.U. als Nötigung werten!
Mfg Hans

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 18:12:43 von jokulhaup

"Steffen Rüter" <>...
> Wovon ich dringend abraten würde: es soll Leute geben, die die
> Telefonnummern solcher Anrufer z.B. in öffentlichen WCs an die Wände
> malen, mit eindeutigen Angeboten... aber wirklich, das solltet Ihr NICHT
> machen!

Nun, mir bzw. uns ist nicht daran gelegen, jemanden aufgrund dieser
Störerei öffentlich zu denunzieren, zumal wir den Verdacht haben, daß
es sich um einen Schüler meiner Freundin, die Lehrerin an einem
Gymnasium ist, handeln könnte.
Der Link von Sven ist allerdings hochinteressant! Ich denke, ich werde
dann mal einen RA bemühen...

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 18:59:00 von svenni_boe

Bernd Schnürer wrote:

>> Warum schreibst Du es dann überhaupt?
>
> Damit der OP auf _keinen_ Fall auf den Gedanken kommt, derartig
> verwerfliches Verhalten an den Tag zu legen!

<Hausmeister Krause>
Sischah, sischah!
</Hausmeister Krause>

Bye
Sven

Re: Klingelstörer

am 12.03.2004 19:06:14 von gunther

| | Wovon ich dringend abraten würde: es soll Leute geben, die die
| | Telefonnummern solcher Anrufer z.B. in öffentlichen WCs an die
| | Wände malen, mit eindeutigen Angeboten... aber wirklich, das
| | solltet Ihr NICHT machen!
| |
| | Legal bleibt m.W. nur der zivilrechtliche Weg, denn Straftat
| | hat der Anrufer ja nach Deiner Schilderung nicht begangen. Das
| | ist höchstens eine OWi. Aber IANAL...

dito...
er sollte besser auch nicht auf die idee kommen, z.b. eine anonce
zu schalten, wohnungsaufloesung, alles mus raus,
firstcomefirstget....oder was der nettigkeiten mehr sind. auch die
variante der gegenanrufe ist nicht opportun.
aber er koennte erstmal genug anrufe fangen&dokumentieren, dass man
nicht mehr von "zufall" sprechen kann. alle vorherigen anrufe sind
ja nicht beweisbar, also faktisch "nicht passiert". da sollten
erstmal so 20 calls zusammenkommen. dann ab zum anwalt, der soll
anzeigen oder klagen, jedenfalls seine kosten
dazutun.....schmerzensgeld gibts wohl keins, aber immerhin kann so
die rechnung etwas aufgemotzt werden. sonst tut es nicht genug weh.

--

mfg, gunni

Re: Klingelstörer

am 13.03.2004 10:37:18 von Andreas Lenz

On Fri, 12 Mar 2004 16:52:17 +0100, Manfred Beckers
<> wrote:

>Andreas Lenz schrieb
>
>>Ich würde mich zunächst persönlich an den Störer wenden
>>(wahrscheinlich kein Unbekannter) und ihm unter Schilderung der Lage
>>eine kleine Entschädigung abverlangen. Wenn er schlau ist, geht er
>>darauf ein. Ansonsten Anwalt einschalten.
>
>Interessehalber:
>könnten "Winkeladvokaten" daraus nicht einen Erpressungsversuch
>konstruieren?

Nein.

MfG
Andreas Lenz

Re: Klingelstörer

am 13.03.2004 10:37:59 von Andreas Lenz

On Fri, 12 Mar 2004 17:33:30 +0100, Hans Preisker
<> wrote:

>On Fri, 12 Mar 2004 14:25:23 +0100, Andreas Lenz <> wrote:
>>Ich würde mich zunächst persönlich an den Störer wenden
>>(wahrscheinlich kein Unbekannter) und ihm unter Schilderung der Lage
>>eine kleine Entschädigung abverlangen. Wenn er schlau ist, geht er
>>darauf ein. Ansonsten Anwalt einschalten.
>>
>>MfG
>>Andreas Lenz
>Vorsicht vorsicht, Andreas,
>das kann der Anrufer u.U. als Nötigung werten!
>Mfg Hans


Die Voraussetzungen der Nötigung liegen aber objektiv schon nicht vor.

