Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 09:50:53 von spam

Hallo,

mal folgendes angenommen (;-)),

ich biete bei einer Auktion eines als voll funktionsfähigem
beschriebenen Gerätes mit, weil dieses wegen vorhandener Digitaleingänge
mein altes ohne diese Eingänge ersetzen soll. Ich bekomme den Zuschlag
und fast zeitgleich mit dem Eintreffen der Bestätigungsmail erhalte ich
eine Mail eines mir bis dahin Unbekannten:

Sie haben das Gerät bei B erworben. Dieses Gerät wurde am 15.05. (Ebay-
Link) von mir an A verkauft. Dieser hat das Gerät dann am 25.05. (Ebay-
Link) an B verkauft. Die Digital. B hat dann von A einen Nachlass
erhalten, den er dann von mir eingefordert hat. Ich wollte Sie deshalb
warnen, weil ich sicher bin, dass das Gerät teilweise defekt ist. Die
von mir nicht benutzten Digitaleingänge funktionieren nicht.

Ich nehme also Kontakt zu meinem Verkäufer auf, leite ihm diese Mail zu
und biete ihm an, mal eben 250km zu fahren und das Gerät abzuholen.
Natürlich soll er das Gerät dann vorführen. Ist die Kiste ok, dann
Zahlung und Rückfahrt. Wenn nicht, kaufe ich nicht und trete den Heimweg
mit leeren Händen an, ohne auf Kostenersatz zu bestehen.

Auf dieses Angebot reagiert jetzt der Verkäufer sauer und besteht auf
Zahlung per Vorkasse und Postversand. Die Eingänge wären in Ordnung. Er
geht auf keine Weise auf die Mail des mir Unbekannten ein. (Seltsam,
oder? Ich würde mich zumindest rechtfertigen)

Ich weiß natürlich, dass ich zur Abnahme verpflichtet bin, aber eine
gewisse Unpässlichkeit der Magengegend macht sich schon breit.

Kann ich aufgrund der mir zugespielten, vollständig nachvollziehbaren
Informationen darauf bestehen, dass jetzt so verfahren wird, wie ich das
will, oder sitzt er so am langen Hebel, dass ich jetzt zahlen muss um
den Fehler festzustellen. Das wäre ja dann doch Betrug, oder?

Danke für Eure geschätzte Meinung

Gruß Uwe

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 10:27:20 von Edwin Mager

Uwe Hoelzer wrote:
[...]

Hallo Uwe

so was ähnliches hatte ich auch mal. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Du
hast ihm einen fairen Lösungsweg angeboten und damit gut. Er kann zwar eine
Negativbewertung über Dich abgeben, aber Du kannst ja darauf antworten und
das Thema "Verweigerung der Abholung wegen Mängel " erwähnen. Fazit: er
handelt ja gegen sich selbst. Mein Vorschlag: Deinen Lösungsweg = Abholung -
via Einschreiben/Rückschein (wenn schon die Bereitschaft für 250km Fahrt da
ist, kommt es auf das Porto auch nicht mehr an) an den Verkäufer nochmals
mit Bergündung zustellen. Einklagen wird er die Sache nicht, weil er jedem
Richter Deine Anregung zur Abholung - wegen der Probleme - etc. erklären
müsste. Er wäre im Erklärungszwang. Geht er nicht darauf ein, vergiss die
Sache (gib Deine Bewertung aber erst dann ab, wenn er Dich bewertet hat.

--
Edwin

Für Bescheidenheit wird ein Mensch bewundert,
.................. wenn man je von ihm erfahren sollte!

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 10:30:58 von Ingmar Heinrich

> Die Eingänge wären in Ordnung.

Zugesicherte Eigenschaft, dann sollte die Sachmaengelhaftung greifen, auch
wenn er es wegen Privatverkauf ausgeschlossen hat. IANAL!

Ingmar

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 11:11:22 von spam

Ingmar Heinrich <> schrieb:

> Zugesicherte Eigenschaft, dann sollte die Sachmaengelhaftung
> greifen, auch wenn er es wegen Privatverkauf ausgeschlossen hat.
> IANAL!
>

Klar, aber Sachmängelhaftung bei Mr. Dubios einfordern? Damit möchte ich
eigentlich gar nicht erst konfrontiert werden.

Gruß Uwe

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 11:30:59 von Holger Pollmann

Ingmar Heinrich <> schrieb:

>> Die Eingänge wären in Ordnung.
>
> Zugesicherte Eigenschaft

Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des Kaufvertrages
gegeben.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 11:39:27 von Heiko Mittelstaedt

Holger Pollmann wrote:
>>>Die Eingänge wären in Ordnung.
>>Zugesicherte Eigenschaft
> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des Kaufvertrages
> gegeben.

Nicht relevant, denn das Gerät wurde als "voll funktionsfähig"
angeboten. Da muß jetzt alles funktionieren.

BTW: Vielleicht hat der Anbieter das Gerät ja repariert oder der
angebliche Defekt war ein simpler Bedienfehler, der erst später entdeckt
worden ist?

Grüße,
Heiko

--
*** ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät(lang)

am 25.06.2004 11:41:30 von Ulrich Gehauf

Holger Pollmann <> schrieb am 25 Jun 2004:

> Ingmar Heinrich <> schrieb:
>
>>> Die Eingänge wären in Ordnung.
>>
>> Zugesicherte Eigenschaft
>
> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des Kaufvertrages
> gegeben.

Nein, nur noch mal explizit zugesichert.

Aus dem OP "ich biete bei einer Auktion eines als voll funktionsfähigem
beschriebenen Gerätes mit"

voll funktionsfähig beinhaltet IMHO auch funktionierende
Signaleingänge.

Gruß
Uli

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät ( lang)

am 25.06.2004 11:43:29 von Holger Pollmann

Heiko Mittelstaedt <> schrieb:

>>>> Die Eingänge wären in Ordnung. Zugesicherte Eigenschaft
>>
>> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des
>> Kaufvertrages gegeben.
>
> Nicht relevant, denn das Gerät wurde als "voll funktionsfähig"
> angeboten. Da muß jetzt alles funktionieren.

Ja. So what? Mir geht es darum, daß eine NACH Vertragsschluß abgegebene
Aussage, die als Erwiderung auf den Vorwurf der Mangelhaftigkeit
geäußert wird, wohl kaum ein Angebot zum Abschluß eines
Änderungsvertrags betreffs der Vereinbarung einer Garantie darstellt.
Und Gegenstand des ursprünglichen Vertrags war die Garantie ja
anscheinend erst recht nicht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 11:46:04 von Holger Pollmann

Ulrich Gehauf <> schrieb:

>>> Zugesicherte Eigenschaft
>>
>> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des
>> Kaufvertrages gegeben.
>
> Nein, nur noch mal explizit zugesichert.

Und welche Relevanz sollte das haben? Der Begriff "zugesicherte
Eigenschaft" sollte im übrigen nich tmehr verwendet werden, weil er vor
der Schuldrechtsreform ein feststehender Rechtsbegriff war, den es
jetzt nicht mehr gibt. In etwa entspricht der früheren zugesicherten
Eigenschaft heute die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie - und aus
dieser bloßen Erwiderung ein Angebot auf Abschluß eines
Änderungsvertrags zur Vereinbarung einer Garantieübernahme konstruieren
zu wollen, ist sehr weit hergeholt.

> Aus dem OP "ich biete bei einer Auktion eines als voll
> funktionsfähigem beschriebenen Gerätes mit"

Du schrubst aber nichts dazu, sondern zur nachträglichen Aussage "Die
Eingänge wären in Ordnung."

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät(lang)

am 25.06.2004 11:52:03 von Ulrich Gehauf

Holger Pollmann <> schrieb am 25 Jun 2004:

> Ulrich Gehauf <> schrieb:
>
>>>> Zugesicherte Eigenschaft
>>>
>>> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des
>>> Kaufvertrages gegeben.
>>
>> Nein, nur noch mal explizit zugesichert.
>
> Und welche Relevanz sollte das haben?

Auf die Mängelhaftung selbst wohl gar keine. Nur noch mal eine
Bestätigung, dass unter "voll funktionsfähig" (was ja zugesichtert
ist) unter anderem auch funktionierende Signaleingänge zu verstehen
sind.

>> Aus dem OP "ich biete bei einer Auktion eines als voll
>> funktionsfähigem beschriebenen Gerätes mit"
>
> Du schrubst aber nichts dazu, sondern zur nachträglichen Aussage
> "Die Eingänge wären in Ordnung."

Ich sowieso nicht... ich hab nur festgestellt, dass durchaus
funktionierende Eingänge zugesichert wurden, zwar nicht explizit im
Vertrag, sondern durch generelle volle Funktionsfähigkeit, und dies
im Nachhinein noch einmal bestätigt wurde.