MfG
Andreas Lenz

Re: Klingelstörer

am 13.03.2004 11:57:49 von Erwin Denzler

Sven Boetcher schrieb:
>
> Das kostet richtig teuer. 6 Anrufe innerhalb eines Monats kosteten in
> diesem Fall 1800 DM zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten und natürlich
> zahlt der Anrufer alles.
>

Da es um ein Zivilverfahren geht: der Anrufer wird *wahrscheinlich* zur
Kostentragung verurteilt. Ob er auch wirklich alles zahlt, ist eine ganz
andere Frage. Insbesondere dann, wenn, wie vermutet, ein Schüler der
Täter ist und dieser weder pfändbares Einkommen noch Vermögen haben
sollte. Dann zahlt erst mal der Kläger selbst alles.

E.D.

Re: Klingelstörer

am 13.03.2004 19:30:48 von jokulhaup

"Jan Schejbal" <>...
> Hallo!
> Sofern ich weiß, kommt man nur über eine Strafanzeige gegen unbekannt
> an die Nummer ran. Irre ich mich etwa?
> Jan

Ja, du irrst. Eine sog. Anruferidentifizierung kann jeder bei der
T-Com (vermutlich auch bei alternativen Telefonanbietern) beantragen
mittels eines Formulares. KOstet für zwei Wochen ca. 40,-Euro.

Die T-Com weist allerdings ausdrücklich darauf hin, daß auch der
"gefangene" Klingelstörer die Adresse desjenigen erhält, der ihn
"gefangen" hat. In der Praxis sieht das übrigens so aus, daß auch
"Unschuldige", die also ebenfalls nicht ihre Rufnummer übermitteln und
daher von uns identifiziert werden, auch einen Bericht der Telekom
erhalten, wann sie von uns als Anrufer identifiziert wurden, was ja
nicht weiter schlimm ist, wenn man die Unschuldigen vorher informiert
hat.

Weitere Details gefällig?
Um den Anrufer zu identifizieren, reicht es nicht aus, dass er bloß
anruft (wie in den diversen Kriminalfällen), sondern vielmehr müssen
wir während seines Anrufes die Tastenkombination "R" "#" "0" drücken,
im Hörer ertönt dann ein langezogener Quittungston. Die Tastenkombo
ist übrigens abhängig vom Telefon bzw. von der Telefonanlage. Bei
moderneren Anlagen als der Eumex 504 PC USB, wie wir eine haben, hat
man sogar noch bis zu 20 Sekunden, nachdem der Störer aufgelegt hat,
Zeit, die Tastenkombination einzugeben, um ihn zu registrieren. Bei
unserer Anlage muss die Eingabe während des laufenden Gesprächs
passieren. Glücklicherweise ist der Anrufer so dämlich, jedesmal wenn
er anruft darauf zu warten, dass sich einer von uns meldet, bis er
auflegt *grins* Auch diese Dummheit spricht imho für einen
unerfahrenen blauäugigen Schüler.

Problematisch wird es nur, wenn er von seinem Prepaid-Handy aus
anruft, denn dann gibt´s folglich keine Adresse, sondern nur ne
Telefonnummer. Bin mal gespannt, Mitte nächster Woche erhalten wir den
Bericht, dann weiß ich wer´s war.

Ach ja, bzgl. Winkeladvokat: demnach wäre es auch zumindest kritisch,
in einem Mahnverfahren mit der Einschaltung eines RAs zu drohen, oder
nicht?

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 13.03.2004 20:07:11 von Heiko Mittelstaedt

Peter Dohmen wrote:
> Nun, mir bzw. uns ist nicht daran gelegen, jemanden aufgrund dieser
> Störerei öffentlich zu denunzieren, zumal wir den Verdacht haben, daß
> es sich um einen Schüler meiner Freundin, die Lehrerin an einem
> Gymnasium ist, handeln könnte.

Es dürfte auch einen guten Effekt geben, wenn man nach so einem Anruf
die inzwischen bekannte Rufnummer zurückruft und zur Rede stellt. Bei
einem Schüler sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Eltern dran. das
gibt einen hochpeinlichen Effekt für den Störer.