MFG
Uli

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 11:59:44 von Holger Pollmann

Ulrich Gehauf <> schrieb:

>>> Nein, nur noch mal explizit zugesichert.
>>
>> Und welche Relevanz sollte das haben?
>
> Auf die Mängelhaftung selbst wohl gar keine. Nur noch mal eine
> Bestätigung, dass unter "voll funktionsfähig" (was ja zugesichtert
> ist) unter anderem auch funktionierende Signaleingänge zu verstehen
> sind.

Ja, aber das war ja ohnehin klar.

>>> Aus dem OP "ich biete bei einer Auktion eines als voll
>>> funktionsfähigem beschriebenen Gerätes mit"
>>
>> Du schrubst aber nichts dazu, sondern zur nachträglichen Aussage
>> "Die Eingänge wären in Ordnung."
>
> Ich sowieso nicht...

Ähm... sorry. Ich habe nicht auf den Namen gekuckt, das hätte ich
machen sollen.

> ich hab nur festgestellt, dass durchaus funktionierende Eingänge
> zugesichert wurden, zwar nicht explizit im Vertrag, sondern durch
> generelle volle Funktionsfähigkeit, und dies im Nachhinein noch
> einmal bestätigt wurde.

Nein, da wurde nichts "zugesichert" - zur vereinbarten Beschaffenheit
gehört volle Funktionsfähigkeit. Nicht mehr, nicht weniger.

--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
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02.10.2003

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 12:31:46 von Martin Wysada

Am 25 Jun 2004 09:30:59 GMT schrieb Holger Pollmann:

> Ingmar Heinrich <> schrieb:
>
>>> Die Eingänge wären in Ordnung.
>>
>> Zugesicherte Eigenschaft
>
> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des Kaufvertrages
> gegeben.

das OP liest sich anders "ich biete bei einer Auktion eines als voll
funktionsfähigem beschriebenen Gerätes mit".

@OP
Gibt die Email des Unbekannten her um welche Auktionsnummer(n) es sich
handelt?
Nicht das der zweithöchste Bieter dich einfach unfair ausbooten will... Ich
meine mir kann ja jeder eine Mail schreiben und darin andere meiner
Kontakte verleumden oder so.

MfG
Martin

--

<<-- Outlook Express reparieren

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät(lang)

am 25.06.2004 12:42:13 von Ulrich Gehauf

Martin Wysada <> schrieb am 25 Jun 2004:

> Nicht das der zweithöchste Bieter dich einfach unfair ausbooten
> will... Ich meine mir kann ja jeder eine Mail schreiben und darin
> andere meiner Kontakte verleumden oder so.

Dann hätte sich der Verkäufer aber wohl anders verhalten und versucht,
den Sachverhalt klarzustellen. Ein weiteres Bestehen auf Versand gegen
Vorkasse trotz angebotener Selbstabholung spricht nicht für deine
genannte Möglichkeit.

Und soweit ich gelesen habe, war die Beweiskette auch schlüssig
bezüglich vorhergehender EBay-Auktionen dieses Artikels.

Gruß
Uli

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 13:49:10 von Holger Pollmann

Martin Wysada <> schrieb:

>>>> Die Eingänge wären in Ordnung.
>>>
>>> Zugesicherte Eigenschaft
>>
>> Nein, denn die Zusicherung wurde NACH dem Abschluß des
>> Kaufvertrages gegeben.
>
> das OP liest sich anders "ich biete bei einer Auktion eines als
> voll funktionsfähigem beschriebenen Gerätes mit".

Ingmar schrub aber was zu dem Satz "Die Eingänge wären in Ordnung.",
und das war, was der Verkäufer NACH dem Verkauf sagte.

Im übrigen ging es mir um den Ausdruck "Zusicherung", in
<> erkläre ich, warum das ein Problem ist.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 14:50:19 von spam

Holger Pollmann <> schrieb:

> Ingmar schrub aber was zu dem Satz "Die Eingänge wären in Ordnung.",
> und das war, was der Verkäufer NACH dem Verkauf sagte.
>

Die Beschreibung war Überschrift: VOLL FUNKTIONSFÄHIG

der Text war:

-leichte Gebrauchsspuren
-Eingänge Analog
-Eingäng Digital optisch
-Eingang Digital Koax
-Fernbedienung

Daraus entnahm ich, dass alle diese Punkte voll funktionsfähig sind und
habe geboten.

Gruß Uwe

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät(lang)

am 25.06.2004 14:57:28 von Ulrich Gehauf

(Uwe Hoelzer) schrieb am 25 Jun 2004:

> Holger Pollmann <> schrieb:
>
>> Ingmar schrub aber was zu dem Satz "Die Eingänge wären in
>> Ordnung.", und das war, was der Verkäufer NACH dem Verkauf sagte.
>>
>
> Die Beschreibung war Überschrift: VOLL FUNKTIONSFÄHIG
>
> der Text war:
>
> -leichte Gebrauchsspuren
> -Eingänge Analog
> -Eingäng Digital optisch
> -Eingang Digital Koax
> -Fernbedienung
>
> Daraus entnahm ich, dass alle diese Punkte voll funktionsfähig
> sind und habe geboten.

Wie verhielte es sich eigentlich, wenn die Produktbezeichnung
"Verstärker XY2000 der Fa. Lautundbillig" angegeben wäre, dieses
Produkt Digital-Coax-Eingänge hätte, in der obigen
Produktbeschreibung unter 'Voll funktionsfähig' nicht aufgeführt
sind. Kann man dann erwarten, dass die funktionieren?

Gruß
Uli

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 14:58:33 von spam

Martin Wysada <> schrieb:

> Gibt die Email des Unbekannten her um welche Auktionsnummer(n) es
> sich handelt?
> Nicht das der zweithöchste Bieter dich einfach unfair ausbooten
> will... Ich meine mir kann ja jeder eine Mail schreiben und darin
> andere meiner Kontakte verleumden oder so.
>

Solange das Eisen noch geschmiedet wird, ungern. Wenn ich eine Einigung
egal welcher Richtung erzielt habe, werde ich hier die Nummern posten.

Aber es handelt sich definitv nicht um den Zweiten Bieter, sondern um
den erstmaligen Verkäufer.

....wegen xxxxx mach ich Kopfschmerzen. Er vergessen zu sagen,
Digitaleingang ist kaputt und bei Ausschalten mache dicke Bumm in
Lautsprecher. Ich deswegen zahle 50EUR an meine Kaufer. Ich dich nur
warne. Er weiss das. Ob Du ihm erzählst meine mail mir egal.

Dann kamen die Nummern und es passte absolut.

Gruß Uwe

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 16:21:07 von spam

Ulrich Gehauf <> schrieb:

> Wie verhielte es sich eigentlich, wenn die Produktbezeichnung
> "Verstärker XY2000 der Fa. Lautundbillig" angegeben wäre, dieses
> Produkt Digital-Coax-Eingänge hätte, in der obigen
> Produktbeschreibung unter 'Voll funktionsfähig' nicht aufgeführt
> sind. Kann man dann erwarten, dass die funktionieren?
>

Ich würde davon ausgehen, dass alles funktioniert. Denn voll
funktionsfähig bedeutet eben keine Funktionseinschränkung.

Gruß Uwe

"Biete: Voll funktionsfähige Glühbirne." Die ist aber kaputt, sie
leuchtet nicht... "Tja, mit der Funktion meinte ich das rein und
rausschrauben... und das funktioniert doch..."

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 17:02:54 von Percy Noethel

Ulrich Gehauf <> schrieb:

>
>> Nicht das der zweithöchste Bieter dich einfach unfair ausbooten
>> will... Ich meine mir kann ja jeder eine Mail schreiben und darin
>> andere meiner Kontakte verleumden oder so.
>
>Dann hätte sich der Verkäufer aber wohl anders verhalten und versucht,
>den Sachverhalt klarzustellen. Ein weiteres Bestehen auf Versand gegen
>Vorkasse trotz angebotener Selbstabholung spricht nicht für deine
>genannte Möglichkeit.
>
>Und soweit ich gelesen habe, war die Beweiskette auch schlüssig
>bezüglich vorhergehender EBay-Auktionen dieses Artikels.

Ganz fernliegend ist die Idee trotzdemnicht; insbesondere
das Detail mit dem Verkauf um zwei Ecken herum läßt
aufhorchen: so nützt es dem Verkäufer wenig, wen er belegen
kann, daß er %Gerät% nicht von dem "Petzer" erwordben hat,
sondern von einem weiteren Dritten.
Vielleicht sollte OP mal die jeweiliegen Erwerbsdaten von
%Verkäufer und %Petzer abfragen und korrelieren. Falls das
_belegbare_ Erwerbsdatum von %Verkäufer vor dem
Verkaufsdatum von %Petzer liegt, dürfte es sich nicht um das
selbe Gerät handeln. Seriennummern soll es auch noch geben.