Ansonsten kommt auch gut das: "Ich sehe auf meinem Diplay, daß sie bei
mir angerufen hatten, was gibts denn?"

Da rutscht dem anderen für gewöhnlich das Herz in die Hose... ;-)

Grüße,
Heiko

Re: Klingelstörer

am 13.03.2004 21:55:31 von Turan Fettahoglu

Ich habe vor mehreren Jahren einen Telefonvampir per Fangschaltung und
In-Flagranti-Sehen an der Telefonzelle ermitteln können. Darauf habe ich ihn
bei der Staatsanwaltschaft wg. Körperverletzung angezeigt. (Schädigung der
Gesundheit ist auch Körperverletzung, das fängt nicht erst bei der Ohrfeige
an.)

1.) Unterlassung:
Der Knilch wurde auf die Polizeiwache vorgeladen, erzählte, er habe mich
mehrfach vergeblich anzurufen versucht, weil er eine Adresse benötige. Den
Telefonterror stritt er ab, aber danach war Ruhe.

2.)Kosten:
Von der Telekom kam nie eine Rechnung für die Fangschaltung. Offenbar hat es
die Staatsanwaltschaft übernommen.

3.) Strafverfahren
Bei weniger als dreimaligem Fangen ist es schwierig, einen Vorsatz zu
beweisen - und das ist in diesem Fall wichtig. Also: noch ein paar Mal
fangen. Bei meinem Telefonvampir wurde das Strafverfahren eingestellt. Für
eine Strafanzeige brauchst du keinen Anwalt, es reicht ein Brief an die
örtliche Staatsanwaltschaft oder ein Gang zur Polizei.

4.) Schadenersatz
Habe ich damals nicht versucht, weil beim Täter nichts zu holen gewesen wäre
und Verdacht auf Geisteskrankheit bestand. Bei Körperverletzung könnte man
natürlich versuchen, Schmerzensgeld zu bekommen. Oder wie wäre es mit einer
Unterlassungserklärung mit einer hohen Konventionalstrafe? Frage lieber
einen Anwalt, denn im Zivilprozess sollte man schon einen haben. Das kostet
aber Geld!

Viel Erfolg!
Turan

Re: Klingelstörer

am 15.03.2004 13:49:34 von Roy Batty

Erwin Denzler <> wrote:


>Da es um ein Zivilverfahren geht: der Anrufer wird *wahrscheinlich* zur
>Kostentragung verurteilt. Ob er auch wirklich alles zahlt, ist eine ganz
>andere Frage. Insbesondere dann, wenn, wie vermutet, ein Schüler der
>Täter ist und dieser weder pfändbares Einkommen noch Vermögen haben
>sollte. Dann zahlt erst mal der Kläger selbst alles.

Aber auch ein Schüler wird irgendwann mal arbeiten oder sonstige
Einkünfte haben. Ein Titel gilt doch 30 Jahre, oder nicht? IANAL


Roy
--
> Es ging aber nicht um den Täter, sondern um den Angeklagten.
Korinthenkacker
(bjkaup in d.s.r.m.)

Re: Klingelstörer

am 15.03.2004 13:50:04 von Roy Batty

(Peter Dohmen) wrote:

>Problematisch wird es nur, wenn er von seinem Prepaid-Handy aus
>anruft, denn dann gibt´s folglich keine Adresse, sondern nur ne
>Telefonnummer. Bin mal gespannt, Mitte nächster Woche erhalten wir den
>Bericht, dann weiß ich wer´s war.

Schreib doch dann mal, wie es ausgegangen ist.


Roy
--
> Wie würdest du eine Organisation bezeichnen, die von denen, die sich
> einschüchtern lassen, regelmässig Schutzgeld erpresst? (Weil die so
> Eingeschüchterten sonst keinen "Seelenfrieden" finden?
GEZ? (Martin R. in einer Scientology-Diskussion)

Re: Klingelstörer

am 16.03.2004 09:57:06 von jokulhaup

Roy Batty <>...