Eine Funktionsgaranntie hat man damit natürlich immer noch
nicht, aber uU 250 km gespart.

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 17:07:52 von Holger Pollmann

(Uwe Hoelzer) schrieb:

>> Ingmar schrub aber was zu dem Satz "Die Eingänge wären in
>> Ordnung.", und das war, was der Verkäufer NACH dem Verkauf sagte.
>
> Die Beschreibung war Überschrift: VOLL FUNKTIONSFÄHIG

So what? Eine Zusicherung ist das nicht, und außerdem:

Ingmar schrub aber was zu dem Satz "Die Eingänge wären in
Ordnung.", und das war, was der Verkäufer NACH dem Verkauf sagte.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Habe fertig: Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 19:47:19 von spam

(Uwe Hoelzer) schrieb in
<>:

>Solange das Eisen noch geschmiedet wird, ungern. Wenn ich eine
>Einigung egal welcher Richtung erzielt habe, werde ich hier die
>Nummern posten.
>
>Aber es handelt sich definitv nicht um den Zweiten Bieter, sondern
>um den erstmaligen Verkäufer.
>

So, ging viel schneller und problemloser als erwartet:

Verkäufer hat jetzt klein beigegeben und ist vom Verkauf
zurückgetreten. Er hat den Defekt tatsächlich eingeräumt. Vielleicht
war er etwas motivierter, als er bemerkt hat, dass ich bereit bin,
einen Anwalt einzuschalten.

Na dann, puuuuh.

Danke Euch allen.

Gruß Uwe

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 25.06.2004 22:16:32 von Holger Moenikes

On 25 Jun 2004 12:57:28 GMT, Ulrich Gehauf <>
wrote:


>> Daraus entnahm ich, dass alle diese Punkte voll funktionsfähig
>> sind und habe geboten.
>
>Wie verhielte es sich eigentlich, wenn die Produktbezeichnung
>"Verstärker XY2000 der Fa. Lautundbillig" angegeben wäre, dieses
>Produkt Digital-Coax-Eingänge hätte, in der obigen
>Produktbeschreibung unter 'Voll funktionsfähig' nicht aufgeführt
>sind. Kann man dann erwarten, dass die funktionieren?

Hallo,

ich würde es erwarten, da ja im Test steht Typenbezeichnung XY2000.
Meist bietet man ja auf ein konkretes Gerät, weil man dessen
Eigenschaften kennt.

Der Extremfall wäre dann ja folgender: Verkaufe Gerät mit Analog- und
Digitalausgängen. VOLL FUNKTIONSFÄHIG.
Als Käufer stellst Du dann fest, dass der Netzstecker zerstört ist und
die Drehschalter abgerissen sind. Ausserdem fehlen sämtliche
Computerchips für DD/DTS/DSP.
Hier würde ja wohl auch keiner ernsthaft sagen, dass Netzsteck,
Drehschalter und Innenleben (bis auf beworbenen Ausgänge) nicht zum
Gerät gehören würde.

Gruss
Holger

--

eMails sind sinnlos, da sie 'eh automatisch gelöscht werden!

Re: Frage zu Ebayauktion - defektes Gerät (lang)

am 28.06.2004 02:38:44 von Martin Wysada

Am 25 Jun 2004 12:58:33 GMT schrieb Uwe Hoelzer:

> Martin Wysada <> schrieb:
>
>> Gibt die Email des Unbekannten her um welche Auktionsnummer(n) es
>> sich handelt?
>
> Solange das Eisen noch geschmiedet wird, ungern. Wenn ich eine Einigung
> egal welcher Richtung erzielt habe, werde ich hier die Nummern posten.
ich meinte eher weniger das du uns die Artikel-Nummern gibst sondern das du
selber nachschaust (wie unten zu lesen) ob sich Vekäufer und der Emalsender
"kennen".

> Aber es handelt sich definitv nicht um den Zweiten Bieter, sondern um
> den erstmaligen Verkäufer.

Ansonsten haben dir sicheres Auftreten und ein paar klare Worte ja
geholfen.

MfG
Martin

--

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