> Schreib doch dann mal, wie es ausgegangen ist.
>
>
> Roy

Werde ich machen!

Wir haben ihn übrigens gestern zum 4. Mal seit dem 8. März erwischt.
Ich schätze, daß wir ihn bis kommenden Montag noch so ca. 3 bis 4 Mal
kriegen werden. Und dann heißt es nur abwarten. Wenn das doch jemand
ist, der von einem T-Com Anschluss aus anruft (was der Idealfall
wäre), erhalten wir den Bericht innerhalb von einer Woche.

Wenn derjenige von einem Anschluß einer anderen
Telekommunikationsgesellschaft seine Anrufe tätigt, dauert es ca. 2
Wochen.

Und wie ich mir hab sagen lassen, muss man auch seine Anschrift beim
Netzbetreiber angeben, wenn man nur ein Prepaid-Handy nutzt. Ich
dachte, das wär ganz anonym.

Bin wirklich mal schwer gespannt, wer oder was dabei rauskommt!

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 26.03.2004 21:16:02 von jokulhaup

>...

> Nun, mir bzw. uns ist nicht daran gelegen, jemanden aufgrund dieser
> Störerei öffentlich zu denunzieren, zumal wir den Verdacht haben, daß
> es sich um einen Schüler meiner Freundin, die Lehrerin an einem
> Gymnasium ist, handeln könnte.

Hallo NG,

seit heute Nachmittag kenne ich den Namen des Störers und kann es
immer noch nicht fassen! Es ist kein Schüler, viel schlimmer: es ist
ein frisch verheirateter gleichaltriger Kollege, mit dem meine
Freundin regelmäßig im gleichen Auto zur Schule fährt! Sie weiß noch
nichts von ihrem "Glück", und ich kann euch momentan noch nicht mehr
zum Hintergrund erzählen (Namen nenne ich sowieso nicht), aber das
ganze hat sich aus meiner Sicht inzwischen weniger zu einem
juristischen als vielmehr zu einem zwischenmenschlichen Problem
gewandelt.

Wie gesagt, mehr kann ich aktuell noch nicht sagen, da zur Zeit weder
meine Freundin davon weiß (sie ist noch unterwegs), geschweige denn
der Störer weiß, daß wir ihn ermittelt haben. Es könnte ja sein, dass
letzterer selbst rumgoogelt und dann auf diesen Thread hier stößt.
Deshalb auch (noch) keine Angaben darüber, wie oft wir ihn nun
tatsächlich nachweislich gefangen haben und wie unsere weiteren
Schritte nun aussehen werden.

Wenn es euch interessiert und ich hier ein wenig Klarheit in die Sache
bekommen habe, meld ich mich gern wieder.

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 27.03.2004 11:30:48 von Thomas Hochstein

Peter Dohmen schrieb:

> seit heute Nachmittag kenne ich den Namen des Störers und kann es
> immer noch nicht fassen! Es ist kein Schüler, viel schlimmer: es ist
> ein frisch verheirateter gleichaltriger Kollege, mit dem meine
> Freundin regelmäßig im gleichen Auto zur Schule fährt!

Womit sich dann u.a. die Frage stellt, ob er nur dann auflegt, wenn Du
ans Telefon gehst ...

Re: Klingelstörer

am 27.03.2004 19:28:52 von jokulhaup

Thomas Hochstein <>...

> Womit sich dann u.a. die Frage stellt, ob er nur dann auflegt, wenn Du
> ans Telefon gehst ...

Nein, ganz und gar nicht. Das Verhalten des Anrufers war bei uns
beiden immer identisch. Egal wer rangegangen ist (und meistens war es
meine Freundin, da sie nachmittags daheim ist, während ich nciht da
bin).

Und es gibt bei uns definitiv auf kein "Treueproblem", falls du darauf
anspielen wolltest. Hab ich zwar auch ne Sekunde dran gedacht, aber
wirklich nicht länger. Diese Möglichkeit ist schlicht völlig
ausgeschlossen, nicht weil ich es nicht wahrhaben wollte, sondern weil
es einfach so ist.

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 27.03.2004 20:14:01 von Ulrich Mindrup

Peter Dohmen schrieb:

>
> seit heute Nachmittag kenne ich den Namen des Störers und kann es
> immer noch nicht fassen! Es ist kein Schüler, viel schlimmer: es ist
> ein frisch verheirateter gleichaltriger Kollege, mit dem meine
> Freundin regelmäßig im gleichen Auto zur Schule fährt!

Hast Du schon einmal in Erwägung gezogen, dass es nicht der Kollege,
sondern dessen frisch angetraute Ehefrau sein könnte?

Grüße

Ulrich

Re: Klingelstörer

am 28.03.2004 10:33:16 von donron

X-No-Archive: Yes


Peter Dohmen schrieb:

> (Namen nenne ich sowieso nicht)

Das brauchst Du auch nicht, schließlich postest Du ja unter deinem Namen
den ganzen Sachverhalt......

da zur Zeit weder
> meine Freundin davon weiß (sie ist noch unterwegs), geschweige denn
> der Störer weiß, daß wir ihn ermittelt haben. Es könnte ja sein, dass
> letzterer selbst rumgoogelt und dann auf diesen Thread hier stößt.
> Deshalb auch (noch) keine Angaben darüber, wie oft wir ihn nun
> tatsächlich nachweislich gefangen haben und wie unsere weiteren
> Schritte nun aussehen werden.


Du wirst sehen: es lohnt sich unter Realnamen juristische Fragen in
einem öffentlichem Forum zu klären, besonders wenn Sachverhalte noch in
der Luft hängen.

Re: Klingelstörer

am 28.03.2004 19:16:22 von jokulhaup

Ulrich Mindrup <>...

> Hast Du schon einmal in Erwägung gezogen, dass es nicht der Kollege,
> sondern dessen frisch angetraute Ehefrau sein könnte?

Bingo! Beide waren heute bei uns (wir haben _ihn_ herbestellt, ohne
ihm vorab zu sagen, weshalb, und _sie_ wollte unbedingt mitkommen),
und aus dem was ich gesehen und gehört habe, sind wir beide der festen
Überzeugung, dass sie es ist. Leider hat sie es nur noch nicht
zugegeben, sondern so getan, als wär sie absolut überrascht und könne
sich überhaupt nicht erklären, wie das denn passieren könnte. Morgen
wird meine Freundin ihn in der Schule mit unserem Verdacht
konfrontieren und auffordern, mal über diese Möglichkeit nachzudenken.

Besonders dreist: heute Nachmittag hat sie wieder angerufen!
Sofortiger Rückruf unsererseits: AB.

Mal sehen, wie´s weitergeht.

Gruß,
Peter

Re: Klingelstörer

am 28.03.2004 20:29:38 von Ulrich Mindrup

Peter Dohmen schrieb:

>
> Bingo! Beide waren heute bei uns (wir haben _ihn_ herbestellt, ohne
> ihm vorab zu sagen, weshalb, und _sie_ wollte unbedingt mitkommen),
> und aus dem was ich gesehen und gehört habe, sind wir beide der festen
> Überzeugung, dass sie es ist. Leider hat sie es nur noch nicht
> zugegeben, sondern so getan, als wär sie absolut überrascht und könne
> sich überhaupt nicht erklären, wie das denn passieren könnte. Morgen
> wird meine Freundin ihn in der Schule mit unserem Verdacht
> konfrontieren und auffordern, mal über diese Möglichkeit nachzudenken.

Jetzt habt nicht nur Ihr ein Problem, sondern auch der Kollege deiner
Frau :-(

>
> Besonders dreist: heute Nachmittag hat sie wieder angerufen!
> Sofortiger Rückruf unsererseits: AB.

Entweder ist sie ein "ganz schwerer Fall", oder der Anruf wurde von
einem anderen Apperat -z.B. einer Telefonzelle aus- geführt um die
bisher eindeutigen Belege zu "verwässern".
>
> Mal sehen, wie´s weitergeht.

Ich hoffe für Euch, dass es nicht weitergeht, aber falls doch hoffe ich
Ihr habt gute Nerven :-(

Grüße

Ulrich